Altersvorsorge 8 Min. Lesezeit

Altersvorsorgedepot: Gibt es eine Einkommensgrenze?

Uwe Lätsch
Uwe Lätsch
Finanzexperte bei Finanda · Aktualisiert am 15. August 2026

Beim Altersvorsorgedepot, dem gesetzlichen Nachfolger der Riester-Rente, gibt es keine Einkommensgrenze nach oben und keine Mindesteinkommensschwelle. Ob du 20.000 oder 200.000 Euro im Jahr verdienst, spielt für den Anspruch auf die Zulagen keine Rolle. Entscheidend ist allein, wie viel Eigenbeitrag du einzahlst.

Das unterscheidet das neue Modell deutlich von vielen anderen Förderungen, bei denen ab einem bestimmten Verdienst gekürzt oder gestrichen wird. Beim Altersvorsorgedepot bekommst du 50 Prozent Zulage auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr, egal wie hoch dein Gehalt ist.

Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Einkommensobergrenze für die Förderung?

Nein, eine Einkommensobergrenze existiert nicht. Anders als bei staatlichen Leistungen wie dem Wohngeld oder der Arbeitnehmer-Sparzulage wird die Zulage nicht ab einem bestimmten Jahreseinkommen gekürzt oder gestrichen. Auch Gutverdiener mit sechsstelligem Gehalt erhalten die volle Grundzulage, wenn sie den nötigen Eigenbeitrag leisten.

Die Förderung hängt an deinem Eigenbeitrag, nicht an deinem Verdienst. Zahlst du 1.800 Euro im Jahr ein, bekommst du die maximale Grundzulage von 540 Euro, unabhängig davon, was auf deiner Lohnabrechnung steht. Für Besserverdiener kommt zusätzlich der steuerliche Vorteil dazu, weil sich der Sonderausgabenabzug bei hohem Steuersatz stärker auswirkt.

Leg die drei Einkommensklassen mal direkt nebeneinander, bei identischem Eigenbeitrag von 1.800 Euro.

JahreseinkommenEigenbeitrag pro JahrGrundzulage
25.000 Euro1.800 Euro540 Euro
60.000 Euro1.800 Euro540 Euro
120.000 Euro1.800 Euro540 Euro

Die Grundzulage bleibt in jeder Zeile gleich. Das Einkommen verändert die Zulage nicht, sondern nur die steuerliche Wirkung der Beiträge, die für Gutverdiener stärker ins Gewicht fällt.

Braucht man ein Mindesteinkommen für das Altersvorsorgedepot?

Nein, ein Mindesteinkommen ist keine Voraussetzung. Du musst nicht einen bestimmten Betrag verdienen, um ein Altersvorsorgedepot zu eröffnen oder die Zulagen zu bekommen. Selbst Menschen ohne oder mit sehr geringem Einkommen können einzahlen und gefördert werden.

Wer wenig verdient, profitiert sogar überdurchschnittlich stark. Zahlst du nur 360 Euro im Jahr ein, also 30 Euro im Monat, bekommst du 180 Euro Grundzulage obendrauf. Das sind 50 Prozent Rendite allein durch die staatliche Zulage, noch bevor dein Geld an der Börse einen Cent erwirtschaftet hat.

Erstmals bekommen mit der Reform auch Selbstständige Zugang zur Förderung. Sie waren beim alten Riester-Modell weitgehend außen vor und können nun ebenfalls ein gefördertes Depot besparen, unabhängig von der Höhe ihrer Einnahmen. Wie das neue Produkt insgesamt funktioniert, erklärt der Beitrag dazu, was das Altersvorsorgedepot ist.

Wovon hängt die Förderung beim Altersvorsorgedepot ab wenn nicht vom Einkommen?

Die Förderung hängt allein von deinem Eigenbeitrag und von deiner Lebenssituation ab, etwa ob du Kinder hast oder unter 25 Jahre alt bist. Das Einkommen taucht in dieser Rechnung nicht auf. Die Zulage staffelt sich nach der Höhe deiner Einzahlung.

Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag bekommst du 50 Prozent Zulage, also 180 Euro. Für jeden weiteren Euro bis zur Grenze von 1.800 Euro gibt es 25 Prozent Zulage. Wer die vollen 1.800 Euro einzahlt, holt sich damit 180 Euro plus 360 Euro heraus, zusammen die maximale Grundzulage von 540 Euro. Keiner der folgenden Bausteine prüft dein Gehalt.

  • Grundzulage: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro, danach 25 Prozent bis 1.800 Euro Eigenbeitrag, maximal 540 Euro pro Jahr
  • Kinderzulage: 100 Prozent auf bis zu 300 Euro Eigenbeitrag je Kind, also maximal 300 Euro pro Kind und Jahr
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag
  • Mittelbare Förderung für nicht erwerbstätige Ehepartner: bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr

Selbst der Berufseinsteigerbonus fragt nur nach dem Alter beim Abschluss, nicht nach dem Verdienst. Das Einkommen bleibt in der gesamten Zulagenrechnung außen vor.

Wie viel Zulage bekommst du bei welchem Eigenbeitrag im Altersvorsorgedepot?

Die Zulage steigt mit deinem Eigenbeitrag, aber nicht gleichmäßig. Die ersten 360 Euro sind mit 50 Prozent besonders lohnend, danach greift der niedrigere Satz von 25 Prozent. Ab 1.800 Euro Eigenbeitrag gibt es keine zusätzliche Grundzulage mehr.

Ein Rechenbeispiel macht das greifbar. Zahlst du 900 Euro im Jahr ein, gibt es für die ersten 360 Euro genau 180 Euro Zulage. Für die restlichen 540 Euro greift der 25-Prozent-Satz, das ergibt 135 Euro. Zusammen erhältst du 315 Euro Zulage bei 900 Euro Eigenbeitrag. Rechne einmal mit, was sich über die vier typischen Einzahlstufen ergibt.

Eigenbeitrag pro JahrGrundzulageFörderquote
360 Euro180 Euro50 Prozent
900 Euro315 Euro35 Prozent
1.200 Euro390 Euro32,5 Prozent
1.800 Euro540 Euro30 Prozent

Je höher der Eigenbeitrag, desto niedriger die prozentuale Förderquote, weil der 50-Prozent-Bereich nur die ersten 360 Euro abdeckt. Trotzdem lohnt sich das Ausschöpfen der 1.800 Euro, weil du damit die volle Grundzulage von 540 Euro mitnimmst und obendrauf den steuerlichen Vorteil.

Spielt das Einkommen beim steuerlichen Vorteil des Altersvorsorgedepots eine Rolle?

Ja, beim steuerlichen Teil der Förderung wirkt sich dein Einkommen sehr wohl aus, nur nicht als Grenze, sondern als Hebel. Neben der Zulage kannst du Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Je höher dein persönlicher Steuersatz, desto stärker entlastet dich dieser Abzug.

Insgesamt kannst du pro Jahr bis zu 6.840 Euro einzahlen. Nur die ersten 1.800 Euro sind zulagengefördert, der darüber hinausgehende Betrag lässt sich rein steuerlich begünstigt ansparen. Für Gutverdiener wird gerade dieser steuerliche Spielraum interessant.

In der Auszahlphase greift die nachgelagerte Besteuerung. Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, unterliegen dann in vollem Umfang deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Der ist im Ruhestand bei vielen niedriger als im Erwerbsleben, wodurch sich die Verschiebung der Steuerlast in die Rente oft auszahlt. So verteilt sich die Förderung auf die drei Bereiche.

  • Bis 1.800 Euro Eigenbeitrag: Zulage plus möglicher Steuervorteil
  • Von 1.800,01 bis 6.840 Euro: nur steuerlich begünstigt, keine Zulage
  • Auszahlphase: volle nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Satz

Wer im Erwerbsleben einen hohen Steuersatz hat und im Ruhestand einen niedrigeren erwartet, zieht aus diesem Mechanismus den größten Nutzen. Das macht das Altersvorsorgedepot für Gutverdiener trotz fehlender Einkommensgrenze besonders attraktiv.

Wie wirkt sich das Einkommen bei Ehepartnern und der mittelbaren Förderung aus?

Auch bei Ehepartnern gibt es keine Einkommensgrenze, aber eine Sonderregel für den nicht erwerbstätigen Partner. Die Förderung ist personengebunden, jeder braucht ein eigenes Depot auf seinen Namen. Ein Gemeinschaftsdepot für die geförderte Variante existiert nicht.

Führen beide Partner ein eigenes gefördertes Depot und zahlen jeweils 1.800 Euro ein, gibt es die Grundzulage doppelt, also bis zu zweimal 540 Euro und damit 1.080 Euro pro Jahr, plus die Kinderzulagen.

Ist ein Partner nicht unmittelbar förderberechtigt, etwa weil er nicht erwerbstätig ist, greift die mittelbare Förderung. Mit einem eigenen Vertrag und einem kleinen Mindesteigenbeitrag erhält er bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr. Fehlendes Einkommen schließt ihn also nicht aus, die Regelung eröffnet gerade dieser Konstellation den Zugang. Schau dir an, wie sich die beiden Konstellationen in der Zulage unterscheiden.

KonstellationGrundzulage pro Jahr
Beide Partner unmittelbar förderberechtigtbis zu 1.080 Euro (2 x 540 Euro)
Ein Partner mittelbar gefördert540 Euro plus bis zu 175 Euro

Gerade für Paare, bei denen ein Partner die Erwerbsarbeit reduziert oder ganz pausiert, lohnt sich der Blick auf die mittelbare Förderung. Mit überschaubarem Aufwand sichert sich auch der nicht berufstätige Partner eine eigene geförderte Altersvorsorge.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot unabhängig vom Einkommen?

Weil keine Einkommensgrenze existiert, kommt das Altersvorsorgedepot für sehr unterschiedliche Gruppen in Frage. Besonders attraktiv ist es dort, wo die Zulagen im Verhältnis zum Eigenbeitrag hoch ausfallen oder wo der Steuervorteil stark wirkt.

Familien mit mehreren Kindern holen über die Kinderzulage viel heraus. Berufseinsteiger sichern sich mit einem Abschluss vor dem 25. Geburtstag den einmaligen Bonus von 200 Euro und profitieren am längsten vom Zinseszins, also dem Effekt, dass Erträge selbst wieder Erträge erwirtschaften.

Diese Gruppen ziehen den größten Nutzen aus dem Modell.

  • Geringverdiener, weil schon kleine Eigenbeiträge hohe prozentuale Zulagen bringen
  • Familien mit Kindern wegen der Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind und Jahr
  • Junge Menschen unter 25 wegen des Berufseinsteigerbonus und der langen Laufzeit
  • Selbstständige, die erstmals überhaupt Zugang zur Förderung erhalten
  • Gutverdiener, bei denen der steuerliche Abzug stark ins Gewicht fällt

Achte trotz aller Förderung auf die Kosten, denn über lange Laufzeiten frisst schon ein Unterschied von wenigen Zehntel Prozent spürbar am Endkapital. Beim staatlich anerkannten Standard-Altersvorsorgedepot sind die Effektivkosten auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt. Wer genauer auf die Kosten des Altersvorsorgedepots schaut, findet Depots ohne Gebühr und günstige ETFs mit rund 0,1 bis 0,3 Prozent laufenden Kosten. Mit einer App wie finanda behältst du deine Sparraten und deine gesamte Altersvorsorge an einem Ort im Blick.

Uwe Lätsch, finanda

Wer 30 Euro im Monat einzahlt, bekommt 50 Prozent Rendite allein durch die staatliche Zulage, noch bevor die Börse einen Cent beiträgt. Das ist kein Bonus, das ist der Kern des Modells.

Uwe Lätsch, finanda

Effektivkosten-Deckel beim Standard-Depot

Beim staatlich anerkannten Standard-Altersvorsorgedepot dürfen die Effektivkosten 1,0 Prozent pro Jahr nicht überschreiten. Günstige ETF-Depots liegen oft bei 0,1 bis 0,3 Prozent laufenden Fondskosten plus null Euro Depotgebühr. Über 30 Jahre macht dieser Unterschied bei 1.800 Euro Jahresbeitrag mehrere tausend Euro aus.

Häufige Fragen

Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Einkommensgrenze?+
Nein, weder nach oben noch nach unten. Die Zulagen richten sich nach deinem Eigenbeitrag, nicht nach deinem Verdienst. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr bekommst du die maximale Grundzulage von 540 Euro, egal wie hoch dein Einkommen ist.
Bekommen auch Gutverdiener die volle Förderung?+
Ja, die Grundzulage wird bei hohem Einkommen nicht gekürzt. Gutverdiener erhalten die vollen 540 Euro bei 1.800 Euro Eigenbeitrag und profitieren zusätzlich stärker vom steuerlichen Sonderausgabenabzug, weil ihr persönlicher Steuersatz höher liegt.
Kann ich ohne eigenes Einkommen einzahlen?+
Ja. Ein Mindesteinkommen ist keine Voraussetzung. Nicht erwerbstätige Ehepartner können über die mittelbare Förderung mit einem eigenen Vertrag und einem kleinen Mindesteigenbeitrag bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr erhalten.
Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?+
Ja, erstmals. Mit der Reform erhalten Selbstständige Zugang zur Förderung, unabhängig von der Höhe ihrer Einnahmen. Beim alten Riester-Modell waren sie weitgehend ausgeschlossen.
Wie viel Zulage bekomme ich bei 900 Euro Eigenbeitrag?+
315 Euro. Für die ersten 360 Euro gibt es 50 Prozent, also 180 Euro. Für die restlichen 540 Euro gibt es 25 Prozent, also 135 Euro. Zusammen sind das 315 Euro Grundzulage.
Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?+
Ab dem 1. Januar 2027. Das Altersvorsorgereformgesetz trat Ende Mai 2026 in Kraft, die neuen Produkte sind ab Anfang 2027 abschließbar. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und lassen sich in ein Altersvorsorgedepot wechseln.
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Uwe Lätsch
GESCHRIEBEN VON
Uwe Lätsch

Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.

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