Altersvorsorge 13 Min. Lesezeit

Teilfreistellung beim Altersvorsorgedepot

Uwe Lätsch
Uwe Lätsch
Finanzexperte bei Finanda · Aktualisiert am 15. August 2026

Wer ETFs spart, kennt die Teilfreistellung: Ein Teil der Gewinne bleibt steuerfrei, und das spart bares Geld. Beim neuen Altersvorsorgedepot, das den Riester-Vertrag ablöst, läuft das anders. Dort gelten völlig andere Steuerregeln, und viele Sparer fragen sich, ob sie dadurch schlechter dastehen als mit einem normalen Depot.

Die Antwort überrascht. Die fehlende Teilfreistellung sieht nach einem Nachteil aus, ist aber nur ein Teil des Bildes. Welche Zahlen wirklich zählen, wie hoch die staatlichen Zulagen sind und für wen sich das Altersvorsorgedepot trotzdem lohnt, das zeigen die folgenden Abschnitte Schritt für Schritt.

Was ist die Teilfreistellung bei ETFs?

Bei einem Aktienfonds oder ETF bleiben pauschal 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Das regelt Paragraf 20 des Investmentsteuergesetzes (InvStG). Nicht der gesamte Gewinn wird also versteuert, sondern nur ein Teil davon. Das klingt technisch, macht in Euro aber einen spürbaren Unterschied.

Der Gedanke dahinter ist simpel: Fonds zahlen bereits auf Fondsebene Steuern auf bestimmte Erträge. Damit du als Anleger nicht doppelt zur Kasse gebeten wirst, bekommst du einen pauschalen Abschlag. Je nach Fondstyp fällt dieser Abschlag unterschiedlich hoch aus. Immobilienfonds mit ausländischen Objekten profitieren am stärksten, Mischfonds am wenigsten.

Die Quoten nach Fondstyp im Überblick:

FondstypTeilfreistellungSteuerpflichtiger Anteil
Aktienfonds / Aktien-ETF30 %70 %
Mischfonds15 %85 %
Inländischer Immobilienfonds60 %40 %
Ausländischer Immobilienfonds80 %20 %

Für die meisten ETF-Sparer ist die 30-Prozent-Quote bei Aktienfonds die relevante Zahl. Sie gilt für alle gängigen Welt-ETFs, die mindestens 51 Prozent ihres Vermögens in Aktien halten. (§ 20 InvStG)

Ein konkretes Rechenbeispiel macht den Effekt greifbar. Angenommen, du verkaufst Anteile an einem Aktien-ETF und erzielst dabei 10.000 Euro Gewinn. Ohne Teilfreistellung zahlst du auf den vollen Betrag Abgeltungsteuer. Mit Teilfreistellung schrumpft die Steuerlast deutlich, weil nur 70 Prozent des Gewinns als steuerpflichtig gelten.

RechenschrittOhne TeilfreistellungMit Teilfreistellung (30 %)
Gewinn10.000 €10.000 €
Steuerpflichtiger Anteil10.000 €7.000 € (70 %)
Abgeltungsteuer (25 %)2.500 €1.750 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %)137,50 €96,25 €
Gesamtsteuer2.637,50 €1.846,25 €
Ersparnis durch Teilfreistellungca. 791 €

Rund 791 Euro weniger Steuern auf 10.000 Euro Gewinn: Das ist kein Pappenstiel. Wer über Jahrzehnte spart und größere Summen ansammelt, merkt diesen Effekt deutlich. (§ 20 InvStG, BMF)

Gilt die Teilfreistellung beim Altersvorsorgedepot?

Beim Altersvorsorgedepot gibt es keine Teilfreistellung nach § 20 InvStG. Das hat einen einfachen Grund: Im Altersvorsorgedepot fallen während der gesamten Ansparphase überhaupt keine Steuern auf Kapitalerträge an. (Altersvorsorgereformgesetz, BMF)

Die Teilfreistellung ist ein Werkzeug, das die Abgeltungsteuer abmildern soll. Wenn aber gar keine Abgeltungsteuer anfällt, braucht es auch keine Abmilderung. Das Altersvorsorgedepot funktioniert nach einer anderen Logik: Dividenden, Kursgewinne und alle anderen Erträge wachsen im Depot vollständig steuerfrei an, solange das Geld im Vertrag bleibt. Erst wenn du im Rentenalter Geld auszahlst, greift das Finanzamt zu, und zwar mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. (Altersvorsorgereformgesetz, BMF)

Das Prinzip nennt sich nachgelagerte Besteuerung, also das Verschieben der Steuerzahlung in die Zukunft. Rentner haben in der Regel ein niedrigeres Einkommen als Berufstätige, weshalb ihr Steuersatz oft deutlich geringer ausfällt. Das ist der eigentliche Kern des Steuervorteils.

Warum der Gesetzgeber die Teilfreistellung bewusst ausgeschlossen hat, lässt sich in drei Punkten zusammenfassen:

  • Erträge im Altersvorsorgedepot sind in der Ansparphase bereits vollständig steuerfrei, eine zusätzliche Teilfreistellung wäre eine doppelte Begünstigung.
  • Die Besteuerung erfolgt erst bei Auszahlung als sonstige Einkünfte, nicht als Kapitalertrag, weshalb das InvStG schlicht nicht greift.
  • Die Förderlogik des Altersvorsorgedepots basiert auf Zulagen und Steuerstundung, nicht auf laufenden Steuerrabatten.

Das Altersvorsorgedepot ist also kein schlechteres Depot, sondern ein anderes System mit anderen Regeln. Ob es für dich besser oder schlechter ist als ein freies ETF-Depot, hängt von deiner persönlichen Situation ab.

Wie hoch sind die staatlichen Zulagen beim Altersvorsorgedepot?

Die maximale Grundzulage beim Altersvorsorgedepot beträgt 540 Euro pro Jahr. Das ist mehr als dreimal so viel wie beim bisherigen Riester-Vertrag, der nur 175 Euro Grundzulage bot. (Altersvorsorgereformgesetz, Bundestag)

Die Zulage funktioniert gestaffelt: Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt der Staat 50 Prozent dazu, also 180 Euro. Auf jeden weiteren Euro bis zu einem Jahresbeitrag von 1.800 Euro gibt es noch 25 Prozent obendrauf, also maximal weitere 360 Euro. Zusammen ergibt das die 540 Euro. Wer weniger einzahlt, bekommt entsprechend weniger Zulage. Wer mehr einzahlt, bekommt keine höhere Zulage mehr, kann aber trotzdem weiter sparen.

Dazu kommt die Kinderzulage. Pro Kind und Jahr zahlt der Staat 300 Euro, und das bereits ab einem monatlichen Eigenbeitrag von 25 Euro pro Kind. Das bedeutet: Wer 25 Euro im Monat für ein Kind einzahlt, bekommt noch einmal 25 Euro vom Staat dazu. Das ist ein Eins-zu-eins-Matching, das sich vor allem für Familien mit mehreren Kindern schnell summiert. (Altersvorsorgereformgesetz, Bundestag)

Im direkten Vergleich mit dem alten Riester-System fällt sofort auf, wie stark die Förderung gestiegen ist:

ZulageRiester (alt)Altersvorsorgedepot (neu)
Grundzulage pro Jahr175 €bis zu 540 €
Kinderzulage pro Kind und Jahr185 € / 300 €300 €
Berufseinsteigerbonus (einmalig)200 €200 €
Eigenbeitrag für volle Grundzulage4 % des Vorjahreseinkommens1.800 € pro Jahr

Der Berufseinsteigerbonus von 200 Euro ist einmalig und gilt für alle, die ihren Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließen. Wer also früh mit dem Altersvorsorgedepot startet, bekommt diesen Bonus on top. (Altersvorsorgereformgesetz, Bundestag)

Wie viel Steuervorteil bringt das Altersvorsorgedepot gegenüber einem normalen ETF-Depot?

Der größte Steuervorteil des Altersvorsorgedepots ist die vollständige Steuerfreiheit aller Erträge während der Ansparphase. Im normalen ETF-Depot zahlst du auf Ausschüttungen und realisierte Gewinne sofort Abgeltungsteuer, beim Altersvorsorgedepot bleibt dieser Betrag im Depot und arbeitet weiter für dich. Das nennt sich Steuerstundung, also das Verschieben der Steuerzahlung in die Zukunft. (Altersvorsorgereformgesetz, BMF)

Den Effekt solltest du nicht unterschätzen. Jeder Euro, der nicht ans Finanzamt fließt, bleibt investiert und erzielt selbst wieder Rendite. Über 20 oder 30 Jahre summiert sich das zu einem erheblichen Unterschied. Hinzu kommen die Zulagen, die dein Depot von Anfang an aufstocken, ohne dass du dafür mehr einzahlen musst.

Ein Rechenbeispiel mit 100 Euro monatlichem Eigenbeitrag über 30 Jahre zeigt, wie sich die Förderung auswirkt. Angenommen wird eine jährliche Rendite von 6 Prozent und ein voller Zulagenanspruch ohne Kinder:

RechenschrittNormales ETF-DepotAltersvorsorgedepot
Monatlicher Eigenbeitrag100 €100 €
Staatliche Zulage pro Monat0 €45 € (540 € / 12)
Effektiver monatlicher Sparbeitrag100 €145 €
Laufende Steuer auf ErträgeAbgeltungsteuer laufendkeine
Besteuerung am Endekeine (bereits laufend gezahlt)persönlicher Steuersatz im Alter

Allein durch die Zulage investierst du beim Altersvorsorgedepot 45 Prozent mehr pro Monat, ohne einen Cent mehr aus eigener Tasche zu zahlen. Dazu kommt der Zinseszinseffekt der Steuerstundung. Ob das unterm Strich mehr ist als die Teilfreistellung im normalen Depot, hängt von deinem Steuersatz im Rentenalter ab. Wer im Alter wenig Einkommen hat, profitiert besonders stark. (Altersvorsorgereformgesetz, BMF)

Die wichtigsten Vorteile des Altersvorsorgedepots gegenüber dem freien ETF-Depot auf einen Blick:

  • Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr, ohne Einkommensprüfung.
  • 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr ab 25 Euro monatlichem Eigenbeitrag.
  • Alle Erträge in der Ansparphase vollständig steuerfrei, kein laufender Steuerabfluss.
  • Steuerstundung über die gesamte Laufzeit stärkt den Zinseszinseffekt.
  • Im Rentenalter oft niedrigerer Steuersatz als im Erwerbsleben.
  • Einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für Vertragsabschlüsse vor dem 25. Geburtstag.

Wer sich fragt, ob das Altersvorsorgedepot sich lohnt, sollte diese Vorteile immer gegen den eigenen Steuersatz im Alter abwägen. Für die meisten Sparer mit mittlerem Einkommen und Kindern überwiegen die Vorteile klar.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot trotz fehlender Teilfreistellung besonders?

Besonders stark profitieren Familien mit Kindern. Wer zwei Kinder hat, bekommt allein durch Kinderzulagen 600 Euro pro Jahr vom Staat, dazu noch bis zu 540 Euro Grundzulage. Das sind 1.140 Euro staatliche Förderung pro Jahr, ohne einen einzigen Steuervorteil durch Teilfreistellung zu benötigen. (Altersvorsorgereformgesetz, Bundestag)

Auch Selbständige profitieren jetzt erstmals. Beim alten Riester-System waren viele Selbständige gar nicht förderberechtigt. Das neue Altersvorsorgedepot öffnet die Förderung für deutlich mehr Menschen, darunter auch Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Wer bisher leer ausging, kann nun erstmals staatliche Zulagen mitnehmen. (Altersvorsorgereformgesetz, BMF)

Weniger attraktiv ist das Altersvorsorgedepot für Sparer, die im Rentenalter voraussichtlich ein hohes Einkommen haben werden. Wer im Alter genauso viel oder mehr verdient als heute, zahlt bei der Auszahlung denselben oder sogar einen höheren Steuersatz. In diesem Fall kann ein freies ETF-Depot mit Teilfreistellung günstiger sein, weil die Abgeltungsteuer von 25 Prozent oft unter dem persönlichen Einkommensteuersatz liegt.

So lässt sich grob einteilen, wer besonders profitiert und wer genauer rechnen sollte:

  • Familien mit Kindern: maximale Förderung durch Kinderzulagen, lohnt sich fast immer.
  • Geringverdiener und Personen mit mittlerem Einkommen: volle Grundzulage, niedrigerer Steuersatz im Alter.
  • Berufseinsteiger unter 25 Jahren: Berufseinsteigerbonus plus lange Laufzeit für den Zinseszinseffekt.
  • Selbständige ohne bisherigen Riester-Anspruch: erstmals förderberechtigt.
  • Gutverdiener ohne Kinder: genauer Vergleich mit freiem ETF-Depot empfehlenswert, da der Steuersatz im Alter möglicherweise nicht sinkt.

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat und überlegt, ob ein Wechsel sinnvoll ist, sollte die Kosten des alten Vertrags prüfen. Riester-Verträge galten oft als zu teuer und renditeschwach. Das neue System begrenzt die Kosten beim Standardprodukt auf maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr, was deutlich günstiger ist als viele alte Riester-Policen. (Altersvorsorgereformgesetz, Bundestag)

Wie wird das Altersvorsorgedepot in der Auszahlungsphase besteuert?

Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot werden vollständig als sonstige Einkünfte mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Es gibt keine Teilfreistellung, keinen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent und keine anderen Vergünstigungen auf die ausgezahlten Beträge. (Altersvorsorgereformgesetz, BMF)

Das klingt streng, ist aber in der Praxis oft günstiger als es aussieht. Rentner haben in der Regel ein niedrigeres Gesamteinkommen als Berufstätige. Wer im Erwerbsleben 40.000 Euro im Jahr verdient und dafür 30 Prozent Einkommensteuer zahlt, hat im Rentenalter vielleicht nur 20.000 Euro Gesamteinkommen und zahlt entsprechend weniger. Der Steuersatz sinkt also, und genau das macht die nachgelagerte Besteuerung attraktiv.

Wichtig zu wissen: Die Besteuerung gilt für den gesamten ausgezahlten Betrag, also für Eigenbeiträge, Zulagen und alle angesammelten Erträge zusammen. Das ist der Preis für die jahrelange Steuerfreiheit in der Ansparphase. Wer das Altersvorsorgedepot und seine Nachteile kennt, kann besser einschätzen, ob dieses Modell zur eigenen Situation passt.

Ein Blick auf die Besteuerungssystematik im Vergleich:

PhaseNormales ETF-DepotAltersvorsorgedepot
Ansparphase: ErträgeAbgeltungsteuer 25 % + Soli, mit Teilfreistellungvollständig steuerfrei
Ansparphase: Beiträgeaus versteuertem Einkommenaus versteuertem Einkommen, aber Zulagen obendrauf
Auszahlungsphasekeine weitere Steuer (bereits laufend gezahlt)volle Besteuerung als sonstige Einkünfte
Steuersatz bei Auszahlungentfälltpersönlicher Einkommensteuersatz im Alter

Wer wissen möchte, was im Todesfall mit dem angesparten Kapital passiert, findet dazu gesonderte Regelungen. Die Auszahlung im Todesfall folgt eigenen Regeln, die sich vom normalen Erbrecht unterscheiden können. (Altersvorsorgereformgesetz, BMF)

Wie hoch ist der Effektivkostendeckel beim Altersvorsorgedepot?

Für das Standardprodukt des Altersvorsorgedepots gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr über die gesamte Vertragslaufzeit. Effektivkosten sind alle Kosten zusammen, die die Rendite schmälern, also Abschlusskosten, Verwaltungsgebühren und Produktkosten. (Altersvorsorgereformgesetz, Bundestag)

Ursprünglich waren im Gesetzentwurf 1,5 Prozent vorgesehen. Im parlamentarischen Verfahren wurde dieser Wert auf 1,0 Prozent abgesenkt, was Verbraucherschützer als wichtigen Fortschritt werteten. Viele alte Riester-Versicherungsverträge hatten Effektivkosten von 2 Prozent und mehr, was die Rendite über Jahrzehnte erheblich drückte. (Altersvorsorgereformgesetz, Bundestag)

Was der Kostendeckel in der Praxis bedeutet, lässt sich an einem einfachen Beispiel zeigen. Bei einem Depot mit 50.000 Euro Guthaben und 6 Prozent Bruttorendite macht 1 Prozent Kosten pro Jahr 500 Euro aus. Das klingt wenig, summiert sich über 30 Jahre aber zu einem fünfstelligen Betrag, der dir fehlt. Deshalb ist der Deckel bei 1,0 Prozent ein echter Verbraucherschutz.

Folgende Kostenarten fallen beim Standardprodukt unter den Deckel:

  • Abschluss- und Vertriebskosten des Anbieters.
  • Laufende Verwaltungsgebühren des Depots.
  • Kosten der enthaltenen Fonds oder ETFs (TER, also die jährliche Gesamtkostenquote des Fonds).
  • Transaktionskosten innerhalb des Depots.

Wer sich für das Altersvorsorgedepot interessiert, sollte beim Vertragsabschluss immer nach dem ausgewiesenen Effektivkostensatz fragen. Anbieter sind verpflichtet, diesen transparent auszuweisen. (Altersvorsorgereformgesetz, Bundestag)

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge laufen nach einfach weiter. Es gibt keine automatische Kündigung, keine Zwangsumwandlung und keine Frist, bis zu der du handeln musst. Wer seinen Riester-Vertrag behalten möchte, kann das tun. (Altersvorsorgereformgesetz, Bundesregierung)

können allerdings keine neuen Riester-Verträge nach altem Modell mehr abgeschlossen werden. Wer dann neu einsteigen möchte, wählt automatisch das neue System. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann freiwillig wechseln, muss es aber nicht. Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn der alte Vertrag hohe Kosten hat, kaum Rendite bringt oder die höhere Grundzulage des neuen Systems attraktiv ist. (Altersvorsorgereformgesetz, Bundesregierung)

Wer einen alten Riester-Vertrag ins neue System übertragen möchte, sollte vorher genau prüfen, ob dabei Kosten entstehen und ob angesparte Zulagen erhalten bleiben. Die Übertragung von Riester ins Altersvorsorgedepot ist möglich, aber nicht immer automatisch vorteilhaft.

Wann ein Wechsel sinnvoll sein kann und wann nicht:

  • Wechsel lohnt sich: alter Riester-Vertrag hat Effektivkosten über 1,5 Prozent pro Jahr.
  • Wechsel lohnt sich: du hast Kinder und kannst die höhere Kinderzulage von 300 Euro voll ausschöpfen.
  • Wechsel lohnt sich: du möchtest renditeorientiert in ETFs investieren statt in garantiebasierte Produkte.
  • Wechsel lohnt sich weniger: dein Riester-Vertrag läuft in wenigen Jahren aus und hat niedrige Kosten.
  • Wechsel lohnt sich weniger: du bist kurz vor der Rente und profitierst kaum noch vom Zinseszinseffekt der Steuerstundung.

Wer einen Riester-Vertrag hat und gleichzeitig überlegt, ob das neue System parallel genutzt werden kann, findet dazu klare Antworten im Beitrag zu Altersvorsorgedepot und Riester gleichzeitig. (Altersvorsorgereformgesetz, Bundesregierung)

FAQ

Warum gibt es beim Altersvorsorgedepot keine Teilfreistellung?

Die Teilfreistellung nach § 20 InvStG soll die Abgeltungsteuer auf Fondserträge abmildern. Im Altersvorsorgedepot fällt in der Ansparphase aber gar keine Abgeltungsteuer an, weil alle Erträge vollständig steuerfrei sind. Eine Teilfreistellung wäre deshalb überflüssig und würde die Förderung doppelt begünstigen. Der Gesetzgeber hat das bewusst so geregelt. (Altersvorsorgereformgesetz, BMF)

Ist das Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar?

Das Altersvorsorgedepot funktioniert über ein Zulagensystem, nicht über den klassischen Sonderausgabenabzug wie bei der Rürup-Rente. Die staatlichen Zulagen von bis zu 540 Euro Grundzulage plus 300 Euro pro Kind werden direkt ins Depot eingezahlt. Ob und wie sich Beiträge zusätzlich steuerlich absetzen lassen, hängt von der genauen Ausgestaltung ab. (Altersvorsorgereformgesetz, BMF)

Kann ich beim Altersvorsorgedepot auch eine Einmalzahlung leisten?

Ja, das Altersvorsorgedepot erlaubt grundsätzlich flexible Einzahlungen. Ob eine Einmalzahlung die volle Zulage auslöst, hängt davon ab, ob der Mindestbeitrag von 1.800 Euro im Jahr damit erreicht wird. Wer eine größere Summe auf einmal einzahlen möchte, findet alle Details im Beitrag zur Einmalzahlung beim Altersvorsorgedepot. (Altersvorsorgereformgesetz, Bundestag)

Können Ehepartner beide ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Ja, beide Ehepartner können jeweils ein eigenes Altersvorsorgedepot abschließen und jeweils die volle Grundzulage von bis zu 540 Euro erhalten. Das verdoppelt die staatliche Förderung für das Haushaltseinkommen. Wie das genau funktioniert und was dabei zu beachten ist, erklärt der Beitrag zum Altersvorsorgedepot und Ehepartner. (Altersvorsorgereformgesetz, Bundestag)

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch ohne Einkommen?

Wer kein eigenes Einkommen hat, zum Beispiel wegen Elternzeit oder Teilzeit, kann unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem förderberechtigt sein. Entscheidend ist, ob ein Anspruch auf Zulagen besteht. Alle Details dazu, wann das Altersvorsorgedepot ohne Einkommen möglich ist, findest du im entsprechenden Beitrag. (Altersvorsorgereformgesetz, BMF)

Ab wann startet das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar. Ab dann können neue Verträge abgeschlossen werden. Das Gesetz wurde vom Bundestag am 27. März verabschiedet und trat Ende Mai in Kraft. Neue Riester-Verträge nach altem Modell sind nicht mehr möglich. (Altersvorsorgereformgesetz, Bundesregierung)

Über den Autor

Uwe Lätsch ist Geschäftsführer von finanda. Er bringt komplizierte Finanzthemen auf den Punkt und erklärt dir Zahlen, Statistiken und Vorsorge so einfach, dass du direkt etwas damit anfangen kannst.

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GESCHRIEBEN VON
Uwe Lätsch

Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.

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