Beim Altersvorsorgedepot kannst du pro Jahr bis zu 6.840 Euro einzahlen. Staatliche Zulagen gibt es aber nur auf die ersten 1.800 Euro. Alles darüber ist ein sogenannter ungeförderter Beitrag, der keine Grundzulage mehr bekommt, dafür aber einen anderen Vorteil mitbringt.
Ob sich diese zusätzliche Einzahlung für dich rechnet, hängt vor allem an deinem Steuersatz, deinem Anlagehorizont und der Frage, was du sonst mit dem Geld machen würdest. Ein gut bespartes ETF-Depot außerhalb des Altersvorsorgedepots kann in vielen Fällen die bessere Wahl sein.
Was sind ungeförderte Beiträge beim Altersvorsorgedepot?
Ungeförderte Beiträge sind alle Einzahlungen oberhalb des zulagengeförderten Höchstbeitrags von 1.800 Euro pro Jahr. Auf die ersten 1.800 Euro gibt es Grundzulage und gegebenenfalls Kinderzulage. Die restlichen bis zu 5.040 Euro fließen ohne Zulage ins Depot.
Das bedeutet nicht, dass diese Beiträge leer ausgehen. Sie wachsen im selben steuerlich geschützten Rahmen wie die geförderten Beiträge, und du kannst sie steuerlich begünstigt ansparen. Der Unterschied liegt allein bei der Zulage, die es nur bis 1.800 Euro gibt und die nur einmal pro Person anfällt.
Wichtig für das Verständnis ist die Trennung zwischen Zulage und steuerlicher Behandlung. Die 540 Euro maximale Grundzulage sind an die 1.800-Euro-Grenze gekoppelt. Der Sonderausgabenabzug und der geschützte Ansparrahmen betreffen dagegen den gesamten einzahlbaren Betrag. Wie die staatliche Förderung im Detail funktioniert, erklärt der Beitrag darüber, was das Altersvorsorgedepot genau ist.
Leg die beiden Beitragsarten direkt nebeneinander, dann siehst du sofort, wo der Staat mitmacht und wo nicht.
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| Geförderter Beitrag | Ungeförderter Beitrag | |
|---|---|---|
| Betrag pro Jahr | bis 1.800 Euro | bis 5.040 Euro |
| Grundzulage | bis 540 Euro | keine |
| Kinderzulage | bis 300 Euro je Kind | keine |
| Steuerlich begünstigt | ja | ja |
| Geschützter Ansparrahmen | ja | ja |
Wie viel Förderung bekommst du bis zur 1.800-Euro-Grenze?
Bis 1.800 Euro Eigenbeitrag bekommst du maximal 540 Euro Grundzulage. Die Berechnung läuft in zwei Stufen: Auf die ersten 360 Euro gibt es 50 Prozent Zulage, also 180 Euro. Auf jeden weiteren Euro bis 1.800 gibt es 25 Prozent, also auf die nächsten 1.440 Euro zusammen 360 Euro. Macht in Summe 540 Euro.
Ab dem 1.801. Euro gibt es keinen Cent Grundzulage mehr. Das ändert die Rechnung grundlegend. Bis 1.800 Euro verdienst du auf deine Einzahlung sofort eine Zulage, danach nicht mehr. Der Punkt, an dem ein Beitrag ungefördert wird, ist damit klar markiert.
Rechne einmal mit, wie stark die Förderquote mit steigendem Beitrag fällt.
| Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Zulage je eingezahltem Euro |
|---|---|---|
| 360 Euro | 180 Euro | 50 Prozent |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 30 Prozent |
| 3.600 Euro | 540 Euro | 15 Prozent |
| 6.840 Euro | 540 Euro | rund 7,9 Prozent |
Die letzte Zeile zeigt das Problem der ungeförderten Beiträge deutlich. Zahlst du das Maximum von 6.840 Euro ein, verteilst du die feste Zulage von 540 Euro auf einen viel größeren Betrag. Der Zulageneffekt verwässert sich, weil auf die 5.040 Euro darüber nichts mehr obendrauf kommt.
Die Grundzulage von maximal 540 Euro bleibt konstant, egal wie viel du einzahlst. Bei 6.840 Euro Jahresbeitrag entspricht sie nur noch rund 7,9 Prozent deiner Einzahlung. Bei 360 Euro sind es noch 50 Prozent. Je mehr du über die 1.800-Euro-Grenze hinaus einzahlst, desto geringer fällt die durchschnittliche Förderquote aus.
Welchen Steuervorteil bringen ungeförderte Beiträge?
Ungeförderte Beiträge lassen sich steuerlich begünstigt ansparen, auch wenn keine Zulage fließt. Der gesamte einzahlbare Betrag von bis zu 6.840 Euro pro Jahr steht als steuerlich geförderter Rahmen zur Verfügung. Damit senkst du in der Ansparphase dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine Steuerlast im jeweiligen Jahr.
Der Haken folgt in der Rente. Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, unterliegen in der Auszahlphase in vollem Umfang der nachgelagerten Besteuerung mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Du verschiebst die Steuer also in die Zukunft, statt sie ganz zu sparen. Ob sich das lohnt, hängt am Verhältnis deines Steuersatzes heute zu dem im Ruhestand. Details dazu klärt der Beitrag, ob das Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar ist.
Ungeförderte Beiträge zahlen sich vor allem in diesen Situationen aus:
- Du hast heute einen hohen Grenzsteuersatz und erwartest im Ruhestand einen deutlich niedrigeren.
- Du hast die geförderten 1.800 Euro bereits ausgeschöpft und willst weiter im geschützten Rahmen ansparen.
- Du willst dein Geld ohnehin langfristig für die Rente binden und störst dich nicht an der frühesten Auszahlgrenze ab 65.
Was bringen ungeförderte Beiträge im Rechenbeispiel?
Ein konkretes Beispiel zeigt, wo die ungeförderten Beiträge gegenüber den geförderten abfallen. Nimm eine Person ohne Kinder, die pro Jahr 3.600 Euro in ihr Altersvorsorgedepot einzahlt. Die ersten 1.800 Euro sind gefördert, die zweiten 1.800 Euro ungefördert.
Auf die ersten 1.800 Euro fließt die volle Grundzulage von 540 Euro. Aus 1.800 Euro Eigenbeitrag werden also sofort 2.340 Euro im Depot. Auf die zweiten 1.800 Euro gibt es keine Zulage, es bleiben 1.800 Euro. Der Steuervorteil greift bei beiden Hälften über den Sonderausgabenabzug, wird aber in der Rente nachgelagert besteuert.
Schau dir an, wie stark der Zulagenvorsprung die beiden Hälften schon im Startjahr auseinanderzieht.
| Erste 1.800 Euro | Zweite 1.800 Euro | |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag | 1.800 Euro | 1.800 Euro |
| Grundzulage | 540 Euro | 0 Euro |
| Sofort im Depot | 2.340 Euro | 1.800 Euro |
| Sofortrendite durch Zulage | 30 Prozent | 0 Prozent |
Die geförderte Hälfte startet mit 30 Prozent Vorsprung, allein durch die Zulage. Die ungeförderte Hälfte muss diesen Vorsprung erst über Rendite und Steuerstundung aufholen. Bei einem hohen Steuersatz und langer Laufzeit kann das gelingen. Bei einem mittleren Steuersatz stellt sich schnell die Frage, ob die zweite Hälfte nicht besser in einem freien ETF-Depot aufgehoben wäre. Genau das führt zur nächsten Abwägung.
Wann ist ein freier ETF-Sparplan besser als ungeförderte Beiträge?
Ein freier ETF-Sparplan ist oft die bessere Wahl, sobald die Zulage wegfällt und dir Flexibilität wichtig ist. Ohne die Grundzulage fällt das stärkste Argument für das Altersvorsorgedepot weg. Was bleibt, ist der Steuerstundungseffekt gegen den Preis strenger Regeln.
Beim Altersvorsorgedepot ist dein Geld bis zur Auszahlphase gebunden. Die beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und muss spätestens mit dem 70. Geburtstag starten. In der Rente wird die gesamte Leistung nachgelagert mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Ein freies Depot kannst du jederzeit auflösen, und Kursgewinne werden dort nur mit der Abgeltungsteuer belegt.
Jetzt wird es konkret, beide Wege direkt nebeneinander.
| Ungeförderter Beitrag im Depot | Freier ETF-Sparplan | |
|---|---|---|
| Grundzulage | keine | keine |
| Steuer in der Ansparphase | begünstigt | Abgeltungsteuer auf Erträge |
| Steuer in der Rente | voll nachgelagert | Abgeltungsteuer |
| Verfügbarkeit | frühestens ab 65 | jederzeit |
| Auszahlform | Leibrente oder Auszahlplan | frei |
Als Faustregel gilt: Die geförderten 1.800 Euro voll ausschöpfen, weil die Zulage kaum zu schlagen ist. Ob du darüber hinaus ungefördert einzahlst oder frei sparst, entscheidet dein Steuersatz und dein Bedarf an Flexibilität. Den ausführlichen Vergleich zwischen Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan lohnt es sich vor einer Entscheidung zu lesen.
Wer die geförderten 1.800 Euro nicht voll ausschöpft, verschenkt bares Geld. Erst danach lohnt sich die Frage, ob ungeförderte Beiträge oder ein freies Depot die bessere Wahl sind.
Uwe Lätsch, finanda
Was solltest du bei den Kosten der ungeförderten Beiträge beachten?
Ungeförderte Beiträge tragen dieselben Depotkosten wie die geförderten, aber ohne den Zulagenpuffer. Beim staatlich anerkannten Standard-Altersvorsorgedepot sind die Effektivkosten auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt. Günstige ETFs innerhalb des Depots kosten rund 0,1 bis 0,3 Prozent laufend, viele Broker verlangen keine Depotgebühr.
Bei den ersten 1.800 Euro polstert die Zulage von bis zu 540 Euro die Kosten ab. Bei den ungeförderten Beiträgen gibt es diesen Puffer nicht. Jeder Zehntel Prozentpunkt an Kosten schmälert über lange Laufzeiten das Endkapital spürbar, und diese Belastung triffst du ohne Zulage voll. Was ein Kostenunterschied konkret ausmacht, rechnet der Beitrag zu den Kosten beim Altersvorsorgedepot vor.
Darauf solltest du bei ungeförderten Einzahlungen achten:
- Wähle ein Depot mit Effektivkosten deutlich unter dem Deckel von 1,0 Prozent.
- Setze auf günstige ETFs mit einer TER (Total Expense Ratio, also laufende Gesamtkostenquote) von 0,1 bis 0,3 Prozent.
- Prüfe, ob dein Anbieter kostenlose Sparplanausführungen bietet, statt bis zu 1,50 Euro je Ausführung zu verlangen.
- Rechne durch, ob der Steuervorteil die Kosten über deinen Anlagehorizont überhaupt schlägt.
Der gesetzliche Effektivkostendeckel von 1,0 Prozent pro Jahr ist eine Obergrenze, kein Zielwert. Bei ungeförderten Beiträgen ohne Zulagenpuffer zählt jeder Basispunkt. Wer auf günstige ETFs mit einer TER unter 0,2 Prozent setzt und einen Anbieter ohne Ordergebühren wählt, kann die tatsächlichen Kosten deutlich unter 0,5 Prozent halten.
Für wen lohnen sich ungeförderte Beiträge im Altersvorsorgedepot?
Ungeförderte Beiträge lohnen sich vor allem für Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz, die im Ruhestand mit einem klar niedrigeren Steuersatz rechnen. Für sie wiegt die Steuerstundung schwer, und die früheste Auszahlung ab 65 passt zur Rentenplanung. Wer die geförderten 1.800 Euro voll ausgeschöpft hat und weiter im geschützten Rahmen sparen will, findet hier einen sinnvollen Zusatzbaustein.
Kritischer wird es bei mittleren Einkommen. Fällt dein Steuersatz heute und in der Rente ähnlich aus, frisst die volle nachgelagerte Besteuerung einen Großteil des Stundungsvorteils. Dann bindest du dein Geld bis 65 fest, ohne echten Mehrgewinn gegenüber einem freien Depot. In diesem Fall ist ein flexibler ETF-Sparplan meist die ehrlichere Wahl.
Bei Ehepaaren lohnt sich zuerst ein anderer Schritt. Weil die Förderung personengebunden ist, sollte jeder Partner erst sein eigenes Depot mit den geförderten 1.800 Euro füllen, bevor einer ungefördert aufstockt. So holt ihr zweimal bis zu 540 Euro Grundzulage plus die Kinderzulagen ab. Erst wenn beide geförderten Kontingente voll sind, wird die ungeförderte Einzahlung interessant. Wer grundsätzlich abwägt, findet Orientierung bei der Frage, für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt.
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Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.