Wer als Privatier von Kapitalerträgen, Mieteinnahmen oder Ersparnissen lebt, statt von einem Gehalt, steht beim geförderten Altersvorsorgedepot vor einer entscheidenden Weiche: Ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen bist du in den meisten Fällen nicht unmittelbar förderberechtigt. Die volle Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr steht dir dann nicht automatisch zu.
Das Altersvorsorgedepot löst ab 2027 die Riester-Rente ab und ist ab dem 1. Januar 2027 abschließbar. Für Privatiers hängt fast alles davon ab, ob eine unmittelbare oder nur eine mittelbare Förderung greift, ob ein Ehepartner Beiträge zahlt und ob du das Depot überhaupt für die Förderung nutzt oder rein renditeorientiert besparst.
Was ist ein Privatier im Sinne der Altersvorsorgedepot-Förderung?
Ein Privatier ist steuerlich keine eigene Kategorie, sondern jemand, der seinen Lebensunterhalt ohne aktive Erwerbstätigkeit bestreitet. Für die Förderung des Altersvorsorgedepots zählt aber nicht der Lebensstil, sondern deine sozialversicherungsrechtliche Stellung. Entscheidend ist, ob du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist oder nicht.
Wer nur von Kapitalerträgen, Vermietung oder einem Privatvermögen lebt und keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, ist in aller Regel nicht unmittelbar förderberechtigt. Damit fällst du aus dem Kreis, der die volle Grundzulage bekommt. Das ist der Kern des Problems für klassische Privatiers, und es lohnt sich, die eigene Situation genau zu prüfen, bevor du eine Entscheidung triffst.
Schau dir an, welche Personengruppen die Förderung beim Altersvorsorgedepot unterscheidet:
- Unmittelbar förderberechtigt sind vor allem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und seit der Reform auch Selbstständige.
- Mittelbar förderberechtigt ist ein Ehepartner, der selbst nicht unmittelbar förderberechtigt ist, dessen Partner aber gefördert wird.
- Gar nicht förderberechtigt ist ein alleinstehender Privatier ohne Rentenversicherungspflicht und ohne förderberechtigten Ehepartner.
Bekommst du als Privatier die Zulage auf das Altersvorsorgedepot?
Als alleinstehender Privatier ohne Rentenversicherungspflicht bekommst du keine Zulage. Die Grundzulage ist personengebunden und setzt voraus, dass du entweder unmittelbar förderberechtigt bist oder über einen Ehepartner mittelbar hineinrutschst. Fehlt beides, kannst du zwar ein Altersvorsorgedepot besparen, aber ohne staatliche Zulage.
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Anders sieht es aus, wenn du verheiratet bist und dein Partner unmittelbar förderberechtigt ist. Dann greift die mittelbare Förderung: Du eröffnest ein eigenes Depot auf deinen Namen, zahlst einen kleinen Mindesteigenbeitrag ein und erhältst darüber bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr. Ein gemeinsames Depot für beide gibt es in der geförderten Variante nicht. Manche Privatiers sind trotz Vermögen freiwillig oder pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, etwa durch eine fortgeführte Selbstständigkeit oder freiwillige Beiträge. Wer das im Einzelfall prüft, kann sich vom vermeintlich Ausgeschlossenen zum unmittelbar Berechtigten drehen.
Leg die drei typischen Privatier-Konstellationen mal direkt nebeneinander:
| Förderstatus | Maximale Grundzulage pro Jahr | |
|---|---|---|
| Privatier mit Rentenversicherungspflicht | unmittelbar | 540 Euro |
| Privatier verheiratet mit gefördertem Partner | mittelbar | 175 Euro |
| Privatier alleinstehend ohne Pflichtbeitrag | keine Förderung | 0 Euro |
Ein Blick in die eigene Rentenversicherung lohnt sich deshalb vor jeder Entscheidung. Wer seinen Status kennt, kann gezielt planen, statt auf Annahmen zu bauen.
Wie hoch ist die Grundzulage beim Altersvorsorgedepot im Detail?
Die Grundzulage staffelt sich in zwei Stufen. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt der Staat 50 Prozent dazu, also bis zu 180 Euro. Auf den weiteren Eigenbeitrag von 360,01 Euro bis 1.800 Euro gibt es 25 Prozent, also bis zu 360 Euro. Wer die vollen 1.800 Euro einzahlt, kommt auf die maximale Grundzulage von 540 Euro.
Diese Staffelung gilt für unmittelbar förderberechtigte Personen. Der mittelbar geförderte Ehepartner erhält einen eigenen, gedeckelten Betrag von maximal 175 Euro und muss dafür nur einen kleinen Mindesteigenbeitrag leisten. Rechne einmal mit, was je nach Beitragshöhe wirklich zusammenkommt:
| Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Förderquote auf den Beitrag |
|---|---|---|
| 360 Euro | 180 Euro | 50 Prozent |
| 900 Euro | 180 Euro plus 135 Euro = 315 Euro | rund 35 Prozent |
| 1.800 Euro | 180 Euro plus 360 Euro = 540 Euro | 30 Prozent |
Über die reine Zulage hinaus lassen sich pro Jahr bis zu 6.840 Euro einzahlen. Nur die ersten 1.800 Euro davon sind zulagengefördert, der Rest kann steuerlich begünstigt zusätzlich angespart werden. Für einen Privatier mit hohem Kapitaleinkommen kann dieser steuerliche Teil interessanter sein als die Zulage selbst.
Wer nicht förderberechtigt ist, kann trotzdem bis zu 6.840 Euro pro Jahr steuerlich begünstigt ins Altersvorsorgedepot einzahlen. Die Zulage entfällt, aber der Steuervorteil beim Ansparen bleibt. Ob sich das gegenüber einem freien Depot rechnet, hängt an deinem persönlichen Steuersatz.
Wie viel bringt die mittelbare Förderung einem Privatier mit Ehepartner konkret?
Bist du Privatier und dein Ehepartner ist unmittelbar förderberechtigt, holst du über die mittelbare Förderung bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr auf dein eigenes Depot. Zusammen mit dem Depot deines Partners entsteht so eine spürbare Förderung für den gesamten Haushalt.
Ein Rechenbeispiel macht das greifbar. Angenommen, dein Partner ist rentenversicherungspflichtig und zahlt die vollen 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr, du als Privatier leistest den kleinen Mindesteigenbeitrag für die mittelbare Förderung. Ihr habt zwei Kinder, für die dein Partner je 300 Euro Kinderzulage erhält. Jetzt wird es konkret, Baustein für Baustein:
| Förderbaustein | Zuordnung | Zulage pro Jahr |
|---|---|---|
| Grundzulage Partner | unmittelbar, 1.800 Euro Beitrag | 540 Euro |
| Grundzulage Privatier | mittelbar | 175 Euro |
| Kinderzulage 2 Kinder | je 300 Euro | 600 Euro |
| Summe Haushalt | 1.315 Euro |
Der Haushalt bekommt in diesem Beispiel 1.315 Euro Zulage pro Jahr. Ohne die mittelbare Förderung für dich als Privatier fehlten davon 175 Euro. Welche Regeln für die Aufteilung zwischen den Depots gelten, ist beim Altersvorsorgedepot für Ehepartner genauer geregelt.
Wer als Privatier verheiratet ist und den mittelbaren Weg nutzt, lässt 175 Euro Zulage pro Jahr liegen, wenn er kein eigenes Depot eröffnet. Das ist kein Vermögen, aber es ist Geld, das der Staat dir anbietet.
Uwe Lätsch, finanda
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für einen Privatier ohne Förderung?
Ohne Zulage fällt der wichtigste Vorteil weg, aber das Altersvorsorgedepot kann für einen Privatier trotzdem sinnvoll sein. Der Grund liegt im steuerlich begünstigten Ansparen und in der langen Bindung. Du sparst in Aktien, Fonds und ETFs an, entweder mit einer garantieorientierten oder einer renditeorientierten Variante ohne Garantie.
Der Preis dieser Vorteile ist die strikte Verfügbarkeit. Das Kapital ist bis frühestens zum vollendeten 65. Lebensjahr gebunden, die Auszahlung folgt festen Regeln. Für einen Privatier, der Flexibilität schätzt, ist das ein echter Einschnitt. Ob sich das gegenüber einem freien Depot rechnet, hängt an deiner Steuerlast und deinem Anlagehorizont. Die Abwägung zwischen Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan ist für diese Gruppe der eigentliche Knackpunkt.
Dafür spricht das Altersvorsorgedepot auch ohne Zulage:
- Steuerlich begünstigtes Ansparen bis zu 6.840 Euro pro Jahr.
- Gedeckelte Effektivkosten von maximal 1,0 Prozent pro Jahr beim staatlich anerkannten Standardprodukt.
- Breite Anlage in ETFs mit laufenden Kosten von rund 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr.
- Verbindliche Verteilung der Abschlusskosten über die gesamte Ansparphase.
Dagegen spricht:
- Ohne Förderstatus keine Grundzulage, keine Kinderzulage.
- Kapital bis frühestens zum 65. Lebensjahr gebunden.
- Nachgelagerte Besteuerung der geförderten Anteile mit dem persönlichen Steuersatz.
- Eingeschränkte Auszahlungsformen statt freier Verfügung.
Das staatlich anerkannte Standardprodukt darf maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr verlangen. Effektivkosten (auch TER genannt) umfassen alle laufenden Gebühren, also Depotgebühr, Fondskosten und Verwaltungskosten zusammen. Günstige ETF-Lösungen liegen deutlich darunter, oft bei 0,2 bis 0,4 Prozent.
Wie wird das Altersvorsorgedepot beim Privatier in der Auszahlung besteuert?
Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, unterliegen in der Auszahlphase in vollem Umfang der nachgelagerten Besteuerung mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Für einen Privatier ist das doppelt relevant, weil das Kapitaleinkommen im Ruhestand die Höhe des Steuersatzes mitbestimmt. Ein hoher persönlicher Satz frisst einen Teil des Fördervorteils wieder auf.
Die Auszahlphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und muss spätestens mit dem 70. Geburtstag starten. Zu Rentenbeginn kannst du bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals einmalig als Teilkapital entnehmen. Der Rest läuft als lebenslange Leibrente oder als Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reicht. Wie sich die nachgelagerte Besteuerung im Detail auf verschiedene Auszahlungswege auswirkt, lässt sich an der Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots nachvollziehen. Für Privatiers mit hohem sonstigem Einkommen im Alter ist die Steuerplanung oft entscheidender als die Zulage in der Ansparzeit.
Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot eines Privatiers im Todesfall?
Stirbt der Sparer, kann das angesparte Vermögen ohne Abzüge und ohne Verlust der Förderung auf einen Altersvorsorgevertrag übertragen werden, der auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautet. Für verheiratete Privatiers ist das der saubere Weg, das Kapital innerhalb der Förderung im Haushalt zu halten. Voraussetzung ist, dass der Ehepartner einen eigenen Vertrag hat oder eröffnet.
Wird das Vermögen an andere Personen als den Ehepartner vererbt, müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Noch nicht ausgezahltes angespartes Vermögen ist grundsätzlich vererbbar. Bei einer lebenslangen Leibrente ohne Garantiezeit ist nach Rentenbeginn keine Vererbung vorgesehen, es sei denn, du vereinbarst eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit.
Zur Vererbung als Privatier solltest du diese Punkte im Blick behalten:
- Übertragung auf den Ehepartner erfolgt ohne Abzug und ohne Förderverlust.
- Vererbung an Kinder oder Dritte führt zur Rückzahlung der Zulagen.
- Erbschaftsteuerliche Freibeträge gelten normal, für Ehepartner 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro.
- Eine Rentengarantiezeit sichert Hinterbliebenen die Rente auch nach Rentenbeginn.
Die vollständigen Regeln zur Auszahlung im Todesfall sind besonders für Privatiers mit größerem Vermögen wichtig, weil hier Förderung und Erbschaftsteuer aufeinandertreffen.
Kannst du als Privatier mehrere Altersvorsorgedepots parallel führen?
Ja, neben einem bestehenden Altvertrag sind bis zu zwei weitere neue Altersvorsorgeverträge zulässig. Damit kannst du parallel mehr als ein Altersvorsorgedepot führen. Für einen Privatier mit hohem Sparvolumen verdoppelt sich so der insgesamt einzahlbare Jahresbetrag auf bis zu 13.680 Euro.
Die Zulagenförderung bleibt aber pro Person begrenzt. Die Grundzulage gibt es nur einmal pro Person auf maximal 1.800 Euro Eigenbeitrag, egal wie viele Depots du führst. Mehrere Depots erhöhen also das steuerlich begünstigte Ansparvolumen, nicht die Zulage. Ein Anbieterwechsel ist nach fünf Jahren kostenfrei möglich. Außerhalb dieser Frist darf der neue Anbieter höchstens 150 Euro Wechselgebühr verlangen, was bei mehreren Depots die Flexibilität erhöht.
Worauf solltest du als Privatier vor dem Abschluss eines Altersvorsorgedepots achten?
Kläre zuerst deinen Förderstatus. Ob du unmittelbar förderberechtigt, mittelbar über einen Ehepartner oder gar nicht förderberechtigt bist, entscheidet über den gesamten Nutzen des Produkts. Ein alleinstehender Privatier ohne Rentenversicherungspflicht sollte ehrlich rechnen, ob sich die Bindung ohne Zulage gegenüber einem freien Depot lohnt. Für viele in dieser Lage ist der ETF-Sparplan die flexiblere Wahl.
Achte auf die Kosten, denn über lange Laufzeiten schmälert schon ein Kostenunterschied von wenigen Zehntel Prozent das Endkapital spürbar. Viele Broker verlangen keine Depotgebühr. Ob sich das Produkt für dich rechnet, hängt eng an der Frage, für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt. Damit du deine Sparraten und die verschiedenen Bausteine deiner Altersvorsorge an einem Ort im Blick behältst, kann eine kostenlose Finanz-App wie finanda helfen. So siehst du auf einen Blick, wie viel du monatlich in welches Depot legst, ohne dass ein Baustein untergeht.
Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.