Als verbeamteter Lehrer bist du beim neuen Altersvorsorgedepot, dem gesetzlichen Nachfolger der Riester-Rente, vollständig förderberechtigt. Du bekommst bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr und obendrauf 300 Euro Kinderzulage je Kind. Abschließbar sind die neuen Verträge ab dem 1. Januar 2027.
Deine Beamtenpension deckt einen großen Teil des Ruhestands ab, doch sie sinkt langfristig und lässt kaum Spielraum für zusätzliches Kapital. Das Altersvorsorgedepot füllt diese Lücke mit staatlicher Förderung und der Renditechance von Aktien und ETFs.
Bist du als verbeamteter Lehrer beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?
Ja, als Beamter im Schuldienst gehörst du zum förderberechtigten Personenkreis und kannst die volle staatliche Förderung mitnehmen. Genau wie schon bei der Riester-Rente sind Beamte, Richter und Soldaten unmittelbar zulagenberechtigt, weil ihre Versorgung an die gesetzliche Rente gekoppelt ist.
Voraussetzung ist ein eigener Altersvorsorgevertrag auf deinen Namen und ein ausreichender Eigenbeitrag. Die Förderung ist personengebunden, sie hängt an dir und nicht am Depot oder am Anbieter. Wechselst du später die Schule, das Bundesland oder den Broker, bleibt dein Förderanspruch bestehen.
Diese Gruppen im Schuldienst sind förderberechtigt:
- verbeamtete Lehrer auf Lebenszeit und auf Probe
- Lehrer im Angestelltenverhältnis mit Rentenversicherungspflicht
- Referendare im Vorbereitungsdienst
- pensionierte Lehrkräfte, sofern die Auszahlbedingungen erfüllt sind
Wie hoch ist die Förderung im Altersvorsorgedepot für Lehrer?
Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr, dazu kommen 300 Euro Kinderzulage je Kind. Der Staat zahlt zunächst 50 Prozent Zulage auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, danach 25 Prozent auf jeden weiteren Euro bis zur Grenze von 1.800 Euro.
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Wer die maximale Grundzulage will, zahlt 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr ein, also 150 Euro im Monat. Aus den ersten 360 Euro werden 180 Euro Zulage, aus den restlichen 1.440 Euro noch einmal 360 Euro. Zusammen ergibt das die vollen 540 Euro.
Leg die Beitragsstufen mal direkt nebeneinander und schau, wie sich die Förderquote verschiebt:
| Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Förderquote |
|---|---|---|
| 360 Euro | 180 Euro | 50 Prozent |
| 720 Euro | 270 Euro | 37,5 Prozent |
| 1.200 Euro | 390 Euro | 32,5 Prozent |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 30 Prozent |
Die Kinderzulage bringt noch mehr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es 100 Prozent Zulage auf bis zu 300 Euro Eigenbeitrag, also maximal 300 Euro pro Kind und Jahr. Den vollen Kinderzuschlag erreichst du schon ab rund 25 Euro Eigenbeitrag im Monat je Kind.
Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Für junge Referendare und Berufsanfänger im Schuldienst lohnt sich ein früher Start deshalb besonders.
Wie viel Förderung bekommst du als Lehrerin mit zwei Kindern?
Bei zwei Kindern und vollem Eigenbeitrag summiert sich die Förderung auf 1.140 Euro pro Jahr. Das setzt sich aus 540 Euro Grundzulage und zweimal 300 Euro Kinderzulage zusammen.
Rechne das einmal durch: Eine verbeamtete Lehrerin zahlt 1.800 Euro im Jahr in ihr Altersvorsorgedepot ein, also 150 Euro im Monat. Dafür erhält sie 540 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage. Aufs Depot fließen so 2.940 Euro pro Jahr, obwohl sie selbst nur 1.800 Euro einzahlt.
Schau dir an, wie stark die Förderquote mit Kindern steigt:
| Ohne Kinder | Mit zwei Kindern | |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag pro Jahr | 1.800 Euro | 1.800 Euro |
| Grundzulage | 540 Euro | 540 Euro |
| Kinderzulage | 0 Euro | 600 Euro |
| Gesamt aufs Depot | 2.340 Euro | 2.940 Euro |
| Förderquote | 30 Prozent | 63 Prozent |
Solange die Kinder kindergeldberechtigt sind, bleibt diese Zulage erhalten. Fällt der Kindergeldanspruch weg, entfällt auch die Kinderzulage, die Grundzulage läuft normal weiter.
Bei zwei kindergeldberechtigten Kindern und einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr fließen 1.140 Euro staatliche Zulagen ins Depot. Das entspricht einer Förderquote von 63 Prozent auf den Eigenbeitrag, einem der höchsten Werte im deutschen Altersvorsorgesystem.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot bei einer Beamtenpension?
Ja, denn deine Pension deckt zwar viel ab, aber sie sinkt langfristig und lässt kaum Spielraum für zusätzliches Vermögen. Das Altersvorsorgedepot legt obendrauf und nutzt dabei staatliche Zulagen, die du als Beamter voll ausschöpfen kannst.
Der Vorteil für Lehrer liegt in der Kombination aus sicherer Grundversorgung und renditeorientiertem Zusatzkapital. Im Depot sparst du in Aktien, Fonds und ETFs an. Du kannst eine Variante mit Beitragsgarantie wählen oder die renditeorientierte Variante ohne Garantie, die langfristig höhere Ertragschancen bietet. Ob sich das Altersvorsorgedepot oder ein reiner ETF-Sparplan für dich mehr rechnet, hängt vor allem an den Zulagen und deinem Steuersatz.
Diese Punkte sprechen für das Altersvorsorgedepot im Beamtenhaushalt:
- volle Grundzulage von bis zu 540 Euro trotz Pensionsanspruch
- 300 Euro Kinderzulage je Kind, besonders stark bei mehreren Kindern
- Renditechance über ETFs statt niedrigem Garantiezins
- steuerliche Förderung der Eigenbeiträge in der Einzahlphase
- flexibler Anbieterwechsel nach fünf Jahren ohne Gebühr
Ehrlich bleiben gehört dazu. In der Auszahlphase versteuerst du die Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, voll mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Ist dein Steuersatz im Ruhestand hoch, schmälert das den Vorteil. Trotzdem bleibt die staatliche Förderung ein echter Rückenwind, den du sonst liegen lässt.
Wer als Beamter die staatliche Förderung nicht nutzt, verschenkt bares Geld. Die Zulagen fließen unabhängig vom Pensionsanspruch.
Uwe Lätsch, finanda
Was gilt beim Altersvorsorgedepot für verheiratete Lehrer?
Jeder Ehepartner braucht ein eigenes Altersvorsorgedepot auf seinen Namen, ein Gemeinschaftsdepot gibt es für die geförderte Variante nicht. Führen beide ein eigenes Depot und zahlen genug ein, kassiert ihr die Grundzulage doppelt, also bis zu zweimal 540 Euro plus die Kinderzulagen.
Ist dein Ehepartner nicht selbst unmittelbar förderberechtigt, etwa in Elternzeit oder ohne rentenversicherungspflichtige Tätigkeit, greift die mittelbare Förderung. Mit einem eigenen Vertrag und einem kleinen Mindesteigenbeitrag erhält er bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr. Die Förderung für Ehepartner beim Altersvorsorgedepot lohnt sich zu prüfen, wenn nur einer von euch verbeamtet ist.
Rechne mit, was zwei verbeamtete Lehrer mit zwei Kindern bei vollem Eigenbeitrag zusammenbekommen:
| Partner A | Partner B | Haushalt gesamt | |
|---|---|---|---|
| Eigenbeitrag | 1.800 Euro | 1.800 Euro | 3.600 Euro |
| Grundzulage | 540 Euro | 540 Euro | 1.080 Euro |
| Kinderzulage | 600 Euro | 0 Euro | 600 Euro |
| Zulagen gesamt | 1.140 Euro | 540 Euro | 1.680 Euro |
Der Haushalt bekommt so 1.680 Euro Zulage pro Jahr bei 3.600 Euro Eigenbeitrag. Wichtig ist, dass die Kinderzulage nur einem Elternteil zugeordnet wird, in der Regel der Mutter, es sei denn, ihr übertragt sie auf den anderen.
Ab welchem Alter kannst du dir das Altersvorsorgedepot auszahlen lassen?
Die Auszahlphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und spätestens mit dem 70. Geburtstag. Ein Mindestalter für die Einzahlung gibt es nicht, je früher du startest, desto länger arbeitet der Zinseszins für dich.
Zu Rentenbeginn kannst du dir bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen. Der Rest fließt als lebenslange Leibrente oder über einen Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss.
Leg die drei Auszahlungsvarianten direkt nebeneinander:
| Variante | Laufzeit | |
|---|---|---|
| Teilkapital | bis zu 30 Prozent auf einmal | zu Rentenbeginn |
| Leibrente | lebenslange monatliche Rente | bis Lebensende |
| Auszahlplan | befristete Ratenzahlung | mindestens bis 85. Lebensjahr |
Für Lehrkräfte, die vorzeitig in Pension gehen, gibt es eine Ausnahme: Wer bereits in Rente oder Pension ist, kann die Auszahlung früher starten. Die Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots solltest du vor Rentenbeginn genau prüfen, weil die Teilauszahlung steuerlich mitzählt.
Worauf solltest du bei Anbieter und Kosten des Altersvorsorgedepots achten?
Achte vor allem auf die laufenden Kosten, denn über Jahrzehnte fressen schon wenige Zehntel Prozent spürbar am Endkapital. Beim staatlich anerkannten Standard-Altersvorsorgedepot sind die Effektivkosten (also alle Kosten zusammengerechnet auf den Vertragswert) auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt.
In der Praxis geht es günstiger. Viele Broker verlangen keine Depotgebühr, günstige ETFs kosten rund 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr, und Sparplanausführungen sind häufig kostenlos. Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf die gesamte Ansparphase verteilt werden, nicht in den ersten Jahren abgezogen.
Diese Kostenpunkte solltest du vor dem Abschluss vergleichen:
- Depotgebühr, idealerweise 0 Euro pro Jahr
- laufende ETF-Kosten (TER) zwischen 0,1 und 0,3 Prozent
- Kosten je Sparplanausführung, oft 0 Euro, bei einzelnen bis rund 1,50 Euro
- Effektivkosten insgesamt, gedeckelt auf 1,0 Prozent pro Jahr
Kein Anbieter bindet dich auf ewig. Ein Wechsel ist nach fünf Jahren kostenfrei möglich, außerhalb dieser Frist darf der neue Anbieter höchstens 150 Euro verlangen. Wie stark sich die Kosten des Altersvorsorgedepots aufs Ergebnis auswirken, unterschätzen viele.
Das Gesetz schreibt für das Standard-Altersvorsorgedepot eine Effektivkostengrenze von 1,0 Prozent pro Jahr vor. Bei einem Depot mit 50.000 Euro Guthaben sind das maximal 500 Euro im Jahr. Günstige Anbieter mit ETFs liegen deutlich darunter, oft bei 0,2 bis 0,4 Prozent.
Solltest du als Lehrer den bestehenden Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot wechseln?
Das hängt von deinem alten Vertrag ab, ein Wechsel ist aber ausdrücklich möglich. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, werden nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt, und ab 2027 kannst du keine neuen Riester-Verträge nach altem Modell mehr abschließen.
Viele klassische Riester-Verträge leiden unter hohen Kosten und niedriger Rendite durch strikte Garantien. Wenn dein Altvertrag teuer ist und kaum Ertrag bringt, kann der Umzug in ein renditeorientiertes Altersvorsorgedepot Sinn ergeben. Prüfe vorher die Wechselkonditionen und ob Garantien wegfallen.
Diese Fragen klärst du vor einem Wechsel:
- Wie hoch sind die laufenden Kosten deines alten Vertrags?
- Welche Rendite hat dein bisheriges Guthaben erwirtschaftet?
- Verlierst du beim Wechsel garantierte Leistungen?
- Führst du besser zwei Depots parallel statt zu wechseln?
Neben einem bestehenden Altvertrag sind bis zu zwei weitere neue Altersvorsorgeverträge erlaubt. Du kannst also parallel mehr als ein Depot führen und so bis zu 13.680 Euro pro Jahr einzahlen. Die Grundzulage bleibt aber pro Person auf den geförderten Höchstbeitrag von 1.800 Euro begrenzt, doppelte Zulage gibt es dadurch nicht.
Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.