Wer bei Riester das Eigenheim mitfinanzieren konnte, sucht beim Nachfolger vergeblich nach dieser Option. Das Altersvorsorgedepot kennt keinen Wohn-Riester. Gefördertes Kapital fließt hier ausschließlich in Aktien, Fonds und ETFs und wird ab dem 65. Lebensjahr als Rente oder Auszahlplan ausgezahlt.
Das bedeutet aber nicht, dass sich Depot und Immobilie ausschließen. Beides lässt sich klug nebeneinander aufbauen, wenn du die Regeln kennst und deine Beiträge sauber planst. Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr und Person bleiben dir dabei erhalten, egal ob du zur Miete wohnst oder eine Immobilie abbezahlst.
Kannst du das Altersvorsorgedepot für eine Immobilie nutzen?
Nein, das gefördert angesparte Kapital im Altersvorsorgedepot lässt sich nicht für den Kauf, Bau oder die Entschuldung einer Immobilie einsetzen. Der beim alten Riester bekannte Wohnförderungsvertrag, über den man Zulagen ins Eigenheim stecken konnte, fällt im Nachfolgemodell weg.
Das Altersvorsorgedepot ist als reines Kapitalmarktprodukt konzipiert. Du sparst in Aktien, Fonds und ETFs an, wahlweise mit Beitragsgarantie oder in einer renditeorientierten Variante ohne Garantie. Die Auszahlphase beginnt frühestens mit dem 65. Lebensjahr, spätestens mit dem 70. Geburtstag, und läuft dann als lebenslange Leibrente oder als befristeter Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr.
Wer sein Depot vorzeitig auflöst, um damit eine Immobilie zu finanzieren, verliert die staatlichen Zulagen. Eine förderunschädliche Entnahme für Wohneigentum, wie sie Wohn-Riester vorsah, gibt es schlicht nicht mehr. Das Kapital ist für die Rente gebunden.
Wie unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot vom alten Wohn-Riester?
Der zentrale Unterschied liegt darin, dass beim Altersvorsorgedepot kein gefördertes Kapital in eine Immobilie fließen darf, während Wohn-Riester genau das ermöglichte. Beim alten Modell konntest du Zulagen und Eigenbeiträge in die Tilgung eines Immobilienkredits lenken oder Kapital für den Kauf entnehmen.
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Diese Verbindung von Altersvorsorge und Wohneigentum ist mit der Reform vom März 2026 beendet worden. Das neue Produkt ist ab dem 1. Januar 2027 abschließbar und setzt vollständig auf den Kapitalmarkt. Wohneigentum musst du also aus anderen Mitteln finanzieren.
Leg die beiden Modelle direkt nebeneinander, damit die Trennlinie klar wird.
| Wohn-Riester (alt) | Altersvorsorgedepot (ab 2027) | |
|---|---|---|
| Kapital für Immobilie nutzbar | Ja, über Wohnförderungsvertrag | Nein |
| Anlageform | Bausparen, Kredittilgung, Fondssparen | Aktien, Fonds, ETFs |
| Auszahlung ab | abhängig vom Vertrag | frühestens 65. Lebensjahr |
| Auszahlform | Wohnvorteil oder Rente | Leibrente oder Auszahlplan bis mind. 85 |
| Teilkapital möglich | je nach Modell | bis zu 30 Prozent zu Rentenbeginn |
Wer die Grundlagen des neuen Produkts noch nicht kennt, findet alle Details bei der Frage, was das Altersvorsorgedepot ist und wie es aufgebaut wurde.
Passen Altersvorsorgedepot und Immobilie zusammen?
Ja, beide ergänzen sich sogar sinnvoll, weil sie unterschiedliche Risiken abdecken. Eine abbezahlte Immobilie senkt im Alter deine Wohnkosten, das Altersvorsorgedepot liefert dir zusätzliches liquides Kapital über die Rente. Das eine ersetzt das andere nicht.
Eine selbst genutzte Immobilie bringt dir im Ruhestand keine Miete ein, aber sie spart die Miete, die du sonst zahlen müsstest. Dieser Wohnvorteil ist wertvoll, deckt jedoch keine laufenden Ausgaben für Lebensmittel, Reisen oder Pflege. Genau dafür brauchst du planbare Geldzuflüsse, und die liefert dir das Depot als Leibrente oder Auszahlplan.
Ein weiterer Punkt spricht für die Kombination: Immobilienbesitz konzentriert dein Vermögen auf einen einzigen Vermögenswert an einem einzigen Standort. Ein breit gestreutes ETF-Depot verteilt dein Kapital über tausende Unternehmen weltweit. Diese Streuung reduziert das Klumpenrisiko, das entsteht, wenn dein gesamtes Vermögen in Beton steckt.
Wer sein gesamtes Vermögen in einer einzigen Immobilie hat, trägt das volle Risiko eines lokalen Preisrückgangs, eines Leerstands oder eines Schadens. Ein ETF-Depot streut dieses Risiko auf tausende Unternehmen weltweit und macht dein Gesamtvermögen stabiler.
Schau dir an, welche Argumente für die Kombination sprechen.
- Die Immobilie senkt deine Wohnkosten im Alter, das Depot liefert liquides Geld für alles andere.
- Ein ETF-Depot streut breit und reduziert das Klumpenrisiko aus einem einzelnen Objekt.
- Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr und Person gibt es unabhängig davon, ob du Wohneigentum besitzt.
- Das Depot bleibt flexibel, du kannst zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des Kapitals als Einmalbetrag entnehmen.
Solltest du zuerst tilgen oder ins Altersvorsorgedepot einzahlen?
Das hängt vor allem von deinem Kreditzins ab, ergänzt um die staatliche Förderung im Depot. Eine grobe Faustregel: Solange die Grundzulage deine Einzahlung deutlich aufwertet, lohnt sich das Depot auch neben der Tilgung.
Rechne das an einem konkreten Beispiel durch. Angenommen, du zahlst 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr ins Altersvorsorgedepot ein. Die Grundzulage setzt sich aus zwei Stufen zusammen: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro ergeben 180 Euro, dazu 25 Prozent auf die restlichen 1.440 Euro ergeben 360 Euro. Zusammen sind das 540 Euro Zulage. Auf deine 1.800 Euro Eigenbeitrag kommen also 540 Euro vom Staat obendrauf, das entspricht einer sofortigen Förderquote von 30 Prozent auf den vollen Beitrag.
Diese 30 Prozent Sofortförderung wirken wie eine Rendite, die du bei reiner Tilgung nicht bekommst. Bei einem Immobilienkredit mit 3,5 Prozent Sollzins sparst du durch Sondertilgung genau diese 3,5 Prozent Zinsen pro Jahr. Die Zulage im Depot schlägt das im ersten Jahr klar. Über die gesamte Laufzeit muss deine Depotrendite die Kreditzinsen aber noch mitverdienen, damit die Rechnung dauerhaft aufgeht.
Die Staffelung zeigt, dass sich schon kleine Beiträge lohnen, weil die erste Stufe mit 50 Prozent am stärksten fördert. Rechne einmal mit, was pro Jahr wirklich zusammenkommt.
| Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Förderquote |
|---|---|---|
| 360 Euro | 180 Euro | 50 Prozent |
| 720 Euro | 270 Euro | 37,5 Prozent |
| 1.200 Euro | 390 Euro | 32,5 Prozent |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 30 Prozent |
Für die Entscheidung zwischen Tilgung und Depot helfen dir diese Leitlinien.
- Nutze zuerst die geförderten 360 Euro pro Jahr aus, denn 50 Prozent Sofortzulage schlägt fast jeden Kreditzins.
- Bei hohem Kreditzins von über 4 Prozent kann eine Sondertilgung nach Ausschöpfen der ersten Zulagenstufe sinnvoller sein.
- Prüfe, ob dein Kreditvertrag Sondertilgungen überhaupt kostenfrei erlaubt.
- Denke an deinen Liquiditätspuffer, Depotkapital ist bis zur Rente gebunden, einen Immobilienkredit dagegen tilgst du dauerhaft.
Wenn du beide Wege gegeneinander abwägst, hilft der Vergleich zwischen Altersvorsorgedepot und einem freien ETF-Sparplan, weil auch ein ungebundenes Depot als Baustein neben der Immobilie infrage kommt.
Wie hoch ist deine Förderung mit Kindern und Ehepartner neben der Immobilie?
Deine Förderung steigt deutlich, wenn Kinder und ein Ehepartner ins Spiel kommen, denn Zulagen sind personengebunden und gibt es pro Person zusätzlich. Ob ihr eine Immobilie besitzt, spielt dabei keine Rolle.
Für jedes Kind gibt es 100 Prozent Zulage auf bis zu 300 Euro Eigenbeitrag, also maximal 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr. Den vollen Kinderzuschlag erreichst du schon ab rund 25 Euro Eigenbeitrag im Monat je Kind. Führen beide Ehepartner ein eigenes gefördertes Depot, gibt es die Grundzulage sogar doppelt, also bis zu zweimal 540 Euro.
Rechne eine Familie mit zwei Kindern durch. Beide Ehepartner zahlen je 1.800 Euro ein und bekommen je 540 Euro Grundzulage, zusammen 1.080 Euro. Dazu kommen zweimal 300 Euro Kinderzulage, also 600 Euro. In Summe fließen 1.680 Euro staatliche Förderung pro Jahr, während die Familie parallel ihr Eigenheim abbezahlt.
Wichtig ist, dass jeder Partner einen eigenen Vertrag auf seinen Namen braucht, ein Gemeinschaftsdepot gibt es für die geförderte Variante nicht. Jetzt wird es konkret, Förderbaustein für Förderbaustein.
| Förderbaustein | Eigenbeitrag | Zulage pro Jahr |
|---|---|---|
| Grundzulage Partner 1 | 1.800 Euro | 540 Euro |
| Grundzulage Partner 2 | 1.800 Euro | 540 Euro |
| Kinderzulage Kind 1 | ab ca. 300 Euro | 300 Euro |
| Kinderzulage Kind 2 | ab ca. 300 Euro | 300 Euro |
| Summe | – | 1.680 Euro |
Ist ein Partner nicht erwerbstätig, greift die mittelbare Förderung mit bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr. Wie ihr die Verträge zwischen Eheleuten aufteilt, zeigt der Beitrag zum Altersvorsorgedepot für Ehepartner im Detail.
Was kostet dich das Altersvorsorgedepot neben der Immobilienfinanzierung?
Die Effektivkosten des staatlich anerkannten Standard-Altersvorsorgedepots sind gesetzlich auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt. In der Praxis liegst du meist deutlich darunter, was gerade neben einer laufenden Immobilienfinanzierung dein Budget schont.
Viele Broker verlangen keine Depotgebühr, günstige ETFs kosten rund 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr an laufenden Gebühren. Sparplanausführungen sind bei vielen Anbietern kostenlos, bei einzelnen fallen bis rund 1,50 Euro je Ausführung an. Abschluss- und Vertriebskosten muss der Anbieter auf die gesamte Ansparphase verteilen, nicht in den ersten Jahren abziehen.
Beim staatlich anerkannten Standard-Altersvorsorgedepot dürfen die Effektivkosten (also alle Kosten zusammengerechnet auf das angesparte Kapital) 1,0 Prozent pro Jahr nicht überschreiten. Günstige Anbieter liegen oft bei 0,2 bis 0,4 Prozent, was über 30 Jahre einen erheblichen Unterschied im Endkapital macht.
Über lange Laufzeiten schmälert schon ein Kostenunterschied von wenigen Zehntel Prozent dein Endkapital erheblich. Wenn du parallel einen Kredit bedienst, zählt jeder Euro doppelt, deshalb lohnt der Blick auf günstige Anbieter. Die verschiedenen Gebührenarten und ihre Wirkung findest du in der Aufstellung zu den Kosten des Altersvorsorgedepots.
Diese Kostenpositionen solltest du bei parallel laufender Finanzierung im Blick behalten.
- Depotgebühr, oft 0 Euro, aber nicht bei jedem Anbieter.
- Laufende ETF-Kosten (TER) von rund 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr.
- Sparplangebühr, kostenlos bis rund 1,50 Euro je Ausführung.
- Effektivkostendeckel von maximal 1,0 Prozent beim Standard-Depot.
Was passiert mit deinem Depot und deiner Immobilie im Todesfall?
Stirbst du in der Ansparphase, kann das angesparte Depotvermögen ohne Abzüge und ohne Verlust der Förderung auf einen Altersvorsorgevertrag deines überlebenden Ehepartners übertragen werden. Der Vertrag muss auf dessen Namen lauten. Immobilie und Depot folgen dabei getrennten Regeln.
Wird das Depotvermögen an andere Personen als den Ehepartner vererbt, etwa an die Kinder, müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Noch nicht ausgezahltes Kapital ist grundsätzlich vererbbar. Bei einer lebenslangen Leibrente ohne Garantiezeit ist nach Rentenbeginn dagegen keine Vererbung vorgesehen, optional kannst du eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbaren.
Für Erben gelten die normalen erbschaftsteuerlichen Freibeträge, beim Ehepartner 500.000 Euro und bei Kindern 400.000 Euro. Diese Freibeträge decken die Immobilie und das Depot gemeinsam ab. Entscheidend ist dabei, an wen das Depotvermögen geht, weil davon der Erhalt der Zulagen abhängt.
Genau hier trennt sich die Behandlung von Depot und Immobilie im Erbfall.
| Altersvorsorgedepot | Selbst genutzte Immobilie | |
|---|---|---|
| Übertragung auf Ehepartner | ohne Verlust der Förderung möglich | oft steuerfrei bei Weiternutzung |
| Vererbung an Kinder | Zulagen müssen zurückgezahlt werden | Kapital bleibt, Freibetrag 400.000 Euro |
| Erbschaftsteuer-Freibetrag Ehepartner | 500.000 Euro (gemeinsam mit übrigem Erbe) | 500.000 Euro (gemeinsam) |
| Nach Rentenbeginn | Vererbung nur mit Rentengarantiezeit | frei vererbbar |
Die genauen Abläufe rund um Übertragung und Zulagenrückzahlung erklärt der Beitrag zur Auszahlung des Altersvorsorgedepots im Todesfall.
Für wen lohnt sich die Kombination aus Depot und Immobilie?
Die Kombination lohnt sich vor allem für Haushalte, die ihre Immobilie ohnehin abbezahlen und trotzdem noch Geld für die geförderte Altersvorsorge übrig haben. Wer die ersten 360 Euro pro Jahr ausschöpft, holt sich 50 Prozent Sofortzulage, die kaum ein Kreditzins schlägt.
Familien mit Kindern profitieren am stärksten, weil die Kinderzulagen die Gesamtförderung nach oben treiben. Auch Selbstständige, die mit der Reform erstmals Zugang zur Förderung erhalten, können Wohneigentum und Depot nebeneinander aufbauen. Für Mieter ist das Depot ohnehin der naheliegende Baustein, weil ihnen der Wohnvorteil im Alter fehlt.
Vorsicht ist geboten, wenn dein Kredit einen sehr hohen Zins trägt oder dein Budget nach der Rate kaum Spielraum lässt. Dann sichert dir zuerst ein solider Notgroschen ab, bevor du gebundenes Kapital ins Depot legst. Ob sich das Modell für deine Situation rechnet, zeigt die Einordnung dazu, für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt.
Wer sein gesamtes Vermögen in Beton steckt, schläft zwar ruhig, aber er kann im Alter keine Rechnung damit bezahlen. Das Depot liefert das Geld, das die Immobilie nicht hergibt.
Uwe Lätsch, finanda
Diese Gruppen fahren mit der Kombination am besten.
- Familien mit Kindern, die Grund- und Kinderzulagen voll mitnehmen.
- Doppelverdiener-Ehepaare, die zweimal 540 Euro Grundzulage abgreifen.
- Selbstständige mit Wohneigentum, die erstmals Zugang zur Förderung bekommen.
- Haushalte mit moderatem Kreditzins und stabilem monatlichem Überschuss.
Zahle zunächst mindestens 360 Euro pro Jahr ins Altersvorsorgedepot ein. Damit holst du dir die erste Zulagenstufe mit 50 Prozent Sofortförderung, also 180 Euro vom Staat auf 360 Euro Eigenbeitrag. Alles darüber hinaus kannst du je nach Kreditzins und Budget zwischen Depot und Sondertilgung aufteilen.
Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.