Das geförderte Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027 als gesetzlicher Nachfolger der Riester-Rente. Wer es abschließt, spart in ETFs, Fonds und Aktien für die Rente und bekommt bis zu 540 Euro Grundzulage plus Kinderzulagen pro Jahr. Für viele stellt sich dabei eine ganz konkrete Frage: Was passiert mit diesem Depot, wenn du irgendwann Bürgergeld beziehst?
Das Gesetz regelt die Förderung, die Auszahlung und den Todesfall im Detail. Zum Verhältnis von gefördertem Altersvorsorgevermögen und Bürgergeld gibt es klare Grundregeln aus dem Sozialrecht, die auch für das neue Depot gelten. Dabei ist es wichtig, sauber zwischen belegten Fakten und der allgemeinen Rechtslage zu trennen.
Was ist das Altersvorsorgedepot für ein Produkt?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt, das ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ersetzt. Der Bundestag beschloss die Reform am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Statt in Versicherungen fließt dein Geld hier in Aktien, Fonds und ETFs.
Du kannst zwischen zwei Varianten wählen: einer Depotvariante mit Beitragsgarantie und einer renditeorientierten Variante ohne Garantie. Erstmals erhalten auch Selbstständige Zugang zur geförderten Altersvorsorge. Der Kern der Förderung besteht aus Zulagen, die der Staat direkt in deinen Vertrag einzahlt und die an deinen Eigenbeitrag geknüpft sind.
Leg die Förderbausteine mal direkt nebeneinander, damit du die Größenordnung einordnen kannst.
| Förderung | Voraussetzung | |
|---|---|---|
| Grundzulage | bis zu 540 Euro pro Jahr | 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr |
| Kinderzulage | bis zu 300 Euro je Kind pro Jahr | ab rund 25 Euro Eigenbeitrag monatlich je Kind |
| Berufseinsteigerbonus | einmalig 200 Euro | Abschluss vor dem 25. Geburtstag |
| Mittelbare Förderung | bis zu 175 Euro pro Jahr | eigener Vertrag des nicht erwerbstätigen Ehepartners |
Ist das Altersvorsorgedepot beim Bürgergeld geschützt?
Gefördertes Altersvorsorgevermögen wie das Altersvorsorgedepot genießt beim Bürgergeld einen besonderen Schutz und zählt nicht zum verwertbaren Vermögen. Das Sozialrecht behandelt staatlich geförderte Altersvorsorge anders als ein normales Wertpapierdepot oder ein Sparbuch. Genau dieser Sonderstatus sorgt dafür, dass die geförderte Vorsorge im Ernstfall meist unangetastet bleibt.
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Der Schutz hängt an der Förderfähigkeit des Vertrags. Ein Altersvorsorgedepot ist so konstruiert, dass das Kapital frühestens ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt wird und vorher nicht frei verfügbar ist. Diese Bindung ist der Preis für die Zulagen, und sie ist zugleich der Grund für den sozialrechtlichen Schutz.
Zur Abgrenzung: Ein ungefördertes ETF-Depot, das du frei besparen und jederzeit verkaufen kannst, hat diesen Schutz nicht. Wer beide Wege abwägen will, findet die Gegenüberstellung im Vergleich zwischen Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan.
Sozialrechtlich gilt ein Vermögenswert als nicht verwertbar, wenn du ihn nicht ohne Weiteres zu Geld machen kannst. Beim geförderten Altersvorsorgedepot ist genau das der Fall: Das Kapital ist zweckgebunden für die Rente festgelegt. Wer es vorzeitig auflöst, verliert die staatlichen Zulagen.
Warum schützt das Sozialrecht gefördertes Altersvorsorgevermögen vor Verwertung?
Der Schutz ergibt sich daraus, dass du nicht frei auf das gebundene Kapital zugreifen kannst. Das Depot ist kein Notgroschen, den du im Krisenfall auflöst, sondern gesetzlich gebundenes Vorsorgekapital. Diese Merkmale trennen das geförderte Depot klar von frei verfügbarem Vermögen:
- Das Kapital ist bis frühestens zum 65. Lebensjahr gebunden.
- Ein vorzeitiger Zugriff führt zur Rückzahlung der Zulagen.
- Der Vertrag läuft auf deinen Namen und ist nicht übertragbar wie ein Sparbuch.
- Die Auszahlung erfolgt als Rente oder Auszahlplan, nicht als frei nutzbares Guthaben.
Wie viel Förderung steckt in einem geschützten Altersvorsorgedepot?
Die Förderung besteht aus einer Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr und Kinderzulagen von bis zu 300 Euro je Kind. Die Grundzulage berechnet sich in zwei Stufen: Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Prozent, auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch 25 Prozent.
Zahlst du den vollen geförderten Höchstbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr ein, landen am Ende 2.340 Euro in deinem Depot. Hast du zwei Kinder mit jeweils voller Kinderzulage, kommen 600 Euro obendrauf, sodass 2.940 Euro jährlich in den Vertrag fließen, obwohl du nur 1.800 Euro aus eigener Tasche gezahlt hast.
Rechne einmal mit, was bei drei verschiedenen Beitragshöhen pro Jahr zusammenkommt.
Alle Werte gelten pro förderberechtigter Person und Jahr, ohne Kinderzulagen.
| Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Gesamt im Depot |
|---|---|---|
| 360 Euro | 180 Euro | 540 Euro |
| 900 Euro | 315 Euro | 1.215 Euro |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 2.340 Euro |
Bei 900 Euro Eigenbeitrag ergibt sich die Zulage so: 180 Euro auf die ersten 360 Euro plus 25 Prozent auf die weiteren 540 Euro, also 135 Euro, ergeben zusammen 315 Euro. Ob du diese Beiträge zusätzlich steuerlich geltend machen kannst, klärt der Beitrag dazu, ob das Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar ist.
Wer sein gefördertes Depot in einer Notlage selbst kündigt, verliert nicht nur die Zulagen, sondern auch den Schutz. Das Depot ruhen zu lassen ist fast immer die klügere Entscheidung.
Uwe Lätsch, finanda
Musst du das Altersvorsorgedepot für den Bürgergeld-Bezug auflösen?
Nein, geschütztes gefördertes Altersvorsorgevermögen musst du für den Bezug von Bürgergeld grundsätzlich nicht auflösen. Das ist der praktische Vorteil des Sonderstatus. Während ein normales Depot bis auf die Freibeträge verwertet werden muss, bleibt die geförderte Vorsorge in aller Regel unangetastet.
Das ist auch inhaltlich sinnvoll: Der Staat fördert deine Altersvorsorge mit Zulagen, damit du im Alter versorgt bist. Es wäre widersinnig, wenn genau dieses Kapital in einer vorübergehenden Notlage sofort verbraucht werden müsste. Aufpassen musst du allerdings bei einer eigenen Kündigung. Löst du das Altersvorsorgedepot vorzeitig auf, verlierst du die staatlichen Zulagen und machst aus geschütztem Kapital frei verfügbares Geld, das dann sehr wohl als Vermögen zählen kann. Wer Bürgergeld bezieht, sollte das Depot deshalb nicht voreilig kündigen.
Wer das Altersvorsorgedepot vorzeitig kündigt, verliert erstens alle staatlichen Zulagen, die zurückgezahlt werden müssen, und zweitens den sozialrechtlichen Schutz. Das ausgezahlte Kapital zählt dann als frei verfügbares Vermögen und kann beim Bürgergeld angerechnet werden.
Kannst du während des Bürgergeld-Bezugs weiter in das Depot einzahlen?
Rechtlich bleibt das Altersvorsorgedepot während des Bürgergeld-Bezugs bestehen, praktisch fehlt vielen aber das Geld für laufende Beiträge. Bürgergeld deckt den Grundbedarf, ein zusätzlicher Vorsorgebeitrag ist daraus kaum zu stemmen. Den Vertrag ruhen zu lassen ist dann meist die realistische Option.
Zahlst du in einem Jahr wenig oder nichts ein, fällt für dieses Jahr entsprechend weniger oder keine Zulage an. Der Vertrag selbst bleibt aber erhalten und das bereits angesparte Kapital ebenso. Sobald deine Einnahmen wieder steigen, kannst du die Beiträge fortsetzen und wieder Zulagen bekommen. Beim Wiedereinstieg lohnt ein Blick auf die kleinen Beitragsschwellen:
- Rund 25 Euro Eigenbeitrag monatlich je Kind sichern die volle Kinderzulage von 300 Euro.
- Auf die ersten 360 Euro Jahresbeitrag gibt es die hohe Förderquote von 50 Prozent.
- Ein kleiner Mindesteigenbeitrag genügt für die mittelbare Förderung eines Ehepartners.
Wie steht das Altersvorsorgedepot des Ehepartners beim Bürgergeld da?
Die Förderung ist personengebunden, deshalb braucht jeder Ehepartner ein eigenes Altersvorsorgedepot auf seinen Namen. Ein Gemeinschaftsdepot gibt es für die geförderte Variante nicht. Führen beide je einen eigenen Vertrag, gibt es die Grundzulage doppelt, also bis zu zweimal 540 Euro pro Jahr, plus die Kinderzulagen.
Beim Bürgergeld wird die Bedarfsgemeinschaft betrachtet, also in der Regel beide Partner gemeinsam. Der Schutz des geförderten Altersvorsorgevermögens gilt dabei für jedes einzelne Depot. Das Depot des einen Partners wird nicht dadurch angreifbar, dass der andere Bürgergeld bezieht. Ist ein Partner nicht unmittelbar förderberechtigt, kann er über die mittelbare Förderung mit einem eigenen Vertrag und einem kleinen Mindesteigenbeitrag bis zu 175 Euro Grundzulage erhalten. Die Details dazu stehen im Beitrag zu Altersvorsorgedepot und Ehepartner.
Schau dir an, wie stark sich die Zulagen unterscheiden, je nachdem ob ein oder beide Partner sparen.
Grundlage sind je 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Person und zwei Kinder mit voller Kinderzulage.
| Ein Partner spart | Beide Partner sparen | |
|---|---|---|
| Grundzulage gesamt | 540 Euro | 1.080 Euro |
| Kinderzulage gesamt | 600 Euro | 600 Euro |
| Zulagen pro Jahr | 1.140 Euro | 1.680 Euro |
Die Kinderzulage gibt es je Kind nur einmal, deshalb bleibt sie in beiden Fällen bei 600 Euro. Der Unterschied entsteht bei der Grundzulage, die pro Person zählt.
Für wen lohnt sich das Depot trotz möglichem Bürgergeld-Bezug?
Ein Altersvorsorgedepot lohnt sich vor allem, wenn du regelmäßig zahlen kannst und die Zulagen mitnimmst, denn genau die machen den Renditevorteil aus. Wer häufig zwischen Job und Bürgergeld pendelt, sollte den Vertrag trotzdem nicht als Nachteil sehen. Das angesparte Kapital ist im Bezug geschützt und geht dir nicht verloren.
Kritisch wird es nur, wenn du das Depot in einer Notlage selbst kündigst. Dann verlierst du die Zulagen und den Schutz. Besser ist es, den Vertrag ruhen zu lassen und später weiterzubesparen. Für wen sich das Produkt insgesamt rechnet, ordnet der Beitrag dazu ein, für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt.
Behalte diese Punkte im Kopf, bevor du in einer unsicheren Einkommenslage einen Vertrag abschließt:
- Das geförderte Depot ist im Bürgergeld-Bezug grundsätzlich geschützt.
- Eine vorzeitige Kündigung kostet dich die Zulagen und den Schutz.
- In beitragsschwachen Jahren fällt weniger Zulage an, der Vertrag bleibt aber bestehen.
- Wer nur sporadisch zahlen kann, sollte günstige Anbieter wählen, um Kosten niedrig zu halten.
Gerade bei schwankendem Einkommen zählt jeder Kostenpunkt. Für das Standard-Altersvorsorgedepot sind die Effektivkosten (also alle Gebühren zusammengerechnet auf den Vertragswert) auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt. Welche Gebühren in der Praxis anfallen, zeigt der Beitrag zu den Kosten des Altersvorsorgedepots. Deine Sparraten und Verträge behältst du mit der kostenlosen App finanda an einem Ort im Blick.
Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.