Altersvorsorge 10 Min. Lesezeit

Altersvorsorgedepot und Ehepartner: Das solltest du wissen

Uwe Lätsch
Uwe Lätsch
Finanzexperte bei Finanda · Aktualisiert am 15. August 2026

Die Förderung beim Altersvorsorgedepot hängt an der einzelnen Person, nicht am Ehepaar. Jeder von euch braucht einen eigenen Vertrag auf den eigenen Namen, ein gemeinsames Depot für die geförderte Variante existiert nicht. Genau daraus ergibt sich der Hebel für Paare: Führt ihr beide ein eigenes Depot, kassiert ihr die Grundzulage doppelt, also bis zu zweimal 540 Euro pro Jahr plus die Kinderzulagen.

Das Altersvorsorgedepot löst ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ab und ist seit Ende Mai 2026 gesetzlich geregelt. Für verheiratete Paare bringt die personengebundene Förderung klare Vorteile, aber auch ein paar Fallstricke, wenn nur einer verdient oder wenn es um den Todesfall geht.

Warum braucht jeder Ehepartner beim Altersvorsorgedepot ein eigenes Depot?

Weil die Förderung personengebunden ist. Zulagen und steuerliche Vorteile knüpfen immer an eine einzelne förderberechtigte Person an, niemals an ein Paar oder einen gemeinsamen Vertrag. Ein Gemeinschaftsdepot, wie du es vielleicht von einem klassischen Wertpapierdepot kennst, gibt es für die geförderte Variante schlicht nicht.

Wollt ihr beide von den Zulagen profitieren, muss jeder ein Depot auf seinen eigenen Namen eröffnen und darauf selbst einzahlen. Nur dann rechnet die Zulagenstelle die Grundzulage für beide Personen getrennt aus. Zahlt nur einer ein, bekommt auch nur dieser eine die Förderung, der andere geht leer aus.

Für die Eröffnung eines eigenen Depots je Partner gilt Folgendes:

  • Jeder Vertrag läuft auf einen Namen, eine gemeinsame Kontoführung gibt es nicht.
  • Die Grundzulage von bis zu 540 Euro wird pro Person berechnet.
  • Der geförderte Höchst-Eigenbeitrag von 1.800 Euro gilt ebenfalls pro Person.
  • Auch der Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro hängt an der jeweiligen Person und deren Alter beim Abschluss.
  • Kinderzulagen werden je Kind gewährt und einem Elternteil zugeordnet.

Wie viel Förderung bekommt ihr als Ehepaar mit zwei Depots?

Bis zu zweimal 540 Euro Grundzulage pro Jahr, also 1.080 Euro für euch zusammen, dazu kommen die Kinderzulagen. Voraussetzung ist, dass beide Partner unmittelbar förderberechtigt sind und jeder den vollen geförderten Höchstbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr einzahlt.

Die Grundzulage berechnet sich in zwei Stufen. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt der Staat 50 Prozent obendrauf, das sind 180 Euro. Auf den Eigenbeitrag von 360,01 Euro bis 1.800 Euro gibt es 25 Prozent, das sind 360 Euro. Zusammen ergibt das die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Person, die ein Ehepaar dann zweifach erhält.

Partner APartner BSumme
Eigenbeitrag pro Jahr1.800 Euro1.800 Euro3.600 Euro
Zulage auf erste 360 Euro (50 %)180 Euro180 Euro360 Euro
Zulage auf weitere 1.440 Euro (25 %)360 Euro360 Euro720 Euro
Grundzulage gesamt540 Euro540 Euro1.080 Euro

Habt ihr Kinder, kommt pro Kind und Jahr die Kinderzulage von bis zu 300 Euro dazu. Der Staat gibt hier 100 Prozent auf bis zu 300 Euro Eigenbeitrag je Kind, den vollen Zuschlag erreichst du also schon mit rund 25 Euro Eigenbeitrag im Monat je Kind. Die Kinderzulage wird einem Elternteil zugeordnet und läuft über dessen Depot.

Bei zwei vollen Depots und zwei Kindern summiert sich die staatliche Förderung auf 1.680 Euro pro Jahr, ohne dass ihr dafür einen Cent mehr einzahlen müsst als den ohnehin geplanten Sparbeitrag. Die folgende Aufstellung zeigt, wie sich das zusammensetzt, wenn beide voll einzahlen und die Kinderzulagen einem Elternteil zugeordnet sind:

Betrag pro Jahr
Grundzulage Partner A540 Euro
Grundzulage Partner B540 Euro
Kinderzulage Kind 1300 Euro
Kinderzulage Kind 2300 Euro
Förderung gesamt1.680 Euro

Was gilt beim Altersvorsorgedepot für einen nicht erwerbstätigen Ehepartner?

Ein Ehepartner ohne eigenes förderberechtigendes Einkommen kann über die mittelbare Förderung trotzdem Zulagen bekommen, allerdings gedeckelt. Er braucht dafür einen eigenen Vertrag und muss einen kleinen Mindesteigenbeitrag einzahlen. Damit sichert er sich bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr.

Der Unterschied zur unmittelbaren Förderung ist deutlich. Ein direkt förderberechtigter Partner erreicht bis zu 540 Euro Grundzulage, ein mittelbar geförderter Partner maximal 175 Euro. Trotzdem lohnt sich der eigene Vertrag, weil ihr sonst diese 175 Euro pro Jahr komplett verschenkt und der nicht erwerbstätige Partner ohne Vertrag gar nichts aufbaut.

Das gehört zur mittelbaren Förderung des Partners:

  • Ein eigenes Altersvorsorgedepot auf den Namen des Partners ist zwingend.
  • Ein kleiner Mindesteigenbeitrag muss aufs Depot fließen.
  • Die maximale Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr.
  • Nimmt der Partner später eine förderberechtigte Tätigkeit auf, wechselt er in die unmittelbare Förderung mit höherem Zulagenanspruch.

Wichtig ist der Blick nach vorn. Selbstständige erhalten mit der Reform erstmals Zugang zur Förderung. Ist ein Partner selbstständig tätig, kann er also selbst unmittelbar gefördert werden und muss nicht den Umweg über die mittelbare Förderung gehen.

Wie lohnt sich das Altersvorsorgedepot bei einem Alleinverdiener-Paar?

Auch dann lohnen sich zwei Depots, nur fällt die Förderung für den nicht verdienenden Partner geringer aus. Der Verdiener sichert sich die volle Grundzulage von bis zu 540 Euro, der andere Partner über die mittelbare Förderung bis zu 175 Euro. Zusammen kommt ihr auf bis zu 715 Euro Grundzulage im Jahr, dazu die Kinderzulagen.

Nimm ein Paar mit einem Kind, bei dem nur ein Partner erwerbstätig ist. Der Verdiener zahlt 1.800 Euro pro Jahr in sein Depot und ordnet die Kinderzulage seinem Vertrag zu. Der nicht erwerbstätige Partner zahlt den kleinen Mindesteigenbeitrag und sichert die mittelbare Grundzulage.

Ein direkter Vergleich zwischen Alleinverdiener-Paar und Doppelverdiener-Paar, jeweils mit einem Kind:

Alleinverdiener-PaarDoppelverdiener-Paar
Grundzulage Partner A540 Euro540 Euro
Grundzulage Partner B175 Euro (mittelbar)540 Euro
Kinderzulage (1 Kind)300 Euro300 Euro
Förderung gesamt1.015 Euro1.380 Euro

Der Abstand von 365 Euro pro Jahr zeigt, wie stark ein eigenes förderberechtigendes Einkommen ins Gewicht fällt. Trotzdem holt das Alleinverdiener-Paar mit 1.015 Euro Förderung mehr heraus, als wenn der nicht erwerbstätige Partner gar keinen Vertrag hat.

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot beim Tod eines Ehepartners?

Stirbt der Sparer, kann das angesparte Vermögen ohne Abzüge und ohne Verlust der Förderung auf einen Altersvorsorgevertrag übertragen werden, der auf den Namen des überlebenden Ehegatten läuft. Das ist der große Vorteil für Ehepaare, denn bei jedem anderen Erben sieht die Sache anders aus.

Geht das Vermögen an andere Personen als den Ehepartner, etwa direkt an die Kinder, müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Deshalb ist die Übertragung auf den überlebenden Ehegatten steuerlich und fördertechnisch fast immer die beste Lösung.

So unterscheidet sich die Vererbung je nach Empfänger und Phase:

  • Übertragung auf den Ehepartner-Vertrag: ohne Abzüge, ohne Verlust der Förderung.
  • Vererbung an andere Personen: staatliche Zulagen müssen zurückgezahlt werden.
  • Noch nicht ausgezahltes Vermögen: grundsätzlich vererbbar.
  • Lebenslange Leibrente ohne Garantiezeit nach Rentenbeginn: keine Vererbung vorgesehen.
  • Mit vereinbarter zehn- oder zwanzigjähriger Rentengarantiezeit: Hinterbliebene erhalten die Rente weiter.

Beachte den Unterschied zwischen Ansparphase und Rentenbezug. Ist die Auszahlung als lebenslange Leibrente ohne Garantiezeit gestartet, ist danach keine Vererbung mehr vorgesehen. Wer seinen Partner absichern will, sollte eine Rentengarantiezeit vereinbaren.

Für die Erbschaftsteuer gelten die normalen Freibeträge. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro. Bei üblichen Ansparvolumen bleibt eine Übertragung auf den Ehepartner damit in aller Regel steuerfrei.

Ab welchem Alter und bis wann dürft ihr in eure Altersvorsorgedepots einzahlen?

Ein gesetzliches Mindestalter für die Einzahlung gibt es nicht, jeder Partner kann so früh starten, wie er will. Je früher ihr beginnt, desto länger arbeitet der Zinseszins für euch. Der Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro belohnt zusätzlich einen Abschluss vor dem 25. Geburtstag, und das gilt für jeden Partner getrennt.

Die Auszahlung darf frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen und spätestens am 70. Geburtstag. Ein Auszahlplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen. Weil beide Partner ihre eigenen Verträge haben, könnt ihr die Auszahlung auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten starten, etwa wenn ihr unterschiedlich alt seid.

Diese Altersgrenzen gelten für jeden eurer Verträge einzeln:

  • Kein Mindestalter für die Einzahlung.
  • Berufseinsteigerbonus von 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.
  • Auszahlung frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres.
  • Auszahlung spätestens ab dem 70. Geburtstag.
  • Auszahlplan mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr.

Was solltet ihr als Paar bei der Wahl und den Kosten der Depots beachten?

Achtet bei beiden Depots konsequent auf die laufenden Kosten, denn über lange Laufzeiten frisst schon ein Unterschied von wenigen Zehntel Prozent spürbar am Endkapital. Beim staatlich anerkannten Standard-Altersvorsorgedepot sind die Effektivkosten auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt, das ist die Obergrenze, nicht das Ziel.

In der Praxis liegt vieles deutlich darunter. Viele Broker verlangen keine Depotgebühr, günstige ETFs kosten laufend rund 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr, und Sparplanausführungen sind oft kostenlos, bei einzelnen Anbietern bis rund 1,50 Euro je Ausführung. Abschluss- und Vertriebskosten müssen über die gesamte Ansparphase verteilt werden und dürfen nicht in den ersten Jahren abgezogen werden.

Ein Kostenvergleich für zwei typische Depotvarianten:

Günstiges ETF-DepotKostendeckel Standarddepot
Depotgebühr0 Euroje nach Anbieter
Laufende ETF-Kosten (TER)0,1 bis 0,3 %enthalten
Sparplanausführung0 bis 1,50 Euroje nach Anbieter
Effektivkosten pro Jahrmeist unter 0,5 %maximal 1,0 %

Ihr seid nicht auf ewig an einen Anbieter gebunden. Ein Anbieterwechsel ist nach fünf Jahren kostenfrei möglich, außerhalb dieser Frist darf der neue Anbieter höchstens 150 Euro Wechselgebühr verlangen. Der Wechsel ist sogar zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. Das bedeutet für euch: Ihr könnt beide Depots regelmäßig prüfen und bei Bedarf zu einem günstigeren Anbieter umziehen.

Für welche Paare lohnt sich welche Strategie beim Altersvorsorgedepot?

Verdient ihr beide, führt kein Weg an zwei vollen Depots vorbei. Jeder sichert sich die Grundzulage von bis zu 540 Euro, bei Kindern kommen die Kinderzulagen dazu. Das ist die effizienteste Konstellation, weil ihr die personengebundene Förderung doppelt ausschöpft.

Verdient nur einer, sollte der Verdiener sein Depot voll bespielen und der nicht erwerbstätige Partner über die mittelbare Förderung wenigstens die 175 Euro Grundzulage mitnehmen. Ein eigener Vertrag für den Partner kostet wenig und baut trotzdem ein zweites Altersguthaben auf.

Worauf ihr als Paar achten solltet:

  • Jeder eröffnet einen eigenen Vertrag, ein Gemeinschaftsdepot gibt es nicht.
  • Kinderzulagen dem Elternteil zuordnen, das davon am meisten profitiert.
  • Bei Alleinverdienern den mittelbar geförderten Vertrag des Partners nicht vergessen.
  • Für die Absicherung des Partners im Rentenbezug eine Rentengarantiezeit prüfen.
  • Kosten beider Depots niedrig halten und die Fünfjahresfrist für den kostenfreien Wechsel im Blick behalten.

Wer zwei Depots, Sparraten und Zulagen im Kopf behalten will, verliert schnell den Überblick. Mit der kostenlosen App finanda kannst du eure Sparraten und die Altersvorsorge an einem Ort bündeln und siehst auf einen Blick, was wo eingezahlt wird.

Häufige Fragen

Könnt ihr ein gemeinsames Altersvorsorgedepot führen?+
Nein. Für die gefoerderte Variante gibt es kein Gemeinschaftsdepot. Die Foerderung ist personengebunden, deshalb braucht jeder Ehepartner ein eigenes Altersvorsorgedepot auf seinen Namen, um Zulagen zu erhalten.
Wie hoch ist die Grundzulage für euch als Paar?+
Sind beide unmittelbar foerderberechtigt und zahlt jeder den vollen Hoechst-Eigenbeitrag von 1.800 Euro, bekommt ihr zweimal 540 Euro Grundzulage, also 1.080 Euro pro Jahr. Dazu kommen die Kinderzulagen von bis zu 300 Euro je Kind.
Welche Zulage bekommt ein nicht erwerbstaetiger Ehepartner?+
Über die mittelbare Foerderung erhält er maximal 175 Euro Grundzulage pro Jahr. Voraussetzung ist ein eigener Vertrag und ein kleiner Mindesteigenbeitrag. Ohne eigenen Vertrag bekommt der Partner keine Zulage.
Was passiert mit dem Depot beim Tod deines Ehepartners?+
Das angesparte Vermoegen kann ohne Abzuege und ohne Verlust der Foerderung auf einen Vertrag übertragen werden, der auf deinen Namen laeuft. Bei einer Vererbung an andere Personen als den Ehepartner müssen die staatlichen Zulagen zurueckgezahlt werden.
Könnt ihr eure Depots zu unterschiedlichen Zeitpunkten auszahlen lassen?+
Ja. Weil jeder Partner einen eigenen Vertrag hat, laeuft die Auszahlung getrennt. Sie darf fruehestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres und spaetestens ab dem 70. Geburtstag beginnen, jeweils bezogen auf den einzelnen Vertrag.
Gilt die Erbschaftsteuer beim Uebertrag auf den Ehepartner?+
Für Erben gelten die normalen Freibetraege, für Ehepartner 500.000 Euro und für Kinder 400.000 Euro. Bei üblichen Ansparvolumen bleibt der Uebertrag auf den ueberlebenden Ehepartner damit in der Regel steuerfrei.
Dir hat dieser Artikel gefallen? Dann teile ihn.
Uwe Lätsch
GESCHRIEBEN VON
Uwe Lätsch

Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.

Weitere Artikel

Start/ Altersvorsorge/ Altersvorsorgedepot und Ehepartner: Das solltest du…