Altersvorsorge 12 Min. Lesezeit

Altersvorsorgedepot für Hausfrauen: Wie funktioniert die Förderung?

Uwe Lätsch
Uwe Lätsch
Finanzexperte bei Finanda · Aktualisiert am 15. August 2026

Auch ohne eigenes Einkommen bekommst du beim Altersvorsorgedepot staatliche Zulagen. Als nicht erwerbstätige Ehefrau erhältst du über die sogenannte mittelbare Förderung bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr, dazu 300 Euro Kinderzulage je Kind. Voraussetzung sind ein eigenes Depot auf deinen Namen und ein kleiner Eigenbeitrag.

Das Altersvorsorgedepot ist seit dem 1. Januar 2027 abschließbar und löst die Riester-Rente ab. Für Hausfrauen bietet es eine deutlich renditestärkere Möglichkeit, an der staatlichen Förderung teilzuhaben, weil hier in Aktien, Fonds und ETFs angespart wird statt in einer klassischen Rentenversicherung.

Was bedeutet mittelbare Förderung für dich als Hausfrau?

Mittelbare Förderung bedeutet, dass du die staatliche Zulage über den förderberechtigten Ehepartner ableitest, obwohl du selbst kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hast. Die Förderung beim Altersvorsorgedepot ist personengebunden: Wer selbst erwerbstätig und pflichtversichert ist, gilt als unmittelbar förderberechtigt. Als Hausfrau ohne eigenes Einkommen fällst du in der Regel nicht in diese Gruppe.

Genau dafür gibt es die mittelbare Förderung. Ist dein Mann unmittelbar förderberechtigt und besitzt ein eigenes Altersvorsorgedepot, kannst du mit einem eigenen Vertrag auf deinen Namen an der Zulage teilhaben. Ein eigenes Depot für jeden Ehepartner ist dabei Pflicht, ein Gemeinschaftsdepot gibt es für die geförderte Variante nicht.

Diese Voraussetzungen musst du als nicht erwerbstätige Ehefrau erfüllen:

  • Dein Ehepartner ist unmittelbar förderberechtigt und führt ein eigenes gefördertes Altersvorsorgedepot.
  • Du hast einen eigenen Altersvorsorgevertrag auf deinen Namen.
  • Du zahlst einen kleinen Mindesteigenbeitrag auf dein Depot ein.
  • Ihr seid verheiratet und lebt nicht dauerhaft getrennt.

Wie hoch ist die Grundzulage für nicht erwerbstätige Ehefrauen?

Über die mittelbare Förderung bekommst du als nicht erwerbstätige Ehefrau maximal 175 Euro Grundzulage pro Jahr. Das ist der feste Höchstbetrag für mittelbar geförderte Personen.

Der Unterschied zur unmittelbaren Förderung ist erheblich. Ein erwerbstätiger Ehepartner kann bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr erreichen, wenn er 1.800 Euro Eigenbeitrag einzahlt. Als mittelbar Geförderte liegt deine Obergrenze bei 175 Euro. Trotzdem ist das Verhältnis stark, weil dein eigener Beitrag klein bleibt. Leg die beiden Varianten direkt nebeneinander:

Unmittelbar (erwerbstätig)Mittelbar (Hausfrau)
Maximale Grundzulage pro Jahr540 Euro175 Euro
Geförderter Höchst-Eigenbeitrag1.800 Eurokleiner Mindesteigenbeitrag
Eigenes Depot nötigJaJa
Kinderzulage möglichJaJa

Wie viel musst du als Hausfrau einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen?

Für die volle mittelbare Grundzulage von 175 Euro genügt ein kleiner Mindesteigenbeitrag auf dein eigenes Depot. Anders als beim erwerbstätigen Partner musst du keine 1.800 Euro pro Jahr aufbringen. Der Gesetzgeber verlangt lediglich einen symbolischen Sockelbetrag, damit die Zulage nicht ganz ohne eigene Einzahlung fließt.

Das macht die mittelbare Förderung so attraktiv. Du zahlst wenig ein und bekommst dennoch die volle Zulage. Zahlst du beispielsweise 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr ein und erhältst 175 Euro Grundzulage, landen 235 Euro auf deinem Depot. Deine eigene Einzahlung macht dabei nur rund ein Viertel der Gesamtsumme aus.

Über zwanzig Jahre summiert sich das deutlich. Bei jährlich 175 Euro Grundzulage kommen allein an staatlichem Geld 3.500 Euro zusammen, ohne Berücksichtigung der Rendite deiner ETFs. Kommen Kinder dazu, wird das Bild noch besser.

Wie funktioniert die Kinderzulage im Depot der Hausfrau?

Die Kinderzulage bringt dir bis zu 300 Euro je Kind und Jahr. Diese Zulage wird bei Ehepaaren üblicherweise dem Depot der Mutter zugeordnet, wenn nichts anderes vereinbart ist. Für dich als Hausfrau ist das ein großer Hebel, weil du mit einem überschaubaren Eigenbeitrag eine hohe staatliche Förderung auslöst.

Den vollen Kinderzuschlag erreichst du schon ab rund 25 Euro Eigenbeitrag im Monat je Kind, also etwa 300 Euro im Jahr. Zahlst du das ein, verdoppelt der Staat deinen Beitrag vollständig. Bei zwei Kindern fließen 600 Euro Kinderzulage jährlich auf dein Depot. Rechne einmal nach, was sich daraus über die Jahre aufbaut:

ZulagenartVoraussetzungBetrag pro Jahr
Grundzulage (mittelbar)Eigenes Depot plus Mindesteigenbeitragbis 175 Euro
Kinderzulage 1. Kindca. 300 Euro Eigenbeitragbis 300 Euro
Kinderzulage 2. Kindca. 300 Euro Eigenbeitragbis 300 Euro
Summe bei zwei Kindernbis 775 Euro

Wie sieht ein Rechenbeispiel für eine Hausfrau mit zwei Kindern aus?

Nimm eine Ehefrau ohne eigenes Einkommen mit zwei kleinen Kindern. Ihr Mann ist angestellt und unmittelbar förderberechtigt. Sie eröffnet ein eigenes Altersvorsorgedepot auf ihren Namen und zahlt selbst rund 660 Euro im Jahr ein, also 55 Euro im Monat.

Für die volle Kinderzulage braucht sie je Kind rund 300 Euro Eigenbeitrag, also 600 Euro für beide Kinder. Der kleine Mindesteigenbeitrag für die Grundzulage kommt oben drauf. Mit den angesetzten 660 Euro deckt sie beides ab. Dafür fließen 175 Euro Grundzulage und zweimal 300 Euro Kinderzulage, zusammen 775 Euro. Sie zahlt 660 Euro ein, der Staat legt 775 Euro drauf. Im Depot liegen am Jahresende 1.435 Euro, obwohl sie selbst weniger als die Hälfte beigesteuert hat. Schau dir an, wie stark das Verhältnis wirklich ist:

Betrag pro Jahr
Eigenbeitrag der Hausfrau660 Euro
Grundzulage (mittelbar)175 Euro
Kinderzulage (2 Kinder)600 Euro
Gesamt im Depot1.435 Euro
Förderquote auf den Eigenbeitragrund 117 Prozent

Solange die Kinderzulage läuft, ist die Förderquote enorm. Fallen die Kinder später aus der Zulage heraus, bleibt dir die Grundzulage von 175 Euro erhalten. Genau deshalb lohnt sich der frühe Start, weil das eingezahlte und geförderte Geld über Jahrzehnte in ETFs weiterarbeitet.

Förderquote über 100 Prozent

Eine Hausfrau mit zwei Kindern, die 660 Euro Eigenbeitrag im Jahr einzahlt, erhält 775 Euro staatliche Zulagen. Der Staat zahlt mehr als sie selbst. Diese Förderquote von rund 117 Prozent gilt, solange die Kinderzulage fließt.

Warum brauchst du als Hausfrau ein eigenes Depot auf deinen Namen?

Ein eigenes Depot auf deinen Namen ist zwingend, weil die Förderung personengebunden ist. Die Zulagen fließen immer auf den Vertrag der geförderten Person. Ohne eigenen Altersvorsorgevertrag bekommst du weder Grund- noch Kinderzulage.

Ein gemeinsames Depot mit deinem Mann funktioniert für die geförderte Variante nicht. Beide Ehepartner brauchen jeweils einen eigenen Vertrag. Führt ihr beide ein Depot, kassiert ihr die Grundzulage doppelt: dein Mann bis zu 540 Euro unmittelbar, du bis zu 175 Euro mittelbar. Die Kinderzulagen kommen einmal dazu und werden üblicherweise deinem Depot zugeordnet. Diese Punkte solltest du bei deinem eigenen Depot im Blick behalten:

  • Das Depot läuft auf deinen Namen, nicht als Gemeinschaftskonto.
  • Der Mindesteigenbeitrag muss tatsächlich von dir eingezahlt sein, damit die Zulage nicht gestrichen wird.
  • Die Kinderzulage lässt sich gezielt auf dein Depot legen, wenn ihr das so beantragt.
  • Achte auf niedrige Kosten, weil sie über Jahrzehnte dein Endkapital schmälern.

Über zwei Depots lassen sich Grund- und Kinderzulagen optimal verteilen, was sich besonders dann auszahlt, wenn ihr als Paar langfristig plant.

Was kostet ein Altersvorsorgedepot für eine Hausfrau?

Beim staatlich anerkannten Standard-Altersvorsorgedepot sind die Effektivkosten auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt. Das ist die gesetzliche Obergrenze. In der Praxis liegen gute Depots deutlich darunter.

Viele Broker verlangen keine Depotgebühr, also 0 Euro im Jahr. Günstige ETFs haben laufende Kosten von rund 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr. Sparplanausführungen sind bei vielen Anbietern kostenlos, bei einzelnen kosten sie bis rund 1,50 Euro je Ausführung. Weil du als Hausfrau eher kleine Beträge einzahlst, fallen feste Ausführungskosten stärker ins Gewicht als bei jemandem mit hohem Beitrag. Genau hier trennt sich günstig von teuer:

KostenpostenGünstiges DepotGesetzliche Obergrenze
Depotgebühr pro Jahr0 Euroim Deckel enthalten
ETF-Kosten (TER)0,1 bis 0,3 Prozent
Sparplanausführung0 bis 1,50 Euro
Effektivkosten gesamtunter 0,5 Prozentmax. 1,0 Prozent

Schon wenige Zehntel Prozent Kostenunterschied schmälern über lange Laufzeiten dein Endkapital. Ein Blick auf die Kostenstruktur der einzelnen Anbieter lohnt sich vor dem Abschluss. Gut zu wissen: Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf die gesamte Ansparphase verteilt werden, nicht gleich in den ersten Jahren abgezogen.

Effektivkosten-Deckel schützt dich

Beim Standard-Altersvorsorgedepot dürfen die Effektivkosten gesetzlich 1,0 Prozent pro Jahr nicht überschreiten. Günstige Anbieter liegen bei unter 0,5 Prozent. Bei einem Sparplan über 20 Jahre macht dieser Unterschied mehrere Tausend Euro aus.

Wann?

Die Auszahlphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und spätestens mit deinem 70. Geburtstag. Bis dahin bleibt dein Geld im Depot investiert und wächst weiter. Als Hausfrau, die früh mit kleinen Beträgen startet, profitierst du besonders vom langen Anlagezeitraum.

Zu Rentenbeginn kannst du bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals einmalig entnehmen. Der Rest fließt als lebenslange Leibrente oder als befristeter Auszahlplan, der mindestens bis zu deinem vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss. Für deine Planung sind diese Eckpunkte entscheidend:

  • Frühester Auszahlbeginn mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
  • Spätester Auszahlbeginn mit dem 70. Geburtstag.
  • Einmalige Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent möglich.
  • Auszahlplan läuft mindestens bis zum 85. Lebensjahr.

Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, werden in der Auszahlphase voll mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Als Rentnerin liegt dieser Satz oft niedriger als während des Berufslebens, sodass die nachgelagerte Besteuerung meist günstig ausfällt.

Was passiert mit deinem Depot bei Scheidung oder Todesfall?

Stirbt der Sparer, kann das angesparte Vermögen ohne Abzüge und ohne Verlust der Förderung auf einen Altersvorsorgevertrag übertragen werden, der auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautet. Für Ehepaare bleibt die Förderung damit im Todesfall vollständig erhalten.

Anders sieht es bei anderen Erben aus. Geht das Vermögen an andere Personen als den Ehepartner, müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Noch nicht ausgezahltes Kapital ist grundsätzlich vererbbar. Für Erben gelten die normalen erbschaftsteuerlichen Freibeträge: beim Ehepartner 500.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro. In der Rentenphase hängt die Vererbung von der gewählten Auszahlform ab:

  • Bei einer lebenslangen Leibrente ohne Garantiezeit ist nach Rentenbeginn keine Vererbung vorgesehen.
  • Optional lässt sich eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbaren, in der Hinterbliebene die Rente weiter erhalten.
  • Bei einem Auszahlplan bleibt noch nicht ausgezahltes Kapital grundsätzlich vererbbar.

Für wen als Hausfrau lohnt sich das Altersvorsorgedepot besonders?

Am stärksten profitierst du, wenn du Kinder hast, für die die volle Kinderzulage fließt. Dann steht deinem kleinen Eigenbeitrag eine üppige staatliche Förderung gegenüber. Eine Hausfrau mit zwei Kindern und rund 660 Euro Eigenbeitrag erreicht eine Förderquote von über 100 Prozent, solange die Kinderzulage läuft.

Auch ohne Kinder bleibt die mittelbare Grundzulage von bis zu 175 Euro pro Jahr ein solider Zuschuss für einen sehr kleinen Eigenbeitrag. Der lange Anlagehorizont bis mindestens 65 spielt dir zusätzlich in die Karten, weil die renditeorientierte Depotvariante ohne Garantie in ETFs über Jahrzehnte für dein Vermögen arbeitet.

Zurückhaltender solltest du sein, wenn eure Ehe finanziell auf wackligen Beinen steht, weil bei einer Scheidung die mittelbare Förderung an den Fortbestand der Ehe geknüpft ist. Sobald du wieder erwerbstätig wirst und selbst unmittelbar förderberechtigt bist, verschiebt sich dein Depot ohnehin in die höhere Förderung mit bis zu 540 Euro Grundzulage. Behalte deine Sparraten und deine Altersvorsorge mit einer App wie finanda im Überblick, damit du jederzeit siehst, wie viel bereits zusammengekommen ist.

Uwe Lätsch, finanda

Wer als Hausfrau früh ein eigenes Depot eröffnet, holt sich staatliches Geld, das sonst einfach liegen bleibt. 175 Euro Grundzulage plus Kinderzulagen für einen Mindesteigenbeitrag: Das ist eine der wenigen Stellen, wo der Staat dir mehr gibt als du einzahlst.

Uwe Lätsch, finanda

Häufige Fragen

Bekomme ich als Hausfrau ohne eigenes Einkommen ueberhaupt eine Zulage?+
Ja. Über die mittelbare Förderung erhältst du bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr, wenn dein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist, du ein eigenes Depot führst und einen kleinen Mindesteigenbeitrag einzahlst. Dazu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind.
Reicht ein gemeinsames Depot mit meinem Mann für die Foerderung?+
Nein. Für die geförderte Variante gibt es kein Gemeinschaftsdepot. Jeder Ehepartner braucht ein eigenes Altersvorsorgedepot auf seinen Namen, weil die Förderung personengebunden ist. Nur so fließen die Zulagen auf deinen Vertrag.
Wie viel muss ich als Hausfrau mindestens einzahlen?+
Für die volle mittelbare Grundzulage genügt ein kleiner Mindesteigenbeitrag. Willst du zusätzlich die volle Kinderzulage, brauchst du rund 300 Euro Eigenbeitrag je Kind im Jahr, also etwa 25 Euro im Monat pro Kind.
Was passiert mit meiner Foerderung wenn wir uns scheiden lassen?+
Die mittelbare Förderung ist an die bestehende Ehe geknüpft. Endet die Ehe, entfällt die Grundlage für die mittelbare Zulage. Wirst du dann selbst erwerbstätig, kannst du als unmittelbar förderberechtigte Person eine höhere Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr erreichen.
Bleibt mir die Foerderung wenn ich später wieder arbeite?+
Ja. Nimmst du wieder eine Erwerbstätigkeit auf und wirst unmittelbar förderberechtigt, führst du dein bestehendes Depot einfach weiter. Deine Zulage steigt dann auf bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr, wenn du 1.800 Euro Eigenbeitrag einzahlst.
Wann kann ich das angesparte Geld fruehestens nutzen?+
Die Auszahlphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres, spätestens mit dem 70. Geburtstag. Bis zu 30 Prozent des Kapitals kannst du einmalig entnehmen, der Rest wird als Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr ausgezahlt.
Bekomme ich als Hausfrau ohne eigenes Einkommen ueberhaupt eine Zulage?+
Ja. Über die mittelbare Förderung erhältst du bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr, wenn dein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist, du ein eigenes Depot führst und einen kleinen Mindesteigenbeitrag einzahlst. Dazu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind.
Reicht ein gemeinsames Depot mit meinem Mann für die Foerderung?+
Nein. Für die geförderte Variante gibt es kein Gemeinschaftsdepot. Jeder Ehepartner braucht ein eigenes Altersvorsorgedepot auf seinen Namen, weil die Förderung personengebunden ist. Nur so fließen die Zulagen auf deinen Vertrag.
Wie viel muss ich als Hausfrau mindestens einzahlen?+
Für die volle mittelbare Grundzulage genügt ein kleiner Mindesteigenbeitrag. Willst du zusätzlich die volle Kinderzulage, brauchst du rund 300 Euro Eigenbeitrag je Kind im Jahr, also etwa 25 Euro im Monat pro Kind.
Was passiert mit meiner Foerderung wenn wir uns scheiden lassen?+
Die mittelbare Förderung ist an die bestehende Ehe geknüpft. Endet die Ehe, entfällt die Grundlage für die mittelbare Zulage. Wirst du dann selbst erwerbstätig, kannst du als unmittelbar förderberechtigte Person eine höhere Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr erreichen.
Bleibt mir die Foerderung wenn ich später wieder arbeite?+
Ja. Nimmst du wieder eine Erwerbstätigkeit auf und wirst unmittelbar förderberechtigt, führst du dein bestehendes Depot einfach weiter. Deine Zulage steigt dann auf bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr, wenn du 1.800 Euro Eigenbeitrag einzahlst.
Wann kann ich das angesparte Geld fruehestens nutzen?+
Die Auszahlphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres, spätestens mit dem 70. Geburtstag. Bis zu 30 Prozent des Kapitals kannst du einmalig entnehmen, der Rest wird als Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr ausgezahlt.
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Uwe Lätsch
GESCHRIEBEN VON
Uwe Lätsch

Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.

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