Altersvorsorge 12 Min. Lesezeit

Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot für Beamte?

Uwe Lätsch
Uwe Lätsch
Finanzexperte bei Finanda · Aktualisiert am 15. August 2026

Rund zwei Millionen aktive Beamte in Deutschland fragen sich, ob das neue Altersvorsorgedepot auch für sie gilt. Die Antwort ist ja. Beamte gehören ausdrücklich zum förderberechtigten Personenkreis, genau wie schon beim alten Riester-System. Was sich ändert, sind die Zulagenbeträge, die Produktstruktur und die Kostenregeln.

Du findest hier alle relevanten Zahlen: Wie hoch die Grundzulage maximal ausfällt, was der Mindestbeitrag ist, welche Beamtengruppen mitmachen dürfen und was das im Vergleich zur alten Riester-Rente bedeutet. Alle Angaben stammen aus dem Altersvorsorgereformgesetz und den offiziellen FAQ des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

Sind Beamte beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?

Beamte sind beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt. Das Gesetz nennt ausdrücklich „inländische Besoldungsempfängerinnen und -empfänger“ als förderberechtigte Gruppe, und genau darunter fallen Beamte. (BMF)

Das ist keine Neuigkeit, sondern eine Fortsetzung der bisherigen Riester-Logik. Schon beim alten Riester-System galten Beamte als förderberechtigt, weil sie keine eigenen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, aber trotzdem eine staatlich geförderte Zusatzvorsorge aufbauen dürfen. Dieses Prinzip bleibt beim Altersvorsorgedepot erhalten. (BMF)

Neu ist, dass der Kreis der Förderberechtigten sogar noch größer wird. Künftig kommen auch Selbstständige und Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen dazu, die bisher von der Riester-Förderung ausgeschlossen waren. Beamte bleiben also dabei, bekommen aber Gesellschaft. (BMF)

Welche Beamtengruppen dürfen das Altersvorsorgedepot nutzen?

Förderberechtigt sind alle aktiven Besoldungsempfänger im Inland. Das klingt technisch, bedeutet aber im Alltag: Wer aktuell Beamtenbesoldung bezieht, darf mitmachen. Beamte im Ruhestand, die nur noch Versorgungsbezüge erhalten, zählen nicht mehr dazu. (BMF, Altersvorsorgereformgesetz)

Das Gesetz nennt drei Gruppen explizit beim Namen. Dazu kommen weitere Beamtengruppen, die über die Besoldungsklausel automatisch mit erfasst sind, weil sie ebenfalls Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder den Landesbesoldungsgesetzen erhalten. Zum förderberechtigten Personenkreis gehören:

  • Bundesbeamte (z. B. in Bundesbehörden, Bundespolizei)
  • Landesbeamte (z. B. Lehrer, Landespolizisten, Verwaltungsbeamte)
  • Kommunalbeamte (soweit besoldet)
  • Richter (im Richter- oder Beamtenverhältnis)
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit mit Besoldung

Polizisten und Lehrer sind in der Regel Landesbeamte und damit automatisch über die Besoldungsklausel abgedeckt. Wer unsicher ist, ob das eigene Dienstverhältnis zählt, sollte prüfen, ob die Bezüge als „Besoldung“ im Sinne des Besoldungsrechts gelten. Eine weitere Voraussetzung ist die Einwilligung zur Datenübermittlung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), also die Behörde, die die Zulagen auszahlt. (Altersvorsorgereformgesetz)

Wie viele Beamte gibt es in Deutschland?

Im öffentlichen Dienst gibt es in Deutschland rund 1,9 bis 2,0 Millionen aktive Beamte, Richter und Berufssoldaten. Das ist die Gruppe, die beim Altersvorsorgedepot grundsätzlich förderberechtigt ist, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. (Statistisches Bundesamt)

Der mit Abstand größte Block entfällt auf die Länder, weil Lehrer und Landespolizisten allein schon sehr viele Beamte ausmachen. Bund und Kommunen stellen zusammen deutlich weniger. Das Potenzial für das neue Altersvorsorgedepot ist also erheblich, wenn man bedenkt, dass viele dieser Menschen bisher Riester-Verträge hatten oder gar keine private Zusatzvorsorge betreiben. Ein Überblick über die Verteilung:

EbeneAnteil am Gesamtbestand
Länder (inkl. Lehrer, Landespolizei)größter Block
Bund (inkl. Bundespolizei, Bundeswehr-Beamte)einige hunderttausend
Kommunendeutlich kleinerer Anteil
Gesamt aktive Beamte/Richter/Soldatenca. 1,9-2,0 Mio.

Beamte im Ruhestand zählen nicht zur förderberechtigten Gruppe, weil sie keine aktive Besoldung mehr erhalten. Für sie greift das Altersvorsorgedepot also nicht. (Statistisches Bundesamt, BMF)

Wann startet das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar. Das Altersvorsorgereformgesetz ist bereits Ende Mai in Kraft getreten, aber die eigentlichen Produkte werden erst verfügbar sein. (BMF)

Bis Ende gelten die bisherigen Riester-Regeln für Neuabschlüsse. Wer also jetzt noch einen Riester-Vertrag abschließt, bekommt noch das alte System. Bestehende Riester-Verträge stehen unter Bestandsschutz und können weitergeführt werden, auch nach. Anbieter müssen ihre neuen Produkte in der Zwischenzeit durch das Bundeszentralamt für Steuern zertifizieren lassen, was eine Vorlaufphase bedeutet. (BMF, Altersvorsorgereformgesetz) Die wichtigsten Zeitpunkte im Überblick:

ZeitraumWas gilt?
Bis Ende Riester-Regeln für Neuabschlüsse, Bestandsverträge laufen weiter
Ab 1. Januar Altersvorsorgedepot verfügbar, kein Riester-Neugeschäft mehr
Bestandsverträge (Riester)Bestandsschutz, Weiterführung möglich
Zertifizierungsphase Anbieter– (Bundeszentralamt für Steuern)

Für Beamte, die bereits einen Riester-Vertrag neben dem neuen Depot führen möchten, ist das also grundsätzlich möglich, solange der Riester-Vertrag noch läuft.

Wie hoch ist die staatliche Grundzulage beim Altersvorsorgedepot?

Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr. Das ist mehr als dreimal so viel wie die bisherige Riester-Grundzulage von 175 Euro. (BMF)

Das neue System funktioniert nicht mehr mit einer festen Pauschale, sondern proportional zum eingezahlten Betrag. Je mehr du einzahlst, desto mehr Zulage bekommst du, bis zum Maximum bei 1.800 Euro Jahresbeitrag. Das Prinzip ist zweistufig: Für die ersten 360 Euro Beitrag gibt es 50 Cent Zulage pro eingezahltem Euro, für den Teil zwischen 360 und 1.800 Euro noch 25 Cent pro Euro. (BMF) So sieht das in Zahlen aus:

BeitragsstufeZulagensatzMaximale Zulage in diesem Segment
0 bis 360 Euro/Jahr0,50 Euro je 1 Euro Beitrag180 Euro
360 bis 1.800 Euro/Jahr0,25 Euro je 1 Euro Beitrag360 Euro
Gesamt bei 1.800 Euro/Jahr540 Euro

Im Vergleich zur alten Riester-Grundzulage von 175 Euro ist das ein deutlicher Sprung nach oben. Wer früher mit dem Altersvorsorgedepot beginnt, profitiert über viele Jahre von dieser höheren Förderquote. (BMF)

Was ist der Mindestbeitrag, um die Zulage zu bekommen?

Der jährliche Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro, das sind 10 Euro pro Monat. Wer weniger einzahlt, bekommt keine Zulage. (BMF)

Das ist ein wichtiger Unterschied zur alten Riester-Regel. Früher musste man 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos einzahlen, um die volle Grundzulage zu erhalten. Für Beamte mit höherem Gehalt konnte das schnell mehrere hundert Euro im Jahr bedeuten. Jetzt gibt es keine Prozentsatz-Pflicht mehr. Die Zulage hängt nur noch davon ab, wie viel du tatsächlich einzahlst, maximal bis 1.800 Euro. (BMF, Altersvorsorgereformgesetz) Ein paar konkrete Beispielwerte:

  • 120 Euro/Jahr (Mindestbeitrag): 60 Euro Grundzulage
  • 360 Euro/Jahr: 180 Euro Grundzulage (Maximum im 50-Cent-Segment)
  • 1.000 Euro/Jahr: 180 Euro + 160 Euro = 340 Euro Grundzulage
  • 1.800 Euro/Jahr: 540 Euro Grundzulage (Maximum insgesamt)

Wer das Altersvorsorgedepot mit einer Einmalzahlung befüllen möchte, kann das ebenfalls tun, solange der Betrag innerhalb des Förderjahres auf dem Depot landet und die 1.800-Euro-Grenze nicht überschreitet.

Wie viel Zulage bekommt ein Beamter konkret? Ein Rechenbeispiel

Um die Förderlogik greifbar zu machen, lohnt sich ein konkretes Rechenbeispiel für zwei typische Beamtengruppen. Die Bruttogehälter sind vereinfachte Größenordnungen auf Basis amtlicher Besoldungsübersichten und dienen nur der Einordnung.

Entscheidend ist: Die Zulage hängt nicht vom Gehalt ab, sondern nur vom eingezahlten Betrag. Ein Beamter im mittleren Dienst und ein Beamter im höheren Dienst bekommen bei gleicher Einzahlung exakt dieselbe Grundzulage. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur alten 4-Prozent-Regel, bei der Gutverdiener mehr einzahlen mussten, um die volle Förderung zu erhalten. Der direkte Vergleich zeigt das deutlich:

RechenbeispielBeamter A9 (mittlerer Dienst)Beamter A13 (höherer Dienst)
Jahresbrutto (Näherungswert)ca. 45.000 Euroca. 65.000 Euro
Eigenbeitrag pro Jahr1.800 Euro1.800 Euro
Anteil am Bruttoca. 4,0 %ca. 2,8 %
Grundzulage (Stufe 1: 360 € × 0,50)180 Euro180 Euro
Grundzulage (Stufe 2: 1.440 € × 0,25)360 Euro360 Euro
Gesamte Grundzulage540 Euro540 Euro
Effektiver Eigenaufwand nach Zulage1.260 Euro1.260 Euro

Der effektive Eigenaufwand nach Zulage liegt also bei 1.260 Euro pro Jahr, wenn du den vollen Förderbetrag ausschöpfst. Dazu kommt noch der Sonderausgabenabzug, also die Möglichkeit, die Beiträge in der Steuererklärung geltend zu machen, was die tatsächliche Belastung weiter senkt. Die genauen steuerlichen Details regeln die geänderten Paragraphen 10a und 79 ff. des Einkommensteuergesetzes. (BMF, Altersvorsorgereformgesetz)

Wie hoch ist die Kinderzulage?

Die Kinderzulage beträgt einheitlich 300 Euro pro Kind und Jahr. Das gilt künftig für alle Kinder, unabhängig vom Geburtsjahr. (Bundesregierung)

Beim alten Riester-System gab es noch eine Unterscheidung: Für Kinder, die vor geboren wurden, gab es nur 185 Euro Kinderzulage, für jüngere Kinder bereits 300 Euro. Diese Ungleichbehandlung fällt weg. Außerdem sinkt die Hürde für die volle Kinderzulage deutlich: Schon bei einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro, also 300 Euro im Jahr, gibt es die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind. (Bundesregierung) Ein direkter Vergleich der alten und neuen Regelung:

KinderzulageAlte Riester-RegelNeues Altersvorsorgedepot
Kinder geboren vor 185 Euro/Jahr300 Euro/Jahr
Kinder geboren 300 Euro/Jahr300 Euro/Jahr
Mindestbeitrag für volle Kinderzulage4 % des Vorjahresbruttos (abzgl. Zulagen)25 Euro/Monat (300 Euro/Jahr)

Für Beamtenfamilien mit mehreren Kindern kann das erheblich sein. Wer zwei Kinder hat und den Mindestbeitrag von 300 Euro im Jahr einzahlt, bekommt bereits 600 Euro Kinderzulage obendrauf, ohne einen einzigen Euro Grundzulage zu verlieren. Das macht das Altersvorsorgedepot für Paare mit Kindern besonders attraktiv. (Bundesregierung, BMF)

Gibt es einen Bonus für junge Beamte beim Einstieg?

Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus. (Bundesregierung)

Das ist ein einmaliger Zuschuss, der nur einmal im Leben gewährt wird und nur beim ersten Abschluss eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags gilt. Für junge Beamte, die direkt nach der Ausbildung oder dem Studium in den Dienst eintreten, lohnt es sich also, früh zu handeln. Wer mit 22 oder 23 Jahren anfängt, nimmt diesen Bonus mit und hat gleichzeitig mehr Jahre, in denen die Zulage und der Zinseszinseffekt wirken können. (Bundesregierung) Die wichtigsten Punkte zum Bonus auf einen Blick:

  • Einmaliger Bonus von 200 Euro beim ersten Abschluss vor dem 25. Geburtstag
  • Gilt nur für den allerersten zertifizierten Altersvorsorgevertrag
  • Kein Anspruch bei Abschluss ab dem 25. Geburtstag
  • Kombinierbar mit Grundzulage und Kinderzulage

Gerade für Beamtenanwärter oder junge Beamte im Vorbereitungsdienst, die noch kein hohes Gehalt haben, ist dieser Bonus ein netter Einstiegsanreiz. Auch wer zunächst nur den Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr einzahlt, bekommt den Bonus, sofern der Abschluss vor dem 25. Geburtstag erfolgt. (Bundesregierung)

In welche Wertpapiere darf das Altersvorsorgedepot investieren?

Das Altersvorsorgedepot darf in Investmentfonds, ETFs, ELTIFs und bei Versicherungslösungen auch in Sicherungsvermögen investieren. Eine 100-prozentige Beitragsgarantie ist nicht mehr vorgeschrieben. (BMF, Altersvorsorgereformgesetz)

Das ist der größte strukturelle Unterschied zum alten Riester-System. Früher mussten Anbieter garantieren, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen vorhanden sind. Diese Garantiepflicht hat dazu geführt, dass Riester-Produkte sehr konservativ investiert haben und entsprechend wenig Rendite abgeworfen haben. Beim neuen Depot entfällt diese Pflicht, was renditestärkere Anlagen wie global gestreute Aktien-ETFs ermöglicht. (BMF) Zugelassene Anlageformen im Überblick:

  • Investmentfonds (aktiv gemanagte Fonds)
  • ETFs (börsengehandelte Indexfonds, z. B. globale Aktienindizes)
  • ELTIFs (European Long-Term Investment Funds, z. B. Infrastruktur oder Private Equity)
  • Sicherungsvermögen bei Versicherungslösungen (für sicherheitsorientierte Sparer)

Wer Wert auf Sicherheit legt, kann weiterhin Garantieprodukte wählen. Wer mehr Rendite möchte, kann auf ETF-basierte Depots setzen. Die genauen Diversifikationsvorgaben, also die Regeln dazu, wie breit gestreut investiert werden muss, stehen im Zertifizierungsrecht und werden durch das Bundeszentralamt für Steuern geprüft. Wer sich über die Nachteile des Altersvorsorgedepots informieren möchte, sollte auch das fehlende Kapitalschutzversprechen im Blick behalten. (BMF, Altersvorsorgereformgesetz)

Was kostet ein Altersvorsorgedepot?

Für das standardisierte Altersvorsorgedepot gilt eine Kostenobergrenze von 1,0 Prozent der laufenden Kosten. Das hat die Bundesregierung explizit so festgelegt. (Bundesregierung)

Das ist ein wichtiger Verbraucherschutz. Beim alten Riester-System haben hohe Abschluss- und Verwaltungskosten oft einen erheblichen Teil der staatlichen Förderung wieder aufgefressen. Mit dem Kostendeckel soll das beim neuen Depot nicht mehr passieren. Die genaue Definition, was alles unter diese 1-Prozent-Grenze fällt, wird im Zertifizierungsrecht präzisiert. Zusätzlich gelten Transparenzpflichten: Anbieter müssen die Kostenstruktur klar ausweisen. (Bundesregierung, BMF) Ein Vergleich der alten und neuen Kostenregeln:

KostenregelAltes Riester-SystemNeues Altersvorsorgedepot
Laufende Kosten (Standarddepot)keine gesetzliche Obergrenzemax. 1,0 % (Standarddepot)
Beitragsgarantie100 % Pflichtnicht mehr vorgeschrieben
Transparenzpflichtenvorhanden, aber komplexerweitert, klare Kostenausweise
ZertifizierungBundeszentralamt für SteuernBundeszentralamt für Steuern

Ob die 1-Prozent-Grenze auch die Kosten der zugrunde liegenden Fonds oder ETFs umfasst, ist in den öffentlich zugänglichen Kurzfassungen des Gesetzes nicht abschließend geregelt. Maßgeblich ist die Gesamtkostenbegrenzung des Standarddepots. (Bundesregierung)

Welche Anbieter dürfen Altersvorsorgedepots für Beamte anbieten?

Förderfähig ist nur ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG). Die Zertifizierung übernimmt das Bundeszentralamt für Steuern. (BMF, Altersvorsorgereformgesetz)

Grundsätzlich dürfen verschiedene Institutstypen solche Produkte anbieten, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Mehrere große Versicherer und Finanzdienstleister haben bereits angekündigt, Altersvorsorgedepots anzubieten. Eine endgültige Liste zertifizierter Produkte wird erst nach Abschluss der Zertifizierungsverfahren vorliegen, also frühestens. (BMF) Folgende Institutstypen kommen als Anbieter in Frage:

  • Versicherungsunternehmen
  • Banken und Kreditinstitute
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fondsgesellschaften
  • Wertpapierfirmen mit zertifizierten Altersvorsorgedepots

Für Beamte bedeutet das: Es lohnt sich, die Angebote zu vergleichen, sobald die ersten zertifizierten Produkte bekannt sind. Wer sich fragt, ob das Altersvorsorgedepot für die eigene Situation sinnvoll ist, sollte dabei besonders auf die Kostenstruktur und die Anlagestrategie achten. (BMF, Altersvorsorgereformgesetz)

FAQ

Können Beamte im Ruhestand das Altersvorsorgedepot noch nutzen?

Nein. Förderberechtigt sind nur aktive Besoldungsempfänger. Beamte im Ruhestand erhalten Versorgungsbezüge, keine Besoldung im rechtlichen Sinne, und fallen damit nicht mehr unter den förderberechtigten Personenkreis. Bestehende Riester-Verträge können sie aber weiterführen. (BMF, Altersvorsorgereformgesetz)

Kann ein Beamter das Altersvorsorgedepot ohne Einkommen nutzen?

Die Förderung setzt grundsätzlich voraus, dass du zum förderberechtigten Personenkreis gehörst, also aktiv besoldet wirst. Wer vorübergehend kein Einkommen hat, etwa in der Elternzeit, sollte prüfen, ob das Beamtenverhältnis weiterhin besteht und ob Besoldung gezahlt wird. (BMF)

Kann ein Beamter gleichzeitig einen alten Riester-Vertrag und ein neues Altersvorsorgedepot haben?

Bestehende Riester-Verträge stehen unter Bestandsschutz und können nach weitergeführt werden. Ob du gleichzeitig einen laufenden Riester-Vertrag und ein neues Altersvorsorgedepot fördern lassen kannst, hängt von den Detailregelungen ab, die noch in Ausführungsverordnungen konkretisiert werden. Das Thema Altersvorsorgedepot und Riester gleichzeitig wird dort ausführlich erklärt. (Altersvorsorgereformgesetz)

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot eines Beamten im Todesfall?

Das angesparte Kapital im Altersvorsorgedepot kann im Todesfall an Hinterbliebene weitergegeben werden, allerdings gelten dabei besondere Regeln für die staatliche Förderung. Die genauen Regelungen zur Auszahlung im Todesfall sind komplex und hängen davon ab, ob der Ehepartner ebenfalls förderberechtigt ist. (Altersvorsorgereformgesetz)

Ist das Altersvorsorgedepot für Beamte steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich bleibt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung erhalten. Das bedeutet: Beiträge kannst du während der Ansparphase als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen, die Auszahlungen im Rentenalter werden dann versteuert. Die genauen Beträge und Grenzen ergeben sich aus den geänderten Paragraphen 10a und 79 ff. des Einkommensteuergesetzes. Ob das Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar ist und wie das im Detail funktioniert, erklärt ein eigener Beitrag. (BMF, Altersvorsorgereformgesetz)

Ist das Altersvorsorgedepot pfändbar?

Das angesparte Kapital im Altersvorsorgedepot genießt einen gewissen Pfändungsschutz, weil es zweckgebunden für die Altersvorsorge ist. Die genauen Grenzen dieses Schutzes hängen von den Zertifizierungsregeln und dem Vollstreckungsrecht ab. Wer wissen möchte, ob und in welchem Umfang das Altersvorsorgedepot pfändbar ist, findet dort alle Details. (Altersvorsorgereformgesetz)

Über den Autor

Uwe Lätsch ist Geschäftsführer von finanda. Er bringt komplizierte Finanzthemen auf den Punkt und erklärt dir Zahlen, Statistiken und Vorsorge so einfach, dass du direkt etwas damit anfangen kannst.

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GESCHRIEBEN VON
Uwe Lätsch

Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.

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