Altersvorsorge 13 Min. Lesezeit

Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen

Uwe Lätsch
Uwe Lätsch
Finanzexperte bei Finanda · Aktualisiert am 15. August 2026

Ab dem 1. Januar startet in Deutschland eine neue Form der staatlich geförderten Altersvorsorge: das Altersvorsorgedepot. Es ersetzt die Riester-Rente für alle Neuverträge. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, steht vor einer echten Entscheidung: einfach weitermachen, wechseln oder den Vertrag ruhend stellen.

Wie hoch ist die neue Förderung? Was kostet der Wechsel? Wann lohnt er sich wirklich? All das beantwortet dieser Beitrag mit konkreten Zahlen, Schritt für Schritt.

Was ist das Altersvorsorgedepot und ab wann gilt es?

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar für Neuverträge verfügbar ist. (Bundesministerium der Finanzen) Es funktioniert wie ein gefördertes Depot, in das du Fonds und ETFs einzahlst. ETFs, also börsengehandelte Indexfonds, bilden dabei einen ganzen Markt ab und sind die zentrale Anlageform im neuen System.

Der größte Unterschied zur Riester-Rente liegt bei der Beitragsgarantie. Bei der klassischen Riester-Rente war gesetzlich vorgeschrieben, dass dir zum Rentenbeginn mindestens alle eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Um diese Garantie zu erfüllen, mussten Anbieter einen großen Teil des Geldes sehr konservativ anlegen, was die Rendite oft deutlich gedrückt hat. Das Altersvorsorgedepot verzichtet bewusst auf diese Garantie, um durch eine stärkere Aktienquote höhere Renditechancen zu ermöglichen. (Bundesministerium der Finanzen)

Gesetzliche Grundlage ist das sogenannte Altersvorsorgereformgesetz, das vom Bundestag beschlossen wurde. Wer sich nicht lange mit Produktvergleichen beschäftigen möchte, kann das besonders einfache Standard-Altersvorsorgedepot wählen, bei dem die laufenden Kosten gesetzlich gedeckelt sind.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge werden nicht automatisch umgestellt oder gekündigt. (Bundesregierung) Du musst also nichts tun, wenn du deinen Vertrag einfach weiterlaufen lassen möchtest. können allerdings keine neuen Riester-Verträge nach dem alten Modell mehr abgeschlossen werden.

Für dich als Riester-Sparer gibt es im Wesentlichen drei Wege. Welchen du wählst, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Alle drei Optionen sind offiziell möglich, und keine davon ist automatisch die beste.

  • Riester-Vertrag weiter besparen: Alles bleibt wie bisher. Du zahlst weiter ein, bekommst weiter Zulagen nach der alten Riester-Systematik und profitierst von der bisherigen Beitragsgarantie. Es gibt kein Enddatum für diese Option. (Bundesregierung)
  • Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen: Du eröffnest ein neues Altersvorsorgedepot und überträgst dein bestehendes Riester-Guthaben dorthin. Danach gelten die neuen Konditionen und die neue Förderung. Der Wechsel ist förderunschädlich, kann aber Kosten verursachen. (Bundesministerium der Finanzen)
  • Vertrag ruhend stellen: Du zahlst nichts mehr ein, lässt den Vertrag aber bestehen. Das vorhandene Guthaben bleibt im geförderten Topf. Neue Zulagen gibt es nicht, weil keine Eigenbeiträge mehr fließen.

Wie unterscheiden sich Riester-Rente und Altersvorsorgedepot?

Die beiden Systeme unterscheiden sich in mehreren zentralen Punkten. Das betrifft nicht nur die Garantien, sondern auch die Kosten, die Förderlogik und die Auszahlungsregeln. Wer wechseln will, sollte diese Unterschiede kennen, bevor er eine Entscheidung trifft.

Besonders auffällig ist der Unterschied bei den Kosten. Die Reform begründet den neuen Kostendeckel ausdrücklich damit, dass klassische Riester-Produkte oft hohe Abschluss- und Vertriebskosten hatten. Im neuen Standarddepot werden diese Kosten auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt, was die jährliche Belastung deutlich senkt. Ein direkter Vergleich zeigt, wie unterschiedlich die beiden Systeme aufgebaut sind.

Riester-RenteAltersvorsorgedepot
Beitragsgarantie100 % der eingezahlten Beiträge garantiertKeine Garantie
AnlageformRentenversicherung, Banksparplan, Fondssparplan, BausparvertragFonds und ETFs
AuszahlungFokus auf lebenslange RenteFlexiblere Entnahmepläne möglich
Mindesteigenbeitrag für volle Förderung4 % des Vorjahresbruttoeinkommens, max. 2.100 € inkl. ZulagenKein Pflichtprozentsatz, max. 1.800 € Eigenbeitrag gefördert
KostenregelungKeine gesetzliche KostenobergrenzeEffektivkostenobergrenze von 1,0-1,5 % pro Jahr beim Standarddepot

Wie hoch ist die neue Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Die maximale Grundzulage beim Altersvorsorgedepot beträgt 540 Euro pro Jahr. (Bundesregierung) Das ist deutlich mehr als die bisherige Riester-Grundzulage von 175 Euro pro Jahr. (Bundesministerium der Finanzen) Der entscheidende Unterschied: Die neue Förderung ist nicht mehr starr, sondern hängt direkt davon ab, wie viel du einzahlst.

Das Prinzip funktioniert in zwei Stufen. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr bekommst du 50 Cent Zulage pro eingezahltem Euro. Für jeden weiteren Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro gibt es noch 25 Cent dazu. Wer also wenig einzahlt, bekommt trotzdem einen hohen Fördersatz. Das ist besonders für Menschen mit kleinerem Einkommen ein echter Vorteil. Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Zulage je nach Eigenbeitrag zusammensetzt.

Eigenbeitrag pro JahrFördersatzZulage in diesem AbschnittKumulierte Zulage
0 bis 360 €50 %bis zu 180 €bis zu 180 €
360 € bis 1.800 €25 %bis zu 360 €bis zu 540 €
Über 1.800 € bis 6.840 €0 % (ungefördert)0 €540 €

Der maximale geförderte Eigenbeitrag liegt also bei 1.800 Euro pro Jahr. Wer mehr einzahlen möchte, kann das bis zu einem Gesamtbetrag von 6.840 Euro pro Jahr tun, allerdings ohne zusätzliche Zulage für den Teil über 1.800 Euro. (Bundesregierung) Zusätzlich zur Grundzulage gibt es weiterhin Kinderzulagen und einen Sonderausgabenabzug, also die Möglichkeit, die Beiträge von der Steuer abzusetzen.

Wie viel Förderung bekommt eine Familie mit Kindern?

Familien mit Kindern profitieren beim Altersvorsorgedepot besonders stark. Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr, und die volle Kinderzulage wird bereits ab einem monatlichen Eigenbeitrag von 25 Euro gewährt. (Bundesregierung) Das ist eine deutliche Vereinfachung gegenüber dem alten Riester-System, bei dem die Kinderzulage an einen Mindestprozentsatz des Einkommens geknüpft war.

Ein konkretes Rechenbeispiel macht deutlich, wie viel Förderung eine Familie mit zwei Kindern im neuen System erhalten kann, wenn sie den vollen Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr einzahlt. Die Zahlen zeigen, wie stark der staatliche Anteil an der Gesamteinzahlung ausfällt.

FörderbestandteilBetrag pro Jahr
Grundzulage (max.)540 €
Kinderzulage Kind 1300 €
Kinderzulage Kind 2300 €
Gesamtzulage1.140 €
Eigenbeitrag1.800 €
Gesamteinzahlung ins Depot2.940 €

Von den 2.940 Euro, die insgesamt ins Depot fließen, kommen 1.140 Euro direkt vom Staat. Das entspricht einem Förderanteil von rund 39 Prozent. Für Familien mit niedrigeren Eigenbeiträgen und mehreren Kindern kann der Förderanteil sogar noch höher ausfallen, weil die Kinderzulagen unabhängig vom Eigenbeitrag gezahlt werden, sobald der Mindestbeitrag von 25 Euro monatlich erreicht ist.

Wie funktioniert die Übertragung des Riester-Guthabens ins Altersvorsorgedepot?

Die Übertragung ist als förderunschädlicher Vorgang geplant, das heißt, du musst keine Zulagen zurückzahlen und es gibt keine sofortige Steuerbelastung durch den Wechsel selbst. (Bundesministerium der Finanzen) Das Guthaben bleibt im staatlich geförderten Altersvorsorge-System, wechselt nur den Anbieter und das Produkt.

Wichtig zu wissen: Im Jahr der Übertragung darf das bereits geförderte Altersvorsorgevermögen nicht erneut gefördert werden. Du kannst im selben Jahr also nicht zusätzlich neue Beiträge einzahlen und dafür nochmals Zulage kassieren. Das Altvermögen und neue Beiträge werden klar voneinander getrennt. (Bundesministerium der Finanzen) So läuft der Wechsel in der Praxis ab:

  • Schritt 1, Neues Depot eröffnen: Du schließt einen Altersvorsorgedepot-Vertrag bei einem zugelassenen Altersvorsorgeanbieter ab.
  • Schritt 2, Übertragung beantragen: Du stellst beim bisherigen Riester-Anbieter einen Antrag auf Übertragung des geförderten Guthabens zum neuen Anbieter.
  • Schritt 3, Guthaben wird übertragen: Der bisherige Anbieter überträgt das Guthaben. Der genaue Ablauf mit Formularen und Fristen wird durch Anbieterprozesse und noch kommende Rechtsverordnungen konkretisiert.
  • Schritt 4, Neue Konditionen gelten: Ab dem Zeitpunkt der Übertragung gelten für das gesamte Guthaben die neuen Bedingungen des Altersvorsorgedepots, also neue Förderlogik, neue Kostenstruktur und neue Anlageoptionen.

Der Wechsel soll laut Bundesregierung dauerhaft möglich sein, es gibt also kein Datum, bis zu dem du dich entscheiden musst. Trotzdem lohnt es sich, nicht zu lange zu warten, wenn du von den neuen Konditionen profitieren möchtest.

Was kostet der Wechsel vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot?

Ein Wechsel kann Kosten verursachen. (Bundesministerium der Finanzen) Das BMF weist ausdrücklich darauf hin. Konkret können beim bisherigen Riester-Anbieter Storno- oder Übertragungsgebühren anfallen, die im Versicherungsvertragsrecht und in den einzelnen Vertragsbedingungen geregelt sind. Wie hoch diese im Einzelfall sind, hängt von deinem Vertrag ab.

Im neuen System sieht es dagegen deutlich günstiger aus. Beim Standard-Altersvorsorgedepot gibt es eine Effektivkostenobergrenze, also eine gesetzliche Begrenzung der jährlichen Gesamtkosten. Außerdem werden Abschluss- und Vertriebskosten auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt, statt wie bisher in den ersten Jahren auf einmal abgezogen zu werden. Das schont besonders in der Anfangsphase das Guthaben. Diese Kostenpunkte solltest du beim Wechsel im Blick haben:

  • Übertragungsgebühr des Altanbieters: Kann je nach Vertrag anfallen, Höhe steht in deinen Vertragsbedingungen.
  • Stornokosten: Bei manchen Riester-Produkten, besonders Versicherungen, können noch nicht amortisierte Abschlusskosten anfallen.
  • Laufende Kosten im neuen Depot: Beim Standarddepot auf maximal 1,0 bis 1,5 % Effektivkosten pro Jahr begrenzt. (Bundesregierung)
  • Abschlusskosten im neuen Depot: Werden auf die gesamte Laufzeit verteilt, belasten also nicht das erste Jahr überproportional. (Bundesministerium der Finanzen)

Kann man Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot gleichzeitig besparen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann diesen nach der Reform weiter besparen und gleichzeitig in ein neues Altersvorsorgedepot einzahlen. (Bundesregierung) Eine doppelte volle Förderung für denselben Betrag ist jedoch ausgeschlossen. Das BMF stellt klar, dass bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen nicht erneut gefördert werden darf. (Bundesministerium der Finanzen)

In der Praxis bedeutet das: Du kannst beide Verträge parallel führen, aber die Zulagen und der Sonderausgabenabzug beziehen sich auf die Gesamtheit deiner geförderten Altersvorsorgeverträge. Zwei voll geförderte Systeme zum gleichen Fördervolumen nebeneinander zu nutzen, ist nicht möglich. Die jährliche Einzahlung in einen Altersvorsorgevertrag ist zudem auf 6.840 Euro begrenzt, wovon 1.800 Euro gefördert werden. (Bundesregierung) Wer das Altersvorsorgedepot mit zwei Verträgen kombinieren möchte, sollte die genauen Förderregeln vorab prüfen.

Wann lohnt sich der Wechsel ins Altersvorsorgedepot besonders?

Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Die offiziellen Stellen geben keine pauschale Empfehlung. Aus den Reformtexten lassen sich aber klare Gruppen ableiten, für die der Wechsel besonders attraktiv sein dürfte.

Entscheidend sind vor allem drei Faktoren: wie lange du noch bis zur Rente hast, wie viele Kinder du hast und wie hoch dein bisheriger Riester-Vertrag in Sachen Kosten und Garantie aufgestellt ist. Wer noch Jahrzehnte vor sich hat, profitiert am stärksten vom Wegfall der Beitragsgarantie, weil mehr Zeit bleibt, kurzfristige Kursschwankungen auszusitzen. Für diese Gruppen ist der Wechsel besonders attraktiv:

  • Jüngere Sparer mit langer Laufzeit: Ohne Beitragsgarantie kann das Geld stärker in Aktien und ETFs investiert werden. Über viele Jahre macht das einen erheblichen Renditeunterschied.
  • Familien mit mehreren Kindern: Die Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr ist bereits ab 25 Euro monatlichem Eigenbeitrag voll abrufbar. Das ist ein starker Hebel bei kleinem Budget. (Bundesregierung)
  • Sparer mit teuren Riester-Verträgen: Wer einen klassischen Riester-Versicherungsvertrag mit hohen laufenden Kosten hat, kann im neuen Standarddepot mit dem Kostendeckel von 1,0 bis 1,5 % langfristig sparen. (Bundesregierung)
  • Sparer mit geringen Eigenbeiträgen: Der Fördersatz von 50 % für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag ist besonders attraktiv für Menschen, die nicht viel einzahlen können.

Wer dagegen kurz vor der Rente steht, sollte den Wechsel gut abwägen. Die Beitragsgarantie des alten Riester-Vertrags bietet in diesem Fall eine Sicherheit, die das neue Depot nicht mehr liefert. Außerdem können beim Wechsel Übertragungskosten anfallen, die sich bei kurzer verbleibender Laufzeit kaum amortisieren. Wer sich fragt, für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt, findet dort eine ausführlichere Einordnung nach Lebenssituation.

Warum ist eine Kündigung des Riester-Vertrags fast immer die schlechteste Wahl?

Bei einer sogenannten schädlichen Verwendung, also einer vorzeitigen Auszahlung außerhalb der erlaubten Tatbestände, musst du alle erhaltenen Zulagen zurückzahlen. Zusätzlich wird die steuerliche Förderung rückabgewickelt, was eine Nachversteuerung bedeutet. (Bundesregierung) Das kann einen erheblichen Teil des aufgebauten Guthabens auffressen.

Die Reform bietet genau deshalb die Übertragung auf ein Altersvorsorgedepot als förderunschädliche Alternative an. Du behältst alle bisherigen Zulagen und steuerlichen Vorteile, wechselst aber in ein System mit besseren Renditechancen und niedrigeren Kosten. Das ist der entscheidende Vorteil gegenüber einer Kündigung. (Bundesministerium der Finanzen) Diese Konsequenzen drohen bei einer echten Kündigung:

  • Rückzahlung aller erhaltenen Zulagen an die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
  • Nachversteuerung der steuerlich geförderten Beiträge, weil die Förderung auf nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter ausgelegt ist.
  • Verlust der aufgebauten Förderhistorie, also aller Zulagen, die über die Jahre angesammelt wurden.
  • Mögliche Stornokosten des Anbieters, die das ausgezahlte Guthaben zusätzlich schmälern.

Wer seinen Riester-Vertrag nicht mehr aktiv besparen möchte, fährt mit dem Ruhendstellen deutlich besser als mit einer Kündigung. Das Guthaben bleibt im geförderten Topf und wird später im Rentenalter ausgezahlt, ohne dass Zulagen zurückgefordert werden.

Wie sieht ein konkretes Rechenbeispiel für den Wechsel aus?

Um den Unterschied zwischen Riester und Altersvorsorgedepot greifbar zu machen, hilft ein direkter Vergleich der jährlichen Förderung. Nehmen wir eine alleinstehende Person ohne Kinder, die 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr einzahlt.

Im alten Riester-System gab es eine starre Grundzulage von 175 Euro, unabhängig davon, wie viel man einzahlte, solange der Mindestbeitrag erfüllt war. Im neuen System hängt die Zulage direkt am Eigenbeitrag. Die Zahlen machen den Unterschied sofort sichtbar.

Riester (alt)Altersvorsorgedepot (neu)
Eigenbeitrag pro Jahr1.800 €1.800 €
Grundzulage175 €540 €
Gesamteinzahlung ins Produkt1.975 €2.340 €
Förderanteilca. 9 %ca. 23 %

Bei gleichem Eigenbeitrag fließen im neuen System also 365 Euro mehr pro Jahr ins Depot, allein durch die höhere Grundzulage. Über 20 Jahre summiert sich das auf 7.300 Euro zusätzliche staatliche Förderung, noch ohne Zinseszinseffekt. Wer wissen möchte, ab welchem Alter sich der Einstieg ins Altersvorsorgedepot besonders lohnt, findet dort eine detaillierte Einordnung nach Lebensphase.

FAQ

Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen, um ins Altersvorsorgedepot zu wechseln?

Nein. Du musst deinen Riester-Vertrag nicht kündigen. Stattdessen kannst du das Guthaben förderunschädlich auf ein neues Altersvorsorgedepot übertragen. Eine Kündigung wäre nachteilig, weil du dabei alle erhaltenen Zulagen zurückzahlen und die steuerliche Förderung rückabwickeln müsstest. (Bundesministerium der Finanzen)

Verliere ich meine bisherigen Riester-Zulagen beim Wechsel?

Nein. Die Übertragung auf ein Altersvorsorgedepot ist als förderunschädlicher Vorgang geplant. Dein gesamtes gefördertes Guthaben inklusive aller bisherigen Zulagen bleibt erhalten und wechselt in das neue System. Es gibt keine Rückforderung von Zulagen durch den Wechsel selbst. (Bundesministerium der Finanzen)

Ab wann kann ich meinen Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot übertragen?

Das Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar. Ab diesem Zeitpunkt kannst du deinen Riester-Vertrag auf ein Altersvorsorgedepot übertragen. Der Wechsel ist laut Bundesregierung als dauerhafte Option angelegt, es gibt also kein Ablaufdatum für die Wechselmöglichkeit. (Bundesregierung)

Kann ich meinen Riester-Vertrag auf meinen Partner übertragen?

Nein. Riester-Verträge sind personengebundene Altersvorsorgeverträge. Eine Übertragung auf eine andere Person, zum Beispiel den Ehepartner oder ein Kind, ist nicht vorgesehen. Die Reform ändert daran nichts. Wer sich für die Möglichkeiten rund um das Altersvorsorgedepot und Ehepartner interessiert, findet dort weitere Informationen zur gemeinsamen Vorsorgeplanung. (Bundesministerium der Finanzen)

Ist das Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar?

Ja. Die steuerliche Grundstruktur bleibt erhalten. Beiträge kannst du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, und die Auszahlungen im Rentenalter werden nachgelagert besteuert, also erst dann, wenn du das Geld tatsächlich erhältst. Wer wissen möchte, ob das Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar ist, findet dort eine ausführliche Erklärung. (Bundesministerium der Finanzen)

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot im Todesfall?

Todesfallleistungen bei staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen sind grundsätzlich möglich, unterliegen aber speziellen steuerlichen Regeln. Die genauen Regelungen für das Altersvorsorgedepot werden im Gesetz und in der Altersvorsorgezulage-Verordnung festgelegt. Wer sich über die Auszahlung des Altersvorsorgedepots im Todesfall informieren möchte, findet dort eine detaillierte Übersicht.

Über den Autor

Uwe Lätsch ist Geschäftsführer von finanda. Er bringt komplizierte Finanzthemen auf den Punkt und erklärt dir Zahlen, Statistiken und Vorsorge so einfach, dass du direkt etwas damit anfangen kannst.

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Uwe Lätsch
GESCHRIEBEN VON
Uwe Lätsch

Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.

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