Altersvorsorge 12 Min. Lesezeit

Altersvorsorgedepot: Wie funktioniert die Günstigerprüfung?

Uwe Lätsch
Uwe Lätsch
Finanzexperte bei Finanda · Aktualisiert am 15. August 2026

Beim geförderten Altersvorsorgedepot stehen dir zwei Förderwege offen: staatliche Zulagen von bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr und der Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug deiner Eigenbeiträge. Zwischen beiden musst du nicht wählen. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch und setzt den für dich vorteilhafteren Weg an.

Das Prinzip stammt aus der Riester-Förderung und zieht mit dem Altersvorsorgereformgesetz ins neue Altersvorsorgedepot um, das ab dem 1. Januar 2027 abschließbar ist. Wer viel verdient, profitiert oft stärker vom Steuerabzug. Wer wenig verdient oder mehrere Kinder hat, fährt meist mit den Zulagen besser.

Was ist die Günstigerprüfung beim Altersvorsorgedepot?

Die Günstigerprüfung ist eine automatische Vergleichsrechnung des Finanzamts. Sie prüft, ob die staatlichen Zulagen oder der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug dir mehr Förderung bringen, und setzt am Ende immer die vorteilhaftere Variante an.

Beim Altersvorsorgedepot läuft die Förderung über zwei Kanäle. Die Zulagen fließen direkt in deinen Vertrag, sobald du sie über deinen Anbieter beantragst. Den Sonderausgabenabzug machst du in deiner Einkommensteuererklärung geltend. Das Finanzamt berechnet dann, wie hoch deine Steuerersparnis durch den Abzug deiner Eigenbeiträge ausfällt, und stellt sie den Zulagen gegenüber, die du bereits erhalten hast.

Fällt der Steuervorteil höher aus als die Zulagen, bekommst du die Differenz als zusätzliche Steuererstattung. Die Zulagen behältst du dabei in jedem Fall, sie werden nur gegengerechnet. Ist der Steuervorteil kleiner oder gleich, bleibt es bei den Zulagen ohne Erstattung obendrauf. Wie das Altersvorsorgedepot insgesamt aufgebaut ist, zeigt die Erklärung zum neuen Altersvorsorgedepot.

Welche zwei Förderwege vergleicht die Günstigerprüfung beim Altersvorsorgedepot?

Verglichen werden die staatlichen Zulagen auf der einen und die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug auf der anderen Seite. Beide Wege setzen an deinen Eigenbeiträgen an, wirken aber unterschiedlich stark, je nach Einkommen und Familiensituation.

Die Zulagen sind fest und unabhängig von deinem Steuersatz. Sie bestehen aus der Grundzulage und, falls vorhanden, den Kinderzulagen. Der Steuervorteil dagegen hängt direkt von deinem persönlichen Einkommensteuersatz ab. Je höher dein zu versteuerndes Einkommen, desto mehr Steuern sparst du pro eingezahltem Euro.

Leg die beiden Seiten der Rechnung direkt nebeneinander:

  • Zulagenseite: Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr, plus bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind, plus einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.
  • Steuerseite: deine Eigenbeiträge bis maximal 1.800 Euro pro Jahr als Sonderausgaben, multipliziert mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz.
  • Vergleich: Das Finanzamt zieht von der errechneten Steuerersparnis die bereits gezahlten Zulagen ab und erstattet nur den Überschuss.

Wichtig ist die Obergrenze beim Sonderausgabenabzug. Für die geförderten Eigenbeiträge zählen maximal 1.800 Euro pro Jahr. Zahlst du mehr ein, etwa bis zum Gesamtdeckel von 6.840 Euro, läuft der zusätzliche Teil über eine gesonderte steuerliche Begünstigung, nicht über diese Günstigerprüfung.

Wie rechnet das Finanzamt die Günstigerprüfung beim Altersvorsorgedepot durch?

Das Finanzamt arbeitet in drei Schritten und behält dabei immer die für dich günstigere Variante. Zuerst ermittelt es die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug, dann hält es die Zulagen dagegen, und am Ende bleibt entweder eine zusätzliche Erstattung oder es bleibt bei den Zulagen.

Der Ablauf ist bei jedem Vertrag gleich, auch wenn die Zahlen individuell sind. Du selbst musst nichts weiter tun, als deine Eigenbeiträge in der Anlage zur Einkommensteuererklärung anzugeben und den Zulagenantrag über deinen Anbieter gestellt zu haben.

So läuft die Rechnung Schritt für Schritt ab:

  1. Das Finanzamt setzt deine Eigenbeiträge bis maximal 1.800 Euro als Sonderausgaben an und berechnet die daraus folgende Steuerersparnis mit deinem persönlichen Steuersatz.
  2. Es vergleicht diese Steuerersparnis mit den Zulagen, die dir für das Jahr zustehen.
  3. Ist die Steuerersparnis größer, erhältst du die Differenz als zusätzliche Steuererstattung. Sind die Zulagen größer oder gleich, bleibt es dabei.

Der entscheidende Punkt: Die Zulagen fließen in deinen Vertrag, die zusätzliche Steuererstattung landet dagegen auf deinem Konto. Beide Förderungen kommen also aus unterschiedlichen Töpfen, aber die Günstigerprüfung verhindert, dass du beides in voller Höhe doppelt kassierst.

Zulagen bleiben immer erhalten

Die Günstigerprüfung kann dir nie schaden. Die Zulagen fließen in jedem Fall in deinen Vertrag. Eine zusätzliche Steuererstattung gibt es nur, wenn der Steuervorteil die Zulagen übersteigt. Du verlierst durch die Prüfung nichts.

Wie sieht ein konkretes Rechenbeispiel zur Günstigerprüfung aus?

Am klarsten wird das an einem durchgerechneten Beispiel. Nimm eine alleinstehende Angestellte ohne Kinder, die den vollen geförderten Höchstbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr in ihr Altersvorsorgedepot einzahlt.

Ihre Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr. Diese 540 Euro fließen direkt in den Vertrag. Nun kommt die Steuerseite ins Spiel, abhängig von ihrem persönlichen Steuersatz. Rechne einmal mit, was sich je nach Steuersatz ergibt:

Steuersatz 30 ProzentSteuersatz 42 Prozent
Eigenbeitrag (Sonderausgaben)1.800 Euro1.800 Euro
Steuerersparnis rechnerisch540 Euro756 Euro
Bereits erhaltene Grundzulage540 Euro540 Euro
Zusätzliche Steuererstattung0 Euro216 Euro
Gesamtförderung540 Euro756 Euro

Bei einem Steuersatz von 30 Prozent entspricht die rechnerische Steuerersparnis genau der Grundzulage. Es gibt keine zusätzliche Erstattung, die Förderung bleibt bei 540 Euro. Bei 42 Prozent dagegen liegt die Steuerersparnis bei 756 Euro. Weil die schon gezahlten 540 Euro Zulage abgezogen werden, bekommt sie 216 Euro als zusätzliche Steuererstattung, und ihre Gesamtförderung steigt auf 756 Euro.

Der Steuervorteil greift also erst, wenn dein Steuersatz hoch genug ist, dass die Steuerersparnis die Zulagen überschreitet. Bei genau 1.800 Euro Eigenbeitrag und 540 Euro Zulage liegt diese Schwelle bei 30 Prozent. Alles darüber bringt dir eine zusätzliche Erstattung.

Warum lohnen sich Zulagen bei Familien mit Kindern besonders stark?

Kinderzulagen kippen die Günstigerprüfung fast immer zugunsten der Zulagenseite, weil sie den zu vergleichenden Zulagenbetrag stark anheben. Je Kind gibt es bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr, und die muss der Steuervorteil erst einmal überbieten.

Rechne das an einem Ehepaar mit zwei Kindern durch, bei dem ein Partner 1.800 Euro einzahlt. Auf der Zulagenseite stehen 540 Euro Grundzulage plus zweimal 300 Euro Kinderzulage, zusammen 1.140 Euro. Damit der Sonderausgabenabzug überhaupt einen Cent zusätzliche Erstattung bringt, müsste die Steuerersparnis diese 1.140 Euro übersteigen. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag wäre dafür ein Steuersatz von über 63 Prozent nötig, den es nicht gibt.

Schau dir an, wie stark die Kinderzahl die Schwelle nach oben verschiebt:

KinderGrundzulageKinderzulageZulagen gesamtSteuervorteil nötig ab
0540 Euro0 Euro540 Euroüber 30 Prozent
1540 Euro300 Euro840 Euroüber 46 Prozent
2540 Euro600 Euro1.140 Europraktisch unerreichbar

Die Werte in der letzten Spalte beziehen sich auf einen vollen Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Je mehr Kinder, desto höher müsste dein Steuersatz sein, damit der Steuervorteil überhaupt greift. Für Familien bedeutet das: Die Zulagen sind fast immer der bessere Weg, und die Günstigerprüfung bestätigt das automatisch. Wer wissen will, ob sich das Depot für die eigene Situation rechnet, findet in der Einordnung, für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt, weitere Anhaltspunkte.

Musst du die Günstigerprüfung beim Altersvorsorgedepot selbst beantragen?

Nein, die Günstigerprüfung läuft automatisch, sobald du deine Eigenbeiträge in der Einkommensteuererklärung angibst. Das Finanzamt führt den Vergleich von sich aus durch und setzt die für dich günstigere Variante an.

Zwei Dinge musst du dafür erledigt haben. Erstens den Zulagenantrag, den du in der Regel als Dauerzulagenantrag einmalig über deinen Anbieter stellst, sodass die Zulagen jährlich automatisch fließen. Zweitens die Angabe deiner Beiträge in der passenden Anlage der Steuererklärung. Ohne diese Angabe prüft das Finanzamt den Sonderausgabenabzug nicht.

Behalte diese Punkte im Blick:

  • Stelle den Zulagenantrag früh, am besten als Dauerzulagenantrag, damit dir keine Zulage durch eine verpasste Frist verloren geht.
  • Trage deine Eigenbeiträge in der Steuererklärung ein, auch wenn du glaubst, dass sich der Sonderausgabenabzug nicht lohnt. Die Prüfung kostet dich nichts.
  • Der Sonderausgabenabzug wirkt nur bis 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Höhere Einzahlungen bis 6.840 Euro laufen über die separate steuerliche Begünstigung.
  • Falls du mehrere Altersvorsorgedepots parallel führst, bleibt die Zulagenförderung trotzdem einmal pro Person auf 1.800 Euro Eigenbeitrag begrenzt.

Trag deine Sparraten und Einzahlungen am besten laufend zusammen, damit du die Zahlen für die Steuererklärung schnell zur Hand hast und keine Förderung liegen lässt.

Dauerzulagenantrag spart Zeit und Geld

Wer den Zulagenantrag nur einmalig als Dauerzulagenantrag stellt, muss ihn nicht jedes Jahr neu einreichen. Die Zulagen fließen dann automatisch, solange sich an den Verhältnissen nichts ändert. Vergisst du den Antrag, verfällt die Zulage nach zwei Jahren.

Wie wirkt die Günstigerprüfung bei Ehepaaren mit zwei Depots?

Bei Ehepaaren rechnet das Finanzamt die Günstigerprüfung pro Person, weil die Förderung personengebunden ist. Jeder Partner braucht ein eigenes Altersvorsorgedepot auf seinen Namen, ein Gemeinschaftsdepot gibt es für die geförderte Variante nicht.

Führen beide ein eigenes gefördertes Depot, gibt es die Grundzulage doppelt, also bis zu zweimal 540 Euro pro Jahr, dazu die Kinderzulagen. Beim Sonderausgabenabzug berücksichtigt das Finanzamt bei Zusammenveranlagung die Eigenbeiträge beider Partner, jeweils bis zur Grenze von 1.800 Euro. Es vergleicht dann die gesamte Steuerersparnis mit den gesamten Zulagen beider.

Ein Sonderfall ist der nicht unmittelbar förderberechtigte Ehepartner. Über die mittelbare Förderung erhält er mit einem eigenen Vertrag und einem kleinen Mindesteigenbeitrag bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr. Wie die Förderung zwischen beiden Partnern aufgeteilt wird, zeigt der Ratgeber zum Altersvorsorgedepot für Ehepartner im Detail.

Uwe Lätsch, finanda

Die Günstigerprüfung ist kein Bonus für Gutverdiener, sondern ein Sicherheitsnetz für alle. Wer wenig verdient, behält die Zulagen. Wer viel verdient, bekommt den Steuerüberschuss obendrauf. Das System benachteiligt niemanden.

Uwe Lätsch, finanda

Für wen bringt die Günstigerprüfung einen echten Steuervorteil über die Zulagen hinaus?

Einen zusätzlichen Steuervorteil über die Zulagen hinaus holen vor allem Gutverdiener ohne Kinder heraus. Bei ihnen übersteigt die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug die Grundzulage, sodass die Günstigerprüfung eine zusätzliche Erstattung auslöst.

Wer wenig verdient, mehrere Kinder hat oder über die mittelbare Förderung angebunden ist, fährt dagegen mit den Zulagen am besten. Für diese Gruppe bedeutet die Günstigerprüfung schlicht, dass sie die volle Zulagenförderung behält, ohne Steuervorteil obendrauf. Das ist kein Nachteil, sondern der Sinn der Sache.

Diese Faustregeln helfen bei der Einordnung:

  • Hoher Steuersatz, keine oder wenige Kinder: Der Sonderausgabenabzug bringt oft eine zusätzliche Erstattung.
  • Familien mit mehreren Kindern: Die Kinderzulagen dominieren, der Steuervorteil greift praktisch nicht.
  • Geringverdiener und mittelbar Geförderte: Die Zulagen sind der Kern der Förderung, der Steuerabzug bleibt meist wirkungslos.
  • Selbstständige mit hohem Einkommen: Sie erhalten mit der Reform erstmals Zugang und profitieren bei hohem Steuersatz spürbar vom Abzug.

Ein Punkt bleibt wichtig: Die Förderung ist nicht geschenkt. In der Auszahlphase ab frühestens dem 65. Lebensjahr unterliegen die Leistungen aus geförderten Beiträgen der vollen nachgelagerten Besteuerung mit deinem dann geltenden Einkommensteuersatz. Ob der Steuervorteil heute den späteren Steuerabzug überwiegt, hängt davon ab, wie hoch dein Einkommen im Ruhestand ausfällt. Details dazu liefert die Übersicht, ob das Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar ist.

Nachgelagerte Besteuerung: Was das bedeutet

Nachgelagerte Besteuerung heißt: Du zahlst heute keine Steuern auf die geförderten Beiträge, versteuert wird erst die Auszahlung im Alter. Das lohnt sich, wenn dein Steuersatz im Ruhestand niedriger ist als heute. Liegt er höher, dreht sich der Vorteil um.

Häufige Fragen

Bekommst du Zulagen und Steuervorteil gleichzeitig?+
Nicht in voller Höhe beides. Die Zulagen fliessen immer in deinen Vertrag. Der Steuervorteil kommt nur obendrauf, soweit er die schon gezahlten Zulagen uebersteigt. Das Finanzamt zieht die Zulagen von der berechneten Steuerersparnis ab und erstattet nur die Differenz.
Ab welchem Steuersatz lohnt sich der Sonderausgabenabzug?+
Bei vollem Eigenbeitrag von 1.800 Euro und 540 Euro Grundzulage ohne Kinder liegt die Schwelle bei rund 30 Prozent. Erst darüber uebersteigt die Steuerersparnis die Zulage und du bekommst eine zusätzliche Erstattung. Mit Kinderzulagen verschiebt sich die Schwelle deutlich nach oben.
Musst du für die Guenstigerpruefung etwas ankreuzen?+
Du gibst deine Eigenbeitraege in der passenden Anlage der Einkommensteuererklaerung an. Die Vergleichsrechnung selbst führt das Finanzamt automatisch durch. Einen separaten Antrag auf die Guenstigerpruefung gibt es nicht, wichtig ist nur die Angabe deiner Beitraege.
Zählen Einzahlungen über 1.800 Euro bei der Guenstigerpruefung mit?+
Für die Guenstigerpruefung zählen deine Eigenbeitraege nur bis 1.800 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag gibt es Zulagen und Sonderausgabenabzug. Was du darüber hinaus bis zum Gesamtdeckel von 6.840 Euro einzahlst, wird über eine separate steuerliche Beguenstigung erfasst.
Wird die Guenstigerpruefung bei Ehepaaren gemeinsam gerechnet?+
Die Zulagen sind personengebunden und werden pro Depot gewaehrt. Beim Sonderausgabenabzug berücksichtigt das Finanzamt bei Zusammenveranlagung die Beitraege beider Partner bis jeweils 1.800 Euro und vergleicht die gesamte Steuerersparnis mit den gesamten Zulagen beider.
Was passiert mit dem Steuervorteil in der Auszahlphase?+
Leistungen aus gefoerderten Beitraegen unterliegen in der Auszahlphase der vollen nachgelagerten Besteuerung mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Der heutige Steuervorteil ist ein Steuerstunden auf später, kein endgueltiges Geschenk. Entscheidend ist, wie hoch dein Steuersatz im Ruhestand liegt.
Bekommst du Zulagen und Steuervorteil gleichzeitig?+
Nicht in voller Höhe beides. Die Zulagen fliessen immer in deinen Vertrag. Der Steuervorteil kommt nur obendrauf, soweit er die schon gezahlten Zulagen uebersteigt. Das Finanzamt zieht die Zulagen von der berechneten Steuerersparnis ab und erstattet nur die Differenz.
Ab welchem Steuersatz lohnt sich der Sonderausgabenabzug?+
Bei vollem Eigenbeitrag von 1.800 Euro und 540 Euro Grundzulage ohne Kinder liegt die Schwelle bei rund 30 Prozent. Erst darüber uebersteigt die Steuerersparnis die Zulage und du bekommst eine zusätzliche Erstattung. Mit Kinderzulagen verschiebt sich die Schwelle deutlich nach oben.
Musst du für die Guenstigerpruefung etwas ankreuzen?+
Du gibst deine Eigenbeitraege in der passenden Anlage der Einkommensteuererklaerung an. Die Vergleichsrechnung selbst führt das Finanzamt automatisch durch. Einen separaten Antrag auf die Guenstigerpruefung gibt es nicht, wichtig ist nur die Angabe deiner Beitraege.
Zählen Einzahlungen über 1.800 Euro bei der Guenstigerpruefung mit?+
Für die Guenstigerpruefung zählen deine Eigenbeitraege nur bis 1.800 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag gibt es Zulagen und Sonderausgabenabzug. Was du darüber hinaus bis zum Gesamtdeckel von 6.840 Euro einzahlst, wird über eine separate steuerliche Beguenstigung erfasst.
Wird die Guenstigerpruefung bei Ehepaaren gemeinsam gerechnet?+
Die Zulagen sind personengebunden und werden pro Depot gewaehrt. Beim Sonderausgabenabzug berücksichtigt das Finanzamt bei Zusammenveranlagung die Beitraege beider Partner bis jeweils 1.800 Euro und vergleicht die gesamte Steuerersparnis mit den gesamten Zulagen beider.
Was passiert mit dem Steuervorteil in der Auszahlphase?+
Leistungen aus gefoerderten Beitraegen unterliegen in der Auszahlphase der vollen nachgelagerten Besteuerung mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Der heutige Steuervorteil ist ein Steuerstunden auf später, kein endgueltiges Geschenk. Entscheidend ist, wie hoch dein Steuersatz im Ruhestand liegt.
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Uwe Lätsch
GESCHRIEBEN VON
Uwe Lätsch

Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.

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