Ab dem 1. Januar 2027 kannst du ein gefördertes Altersvorsorgedepot abschließen, den gesetzlichen Nachfolger der Riester-Rente. Bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr, dazu 300 Euro je Kind und ein Berufseinsteigerbonus von 200 Euro warten auf dich. Wer als Grenzgänger in Deutschland arbeitet und im Ausland wohnt oder umgekehrt, muss beim Thema Förderung aber genau hinschauen.
Entscheidend ist nicht dein Wohnsitz allein, sondern wo du sozialversichert und steuerpflichtig bist. Genau daran hängt, ob dir die staatlichen Zulagen zustehen und ob sich das Depot für dich rechnet.
Was ist das Altersvorsorgedepot für Sparer in Deutschland?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt, in dem du in Aktien, Fonds und ETFs ansparst. Der Bundestag beschloss die Reform am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, und das Gesetz trat Ende Mai 2026 in Kraft. Abschließen kannst du ein solches Depot ab dem 1. Januar 2027.
Es löst die Riester-Rente ab, ohne bestehende Verträge zu kippen. Alte Riester-Verträge laufen weiter, neue Abschlüsse nach altem Modell sind ab 2027 nicht mehr möglich. Ein Wechsel eines Riester-Vertrags in ein Altersvorsorgedepot ist erlaubt. Es gibt eine Variante mit Beitragsgarantie und eine renditeorientierte Variante ohne Garantie.
Wer gilt steuerlich als Grenzgänger in Europa?
Als Grenzgänger gilt, wer in einem Land wohnt und in einem angrenzenden Land arbeitet, meist mit täglicher oder wöchentlicher Rückkehr zum Wohnort. Typisch sind Pendler aus Frankreich, Belgien, der Schweiz oder Österreich nach Deutschland, oder umgekehrt Menschen mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeit im Nachbarland.
Für die Frage, ob dir das Altersvorsorgedepot etwas bringt, sind zwei Dinge auseinanderzuhalten: erstens, wo du der Sozialversicherung angehörst, und zweitens, in welchem Land du deine Einkommensteuer zahlst. Beides kann bei Grenzgängern auseinanderfallen, und beides beeinflusst, wie die Förderung bei dir wirkt.
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Diese Konstellationen tauchen bei Grenzgängern am häufigsten auf:
- Wohnsitz im Ausland, Arbeit und Sozialversicherung in Deutschland
- Wohnsitz in Deutschland, Arbeit und Sozialversicherung im Nachbarland
- Wohnsitz und Steuerpflicht in Deutschland, Tätigkeit teilweise im Ausland
- Entsandte Beschäftigte, die vorübergehend im Ausland arbeiten und im deutschen System bleiben
Bekommst du als Grenzgänger die Förderung für das Altersvorsorgedepot?
Ob dir die Zulagen zustehen, hängt an deiner Zugehörigkeit zum deutschen System, nicht an deinem Wohnort. Die Förderung im Altersvorsorgedepot ist als Nachfolger der Riester-Rente gedacht, und die Riester-Logik knüpfte die unmittelbare Förderberechtigung an die Pflichtmitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.
Praktisch heißt das für die typischen Grenzgänger-Fälle: Arbeitest du in Deutschland und zahlst hier in die gesetzliche Rentenversicherung ein, erfüllst du die Grundvoraussetzung für die Förderberechtigung. Bist du dagegen im Ausland sozialversichert, gehörst du dort dem Alterssicherungssystem an und fällst in aller Regel aus der deutschen Förderberechtigung heraus, selbst wenn du in Deutschland wohnst.
Wichtig für Grenzgänger ist außerdem die Reform-Neuerung, dass Selbstständige mit dem Altersvorsorgedepot erstmals Zugang zur Förderung erhalten. Das erweitert den Kreis der Berechtigten spürbar. Ob deine konkrete Erwerbssituation greift, solltest du vor einem Abschluss verbindlich prüfen lassen, weil die Details bei grenzüberschreitender Beschäftigung schnell komplex werden.
Nicht dein Wohnsitz, sondern deine Pflichtmitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung entscheidet darüber, ob du die Zulagen zum Altersvorsorgedepot bekommst. Wer im Ausland sozialversichert ist, fällt in der Regel heraus, auch bei Wohnsitz in Deutschland.
Leg die häufigsten Grenzgänger-Konstellationen mal direkt nebeneinander:
| Sozialversicherung | Förderberechtigung tendenziell | |
|---|---|---|
| Wohnt im Ausland, arbeitet in Deutschland | Deutschland | gegeben, weil Zugehörigkeit zum deutschen System |
| Wohnt in Deutschland, arbeitet im Ausland | Ausland | meist nicht gegeben |
| Selbstständig mit Bezug zu Deutschland | je nach Fall | durch Reform neu möglich |
| Entsandt, bleibt im deutschen System | Deutschland | tendenziell gegeben |
Die Tabelle zeigt die Grundtendenz. Sie ersetzt keine individuelle Prüfung, denn Doppelbesteuerungsabkommen und die konkrete Ausgestaltung deiner Beschäftigung entscheiden im Einzelfall.
Wie hoch ist die Förderung im Altersvorsorgedepot für dich?
Die Grundzulage beträgt 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr und 25 Prozent auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro. Zahlst du die vollen 1.800 Euro ein, kassierst du die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr. Nur bis zu diesem Betrag greift die Zulagenförderung.
Dazu kommen weitere Bausteine. Je Kind gibt es 100 Prozent Zulage auf bis zu 300 Euro Eigenbeitrag, also maximal 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr. Den vollen Kinderzuschlag erreichst du schon ab rund 25 Euro Eigenbeitrag im Monat je Kind. Schließt du den Vertrag vor deinem 25. Geburtstag ab, gibt es einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
Rechne einmal mit, was pro Jahr an Zulage zusammenkommt:
| Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Rechenweg |
|---|---|---|
| 360 Euro | 180 Euro | 50 % von 360 Euro |
| 900 Euro | 315 Euro | 180 Euro plus 25 % von 540 Euro |
| 1.200 Euro | 390 Euro | 180 Euro plus 25 % von 840 Euro |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 180 Euro plus 25 % von 1.440 Euro |
Über die reinen Zulagen hinaus kannst du pro Jahr insgesamt bis zu 6.840 Euro einzahlen. Nur die ersten 1.800 Euro sind zulagengefördert, der darüber liegende Teil lässt sich steuerlich begünstigt zusätzlich ansparen.
Was bringt dir die Zulage als Grenzgänger in Euro gerechnet?
Rechne mit einem klaren Beispiel. Angenommen, du wohnst in Frankreich, arbeitest in Deutschland, bist hier rentenversichert und damit förderberechtigt. Du zahlst den geförderten Höchstbeitrag von 1.800 Euro im Jahr ein und hast zwei Kinder.
Deine Grundzulage liegt bei 540 Euro. Dazu kommen zweimal 300 Euro Kinderzulage, macht 600 Euro. In Summe fließen 1.140 Euro staatliche Zulage in dein Depot, während du selbst 1.800 Euro einzahlst. Auf deinen Eigenbeitrag bezogen entspricht das einer sofortigen Förderquote von über 60 Prozent, noch bevor der erste Euro Rendite entstanden ist.
Schau dir an, wie sich die einzelnen Bausteine in diesem Beispiel zusammensetzen:
| Baustein | Betrag |
|---|---|
| Dein Eigenbeitrag | 1.800 Euro |
| Grundzulage | 540 Euro |
| Kinderzulage (2 Kinder) | 600 Euro |
| Zulagen gesamt | 1.140 Euro |
| Gesamt im Depot pro Jahr | 2.940 Euro |
Bist du dagegen im Ausland sozialversichert und deshalb nicht förderberechtigt, entfällt dieser Zulagenhebel vollständig. Dann bleibt die Frage, ob sich ein reiner ETF-Sparplan ohne Förderkorsett besser für dich eignet.
Wer im Ausland sozialversichert ist, bekommt keine deutschen Zulagen. Für diese Grenzgänger ist ein flexibler ETF-Sparplan oft die ehrlichere Wahl.
Uwe Lätsch, finanda
Wie wirkt sich deine Steuerpflicht im Ausland auf die Auszahlung aus?
Leistungen aus geförderten Beiträgen unterliegen in der Auszahlphase voll der nachgelagerten Besteuerung mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet: In der Ansparphase bleibt das Kapital steuerlich begünstigt, versteuert wird erst später bei Auszahlung.
Für Grenzgänger wird das Thema knifflig, wenn du im Ruhestand im Ausland wohnst. Dann kommt es darauf an, welches Land nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht für deine spätere Rente aus dem Depot hat. Es kann passieren, dass Deutschland die geförderten Beiträge in der Ansparphase belohnt, das Wohnsitzland im Ruhestand aber die Auszahlung besteuert. Diese Konstellation solltest du vor Vertragsabschluss mit einem Steuerberater klären, der grenzüberschreitende Fälle kennt.
Ab welchem Alter kannst du auf das Kapital im Depot zugreifen?
Die Auszahlphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres, spätestens muss die Auszahlung mit dem 70. Geburtstag starten. Eine Ausnahme gilt für Personen, die bereits in Rente sind. Ein Auszahlplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen.
Bei den Einzahlungen gibt es kein gesetzliches Mindestalter. Je früher du startest, desto länger arbeitet der Zinseszins für dich. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, sichert sich zusätzlich den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Zu Rentenbeginn kannst du dir bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals als einmalige Teilkapitalauszahlung auszahlen lassen, den Rest als lebenslange Leibrente oder als befristeten Auszahlplan.
Diese Auszahlungsvarianten stehen dir offen:
- Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Rentenbeginn
- Lebenslange Leibrente aus dem verbleibenden Kapital
- Befristeter Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft
- Optionale Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren zur Absicherung von Hinterbliebenen
Was passiert mit deinem Depot im Todesfall?
Stirbt der Sparer, kann das angesparte Vermögen ohne Abzüge und ohne Verlust der Förderung auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Voraussetzung ist, dass der Ehepartner einen entsprechenden Vertrag hat oder eröffnet.
Geht das Vermögen an andere Personen als den Ehepartner, müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Noch nicht ausgezahltes Kapital ist grundsätzlich vererbbar. Bei einer lebenslangen Leibrente ohne Garantiezeit ist nach Rentenbeginn keine Vererbung vorgesehen, es sei denn, du vereinbarst eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren. Für Erben gelten die normalen erbschaftsteuerlichen Freibeträge, also 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro für Kinder.
Für Grenzgänger mit Familie im Ausland kommt hinzu, dass neben dem deutschen Erbrecht das Recht des Wohnsitzstaates eine Rolle spielen kann. Die Regeln zur Auszahlung im Todesfall gelten für das Depot selbst, die erbrechtliche Zuordnung darüber hinaus richtet sich nach deiner persönlichen Situation.
Was kostet dich ein Altersvorsorgedepot beim Anbieter?
Beim staatlich anerkannten Standard-Altersvorsorgedepot sind die Effektivkosten auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt. Effektivkosten fassen alle laufenden Gebühren zusammen, die deine Rendite schmälern. Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf die gesamte Ansparphase verteilt werden und dürfen nicht in den ersten Jahren abgezogen werden. Das schützt dich vor bösen Überraschungen zu Vertragsbeginn.
In der Praxis verlangen viele Broker keine Depotgebühr. Günstige ETFs haben laufende Kosten von rund 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr. Sparplanausführungen sind bei vielen Anbietern kostenlos, bei einzelnen fallen bis rund 1,50 Euro je Ausführung an. Über lange Laufzeiten schmälert schon ein Kostenunterschied von wenigen Zehntel Prozent dein Endkapital spürbar.
Beim Standard-Altersvorsorgedepot dürfen die Effektivkosten 1,0 Prozent pro Jahr nicht überschreiten. Viele Broker bieten das Depot ohne Depotgebühr an, günstige ETFs kosten zusätzlich rund 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr.
Genau hier trennt sich günstig von teuer:
| Kostenblock | Übliche Höhe |
|---|---|
| Effektivkosten Standarddepot (Deckel) | maximal 1,0 % pro Jahr |
| Depotgebühr bei vielen Brokern | 0 Euro |
| Laufende ETF-Kosten (TER) | rund 0,1 bis 0,3 % pro Jahr |
| Sparplanausführung | 0 bis rund 1,50 Euro je Ausführung |
Wie die einzelnen Posten zusammenwirken und worauf du beim Anbietervergleich achtest, zeigt der Beitrag zu den Kosten des Altersvorsorgedepots.
Kannst du als Grenzgänger den Anbieter des Depots wechseln?
Ein Anbieterwechsel ist nach fünf Jahren kostenfrei möglich. Außerhalb dieser Frist darf der neue Anbieter höchstens 150 Euro Wechselgebühr verlangen. Auch zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du wechseln. Das gibt dir Spielraum, wenn sich deine Erwerbs- oder Wohnsituation als Grenzgänger ändert.
Neben einem bestehenden Altvertrag sind bis zu zwei weitere neue Altersvorsorgeverträge zulässig. Mit parallelen Depots verdoppelt sich der insgesamt einzahlbare Jahresbetrag auf bis zu 13.680 Euro. Die Zulagenförderung bleibt aber pro Person begrenzt, die Grundzulage gibt es nur einmal pro Person auf 1.800 Euro Eigenbeitrag. Mehr als ein Depot bringt dir also mehr Anlagevolumen, nicht mehr Zulage.
Für wen als Grenzgänger lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Klar im Vorteil bist du, wenn du in Deutschland arbeitest, hier rentenversichert und damit förderberechtigt bist. Dann ziehst du die vollen Zulagen, während dein Wohnsitz im Ausland an der Förderung nichts ändert. Besonders mit Kindern und einem hohen Eigenbeitrag summiert sich der Zuschuss schnell auf über 1.000 Euro pro Jahr.
Vorsichtig sein solltest du, wenn du im Ausland sozialversichert bist. Ohne Förderberechtigung fehlt der entscheidende Hebel, und ein flexibler ETF-Sparplan kann die bessere Wahl sein. Ähnliches gilt, wenn absehbar ist, dass du im Ruhestand dauerhaft ins Ausland ziehst, weil dann die Besteuerung der Auszahlung von deinem künftigen Wohnsitzland abhängt.
Kläre vor einem Abschluss: In welchem Land bist du sozialversichert? Wo planst du deinen Ruhestand? Wie viele Kinder bringst du ein? Wie stabil ist deine Grenzgänger-Situation über die nächsten Jahrzehnte? Welches Doppelbesteuerungsabkommen gilt für dein Wohn- und dein Arbeitsland?
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Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.