Aktien, Fonds und ETFs im Altersvorsorgedepot werfen Dividenden ab. Diese Ausschüttungen wandern nicht auf dein Girokonto, sondern bleiben im Depot und arbeiten dort weiter. Genau das unterscheidet ein gefördertes Altersvorsorgedepot von einem normalen Wertpapierdepot.
In der Ansparphase fällt auf diese Dividenden keine laufende Steuer an. Erst in der Auszahlphase ab frühestens dem 65. Lebensjahr greift der Fiskus zu, dann auf die gesamte Leistung. Was das für deine Rendite bedeutet und wie du die Steuer richtig einordnest, zeigen die einzelnen Bausteine.
Was passiert mit Dividenden im Altersvorsorgedepot?
Dividenden und Ausschüttungen bleiben im Altersvorsorgedepot gebunden und werden nicht an dich ausgezahlt. Das Kapital, das deine Aktien, Fonds und ETFs erwirtschaften, verlässt das Depot vor Rentenbeginn nicht. Du kannst weder eine Dividende entnehmen noch dir Kursgewinne auszahlen lassen, bevor die Auszahlphase startet.
Diese Bindung ist der Preis für die staatliche Förderung. Das Altersvorsorgedepot ist der gesetzliche Nachfolger der Riester-Rente und dient ausschließlich dem Aufbau einer Altersvorsorge. Eine Ausschüttung, die im Depot landet, kannst du direkt wieder anlegen. Bei thesaurierenden ETFs, also solchen, die Erträge intern wieder investieren statt auszuschütten, geschieht das automatisch. Bei ausschüttenden Fonds fließt die Dividende ins Verrechnungskonto des Depots und wird von dort neu investiert.
Für den Vermögensaufbau ist dieser Mechanismus ein klarer Vorteil. Jede reinvestierte Dividende erhöht deinen Anlagebestand, der wiederum neue Erträge abwirft. Über 30 oder 40 Jahre summiert sich dieser Zinseszinseffekt zu einem erheblichen Teil des Endkapitals. Damit ist der Boden bereitet für die entscheidende Steuerfrage.
Werden Dividenden im Altersvorsorgedepot in der Ansparphase besteuert?
Nein, in der Ansparphase zahlst du auf Dividenden im geförderten Altersvorsorgedepot keine laufende Steuer. Es gibt keine jährliche Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen und keine Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds, solange das Vermögen im geförderten Depot liegt.
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In einem normalen Wertpapierdepot sieht das anders aus. Dort kassiert der Fiskus auf Dividenden und realisierte Kursgewinne 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls plus Kirchensteuer. Jede Ausschüttung wird sofort gemindert, bevor du sie wieder anlegst. Genau dieser jährliche Steuerabzug bremst im normalen Depot den Zinseszins.
Im Altersvorsorgedepot bleibt die volle Dividende erhalten und wird komplett wieder investiert. Der Steuervorteil ist keine Steuerbefreiung, sondern eine Steuerstundung. Die Besteuerung wird auf die Auszahlphase verschoben, in der du die Leistungen mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuerst. Diese nachgelagerte Besteuerung greift dann auf alle Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, in vollem Umfang.
Leg die beiden Konstellationen direkt nebeneinander, dann wird der Unterschied greifbar.
| Normales Wertpapierdepot | Gefördertes Altersvorsorgedepot | |
|---|---|---|
| Steuer auf Dividenden im Anlagejahr | 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli | keine laufende Steuer |
| Vorabpauschale bei Thesaurierung | ja, jährlich möglich | nein |
| Wiederanlage der Dividende | nach Steuerabzug | voller Betrag |
| Besteuerung in der Auszahlphase | keine erneute Steuer auf bereits versteuerte Erträge | voller persönlicher Einkommensteuersatz |
| Staatliche Zulagen | keine | bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr |
Wie stark wirkt sich die steuerfreie Wiederanlage von Dividenden auf dein Endkapital aus?
Die steuerfreie Wiederanlage bringt dir über lange Laufzeiten einen spürbaren Renditevorsprung, weil jede Dividende ungekürzt weiterarbeitet. Der Effekt lässt sich mit einer einfachen Rechnung sichtbar machen.
Angenommen, du investierst über einen breit gestreuten ETF und erzielst 6 Prozent Rendite pro Jahr, davon rund 2 Prozentpunkte aus Dividenden. Im normalen Depot würden diese 2 Prozentpunkte jährlich mit rund 26 Prozent Steuer belastet, sodass effektiv nur etwa 1,5 Prozentpunkte reinvestiert werden. Im Altersvorsorgedepot bleiben die vollen 2 Prozentpunkte im Depot. Über Jahrzehnte ergibt schon dieser kleine Unterschied im Wiederanlagebetrag ein deutlich höheres Endkapital.
Rechne einmal mit, was bei 150 Euro monatlichem Sparbeitrag über 35 Jahre zusammenkommt.
| Annahme | Wert |
|---|---|
| Monatlicher Eigenbeitrag | 150 Euro |
| Jahresbeitrag | 1.800 Euro |
| Laufzeit | 35 Jahre |
| Grundzulage pro Jahr | 540 Euro |
| Zulagen über 35 Jahre | 18.900 Euro |
| Effektive Rendite ohne laufende Dividendensteuer | volle Wiederanlage |
Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr schöpfst du die maximale Grundzulage von 540 Euro voll aus. Diese 540 Euro fließen zusätzlich ins Depot und werden ebenfalls wieder angelegt. So arbeiten Eigenbeitrag, Zulage und reinvestierte Ausschüttung gemeinsam am Zinseszins. Wie sich die Kosten deines Altersvorsorgedepots auf dieses Endkapital auswirken, solltest du bei der Anbieterwahl mitrechnen, denn schon wenige Zehntel Prozent laufende Gebühr schmälern das Ergebnis über 35 Jahre deutlich.
Im Altersvorsorgedepot reinvestierst du Dividenden ohne jährlichen Steuerabzug. Bei 150 Euro monatlichem Eigenbeitrag und 540 Euro Grundzulage pro Jahr arbeiten über 35 Jahre rund 18.900 Euro staatliche Förderung zusätzlich im Depot, vollständig reinvestiert und unversteuert bis zur Auszahlung.
Wie berechnet sich die Grundzulage auf deinen Eigenbeitrag?
Die Grundzulage staffelt sich in zwei Stufen und richtet sich nach der Höhe deines jährlichen Eigenbeitrags. Auf die ersten 360 Euro gibt der Staat 50 Prozent Zulage, auf den Teil von 360,01 Euro bis 1.800 Euro noch 25 Prozent.
Zahlst du die vollen 1.800 Euro pro Jahr ein, ergibt sich die maximale Grundzulage von 540 Euro. Sie setzt sich zusammen aus 50 Prozent von 360 Euro, also 180 Euro, plus 25 Prozent von 1.440 Euro, also 360 Euro. Diese Zulage ist personengebunden und wird nur einmal pro Person auf maximal 1.800 Euro Eigenbeitrag gewährt.
Schau dir an, wie sich die Zulage bei unterschiedlichen Beiträgen entwickelt.
| Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Rechnung |
|---|---|---|
| 360 Euro | 180 Euro | 50 Prozent von 360 Euro |
| 900 Euro | 315 Euro | 180 Euro plus 25 Prozent von 540 Euro |
| 1.200 Euro | 390 Euro | 180 Euro plus 25 Prozent von 840 Euro |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 180 Euro plus 25 Prozent von 1.440 Euro |
Hast du Kinder, kommt pro Kind eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro im Jahr dazu. Dafür genügen rund 25 Euro Eigenbeitrag im Monat je Kind, um den vollen Zuschlag zu erreichen. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus obendrauf. Damit ist die Förderseite vollständig, jetzt kommt die Frage, wann der Fiskus seinen Anteil holt.
Wann?
Besteuert wird nicht die einzelne Dividende, sondern die spätere Auszahlung des gesamten geförderten Kapitals mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Alle Erträge, also Dividenden und Kursgewinne, fließen ins angesparte Kapital ein und werden erst in der Auszahlphase steuerlich erfasst.
Die Auszahlphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und spätestens mit dem 70. Geburtstag. Zu Rentenbeginn kannst du bis zu 30 Prozent des Kapitals einmalig als Teilkapital entnehmen. Der Rest läuft als lebenslange Leibrente oder als Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reicht. Wie du die Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots gestaltest, entscheidet mit, wie hoch deine Steuerlast im Ruhestand ausfällt.
Ob sich die nachgelagerte Besteuerung für dich lohnt, hängt von deinem Steuersatz im Ruhestand ab. Für viele liegt er niedriger als im Erwerbsleben, weil das zu versteuernde Einkommen sinkt. Dann versteuerst du die Auszahlung günstiger, als du während der Ansparphase auf Dividenden Abgeltungsteuer gezahlt hättest.
Diese Punkte solltest du beim Zusammenspiel von Dividenden, Steuerstundung und Auszahlung im Blick behalten.
- In der Ansparphase fällt keine Abgeltungsteuer auf Dividenden an, die Steuer wird gestundet.
- In der Auszahlphase gilt der volle persönliche Einkommensteuersatz auf geförderte Leistungen.
- Ein niedriger Steuersatz im Ruhestand erhöht den Vorteil der nachgelagerten Besteuerung.
- Bis zu 30 Prozent des Kapitals lassen sich zu Rentenbeginn einmalig als Teilkapital entnehmen.
- Die reinvestierten Dividenden erhöhen das Kapital, aus dem die spätere Rente berechnet wird.
Solltest du für dein Altersvorsorgedepot ausschüttende oder thesaurierende Fonds wählen?
Für das geförderte Altersvorsorgedepot spielt die Unterscheidung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds steuerlich keine Rolle, weil in beiden Fällen keine laufende Steuer anfällt. In einem normalen Depot wäre die Frage relevant, im Altersvorsorgedepot ist sie es nicht.
Der einzige praktische Unterschied liegt in der Wiederanlage. Ein thesaurierender ETF reinvestiert die Erträge automatisch im Fonds, ohne dass du etwas tun musst. Ein ausschüttender Fonds bucht die Dividende ins Verrechnungskonto des Depots, von wo sie neu angelegt wird. Für den Vermögensaufbau ist das Ergebnis in beiden Fällen ähnlich, solange die Ausschüttung vollständig wieder investiert wird und keine Gebühren pro Wiederanlage anfallen.
Achte deshalb weniger auf ausschüttend oder thesaurierend als auf die Gesamtkosten. Diese Kostenpunkte bestimmen dein Ergebnis stärker als die Ausschüttungsart.
- Effektivkosten im staatlich anerkannten Standard-Altersvorsorgedepot sind auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt.
- Günstige ETFs haben laufende Kosten von rund 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr.
- Viele Broker verlangen keine Depotgebühr, oft sind es 0 Euro.
- Sparplanausführungen sind bei vielen Anbietern kostenlos, bei einzelnen bis rund 1,50 Euro je Ausführung.
- Schon wenige Zehntel Prozent Kostenunterschied schmälern über lange Laufzeiten das Endkapital deutlich.
Selbst wenn Rendite und reinvestierte Dividenden identisch sind, entscheidet die jährliche Gebühr über das, was am Ende übrig bleibt. Genau hier trennt sich günstig von teuer.
| Kostenniveau pro Jahr | Bewertung | Wirkung auf das Endkapital |
|---|---|---|
| 0,2 Prozent | günstiger ETF ohne Depotgebühr | höchstes Endkapital |
| 0,5 Prozent | solides Standarddepot | spürbar geringer |
| 1,0 Prozent | gesetzliche Obergrenze Standarddepot | deutlich geringer über 35 Jahre |
Für wen lohnt sich die steuerfreie Dividenden-Wiederanlage besonders?
Am stärksten profitieren jüngere Sparer und alle, die über viele Jahre konsequent einzahlen, weil sich der gestundete Steuervorteil auf Dividenden über die Laufzeit potenziert. Je länger dein Kapital ungekürzt arbeitet, desto größer wird der Vorsprung gegenüber einem normal versteuerten Depot.
Sinnvoll ist das Depot außerdem für alle, die die Zulagen voll ausschöpfen. Familien mit Kindern holen sich pro Kind bis zu 300 Euro Kinderzulage, Ehepaare bekommen die Grundzulage doppelt, wenn beide ein eigenes gefördertes Depot führen. Weil die Förderung personengebunden ist, braucht jeder Ehepartner ein eigenes Altersvorsorgedepot auf seinen Namen. Ein Gemeinschaftsdepot gibt es für die geförderte Variante nicht.
Weniger geeignet ist das Depot, wenn du flexibel auf dein Geld zugreifen willst. Dividenden und Kapital sind bis zur Auszahlphase gebunden. Wer regelmäßig Ausschüttungen entnehmen möchte, um sie als laufendes Einkommen zu nutzen, ist im normalen Wertpapierdepot besser aufgehoben. Für den reinen Vermögensaufbau bis zur Rente überwiegt dagegen der Vorteil der steuerfreien Wiederanlage. Prüfe deshalb jetzt, ob du mit deinem aktuellen Monatsbeitrag die Grundzulage von 540 Euro voll ausschöpfst, denn jeder Euro Zulage, den du liegen lässt, fehlt dir später im Depot.
Wer im Altersvorsorgedepot auf ausschüttende ETFs setzt, verschenkt keinen Steuervorteil. Die Dividende landet im Verrechnungskonto und wird neu investiert. Entscheidend ist nicht die Ausschüttungsart, sondern wie günstig das Depot läuft.
Uwe Lätsch, finanda
Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.