Das Altersvorsorgedepot ist ab dem 1. Januar 2027 der gesetzliche Nachfolger der Riester-Rente. Es lockt mit bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr und einer renditeorientierten Anlage in ETFs. Für US-Bürger und Green-Card-Inhaber in Deutschland ist der Zugang zu diesem Produkt jedoch alles andere als selbstverständlich.
Wer die US-Staatsbürgerschaft besitzt, bleibt weltweit gegenüber dem US-Finanzamt IRS steuerpflichtig, egal wo er wohnt. Das kollidiert mit dem deutschen Steuersystem hinter dem Altersvorsorgedepot und macht aus einem geförderten Sparprodukt schnell ein steuerliches Minenfeld.
Was ist das Altersvorsorgedepot für ein Produkt?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Sparprodukt, in dem du in Aktien, Fonds und ETFs ansparst. Der Bundestag beschloss die Reform am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, und das Gesetz trat Ende Mai 2026 in Kraft. Abschließen kannst du die neuen Verträge ab dem 1. Januar 2027.
Es gibt zwei Varianten: eine mit möglicher Beitragsgarantie und eine renditeorientierte ohne Garantie. Anders als bei der alten Riester-Rente steht die Anlage in ETFs im Vordergrund, was langfristig höhere Renditechancen bringt. Selbstständige erhalten mit der Reform erstmals Zugang zur Förderung.
Die Förderung besteht aus zwei Teilen: einer Zulage vom Staat und einem Steuervorteil. Genau der Steuervorteil wird für US-Bürger zum Problem, weil Deutschland und die USA ihn grundlegend unterschiedlich behandeln. Das führt direkt zur nächsten Frage.
So setzt sich die Förderung für einen unbeschränkt förderberechtigten Sparer zusammen:
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- Grundzulage: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, danach 25 Prozent bis 1.800 Euro, maximal 540 Euro pro Jahr
- Kinderzulage: bis zu 300 Euro je Kind und Jahr
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag
- Steuervorteil: Einzahlungen bis 6.840 Euro pro Jahr lassen sich steuerlich geltend machen
Warum wird das Altersvorsorgedepot für US-Bürger steuerlich zum Problem?
Die USA besteuern ihre Staatsbürger nach dem Weltweiteinkommensprinzip, unabhängig vom Wohnsitz. Als US-Bürger in Deutschland gibst du jedes Jahr eine US-Steuererklärung beim IRS ab, zusätzlich zur deutschen. Ein deutsches Altersvorsorgedepot mit ETFs kollidiert dabei gleich an mehreren Stellen mit dem US-Steuerrecht.
Das größte Problem heißt PFIC, kurz für Passive Foreign Investment Company. Fast jeder europäische ETF und Investmentfonds gilt aus US-Sicht als PFIC. Solche Anlagen besteuert der IRS extrem ungünstig: mit hohen Strafsteuersätzen, Zinsaufschlägen und einem enormen Dokumentationsaufwand über das Formular 8621. Genau diese ETFs bilden aber den Kern des Altersvorsorgedepots.
Diese Hürden treffen dich als US-Bürger beim Altersvorsorgedepot:
- PFIC-Besteuerung: europäische ETFs werden vom IRS mit Strafsteuern belegt
- Fehlende Anerkennung: die USA erkennen das Altersvorsorgedepot nicht automatisch als steuerbegünstigten Altersvorsorgevertrag an
- FATCA-Meldepflicht: viele deutsche Broker nehmen US-Bürger wegen des Meldeaufwands gar nicht erst als Kunden an
- Doppelte Meldepflichten: FBAR und Formular 8938 verlangen jährliche Angaben zu deinen Konten
- Timing-Konflikt: die deutsche Steuerstundung erkennen die USA nicht an
Erkennen die USA die deutsche Förderung des Altersvorsorgedepots an?
Nein, eine automatische Anerkennung gibt es nicht. Das deutsche Modell funktioniert nachgelagert: Du sparst in der Ansparphase steuerbegünstigt und versteuerst die Leistungen erst in der Auszahlphase mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Die USA folgen diesem Prinzip beim Altersvorsorgedepot nicht ohne Weiteres.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA regelt die Altersvorsorge, nennt aber konkret nur bestimmte anerkannte Vertragsarten. Ob ein brandneues Altersvorsorgedepot darunter fällt, ist steuerlich ungeklärt und muss im Einzelfall durch einen auf US-Steuerrecht spezialisierten Berater geprüft werden. Ohne diese Anerkennung droht dir eine Besteuerung der laufenden Erträge im Depot durch den IRS, obwohl in Deutschland noch gar keine Auszahlung erfolgt ist.
Ohne ausdrückliche Anerkennung durch den IRS kann das Altersvorsorgedepot in beiden Ländern gleichzeitig besteuert werden: Deutschland besteuert die Auszahlung nachgelagert, die USA besteuern die Erträge bereits während der Ansparphase. Das Doppelbesteuerungsabkommen löst diesen Konflikt beim Altersvorsorgedepot nicht automatisch.
Leg die Steuerlogiken beider Länder direkt nebeneinander:
| Deutschland | USA (IRS) | |
|---|---|---|
| Erträge in der Ansparphase | steuerfrei bis zur Auszahlung | laufend steuerpflichtig, oft als PFIC |
| Grundzulage 540 Euro | staatliche Förderung, steuerfrei | kann als steuerpflichtiges Einkommen gewertet werden |
| Auszahlung ab 65 | nachgelagerte Besteuerung | Anrechnung unklar, Doppelbesteuerung möglich |
| Meldepflicht | über Anbieter automatisch | eigene jährliche Meldung durch dich |
Nimmt ein deutscher Broker dich als US-Bürger als Kunden an?
Oft nicht. Viele deutsche Broker und Fondsanbieter lehnen US-Bürger als Kunden ab, weil das US-Gesetz FATCA ihnen umfangreiche Melde- und Prüfpflichten gegenüber dem IRS aufbürdet. Für einen einzelnen Kunden lohnt sich dieser Aufwand für viele Anbieter schlicht nicht.
Das bedeutet in der Praxis, dass du als US-Bürger schon bei der Depoteröffnung an eine Wand laufen kannst. Selbst wenn ein Anbieter das Standard-Altersvorsorgedepot mit gedeckelten Effektivkosten von maximal 1,0 Prozent pro Jahr anbietet, heißt das nicht, dass er es an dich verkauft. Du musst vor jeder Planung klären, ob überhaupt ein Anbieter dich akzeptiert.
Diese Fragen solltest du vor einem Abschluss abklopfen:
- Nimmt der Anbieter US-Bürger und Green-Card-Inhaber überhaupt an?
- Welche ETFs stehen zur Wahl und gelten sie aus US-Sicht als PFIC?
- Stellt der Anbieter die für die US-Steuererklärung nötigen Nachweise bereit?
- Wie meldet der Anbieter deine Daten nach FATCA?
Wie viel Förderung steht dir beim Altersvorsorgedepot rechnerisch zu?
Rein nach deutschem Recht steht dir als förderberechtigter Person die volle Zulage zu, sofern du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und rentenversichert bist. Die US-Staatsbürgerschaft schließt die deutsche Förderberechtigung nicht automatisch aus. Der Haken sitzt auf der US-Seite, nicht bei der deutschen Zulage selbst.
Ein Rechenbeispiel zeigt, wie attraktiv die Förderung wäre. Zahlst du den geförderten Höchstbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr ein, bekommst du 50 Prozent auf die ersten 360 Euro, das sind 180 Euro, plus 25 Prozent auf die weiteren 1.440 Euro, das sind 360 Euro. Zusammen ergibt das die maximale Grundzulage von 540 Euro. Auf 1.800 Euro Eigenbeitrag kommen also 540 Euro obendrauf.
Rechne mit, was bei verschiedenen Beitragshöhen herauskommt:
| Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Rechnung |
|---|---|---|
| 360 Euro | 180 Euro | 50 % von 360 Euro |
| 900 Euro | 315 Euro | 180 Euro plus 25 % von 540 Euro |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 180 Euro plus 25 % von 1.440 Euro |
Hast du zwei Kinder, kommen bis zu 2 mal 300 Euro Kinderzulage dazu, macht in Summe 1.140 Euro Zulage pro Jahr. Diese Beträge sind verlockend. Als US-Bürger musst du sie aber gegen die möglichen US-Strafsteuern auf PFIC-Erträge und den jährlichen Aufwand für die US-Steuererklärung gegenrechnen. Wer grundsätzlich förderberechtigt ist, erklärt finanda in der Analyse dazu, für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt.
Was passiert bei der Auszahlung des Altersvorsorgedepots für US-Bürger?
In Deutschland startet die Auszahlphase frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und muss spätestens mit dem 70. Geburtstag beginnen. Zu Rentenbeginn kannst du bis zu 30 Prozent des Kapitals einmalig als Teilkapital entnehmen, der Rest fließt als lebenslange Leibrente oder als Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft.
Für die deutsche Seite gilt die nachgelagerte Besteuerung: Leistungen aus geförderten Beiträgen versteuerst du in voller Höhe mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Für einen US-Bürger stellt sich zusätzlich die Frage, ob der IRS diese Auszahlung ebenfalls besteuert und ob die in Deutschland gezahlte Steuer angerechnet wird. Ist das Produkt nicht als anerkannter Altersvorsorgevertrag eingestuft, entsteht eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung.
Die einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent ist aus US-Sicht besonders heikel, weil solche Einmalzahlungen im US-Steuerrecht anders behandelt werden als laufende Rentenzahlungen.
540 Euro Zulage klingen gut. Aber wenn du dafür jedes Jahr mehrere Hundert Euro Beratungskosten für die PFIC-Deklaration zahlst, dreht sich die Rechnung schnell ins Minus.
Uwe Lätsch, finanda
Welche Alternativen bleiben dir als US-Bürger für die Altersvorsorge in Deutschland?
Wenn dich kein Anbieter annimmt oder die US-Steuerlast die Förderung auffrisst, gibt es sinnvollere Wege. Für US-Bürger sind Anlagen ohne PFIC-Problematik meist die bessere Wahl, etwa einzelne Aktien statt europäischer Fonds oder in den USA aufgelegte, US-registrierte Fonds. Diese fallen nicht unter die PFIC-Regeln.
Bevor du dich für oder gegen das Altersvorsorgedepot entscheidest, hilft ein nüchterner Vergleich mit dem freien Vermögensaufbau. Den Unterschied zwischen gefördertem Depot und flexiblem Sparplan rechnet finanda im Vergleich Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan durch.
Diese Optionen solltest du als US-Bürger prüfen:
- US-registrierte Fonds, die nicht unter die PFIC-Regeln fallen
- Direktanlage in Einzelaktien statt in europäische ETFs
- Absicherung über einen US-tauglichen Altersvorsorgeplan, sofern zugänglich
- Beratung durch einen Steuerberater mit US- und Deutschland-Kompetenz vor jeder Anlage
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für dich als US-Bürger?
Für die meisten US-Bürger in Deutschland lohnt sich das Altersvorsorgedepot in der geförderten ETF-Variante nicht. Die deutsche Förderung von bis zu 540 Euro Grundzulage pro Person ist attraktiv, aber die PFIC-Strafbesteuerung, die ungeklärte Anerkennung durch den IRS und der jährliche Meldeaufwand können den Vorteil komplett auffressen oder ins Minus drehen.
Rechne nüchtern gegen: Die Kosten für einen spezialisierten US-Steuerberater liegen schnell im vierstelligen Bereich pro Jahr, allein für die korrekte PFIC-Deklaration. Ein einziges Formular 8621 pro Fonds kann mehrere Hundert Euro Beratungskosten verursachen. Bei einem breit gestreuten ETF-Depot summiert sich das erheblich.
Für jeden einzelnen ETF oder Fonds, der als PFIC gilt, musst du beim IRS ein eigenes Formular 8621 einreichen. Hältst du im Altersvorsorgedepot drei verschiedene ETFs, sind das drei Formulare, drei Mal Beratungsaufwand, drei Mal Fehlerrisiko. Das ist kein bürokratisches Detail, sondern ein echter Kostenfaktor.
Schau dir an, wie stark sich die Ausgangslage für einen deutschen Sparer und einen US-Bürger unterscheidet:
| Deutscher Sparer | US-Bürger in Deutschland | |
|---|---|---|
| Zugang zum Depot | problemlos | oft von Brokern abgelehnt |
| Zulage 540 Euro | voll nutzbar | nutzbar, aber US-Steuer gegenrechnen |
| ETF-Erträge | steuergestundet | PFIC-Strafsteuer möglich |
| Steuererklärungsaufwand | gering | hoch, Formular 8621 und FBAR |
| Empfehlung | meist sinnvoll | nur nach Einzelfallprüfung |
Die Entscheidung über ein Altersvorsorgedepot als US-Bürger triffst du niemals ohne einen auf US-Steuerrecht spezialisierten Berater. Lass dir die Gesamtrechnung aus Zulage, PFIC-Steuerlast und Beratungskosten schriftlich aufstellen, bevor du einen Vertrag unterschreibst.
Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.