Das Altersvorsorgedepot bringt eine staatliche Förderung mit, die sich wirklich lohnen kann. Wer wissen will, ob und wie viel er steuerlich absetzen kann, welche Zulagen es gibt und was im Alter auf ihn zukommt, findet alle Zahlen auf einen Blick.
Die Förderung funktioniert über zwei Wege gleichzeitig: staatliche Zulagen, die direkt ins Depot fließen, und einen Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung. Wie das zusammenspielt, was du mindestens einzahlen musst und wie sich das Altersvorsorgedepot von einem normalen ETF-Sparplan unterscheidet, zeigen die folgenden Abschnitte.
Ist das Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar?
Einzahlungen in das Altersvorsorgedepot sind steuerlich absetzbar, und zwar über den Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung. (BMF) Der Sonderausgabenabzug ist ein Steuervorteil, bei dem bestimmte Ausgaben dein zu versteuerndes Einkommen senken, also das Einkommen, auf das du Steuern zahlst. Je weniger zu versteuerndes Einkommen du hast, desto weniger Steuern zahlst du.
Zusätzlich zum Sonderausgabenabzug gibt es staatliche Zulagen, die direkt in deinen Vertrag eingezahlt werden. Beide Vorteile laufen parallel. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Kombination für dich günstiger ist, und gewährt dir den maximalen Vorteil. Dieses Verfahren heißt Günstigerprüfung und läuft ohne dein Zutun im Hintergrund ab.
Wer darf das Altersvorsorgedepot überhaupt nutzen?
Der Kreis der Förderberechtigten ist beim Altersvorsorgedepot deutlich größer als beim alten Riester-System. (BMF) Riester war lange Zeit vor allem für Arbeitnehmer gedacht, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Das neue System öffnet die Förderung ausdrücklich für weitere Gruppen.
Wer genau förderberechtigt ist, steht im geänderten Einkommensteuergesetz. Die Bundesregierung und das BMF nennen in ihrer Reformkommunikation folgende Personengruppen:
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- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamtinnen und Beamte
- Selbstständige und Freiberufler unter bestimmten Voraussetzungen
Außerdem gelten für den Vertrag selbst bestimmte Mindestanforderungen: Er muss mindestens bis zum 65. Geburtstag laufen, und die Entnahmephase, also der Zeitraum, in dem du Geld auszahlst, muss mindestens bis zum 85. Geburtstag reichen. (BMF) Wer sich fragt, ob das Altersvorsorgedepot auch für Beamte wirklich sinnvoll ist, findet dazu eine eigene Analyse.
Wie hoch ist der steuerlich absetzbare Höchstbetrag pro Jahr?
Der maximal zulagengeförderte Eigenbeitrag liegt bei 1.800 Euro pro Jahr. (BMF) Das ist die Grenze, bis zu der du Zulagen bekommst. Darüber hinaus kannst du bis zu 6.840 Euro pro Jahr in das Altersvorsorgedepot einzahlen, allerdings ohne zusätzliche Zulagen für den Mehrbetrag. (Bundesregierung)
Beim alten Riester-System lag der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug bei 2.100 Euro pro Jahr inklusive Zulagen. Das neue System trennt die Grenzen für Zulagen und Gesamtbeitrag klarer voneinander. Die folgende Übersicht zeigt, was in welchem Bereich gilt:
| Einzahlungsbetrag pro Jahr | Zulagenförderung | Steuerliche Förderung |
|---|---|---|
| Bis 1.800 Euro | Ja, proportionale Grundzulage bis 540 Euro | Ja, Sonderausgabenabzug |
| 1.800 bis 6.840 Euro | Nein, keine zusätzliche Zulage | Ja, Sonderausgabenabzug möglich |
| Über 6.840 Euro | Nein | Nein |
Wer also mehr als 1.800 Euro im Jahr einzahlt, bekommt zwar keine höhere Zulage, kann den Mehrbetrag aber möglicherweise noch über den Sonderausgabenabzug steuerlich geltend machen. Das hängt von deinem persönlichen Steuersatz und den geltenden Höchstbeträgen ab.
Wie hoch sind die staatlichen Zulagen beim Altersvorsorgedepot?
Die maximale Grundzulage beträgt in der vollen Ausbaustufe bis zu 540 Euro pro Jahr. (Bundesregierung) Das ist mehr als dreimal so viel wie die alte Riester-Grundzulage von 175 Euro. Die Zulage ist beitragsproportional, das heißt: Je mehr du einzahlst, desto mehr Zulage bekommst du, bis zur Obergrenze.
Die Berechnung der Grundzulage funktioniert in zwei Stufen. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent je eingezahltem Euro, also maximal 180 Euro. Für jeden weiteren Euro bis zur Grenze von 1.800 Euro gibt es 25 Cent, also nochmals bis zu 360 Euro. Zusammen ergibt das die maximale Grundzulage von 540 Euro. Die Staffelung im Detail:
| Eigenbeitrag pro Jahr | Zulage je Euro | Maximale Zulage in diesem Bereich |
|---|---|---|
| 0 bis 360 Euro | 50 Cent | 180 Euro |
| 361 bis 1.800 Euro | 25 Cent | 360 Euro |
| Gesamt bis 1.800 Euro | – | 540 Euro |
Neben der Grundzulage gibt es weitere Zulagen, die je nach Lebenssituation dazukommen. Besonders für Familien und Berufseinsteiger lohnt sich ein genauer Blick auf die Zahlen:
- Kinderzulage: 300 Euro pro Kind und Jahr, sofern das Kind kindergeldberechtigt ist (Bundesregierung)
- Volle Kinderzulage bereits ab einem monatlichen Eigenbeitrag von 25 Euro je Kind (Bundesregierung)
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro für alle, die vor ihrem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließen (Bundesregierung)
Die alte Riester-Kinderzulage lag bei 185 Euro für vor geborene Kinder und 300 Euro für geborene Kinder. Die neue Kinderzulage von 300 Euro gilt einheitlich für alle kindergeldberechtigten Kinder und ist schon bei sehr kleinen Eigenbeiträgen voll wirksam.
Wie viel muss ich mindestens einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen?
Für die maximale Grundzulage von 540 Euro musst du 1.800 Euro pro Jahr selbst einzahlen, also 150 Euro pro Monat. (BMF) Das System ist so gebaut, dass du auch mit kleineren Beträgen sofort Zulage bekommst, nur eben anteilig weniger.
Das ist ein echter Unterschied zum alten Riester-System. Dort musstest du mindestens 4 Prozent deines Vorjahresbruttoeinkommens einzahlen, mindestens aber 60 Euro im Jahr, um die volle Zulage zu erhalten. Diese einkommensabhängige Mindesteigenbeitragsberechnung entfällt beim Altersvorsorgedepot komplett. (BMF) Stattdessen gilt: Jeder Euro, den du einzahlst, löst sofort Zulage aus.
Für die Kinderzulage gelten eigene Mindestbeträge. Ein Rechenbeispiel macht das greifbar:
| Ziel | Mindestbeitrag pro Monat | Mindestbeitrag pro Jahr |
|---|---|---|
| Irgendeine Grundzulage erhalten | Jeder Betrag über 0 Euro | Jeder Betrag über 0 Euro |
| Volle Kinderzulage (je Kind) | 25 Euro | 300 Euro |
| Maximale Grundzulage (540 Euro) | 150 Euro | 1.800 Euro |
Wer das Altersvorsorgedepot ab welchem Alter am sinnvollsten nutzt, hängt auch davon ab, wie früh man mit regelmäßigen Einzahlungen beginnt. Der Berufseinsteigerbonus von 200 Euro macht einen frühen Start besonders attraktiv.
Wie funktioniert die Günstigerprüfung beim Altersvorsorgedepot?
Die Günstigerprüfung ist das automatische Verfahren, bei dem das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulagen, die du bereits bekommen hast. (BMF) Fällt der Steuerabzug günstiger aus, bekommst du zusätzlich zur Zulage noch eine Steuerermäßigung obendrauf. Fällt die Zulage günstiger aus, bleibt es dabei.
Du musst dafür nichts extra beantragen. Du trägst deine Altersvorsorgebeiträge in der Steuererklärung ein, und das Finanzamt rechnet beides durch. Der Anbieter deines Altersvorsorgedepots übermittelt die relevanten Daten, also Beiträge und Zulagen, elektronisch an die Finanzverwaltung. (BMF) Das Prinzip bleibt gegenüber Riester gleich, das neue System soll es aber insgesamt vereinfachen, unter anderem durch den Wegfall der komplizierten einkommensabhängigen Mindestbeitragsberechnung.
Wer von der Günstigerprüfung besonders profitiert, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Wer viel verdient und einen hohen Grenzsteuersatz hat, also den Steuersatz auf den letzten verdienten Euro, profitiert stärker vom Sonderausgabenabzug. Wer wenig verdient, profitiert eher direkt von den Zulagen. Die wichtigsten Punkte dazu:
- Du gibst deine Beiträge in der Steuererklärung an
- Das Finanzamt vergleicht Zulage und Steuerersparnis automatisch
- Fällt der Steuerabzug günstiger aus, bekommst du zusätzlich zur Zulage eine Steuerermäßigung
- Fällt die Zulage günstiger aus, bleibt es bei der Zulage ohne Aufschlag
- Du bekommst in jedem Fall den für dich günstigeren Weg
Lohnt es sich, mehr als 1.800 Euro pro Jahr einzuzahlen?
Einzahlungen über 1.800 Euro pro Jahr bringen keine zusätzliche Zulage mehr, können aber weiterhin über den Sonderausgabenabzug steuerlich wirken, und zwar bis zu einem Gesamtbeitrag von 6.840 Euro pro Jahr. (Bundesregierung) Das ist ein wichtiger Unterschied zu einem normalen Depot, bei dem du gar keine steuerliche Förderung für Einzahlungen bekommst.
Ein weiterer Vorteil des Mehrbetrags: Erträge und Gewinne im Altersvorsorgedepot werden nicht sofort mit Abgeltungsteuer belastet, sondern erst bei der Auszahlung im Alter. Bei einem normalen ETF-Sparplan zahlst du auf Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne sofort 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das macht einen erheblichen Unterschied beim Zinseszinseffekt über viele Jahre. Wer sich über mögliche Altersvorsorgedepot Nachteile informieren möchte, sollte auch die Kehrseite der Produktbindung kennen.
Ein konkretes Rechenbeispiel zeigt, wie sich die Förderung bei verschiedenen Einzahlungsbeträgen zusammensetzt:
| Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Gesamtbetrag im Depot | Zusätzlicher Steuerabzug möglich? |
|---|---|---|---|
| 360 Euro | 180 Euro | 540 Euro | Ja, über Günstigerprüfung |
| 1.200 Euro | 390 Euro | 1.590 Euro | Ja, über Günstigerprüfung |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 2.340 Euro | Ja, über Günstigerprüfung |
| 3.600 Euro | 540 Euro | 4.140 Euro | Ja, für Mehrbetrag über 1.800 Euro |
| 6.840 Euro | 540 Euro | 7.380 Euro | Ja, für Mehrbetrag über 1.800 Euro |
Die Zulage bei 1.200 Euro Eigenbeitrag ergibt sich so: Für die ersten 360 Euro gibt es 50 Cent je Euro, also 180 Euro. Für die weiteren 840 Euro gibt es 25 Cent je Euro, also 210 Euro. Zusammen sind das 390 Euro Grundzulage. Das zeigt, wie die proportionale Staffelung in der Praxis funktioniert.
Wie werden Gewinne und Erträge in der Ansparphase besteuert?
Erträge im Altersvorsorgedepot werden während der Ansparphase steuerlich privilegiert behandelt, die Besteuerung erfolgt nachgelagert bei der Auszahlung im Alter. (BMF) Solange das Geld im Depot liegt und wächst, greift nicht die übliche Abgeltungsteuer von 25 Prozent, die bei einem normalen Depot sofort auf Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne anfällt.
Dieser Unterschied ist über lange Zeiträume erheblich. Wer 30 oder 40 Jahre lang spart, profitiert davon, dass Gewinne nicht jedes Jahr versteuert werden, sondern vollständig weiter für dich arbeiten können. Der Zinseszinseffekt, also das Wachstum auf bereits erzielte Gewinne, entfaltet sich so deutlich stärker als in einem normalen Depot. Das ist einer der zentralen Vorteile der nachgelagerten Besteuerung.
Wie wird das Altersvorsorgedepot im Alter besteuert?
Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot im Alter sind steuerpflichtige Einkünfte und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. (BMF) Das ist das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Du sparst in der Ansparphase Steuern, zahlst sie aber später bei der Auszahlung nach.
Für die meisten Menschen ist das trotzdem ein Vorteil. Im Rentenalter ist das Einkommen in der Regel niedriger als im Berufsleben, und damit auch der persönliche Steuersatz. Wer im Berufsleben 35 oder 40 Prozent Grenzsteuersatz hat und im Alter nur noch 20 Prozent zahlt, macht durch die nachgelagerte Besteuerung einen echten Gewinn. Wer hingegen im Alter noch ein hohes Einkommen hat, sollte das bei der Planung berücksichtigen. Informationen zur Altersvorsorgedepot Auszahlung im Todesfall sind ebenfalls relevant, wenn man die Absicherung der Familie mitdenken möchte.
Wichtig zu wissen: Wer Geld vorzeitig und nicht zweckentsprechend entnimmt, muss mit Rückforderungen rechnen. Erhaltene Zulagen müssen zurückgezahlt und Steuervorteile nachversteuert werden. (BMF) Das nennt sich förderschädliche Verfügung. Die Förderung ist also an die tatsächliche Nutzung für die Altersvorsorge geknüpft.
Wie unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot steuerlich von einem normalen ETF-Sparplan?
Der größte Unterschied liegt in der Besteuerung der Erträge und in der staatlichen Förderung der Einzahlungen. Beim Altersvorsorgedepot bekommst du Zulagen und kannst Beiträge steuerlich absetzen, beim normalen ETF-Depot gibt es beides nicht. (BMF) Dafür zahlst du beim Altersvorsorgedepot im Alter auf die gesamte Auszahlung Einkommensteuer, beim normalen Depot nur auf die Erträge und das auch schon laufend.
Welches Modell besser passt, hängt stark von der persönlichen Situation ab: Steuersatz heute, erwarteter Steuersatz im Alter, Familiensituation und geplante Einzahlungshöhe spielen alle eine Rolle. Im direkten Vergleich fällt sofort auf, wie unterschiedlich die Systeme aufgebaut sind:
| Altersvorsorgedepot | Normales ETF-Depot | |
|---|---|---|
| Staatliche Zulagen | Ja, bis 540 Euro/Jahr Grundzulage | Nein |
| Sonderausgabenabzug | Ja | Nein |
| Besteuerung der Erträge in der Ansparphase | Nachgelagert, nicht sofort | Sofort, 25 % Abgeltungsteuer |
| Besteuerung der Auszahlung im Alter | Voller persönlicher Steuersatz | Bereits versteuert, keine weitere Steuer |
| Flexibilität bei Entnahmen | Eingeschränkt, förderschädliche Entnahmen möglich | Jederzeit frei verfügbar |
| Anlageuniversum | Beschränkt auf Positivliste | Frei wählbar |
Wer sich fragt, für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt, sollte beide Seiten kennen. Die Zulagen und der Steuerabzug sind echte Vorteile, die ein normales Depot nicht bieten kann. Die Bindung der Mittel und die nachgelagerte Besteuerung sind dafür Punkte, die man bewusst in Kauf nehmen muss.
Was musst du in der Steuererklärung angeben?
Deine Eigenbeiträge zum Altersvorsorgedepot trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand beziehungsweise der speziellen Anlage für geförderte Altersvorsorge in deiner Steuererklärung ein. (BMF) Der Anbieter deines Depots übermittelt die relevanten Daten, also Beiträge und erhaltene Zulagen, automatisch und elektronisch an die Finanzverwaltung.
Das Finanzamt führt dann die Günstigerprüfung durch und berechnet, ob du zusätzlich zur Zulage noch eine Steuerermäßigung bekommst. Du musst also nicht selbst ausrechnen, was günstiger ist. Konkrete Formulare und Zeilennummern für das Altersvorsorgedepot werden erst mit den jeweiligen Steuererklärungsjahrgängen ab dem Start des Systems veröffentlicht. Das System startet laut Bundesregierung und BMF am 1. Januar. (Bundesregierung)
Folgendes solltest du für die Steuererklärung im Blick behalten:
- Eigenbeiträge in der Anlage für geförderte Altersvorsorge eintragen
- Der Anbieter übermittelt Beiträge und Zulagen automatisch ans Finanzamt
- Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch
- Du bekommst den für dich günstigeren Weg ohne eigenes Zutun
- Belege und Jahresbescheinigungen des Anbieters aufbewahren
FAQ
Ab wann kann ich das Altersvorsorgedepot steuerlich absetzen?
Das Altersvorsorgedepot startet laut Bundesregierung und BMF am 1. Januar. Ab diesem Zeitpunkt können Anbieter die neuen Produkte anbieten, und du kannst Beiträge einzahlen und steuerlich geltend machen. Für Steuerjahre vor gibt es das Altersvorsorgedepot noch nicht.
Kann ich das Altersvorsorgedepot und Riester gleichzeitig nutzen?
Das Altersvorsorgedepot ist als Ablösung des bisherigen Riester-Systems konzipiert. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, neue Riester-Verträge werden nicht mehr abgeschlossen. Ob und wie du einen alten Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen kannst, regeln die Übergangsvorschriften der Reform.
Bekomme ich auch als Selbstständiger die Förderung?
Der Kreis der Förderberechtigten wird beim Altersvorsorgedepot ausdrücklich auf Selbstständige und Freiberufler ausgeweitet. (BMF) Das war beim alten Riester-System nicht der Fall. Selbstständige, die bisher keine Riester-Förderung nutzen konnten, haben damit erstmals Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Wer kein regelmäßiges Einkommen hat, findet weitere Informationen im Beitrag zum Altersvorsorgedepot ohne Einkommen.
Was passiert steuerlich, wenn ich das Altersvorsorgedepot vorzeitig kündige?
Wer das Altersvorsorgedepot vorzeitig und nicht zweckentsprechend auflöst, muss erhaltene Zulagen zurückzahlen und in Anspruch genommene Steuervorteile nachversteuern. (BMF) Das nennt sich förderschädliche Verfügung. Die Förderung ist daran geknüpft, dass das Geld tatsächlich der Altersvorsorge dient. Eine vorzeitige Kündigung kann also teuer werden.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch für Gutverdiener?
Für Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz kann der Sonderausgabenabzug besonders attraktiv sein, weil jeder abgezogene Euro mehr Steuern spart als bei niedrigem Einkommen. Die Zulagen sind dagegen für alle gleich hoch und damit für Geringverdiener relativ gesehen wertvoller. Die Günstigerprüfung stellt sicher, dass du immer den für dich vorteilhafteren Weg bekommst. Wer zwischen Altersvorsorgedepot und anderen Optionen abwägt, findet im Beitrag Altersvorsorgedepot oder Rürup einen direkten Vergleich.
Wie hoch ist die Teilfreistellung beim Altersvorsorgedepot?
Die steuerliche Behandlung von Erträgen im Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Details zur Teilfreistellung, also dem Anteil der Erträge, der steuerfrei bleibt, sind im geänderten Einkommensteuergesetz geregelt. Alles Wichtige dazu erklärt der Beitrag zur Altersvorsorgedepot Teilfreistellung.
Über den Autor
Uwe Lätsch ist Geschäftsführer von finanda. Er bringt komplizierte Finanzthemen auf den Punkt und erklärt dir Zahlen, Statistiken und Vorsorge so einfach, dass du direkt etwas damit anfangen kannst.
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.