Beim Altersvorsorgedepot startet die Auszahlungsphase frühestens mit dem 65. Geburtstag und muss spätestens mit dem 70. beginnen. Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals kannst du dir einmalig auszahlen lassen, den Rest erhältst du als lebenslange Leibrente oder über einen Auszahlplan.
Was du in dieser Phase entscheidest, bestimmt, wie viel netto bei dir ankommt. Geförderte Beiträge werden voll nachgelagert besteuert, und die Wahl zwischen Leibrente und Auszahlplan hat direkte Folgen für deine Steuerlast, deine Flexibilität und die Vererbbarkeit des Kapitals.
Ab welchem Alter beginnt die Auszahlungsphase beim Altersvorsorgedepot?
Frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres darfst du dir dein Kapital aus dem Altersvorsorgedepot auszahlen lassen. Wer bereits in Rente ist, kann früher starten. Spätestens mit dem 70. Geburtstag muss die Auszahlung beginnen, länger aufschieben ist nicht möglich.
Zwischen 65 und 70 hast du fünf Jahre Spielraum, und dieser Korridor ist mehr als eine Formalie. Jedes Jahr, das du dein Depot weiter laufen lässt, verlängert die Ansparzeit und den Zinseszinseffekt. Gleichzeitig verkürzt ein späterer Start die statistische Auszahlungsdauer, was die monatliche Rate erhöht.
Diese vier Eckpunkte stecken den Rahmen der Auszahlungsphase ab:
- Frühester Start der Auszahlung: mit Vollendung des 65. Lebensjahres
- Spätester Start: mit dem 70. Geburtstag
- Ein Auszahlplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen
- Ausnahme für den früheren Start: Personen, die bereits in Rente sind
Welche Auszahlungsformen stehen dir beim Altersvorsorgedepot zur Wahl?
Zu Rentenbeginn kombinierst du eine einmalige Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Kapitals mit einer laufenden Auszahlung des Rests. Für diesen Rest hast du zwei Wege: eine lebenslange Leibrente oder einen befristeten Auszahlplan, der mindestens bis zu deinem vollendeten 85. Lebensjahr läuft.
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Die Teilauszahlung ist frei verwendbar. Du kannst damit einen Kredit ablösen, eine Reise finanzieren oder eine Rücklage bilden. Wichtig bleibt, dass auch diese Summe nachgelagert versteuert wird, soweit sie auf geförderten Beiträgen beruht. Eine große Einmalzahlung kann deinen Steuersatz in dem betreffenden Jahr spürbar nach oben treiben, was du bei der Planung einkalkulieren solltest.
Schau dir an, wie stark sich die drei Bausteine in Sicherheit, Flexibilität und Vererbbarkeit voneinander unterscheiden:
| Teilauszahlung | Lebenslange Leibrente | Auszahlplan | |
|---|---|---|---|
| Anteil am Kapital | bis zu 30 Prozent | der verbleibende Rest | der verbleibende Rest |
| Dauer | einmalig zu Rentenbeginn | bis ans Lebensende | mindestens bis zum 85. Lebensjahr |
| Langlebigkeitsschutz | nein | ja, zahlt auch mit 95 noch | nein, endet bei Kapitalverzehr |
| Vererbbarkeit | voll, als frei verfügbares Geld | nur mit Rentengarantiezeit | Restkapital grundsätzlich vererbbar |
| Steuer | nachgelagert, kann Satz erhöhen | nachgelagert, verteilt über Jahre | nachgelagert, verteilt über Jahre |
Was bedeutet die 30-Prozent-Teilauszahlung beim Altersvorsorgedepot?
Diesen Betrag musst du nicht ausschöpfen, du kannst ihn niedriger ansetzen oder ganz darauf verzichten.
Ein Rechenbeispiel macht das greifbar. Liegen zu Rentenbeginn 200.000 Euro in deinem Altersvorsorgedepot, darfst du dir maximal 60.000 Euro sofort auszahlen lassen. Die restlichen 140.000 Euro fließen dann als Leibrente oder über einen Auszahlplan. Nimmst du die vollen 60.000 Euro in einem Jahr, landet dieser Betrag zusätzlich in deiner Steuererklärung und wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz belastet, soweit er auf geförderten Beiträgen beruht.
Ob sich die volle Teilauszahlung lohnt, hängt von deiner Steuersituation ab. Folgende Punkte helfen dir bei der Abwägung:
- Eine hohe Einmalzahlung kann dich in einem Jahr in eine höhere Steuerprogression drücken
- Verteilst du die Auszahlung über eine Rente, glättest du die Steuerlast über viele Jahre
- Die Teilauszahlung schafft sofortige Liquidität, etwa für eine Kreditablösung oder eine größere Anschaffung
- Nicht ausgezahltes Kapital arbeitet im Depot weiter und kann bei der renditeorientierten Variante wachsen
Wie werden die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot besteuert?
Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, werden in der Auszahlungsphase in vollem Umfang nachgelagert besteuert, also mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Das gilt für die Teilauszahlung ebenso wie für Leibrente und Auszahlplan.
Nachgelagert bedeutet: In der Ansparphase hast du von Zulagen und Steuervorteilen profitiert, dafür zahlst du im Alter auf die Auszahlungen Steuer. Für viele ist das attraktiv, weil der persönliche Steuersatz im Ruhestand meist niedriger liegt als im Berufsleben. Wer im Alter nur eine kleine gesetzliche Rente plus die Auszahlung aus dem Depot bezieht, landet oft unter dem Grenzsteuersatz, den er als Vollzeitkraft hatte.
Nimmst du im ersten Rentenjahr die volle Teilauszahlung von 30 Prozent, addiert sich dieser Betrag zu deinen übrigen Einkünften. Bei 200.000 Euro Depotwert und 60.000 Euro Einmalzahlung kann das deinen Grenzsteuersatz in diesem Jahr deutlich erhöhen. Prüfe vorher, ob eine niedrigere Teilauszahlung oder ein Verzicht darauf steuerlich günstiger ist.
Rechne einmal durch, was die Wahl der Auszahlungsstrategie bei 200.000 Euro Depotwert und einem angenommenen Steuersatz von 25 Prozent auf den geförderten Anteil konkret bedeutet:
| Volle Teilauszahlung plus Rente | Nur laufende Rente | |
|---|---|---|
| Einmalzahlung zu Rentenbeginn | 60.000 Euro | 0 Euro |
| Steuer auf die Einmalzahlung im ersten Jahr | rund 15.000 Euro (bei 25 Prozent) | 0 Euro |
| Kapital in laufender Auszahlung | 140.000 Euro | 200.000 Euro |
| Steuerlast auf die Rente | verteilt über die Rentenjahre | verteilt über die Rentenjahre |
| Progressionsrisiko im ersten Jahr | hoch, wegen der großen Einmalsumme | gering |
Der Steuersatz von 25 Prozent im Beispiel ist eine Annahme zur Veranschaulichung. Dein tatsächlicher Satz richtet sich nach deinen gesamten Einkünften im jeweiligen Jahr.
Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot im Todesfall während der Auszahlungsphase?
Stirbst du, bevor das Kapital verbraucht ist, hängt die Vererbung stark von der gewählten Auszahlungsform ab. Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist grundsätzlich vererbbar, bei der lebenslangen Leibrente gilt das aber nur eingeschränkt.
Läuft eine lebenslange Leibrente ohne Garantiezeit, endet die Zahlung mit deinem Tod. Du kannst diesen Nachteil abfedern, indem du eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbarst. Verstirbst du innerhalb dieser Zeit, erhalten deine Hinterbliebenen die Rente bis zum Ende der Garantiezeit weiter. Bei einem Auszahlplan bleibt das Restkapital grundsätzlich vererbbar, was für viele ein entscheidendes Argument ist.
Für den überlebenden Ehepartner gelten besondere Regeln, die die staatliche Förderung schützen:
- Das Vermögen kann ohne Abzüge und ohne Verlust der Förderung auf einen Altersvorsorgevertrag übertragen werden, der auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautet
- Wird an andere Personen als den Ehepartner vererbt, müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden
- Für Erben gelten die normalen erbschaftsteuerlichen Freibeträge, bei Ehepartnern 500.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro
- Ohne Rentengarantiezeit läuft eine begonnene Leibrente nicht an Erben weiter
Wenn Vererbung für dich ein zentrales Thema ist, lohnt ein genauer Blick auf die Regeln zur Auszahlung im Todesfall beim Altersvorsorgedepot, bevor du dich für Leibrente oder Auszahlplan entscheidest.
Kannst du zu Beginn der Auszahlungsphase noch den Anbieter wechseln?
Ja, ein Anbieterwechsel ist auch zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. Damit nimmst du das angesparte Kapital zu einem Anbieter mit besseren Konditionen für die Rente oder den Auszahlplan mit.
Nach fünf Jahren Vertragslaufzeit ist der Wechsel kostenfrei. Wechselst du außerhalb dieser Frist, darf der neue Anbieter höchstens 150 Euro Wechselgebühr verlangen. Das ist relevant, weil sich die Auszahlungskonditionen zwischen Anbietern spürbar unterscheiden können, etwa bei den Kosten der Rentenzahlung oder den Bedingungen für einen Auszahlplan. Beim staatlich anerkannten Standard-Altersvorsorgedepot sind die Effektivkosten auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt, was über lange Zeiträume viel Geld ausmacht. Wie stark schon wenige Zehntel Prozent das Ergebnis verändern, zeigt die Aufstellung zu den Kosten beim Altersvorsorgedepot.
Für wen eignet sich welche Auszahlungsform beim Altersvorsorgedepot?
Die lebenslange Leibrente passt zu dir, wenn Planungssicherheit für dich an erster Stelle steht und du das Risiko absichern willst, sehr alt zu werden. Sie zahlt, solange du lebst, auch mit 95. Wer dagegen Flexibilität und Vererbbarkeit höher gewichtet, fährt mit einer Kombination aus Teilauszahlung und Auszahlplan oft besser.
Ein Auszahlplan gibt dir Kontrolle über das Restkapital und lässt Vermögen für die Erben übrig, endet aber mit dem Kapitalverzehr. Lebst du deutlich länger als geplant, kann nach dem Plan eine Versorgungslücke entstehen. Die Leibrente kauft dir genau diese Sicherheit, verzichtet dafür aber ohne Garantiezeit auf jede Vererbung.
Wer im Alter noch andere sichere Einkünfte hat, kann beim Depot mehr Flexibilität wählen. Wer das nicht hat, sollte die Leibrente ernstnehmen.
Uwe Lätsch, finanda
Bei der Wahl helfen dir diese Leitfragen:
- Brauchst du eine garantierte Zahlung bis ans Lebensende? Dann spricht viel für die Leibrente
- Willst du Kapital an Kinder oder Partner vererben? Dann sind Teilauszahlung und Auszahlplan im Vorteil
- Hast du weitere sichere Einkünfte wie die gesetzliche Rente? Dann kannst du beim Depot mehr Risiko und Flexibilität wählen
- Ist deine Steuerprogression im ersten Ruhestandsjahr ohnehin niedrig? Dann kann eine höhere Teilauszahlung sinnvoll sein
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Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.