Beim Altersvorsorgedepot, dem gesetzlichen Nachfolger der Riester-Rente, kommst du frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres an dein Geld. Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals darfst du dir dann auf einen Schlag auszahlen lassen, der Rest fließt als lebenslange Leibrente oder als befristeter Auszahlplan.
Wer jahrzehntelang ETFs bespart hat, will genau wissen, wann und wie das Vermögen wieder rauskommt, was der Fiskus abzieht und welche Variante zu welcher Lebenssituation passt. Die Entnahme ist gesetzlich klar geregelt, hat aber ein paar Fallstricke, die du kennen solltest.
Ab welchem Alter kannst du das Altersvorsorgedepot entnehmen?
Die Auszahlphase beginnt frühestens mit Vollendung deines 65. Lebensjahres. Vorher kommst du regulär nicht an das geförderte Kapital, weil das Depot auf die Altersvorsorge festgelegt ist. Eine Ausnahme gibt es für Menschen, die bereits in Rente sind.
Nach oben ist die Sache ebenfalls begrenzt. Spätestens mit deinem 70. Geburtstag muss die Auszahlung starten. Du kannst den Beginn also innerhalb eines Fensters von fünf Jahren selbst wählen, je nachdem, wann du das Geld brauchst und wie dein sonstiges Einkommen aussieht. Wählst du einen Auszahlplan, muss dieser mindestens bis zu deinem vollendeten 85. Lebensjahr laufen. Diese Altersgrenzen strukturieren die gesamte Entnahme und legen fest, in welchem Zeitraum überhaupt Geld fließen darf.
Leg die Eckdaten mal direkt nebeneinander.
| Regel beim Altersvorsorgedepot | |
|---|---|
| Frühester Auszahlbeginn | mit Vollendung des 65. Lebensjahres |
| Spätester Auszahlbeginn | mit dem 70. Geburtstag |
| Mindestlaufzeit Auszahlplan | bis zum vollendeten 85. Lebensjahr |
| Ausnahme | Personen, die bereits in Rente sind |
Wann genau du starten willst, ist eine echte Entscheidung. Verschiebst du den Beginn nach hinten, bleibt dein Kapital länger investiert und kann weiter Rendite erwirtschaften. Das passende Startalter für Ein- und Auszahlung hängt stark von deiner persönlichen Situation ab.
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Welche Auszahlungsformen bietet das Altersvorsorgedepot?
Du hast drei Bausteine, die du kombinieren kannst: eine einmalige Teilkapitalauszahlung, eine lebenslange Leibrente und einen befristeten Auszahlplan. Zu Rentenbeginn kannst du dir bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen.
Den verbleibenden Teil bekommst du dann laufend, entweder als lebenslange Leibrente, die bis zum Lebensende gezahlt wird, oder als Auszahlplan, der mindestens bis zu deinem 85. Lebensjahr läuft. Beide Varianten haben unterschiedliche Stärken, je nachdem, ob dir Planungssicherheit oder Flexibilität wichtiger ist.
Schau dir an, wie sich die drei Bausteine in ihrer Wirkung unterscheiden.
| Auszahlungsform | Wie es läuft | Für wen sinnvoll |
|---|---|---|
| Teilkapital | bis zu 30 Prozent einmalig zu Rentenbeginn | größere Anschaffung, Umschuldung, Reserve |
| Leibrente | feste Zahlung lebenslang bis zum Tod | wer sichere Zahlung bis zum Lebensende will |
| Auszahlplan | Auszahlung mindestens bis zum 85. Lebensjahr | wer flexibler bleiben und investiert bleiben will |
Die Teilkapitalauszahlung ist der Baustein, den viele attraktiv finden. Du kannst zum Rentenstart einen größeren Betrag herauslösen, etwa um einen Kredit abzulösen oder eine Reserve aufzubauen, und beziehst nur den Rest als laufende Zahlung. Damit führt dieser Baustein direkt zur Frage, wie viel du auf einmal entnehmen darfst.
Wie viel darfst du beim Altersvorsorgedepot auf einmal entnehmen?
Maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals darfst du dir als einmalige Teilkapitalauszahlung zu Rentenbeginn auszahlen lassen. Die restlichen mindestens 70 Prozent bleiben für die laufende Versorgung reserviert und werden verrentet oder über einen Auszahlplan verteilt.
Rechne das an einem Beispiel durch. Angenommen, du hast bis zum Rentenbeginn 200.000 Euro angespart. Dann kannst du dir maximal 60.000 Euro auf einen Schlag auszahlen lassen. Die verbleibenden 140.000 Euro fließen anschließend als Leibrente oder Auszahlplan.
Rechne einmal mit, was bei verschiedenen Kapitalständen zusammenkommt.
| Angespartes Kapital | Maximale Teilauszahlung (30 %) | Rest für laufende Zahlung (70 %) |
|---|---|---|
| 100.000 Euro | 30.000 Euro | 70.000 Euro |
| 150.000 Euro | 45.000 Euro | 105.000 Euro |
| 200.000 Euro | 60.000 Euro | 140.000 Euro |
| 300.000 Euro | 90.000 Euro | 210.000 Euro |
Du musst die 30 Prozent nicht ausschöpfen. Wer die laufende Rente höher haben möchte, entnimmt weniger oder gar nichts vorab und lässt einen größeren Anteil verrenten. Die Auszahlungsphase bietet dir dabei mehr Gestaltungsspielraum, als viele zunächst vermuten.
Wie wird die Entnahme aus dem Altersvorsorgedepot besteuert?
Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, unterliegen in der Auszahlphase in vollem Umfang der nachgelagerten Besteuerung mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Das gilt sowohl für die Teilkapitalauszahlung als auch für die laufende Rente aus dem geförderten Teil.
Nachgelagert bedeutet, dass du in der Ansparphase Zulagen und Steuervorteile bekommen hast und dafür im Alter Steuern auf die Auszahlung zahlst. Das ist für viele günstig, weil der persönliche Steuersatz im Rentenalter oft niedriger liegt als im Berufsleben. Trotzdem solltest du das nicht ausblenden: Die ausgezahlte Rente ist steuerpflichtiges Einkommen, das dein Gesamteinkommen im jeweiligen Jahr erhöht.
Zwei Faktoren bestimmen deine tatsächliche Steuerlast in der Entnahmephase.
- Höhe deiner Auszahlung im jeweiligen Jahr, weil sie dein zu versteuerndes Einkommen erhöht
- dein persönlicher Einkommensteuersatz im Rentenalter, der oft niedriger ausfällt als während des Berufslebens
Eine hohe Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent in einem einzelnen Jahr kann deinen Steuersatz in genau diesem Jahr nach oben treiben, weil sich das gesamte zu versteuernde Einkommen erhöht. Wer das im Blick hat, kann den Auszahlzeitpunkt bewusst legen und so die Steuerlast glätten.
Was passiert bei der Entnahme mit einem Auszahlplan?
Ein Auszahlplan zahlt dir dein Kapital in regelmäßigen Raten aus und muss mindestens bis zu deinem vollendeten 85. Lebensjahr laufen. Anders als bei der lebenslangen Leibrente bleibt dein Restkapital dabei investiert und kann weiter Rendite erwirtschaften.
Das hat Vor- und Nachteile. Bleibst du im Auszahlplan investiert, profitierst du länger von den Kapitalmärkten, trägst aber auch das Schwankungsrisiko in der Entnahmephase. Die Leibrente dagegen ist unabhängig von Börsenschwankungen und läuft bis zum Lebensende, endet bei der Grundvariante ohne Garantiezeit aber mit deinem Tod.
Genau hier trennt sich, welche Variante zu dir passt.
| Auszahlplan | Lebenslange Leibrente | |
|---|---|---|
| Laufzeit | mindestens bis zum 85. Lebensjahr | bis zum Lebensende |
| Kapital | bleibt investiert, weiter am Markt | wird verrentet |
| Risiko | Marktschwankungen in der Entnahme | keine Marktschwankung, Langlebigkeit abgesichert |
| Vererbung | Restkapital vererbbar | ohne Garantiezeit nach Rentenbeginn keine Vererbung |
Für viele ist eine Kombination sinnvoll: einen Teil als planbaren Auszahlplan, den anderen als Leibrente, die das Risiko eines sehr langen Lebens absichert. Was mit dem Kapital passiert, wenn du vor der vollständigen Auszahlung stirbst, ist dabei eine eigene Frage.
Was passiert mit der Entnahme im Todesfall?
Stirbst du, bevor das Vermögen ausgezahlt ist, kann das angesparte Kapital ohne Abzüge und ohne Verlust der Förderung auf einen Altersvorsorgevertrag übertragen werden, der auf den Namen deines überlebenden Ehegatten lautet. Bei Vererbung an andere Personen als den Ehepartner müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden.
Noch nicht ausgezahltes Vermögen ist grundsätzlich vererbbar. In der Rentenphase hängt viel von der gewählten Variante ab. Bei einer lebenslangen Leibrente ohne Garantiezeit ist nach Rentenbeginn keine Vererbung vorgesehen. Optional kannst du eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbaren, in der Hinterbliebene die Rente weiterbekommen.
Diese Punkte solltest du beim Thema Vererbung im Kopf haben.
- Übertragung auf den Ehepartner läuft ohne Abzüge und ohne Verlust der Zulagen
- Vererbung an andere Personen kostet die staatlichen Zulagen, sie müssen zurückgezahlt werden
- angespartes, noch nicht ausgezahltes Vermögen ist grundsätzlich vererbbar
- eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren sichert Hinterbliebene bei der Leibrente ab
- für Erben gelten die normalen Freibeträge: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder
Ob du eine Garantiezeit vereinbaren solltest, hängt davon ab, wie wichtig dir die Absicherung von Hinterbliebenen ist. Die Auszahlung im Todesfall folgt dabei klaren Regeln, die du vor Vertragsabschluss kennen solltest.
Kannst du den Anbieter zu Beginn der Entnahme wechseln?
Ja, ein Anbieterwechsel ist auch zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. Nach fünf Jahren Vertragslaufzeit ist der Wechsel kostenfrei, außerhalb dieser Frist darf der neue Anbieter höchstens 150 Euro Wechselgebühr verlangen.
Das gibt dir Spielraum. Wenn dein bisheriger Anbieter für die Rentenphase teure Konditionen oder eine unattraktive Verrentung bietet, kannst du zum Auszahlbeginn zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Beim staatlich anerkannten Standard-Altersvorsorgedepot sind die Effektivkosten ohnehin auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt.
Über lange Laufzeiten schmälert schon ein Kostenunterschied von wenigen Zehntel Prozent das Endkapital spürbar. Deshalb lohnt sich der Blick auf die Kosten des Altersvorsorgedepots gerade auch kurz vor der Entnahme.
Wer den Auszahlbeginn und die Teilkapitalauszahlung bewusst steuert, zahlt im Rentenalter deutlich weniger Steuern als jemand, der einfach loslegt.
Uwe Lätsch, finanda
Worauf solltest du bei der Entnahme aus dem Altersvorsorgedepot achten?
Die Entnahme lohnt sich mit Plan mehr als spontan. Wer den Auszahlbeginn, die Höhe der Teilkapitalauszahlung und die Wahl zwischen Rente und Auszahlplan bewusst steuert, holt spürbar mehr netto heraus und vermeidet unnötige Steuerspitzen.
Ein paar Punkte entscheiden darüber, wie gut die Entnahme am Ende zu deinem Leben passt.
- Auszahlbeginn zwischen 65 und 70 so wählen, dass er zu deinem sonstigen Einkommen passt
- eine hohe Teilkapitalauszahlung kann in einem einzelnen Jahr deinen Steuersatz nach oben treiben
- Leibrente sichert gegen ein langes Leben, Auszahlplan hält dich flexibler und investiert
- Rentengarantiezeit prüfen, wenn dir die Absicherung von Hinterbliebenen wichtig ist
- Anbieterkonditionen für die Rentenphase vergleichen, ein Wechsel ist möglich
Eine Teilkapitalauszahlung von 60.000 Euro (30 % aus 200.000 Euro) erhöht dein zu versteuerndes Einkommen im Auszahljahr erheblich. Wer den Auszahlbeginn in ein Jahr mit niedrigem sonstigem Einkommen legt, zahlt auf denselben Betrag deutlich weniger Steuern.
Wer schon in der Ansparphase seine Sparraten und die gesamte Altersvorsorge im Blick behält, plant die spätere Entnahme leichter. Mit einer App wie finanda siehst du deine Verträge und Sparraten an einem Ort, was den Überblick über dein gesamtes Vorsorgevermögen erleichtert.
Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.