Altersvorsorge 11 Min. Lesezeit

Altersvorsorgedepot oder Rürup?

Uwe Lätsch
Uwe Lätsch
Finanzexperte bei Finanda · Aktualisiert am 15. August 2026

Zwei Wege, steuerlich gefördert fürs Alter zu sparen, und sie könnten unterschiedlicher kaum sein. Die Rürup-Rente gibt es seit Jahren, ist gesetzlich klar geregelt und bietet Steuervorteile von bis zu 29.344 Euro im Jahr für Ledige. Das Altersvorsorgedepot steckt dagegen noch im Entwurfsstadium und wartet auf sein endgültiges Gesetz.

Welches Modell zu dir passt, hängt von deinem Einkommen, deiner Flexibilität und deinem Grenzsteuersatz ab. Du bekommst hier alle belegten Zahlen zur Rürup-Rente, einen ehrlichen Vergleich mit dem geplanten Altersvorsorgedepot und ein konkretes Rechenbeispiel, das zeigt, wie viel Steuern du mit Rürup tatsächlich sparen kannst. Wo das Altersvorsorgedepot noch keine gesetzlich gesicherten Zahlen liefert, sagen wir das klar.

Rürup-Rente: Was steckt dahinter?

Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente genannt, ist eine private Rentenversicherung mit staatlicher Steuerförderung. Sie zahlt dir im Alter eine lebenslange monatliche Rente, und nur das. Eine einmalige Kapitalauszahlung, also das komplette Guthaben auf einen Schlag, ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Rechtsgrundlage steht in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b des Einkommensteuergesetzes (EStG). (EStG § 10)

Das Besondere an der Rürup-Rente ist ihre Unflexibilität, und genau das ist für manche Menschen ein Vorteil. Du kannst den Vertrag nicht kündigen und dir das angesparte Geld nicht auszahlen lassen. Das Guthaben darf auch nicht als Sicherheit für einen Kredit dienen. Im Gegenzug sparst du in der Ansparphase erheblich Steuern, weil deine Beiträge als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Sonderausgaben sind Ausgaben, die das Finanzamt vom Einkommen abzieht, bevor es die Steuer berechnet. (EStG § 10)

Eingeführt wurde die Rürup-Rente durch das Alterseinkünftegesetz, das zum 1. Januar in Kraft trat. Seitdem hat sich die steuerliche Förderung schrittweise verbessert. Seit dem Steuerjahr kannst du deine Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzen, früher war das nur anteilig möglich. (EStG § 10 Abs. 3) Die wichtigsten Merkmale im Überblick:

  • Produktart: Private Rentenversicherung, kein Bankkonto und kein Depot
  • Auszahlung: Ausschließlich als lebenslange monatliche Rente, keine Einmalzahlung möglich
  • Kündigung: Nicht möglich; Beitragsfreistellung ist erlaubt, aber kein Rückkaufswert zur freien Verfügung
  • Beleihung: Nicht erlaubt; das Guthaben darf nicht als Kreditsicherheit dienen
  • Vererbung: Nur über spezielle Tarifoptionen wie eine Hinterbliebenenrente oder Rentengarantiezeiten möglich
  • Anlageform: Klassisch oder fondsgebunden, je nach Versicherungsanbieter
  • Zielgruppe: Vor allem Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener mit hohem Steuersatz

Altersvorsorgedepot: Was ist geplant?

Das Altersvorsorgedepot ist eine geplante staatlich geförderte Wertpapier-Altersvorsorge, die als Depot bei einer Bank geführt wird, kein Versicherungsvertrag, sondern ein echtes Wertpapierdepot, in das du Fonds und ETFs einzahlen kannst. ETFs sind börsengehandelte Indexfonds, die kostengünstig einen ganzen Markt abbilden. Das Bundesministerium der Finanzen hat dazu einen Referentenentwurf vorgelegt, aber bis Mitte existiert noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit verbindlichen Zahlen.

Für dich bedeutet das ganz konkret: Alle kursierenden Zahlen zu Zulagen, Höchstbeträgen oder Startdaten stammen aus Entwürfen und politischen Papieren, nicht aus einem gültigen Gesetz. Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht, werden die konkreten Förderbeträge feststehen. Bis dahin lässt sich das Altersvorsorgedepot nur auf konzeptioneller Ebene beschreiben. Was aus den Entwürfen bereits klar hervorgeht:

  • Produktart: Wertpapierdepot bei einer Bank oder Depotstelle, keine Versicherung
  • Anlageformen: Geplant sind breit gestreute Fonds und ETFs
  • Flexibilität: Kapitalentnahmen und flexible Auszahlpläne im Alter sind vorgesehen
  • Vererbung: Das Depotguthaben soll grundsätzlich wie normales Vermögen vererbbar sein
  • Förderung: Eine Kombination aus steuerlicher Begünstigung und Zulagen ist geplant, konkrete Eurobeträge stehen erst mit dem finalen Gesetz fest

Wer sich fragt, für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt, wird nach der Gesetzesverabschiedung deutlich mehr belastbare Antworten finden als heute. Aktuell lässt sich nur sagen: Es richtet sich voraussichtlich an ein breiteres Publikum als die Rürup-Rente, besonders an jüngere Sparer mit langer Anlagedauer und Interesse an Wertpapieren.

Wie hoch ist der Steuervorteil bei der Rürup-Rente?

Ledige können ihre Rürup-Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 Euro pro Jahr zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzen, Verheiratete bis zu 58.688 Euro. (EStG § 10 Abs. 3) Dieser Höchstbetrag ist dynamisch: Er orientiert sich am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung West und steigt mit den Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung.

Wie viel Steuern du tatsächlich sparst, hängt von deinem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, den du auf den letzten verdienten Euro zahlst. Je höher dein Einkommen, desto höher dieser Satz, und desto wertvoller ist der Sonderausgabenabzug. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent sparst du auf jeden eingezahlten Euro 42 Cent Steuern. Das macht die Rürup-Rente besonders attraktiv für alle, die steuerlich absetzbare Altersvorsorge suchen und viel verdienen. Ein direkter Zahlenvergleich zeigt, wie stark der Steuervorteil mit dem Einkommen wächst:

PersonenstandHöchstbetragSteuerersparnis bei 42 %Steuerersparnis bei 45 %
Ledig29.344 €ca. 12.320 €ca. 13.205 €
Verheiratet (gemeinsam veranlagt)58.688 €ca. 24.639 €ca. 26.410 €

Diese Steuerersparnis gilt nur, wenn du den vollen Höchstbetrag ausschöpfst. Wer als Angestellter bereits Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, muss diese anrechnen. Der verbleibende Spielraum für Rürup-Beiträge ist dann entsprechend kleiner. Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung können den Höchstbetrag dagegen oft vollständig für Rürup nutzen. (EStG § 10 Abs. 3)

Wie berechnet sich der Steuervorteil bei Rürup im Detail?

Das Prinzip klingt einfach, aber viele unterschätzen, wie groß der Effekt wirklich ist. Stell dir einen selbstständigen Unternehmensberater vor, der 80.000 Euro im Jahr verdient und keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt. Er zahlt 20.000 Euro in eine Rürup-Rente ein. Das Finanzamt zieht diese 20.000 Euro vom zu versteuernden Einkommen ab, bevor es die Steuer berechnet.

Das Ergebnis ist beachtlich: Von den 20.000 Euro, die er einzahlt, trägt der Staat rund 8.400 Euro über die Steuerersparnis. Der tatsächliche Eigenaufwand beträgt nur noch etwa 11.600 Euro. So läuft die Rechnung Schritt für Schritt ab:

RechenschrittOhne RürupMit Rürup (20.000 € Beitrag)
Zu versteuerndes Einkommen80.000 €60.000 €
Grenzsteuersatz (vereinfacht)42 %42 %
Steuerersparnis durch Rürupca. 8.400 €
Effektiver Eigenaufwand für 20.000 € Einzahlungca. 11.600 €

Das ist der Kernmechanismus der Rürup-Förderung: Du zahlst heute weniger Steuern, versteuert dafür aber die Rente im Alter. Da viele Menschen im Ruhestand einen niedrigeren Steuersatz haben als im Berufsleben, bleibt unter dem Strich oft ein echter Vorteil. (EStG § 10 Abs. 3)

Wie werden Rürup-Renten im Alter besteuert?

Rürup-Renten werden im Alter als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG besteuert. Das Prinzip dahinter heißt nachgelagerte Besteuerung: Du sparst in der Einzahlungsphase Steuern, zahlst sie aber später auf die Rente. Wer in Rente geht, versteuert seine Rürup-Rente zu 100 Prozent. Wer früher in Rente geht, zahlt auf einen geringeren Anteil Steuern, je früher der Rentenbeginn, desto kleiner der steuerpflichtige Anteil. (EStG § 22)

Im Ruhestand ist das Einkommen in der Regel deutlich niedriger als im Berufsleben, der persönliche Steuersatz also auch. Wer im Berufsleben 42 Prozent Grenzsteuersatz hatte und im Alter nur noch 20 Prozent zahlt, hat trotz der nachgelagerten Besteuerung einen klaren Steuervorteil erzielt. Entscheidend ist die Differenz zwischen dem Steuersatz beim Einzahlen und dem beim Auszahlen.

Rürup-Rente und Altersvorsorgedepot im direkten Vergleich

Der größte Unterschied liegt in der Flexibilität. Die Rürup-Rente ist ein starres Konstrukt: einmal eingezahlt, kein Zugriff mehr, Auszahlung nur als lebenslange Rente. Das Altersvorsorgedepot soll dagegen deutlich flexibler werden, mit der Möglichkeit, Kapital zu entnehmen und das Guthaben zu vererben wie normales Vermögen. Allerdings gilt: Solange das Gesetz nicht steht, sind alle Angaben zum Depot konzeptionell. (EStG § 10; BMF-Referentenentwurf)

Wer sich fragt, ob das Altersvorsorgedepot auch Nachteile hat, sollte bedenken: Mehr Flexibilität bedeutet auch mehr Eigenverantwortung. Ein Depot kann im Wert schwanken, eine Rentenversicherung zahlt lebenslang, egal wie alt du wirst. Die folgende Tabelle zeigt, wie unterschiedlich die beiden Modelle in fast jeder Dimension sind:

Rürup-RenteAltersvorsorgedepot (Konzept)
ProduktartPrivate RentenversicherungWertpapierdepot bei Bank
Rechtsgrundlage§ 10 EStG, in KraftNoch kein gültiges Gesetz
Steuerlicher Abzug100 % bis 29.344 € (ledig)Noch nicht gesetzlich festgelegt
AuszahlungsformNur lebenslange RenteFlexible Entnahmen geplant
KündigungNicht möglichVoraussichtlich flexibel
VererbungNur über SondertarifeGrundsätzlich wie Vermögen
AnlageformenKlassisch oder fondsgebundenFonds und ETFs geplant
ZielgruppeSelbstständige, GutverdienerBreiter, auch jüngere Sparer

Für Selbstständige und Freiberufler, die keinen Anspruch auf Riester-Zulagen haben, bleibt die Rürup-Rente aktuell das einzige vollständig gesetzlich geregelte Instrument mit hohem Steuervorteil. Das Altersvorsorgedepot könnte künftig eine echte Alternative oder Ergänzung werden, aber erst, wenn das Gesetz steht. Wer beides kombinieren möchte, sollte sich nach der Gesetzesverabschiedung informieren, ob zwei Verträge gleichzeitig sinnvoll sind.

Für wen lohnt sich die Rürup-Rente besonders?

Die Rürup-Rente entfaltet ihren größten Vorteil bei Menschen mit hohem Grenzsteuersatz. Je mehr du verdienst, desto mehr Steuern sparst du durch den Sonderausgabenabzug. In der Praxis lohnt sich Rürup deutlich ab einem Grenzsteuersatz von rund 30 Prozent aufwärts, das ist aber keine gesetzliche Grenze, sondern eine Faustregel aus der Steuerberatung. (EStG § 10; BMF)

Besonders attraktiv ist die Rürup-Rente für Selbstständige und Freiberufler. Sie zahlen keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, können also den vollen Höchstbetrag von 29.344 Euro für Rürup-Beiträge nutzen. Angestellte müssen dagegen ihre Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen, was den verbleibenden Spielraum für Rürup deutlich verkleinert. Wer sich fragt, ab welchem Alter man mit der geförderten Altersvorsorge anfangen sollte: Je früher du anfängst, desto länger wirkt der Zinseszinseffekt. Diese Personengruppen profitieren am stärksten von der Rürup-Rente:

  • Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht, sie können den vollen Höchstbetrag ausschöpfen
  • Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz (42 % oder 45 %), die den Steuereffekt maximal nutzen wollen
  • Personen ohne Riester-Anspruch, die eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge suchen
  • Ältere Sparer kurz vor der Rente, die noch hohe Einmalbeträge steuerwirksam einzahlen wollen
  • Verheiratete Paare, die gemeinsam veranlagt werden und den doppelten Höchstbetrag von 58.688 Euro nutzen können

Wer dagegen ein niedriges Einkommen hat oder viel Wert auf Flexibilität legt, für den ist die Rürup-Rente weniger geeignet. Das eingezahlte Geld ist dauerhaft gebunden. Wer im Alter lieber flexibel auf sein Kapital zugreifen möchte, sollte auf das Altersvorsorgedepot warten und die endgültigen Regeln abwägen. Auch wer ohne regelmäßiges Einkommen spart, sollte die Unterschiede genau kennen.

Rürup-Rente und Altersvorsorgedepot kombinieren, geht das?

Grundsätzlich schließen sich beide Produkte nicht gegenseitig aus. Die Rürup-Rente läuft nach § 10 EStG, das Altersvorsorgedepot wird voraussichtlich eine eigene gesetzliche Grundlage bekommen. Solange das Depot-Gesetz aber noch nicht steht, lässt sich keine verlässliche Aussage darüber treffen, ob und wie beide Förderungen nebeneinander genutzt werden können. (EStG § 10; BMF-Referentenentwurf)

Was heute schon klar ist: Die Rürup-Rente bleibt rechtlich voll wirksam und wird durch das geplante Altersvorsorgedepot nicht ersetzt oder abgelöst. Wer aktuell eine Rürup-Rente hat, muss nichts ändern. Eine Kombination könnte künftig sinnvoll sein, etwa wenn du mit Rürup den Steuervorteil in der Einzahlungsphase maximierst und mit dem Depot flexibel für unvorhergesehene Ausgaben im Alter vorsorgen möchtest. Ob das Altersvorsorgedepot neben anderen Verträgen genutzt werden kann, wird das finale Gesetz regeln.

FAQ

Kann ich meine Rürup-Rente kündigen und das Geld auszahlen lassen?

Nein. Die Rürup-Rente ist gesetzlich so konstruiert, dass sie nicht kündbar und nicht kapitalisierbar ist. Du kannst die Beitragszahlung zwar einstellen (Beitragsfreistellung), aber das angesparte Guthaben steht dir nicht zur freien Verfügung. Eine Auszahlung als Einmalbetrag ist ausgeschlossen, sonst würde der Vertrag die gesetzlichen Anforderungen nach § 10 EStG nicht mehr erfüllen und die Steuerförderung würde rückwirkend entfallen. (EStG § 10)

Wie hoch ist der maximale Steuervorteil bei der Rürup-Rente für Verheiratete?

Verheiratete, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, können Beiträge bis zu 58.688 Euro pro Jahr zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt das eine Steuerersparnis von rund 24.639 Euro, bei 45 Prozent sogar rund 26.410 Euro. Voraussetzung ist, dass keine oder nur geringe Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anfallen, die angerechnet werden müssten. (EStG § 10 Abs. 3)

Wann kommt das Altersvorsorgedepot?

Ein konkretes Datum steht noch nicht fest. Bis Mitte liegt nur ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vor, kein verabschiedetes Gesetz. Konkrete Zahlen zu Zulagen, Höchstbeträgen oder Mindestbeiträgen werden erst mit dem finalen Gesetz im Bundesgesetzblatt verbindlich. Bis dahin solltest du alle kursierenden Zahlen als vorläufig betrachten.

Was passiert mit meiner Rürup-Rente, wenn ich sterbe?

Das angesparte Kapital geht im Todesfall nicht automatisch an deine Erben. Ein freier Kapitalnachlass ist bei der Rürup-Rente gesetzlich ausgeschlossen. Du kannst beim Abschluss des Vertrags Sondertarife wählen, zum Beispiel eine Hinterbliebenenrente für deinen Ehepartner oder eine Rentengarantiezeit, die sicherstellt, dass die Rente für einen bestimmten Zeitraum weitergezahlt wird. Ohne solche Optionen verfällt das Guthaben. Beim Altersvorsorgedepot soll das Guthaben dagegen grundsätzlich wie normales Vermögen vererbbar sein, aber auch das steht erst mit dem finalen Gesetz fest.

Lohnt sich die Rürup-Rente auch für Angestellte?

Ja, aber mit Einschränkungen. Angestellte zahlen bereits Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die auf den Höchstbetrag nach § 10 EStG angerechnet werden. Der verbleibende Spielraum für Rürup-Beiträge ist dadurch kleiner als bei Selbstständigen. Trotzdem kann sich Rürup für gut verdienende Angestellte lohnen, die ihren Steuervorteil maximieren wollen, besonders wenn der Grenzsteuersatz hoch ist. (EStG § 10 Abs. 3)

Gilt die Rürup-Rente auch für Beamte?

Beamte haben Anspruch auf Pension und zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Trotzdem können sie eine Rürup-Rente abschließen und die Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Allerdings werden Versorgungsbezüge aus dem Beamtenverhältnis bei der Berechnung des Höchstbetrags berücksichtigt, was den nutzbaren Spielraum einschränken kann. Ob sich das Altersvorsorgedepot für Beamte lohnt, ist eine ähnliche Frage, die nach der Gesetzesverabschiedung beantwortet werden kann. (EStG § 10 Abs. 3)

Über den Autor

Uwe Lätsch ist Geschäftsführer von finanda. Er bringt komplizierte Finanzthemen auf den Punkt und erklärt dir Zahlen, Statistiken und Vorsorge so einfach, dass du direkt etwas damit anfangen kannst.

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Uwe Lätsch
GESCHRIEBEN VON
Uwe Lätsch

Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.

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