Ärzte, Apotheker, Anwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure sind über ihr berufsständisches Versorgungswerk abgesichert und zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Genau diese Gruppe blieb bei der alten Riester-Rente über Jahre außen vor. Mit dem Altersvorsorgedepot ändert sich das.
Das Altersvorsorgedepot ist der gesetzliche Nachfolger der Riester-Rente, geschaffen durch das Altersvorsorgereformgesetz. Abschließbar ist es ab dem 1. Januar 2027. Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr sind drin, dazu Kinderzulagen von bis zu 300 Euro je Kind. Ob du das auch als Mitglied eines Versorgungswerks bekommst, hängt an einer einzigen Bedingung.
Was ist ein Versorgungswerk?
Ein Versorgungswerk ist die berufsständische Pflichtversorgung für Angehörige verkammerter freier Berufe, also Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Steuerberater oder Architekten. Wer in einer solchen Kammer Pflichtmitglied ist, zahlt Pflichtbeiträge ins Versorgungswerk statt in die gesetzliche Rentenversicherung und erhält später eine Altersrente von dort.
Das Altersvorsorgedepot dagegen ist eine freiwillige, staatlich geförderte private Vorsorge. Du sparst dort in Aktien, Fonds und ETFs an und bekommst dafür Zulagen vom Staat. Beide Systeme laufen auf unterschiedlichen Ebenen und schließen sich nicht aus. Das eine ist deine gesetzliche Grundversorgung, das andere baust du privat obendrauf. Leg die beiden Varianten mal direkt nebeneinander.
| Versorgungswerk | Altersvorsorgedepot | |
|---|---|---|
| Charakter | Pflichtversorgung | freiwillige Zusatzvorsorge |
| Beiträge | Pflichtbeiträge nach Einkommen | freie Eigenbeiträge bis 6.840 Euro pro Jahr |
| Anlage | vom Versorgungswerk verwaltet | Aktien, Fonds, ETFs deiner Wahl |
| Staatliche Zulage | keine direkte Zulage | bis 540 Euro Grundzulage pro Jahr |
| Auszahlung | lebenslange Rente | Leibrente oder Auszahlplan plus bis 30 Prozent Teilkapital |
Kannst du als Versorgungswerk-Mitglied ein gefördertes Altersvorsorgedepot bekommen?
Ja, das geht, und für viele Kammerberufler ist das eine echte Neuerung. Mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge erhalten Selbstständige erstmals Zugang zur Förderung. Genau davon profitieren viele Mitglieder von Versorgungswerken, weil ein großer Teil von ihnen selbstständig oder freiberuflich arbeitet.
Bei der alten Riester-Rente war die Förderung an die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung geknüpft. Wer nur im Versorgungswerk saß und keine gesetzlichen Beiträge zahlte, ging oft leer aus. Das Altersvorsorgedepot öffnet den Kreis der Förderberechtigten deutlich, sodass auch Freiberufler und Selbstständige mit Versorgungswerk Zulagen bekommen können.
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Ein Punkt bleibt trotzdem wichtig: Die genaue Förderberechtigung hängt an deiner persönlichen Situation. Prüfe deine Konstellation vor Vertragsschluss sorgfältig, weil die Zulage nur dann fließt, wenn du zum berechtigten Personenkreis gehörst. Damit ist auch klar, warum sich ein Blick auf die Förderlogik lohnt.
Warum lohnt sich ein Altersvorsorgedepot neben dem Versorgungswerk?
Dein Versorgungswerk allein lässt oft eine Versorgungslücke, und das Altersvorsorgedepot hilft, diese Lücke mit staatlicher Unterstützung zu schließen. Viele Versorgungswerke haben ihre Leistungen in den vergangenen Jahren gesenkt oder die Beiträge erhöht, weil niedrige Zinsen und steigende Lebenserwartung auf die Rechnung drücken.
Das Altersvorsorgedepot bringt zwei Dinge, die dein Versorgungswerk nicht bietet: staatliche Zulagen, die deine eigene Sparrate direkt aufstocken, und die freie Wahl der Anlage in renditeorientierte ETFs. Über lange Laufzeiten hast du damit die Chance auf mehr Rendite als in einem starren System. Schau dir an, was das Depot als Ergänzung konkret bringt.
- Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr fließen zusätzlich in dein Depot.
- Je Kind kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr obendrauf.
- Du sparst breit gestreut in ETFs und bestimmst die Anlage selbst.
- Die Effektivkosten sind beim Standard-Depot auf höchstens 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt.
- Als Freiberufler oder Selbstständiger bekommst du erstmals überhaupt Zugang zu dieser Förderung.
Ob sich der Aufwand für deine persönliche Situation rechnet, hängt von Einkommen, Kindern und Sparrate ab. Eine detaillierte Einordnung, für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt, hilft bei der Entscheidung.
Selbstständige und Freiberufler mit Versorgungswerk hatten bei der Riester-Rente keinen Zugang zur staatlichen Förderung. Das Altersvorsorgedepot ändert das ab 2027 grundlegend. Prüfe vor Vertragsschluss, ob du zum förderberechtigten Personenkreis gehörst.
Wie hoch ist die Förderung im Altersvorsorgedepot für Versorgungswerk-Mitglieder?
Die Förderung ist personengebunden und richtet sich nach deinem Eigenbeitrag, nicht nach deiner Zugehörigkeit zum Versorgungswerk. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Prozent Zulage, auf den weiteren Eigenbeitrag von 360,01 Euro bis 1.800 Euro dann 25 Prozent.
Zahlst du den geförderten Höchstbeitrag von 1.800 Euro voll ein, erreichst du die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr. Dazu kommen 100 Prozent Zulage auf bis zu 300 Euro Eigenbeitrag je Kind und Jahr, also maximal 300 Euro Kinderzulage pro Kind. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Rechne einmal mit, was pro Jahr zusammenkommt.
| Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Förderquote |
|---|---|---|
| 360 Euro | 180 Euro | 50 Prozent |
| 900 Euro | 315 Euro | 35 Prozent |
| 1.200 Euro | 390 Euro | 32,5 Prozent |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 30 Prozent |
Insgesamt kannst du pro Jahr bis zu 6.840 Euro einzahlen. Nur die ersten 1.800 Euro davon sind zulagengefördert, der Rest lässt sich steuerlich begünstigt zusätzlich ansparen. Für Freiberufler mit höherem Einkommen ist das ein Hebel, weil sich Beiträge über die nachgelagerte Besteuerung steuerlich auswirken können.
Wie sieht ein konkretes Rechenbeispiel für eine Ärztin mit Versorgungswerk aus?
Nimm eine selbstständige Ärztin, 38 Jahre, Pflichtmitglied im ärztlichen Versorgungswerk, zwei Kinder. Sie schließt 2027 ein Altersvorsorgedepot ab und zahlt den geförderten Höchstbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr ein.
Ihre Grundzulage beträgt 540 Euro. Für die beiden Kinder kommen je 300 Euro dazu, also 600 Euro Kinderzulage. Zusammen fließen 1.140 Euro Zulage pro Jahr in ihr Depot, während sie selbst 1.800 Euro einzahlt. Genau hier trennt sich, was die Förderung für Familien leistet, von dem, was ein freier ETF-Sparplan ohne Zulagen bringt.
| Posten | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Eigenbeitrag | 1.800 Euro |
| Grundzulage | 540 Euro |
| Kinderzulage (2 Kinder) | 600 Euro |
| Gesamtes Zulagenplus | 1.140 Euro |
| Insgesamt im Depot | 2.940 Euro |
Auf ihre eigenen 1.800 Euro kommen 1.140 Euro vom Staat obendrauf. Das entspricht einer Förderquote von rund 63 Prozent, allein durch die Zulagen. Läuft das Depot bis zum Rentenbeginn mit 65, hat der Zinseszinseffekt Jahrzehnte Zeit zu wirken. Das Versorgungswerk zahlt daneben weiter seine Pflichtrente.
Wer als Kammerberufler zwei Kinder hat und früh anfängt, bekommt durch Zulagen mehr als die Hälfte seines Eigenbeitrags vom Staat zurück. Das ist kein Randeffekt, das ist der Kern der Förderlogik.
Uwe Lätsch, finanda
Ab welchem Alter kannst du in das Altersvorsorgedepot einzahlen und ab wann fließt die Rente?
Ein gesetzliches Mindestalter für die Einzahlung gibt es nicht. Je früher du startest, desto länger arbeitet der Zinseszins für dich. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, sichert sich zusätzlich den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Die Auszahlphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und muss spätestens am 70. Geburtstag starten. Ein Auszahlplan läuft mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Damit kannst du den Rentenbeginn des Depots recht flexibel auf deine Situation im Versorgungswerk abstimmen. Die wichtigsten Altersgrenzen auf einen Blick.
- Einzahlung: kein gesetzliches Mindestalter, Berufseinsteigerbonus vor dem 25. Geburtstag.
- Auszahlbeginn frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
- Auszahlbeginn spätestens mit dem 70. Geburtstag.
- Auszahlplan läuft mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr.
Wie wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?
Zu Rentenbeginn kannst du dir einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals als Teilkapital auszahlen lassen. Der Rest fließt als lebenslange Leibrente oder als befristeter Auszahlplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft.
Bei der Steuer gilt die nachgelagerte Besteuerung (du zahlst Steuern erst bei der Auszahlung, nicht während der Ansparphase). Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, unterliegen in der Auszahlphase in vollem Umfang deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Im Rentenalter liegt dieser oft niedriger als während des Berufslebens, was den Effekt abmildern kann. Leg die Auszahlvarianten mal direkt nebeneinander.
| Variante | Merkmale |
|---|---|
| Teilkapital | einmalig bis zu 30 Prozent des Kapitals |
| Leibrente | lebenslange monatliche Zahlung |
| Auszahlplan | befristet, mindestens bis zum 85. Lebensjahr |
So kombinierst du die Rente aus dem Versorgungswerk mit den Zahlungen aus dem Depot und steuerst selbst, wie viel Kapital du zu Beginn auf einmal möchtest.
Was passiert mit deinem Altersvorsorgedepot im Todesfall?
Stirbst du vor oder während der Auszahlung, kann das angesparte Vermögen ohne Abzüge und ohne Verlust der Förderung auf einen Altersvorsorgevertrag übertragen werden, der auf den Namen deines überlebenden Ehegatten lautet. Das ist die günstigste Konstellation, weil die staatlichen Zulagen erhalten bleiben.
Geht das Vermögen an andere Personen als den Ehepartner, müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist grundsätzlich vererbbar, für Erben gelten die normalen erbschaftsteuerlichen Freibeträge von 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro für Kinder.
Bei einer lebenslangen Leibrente ohne Garantiezeit ist nach Rentenbeginn keine Vererbung vorgesehen. Wer Hinterbliebene absichern will, kann optional eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbaren, in der die Rente weiterläuft.
Ohne Rentengarantiezeit endet die Leibrente mit deinem Tod, auch wenn du erst kurz in Rente bist. Eine Garantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren sichert deinen Hinterbliebenen die Weiterzahlung für diesen Zeitraum. Das kostet etwas Rendite, gibt aber Planungssicherheit.
Was kostet das Altersvorsorgedepot?
Für das staatlich anerkannte Standard-Altersvorsorgedepot sind die Effektivkosten (die Gesamtkosten, die deine Rendite jährlich mindern) auf höchstens 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt. Abschluss- und Vertriebskosten müssen über die gesamte Ansparphase verteilt werden und dürfen nicht in den ersten Jahren abgezogen werden.
In der Praxis geht es oft deutlich günstiger. Viele Broker verlangen keine Depotgebühr, günstige ETFs haben laufende Kosten von rund 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr, und Sparplanausführungen sind bei vielen Anbietern kostenlos oder kosten bis rund 1,50 Euro je Ausführung. Über lange Laufzeiten schmälert schon ein Kostenunterschied von wenigen Zehntel Prozent das Endkapital spürbar. Schau dir an, wie stark ein Prozent Kosten dein Endkapital frisst.
| Spanne in der Praxis | |
|---|---|
| Effektivkosten Standard-Depot | maximal 1,0 Prozent pro Jahr |
| Depotgebühr | oft 0 Euro |
| ETF-Kosten (TER) | rund 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr |
| Sparplanausführung | 0 bis rund 1,50 Euro je Ausführung |
Achte bei der Anbieterwahl genau auf diese Positionen, weil die Kosten deine Rendite dauerhaft senken. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten beim Altersvorsorgedepot lohnt vor dem Abschluss. Mit einer App wie finanda behältst du deine Sparraten und deine gesamte Altersvorsorge an einem Ort im Blick.
Für wen aus dem Versorgungswerk lohnt sich das Altersvorsorgedepot besonders?
Besonders lohnt es sich für Mitglieder eines Versorgungswerks mit Kindern und für alle, die früh anfangen. Die Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind macht die Förderung stark, und wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, nimmt den Berufseinsteigerbonus mit.
Auch verheiratete Kammerberufler profitieren, weil die Förderung personengebunden ist. Führen beide Ehepartner ein eigenes gefördertes Depot, gibt es die Grundzulage doppelt, also bis zu zweimal 540 Euro, plus die Kinderzulagen. Ein gemeinsames Depot gibt es für die geförderte Variante nicht, jeder braucht ein eigenes auf seinen Namen. Für wen sich der Abschluss besonders auszahlt.
- Freiberufler und Selbstständige mit Versorgungswerk, die erstmals Zugang zur Förderung erhalten.
- Familien mit Kindern wegen bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind.
- Junge Kammermitglieder unter 25 wegen des Berufseinsteigerbonus.
- Ehepaare, weil die Grundzulage doppelt fließt.
- Renditeorientierte Sparer, die lieber in ETFs als in einem starren System vorsorgen.
Wer die Förderung nicht ausschöpft oder ohnehin lieber ohne Bindung sparen will, sollte den Vergleich zwischen Altersvorsorgedepot und freiem ETF-Sparplan ziehen. Für Kammerberufler mit Kindern kippt die Rechnung durch die Zulagen aber häufig zugunsten des geförderten Depots.
Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.