Das geförderte Altersvorsorgedepot lebt von seinen Zulagen: bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr, dazu 300 Euro je Kind. Wer diese Förderung nicht bekommt oder bewusst darauf verzichtet, zahlt in dasselbe Depot ein, bekommt aber keinen Cent vom Staat obendrauf und muss die Auszahlung ab 65 trotzdem versteuern.
Genau da wird es interessant. Ein Altersvorsorgedepot ohne Zulagen ist im Kern nichts anderes als ein ETF-Sparplan mit festem Auszahlungskorsett. Ob sich das gegenüber einem freien Depot rechnet, hängt an drei Dingen: Steuerstundung, Auszahlregeln und deinem persönlichen Steuersatz im Alter.
Was bedeutet ein Altersvorsorgedepot ohne Förderung für dich als Sparer?
Ohne Förderung zahlst du in ein Altersvorsorgedepot ein, ohne die staatlichen Zulagen zu erhalten. Das Produkt bleibt dasselbe: Du sparst in Aktien, Fonds und ETFs an, aber der Zulagenmechanismus greift nicht.
Zwei Konstellationen führen dazu. Entweder bist du gar nicht förderberechtigt, dann fehlt dir der Anspruch auf Grundzulage und Kinderzulage. Oder du zahlst mehr ein als den geförderten Höchstbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr. Insgesamt sind bis zu 6.840 Euro jährlich einzahlbar, aber nur die ersten 1.800 Euro davon lösen überhaupt Zulagen aus. Alles darüber liegt automatisch im förderfreien Bereich. Wie das Produkt grundsätzlich funktioniert, erklärt die Erklärung zum Altersvorsorgedepot kompakt.
Wichtig für die Einordnung: Auch der förderfreie Teil bleibt ein gebundenes Altersvorsorgeprodukt. Du kommst frühestens mit 65 an das Geld, die Auszahlregeln gelten uneingeschränkt, und die spätere Besteuerung richtet sich danach, ob ein Beitrag gefördert war oder nicht. Das ist der Rahmen, in dem du alle weiteren Überlegungen anstellen musst.
Wann bekommst du beim Altersvorsorgedepot keine Zulagen?
Keine Zulagen bekommst du, wenn du entweder nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehörst oder über den geförderten Höchstbeitrag hinaus einzahlst. Der zweite Fall betrifft praktisch jeden, der ernsthaft fürs Alter spart.
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Die Grundzulage wirkt gestaffelt. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Prozent, also 180 Euro. Auf den Beitrag von 360,01 Euro bis 1.800 Euro gibt es 25 Prozent, also weitere 360 Euro. Zusammen sind das maximal 540 Euro Grundzulage bei 1.800 Euro Eigenbeitrag. Zahlst du 3.000 oder 6.840 Euro ein, bleibt die Grundzulage bei 540 Euro. Der Teil oberhalb von 1.800 Euro ist förderungsfrei, egal wie viel du obendrauf legst.
Leg die Einzahlhöhen mal direkt nebeneinander, damit du siehst, wo die Förderung endet und der förderfreie Anteil beginnt.
| Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Förderfreier Anteil |
|---|---|---|
| 360 Euro | 180 Euro | 0 Euro |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 0 Euro |
| 3.000 Euro | 540 Euro | 1.200 Euro |
| 6.840 Euro | 540 Euro | 5.040 Euro |
Kinderzulagen laufen parallel und ändern nichts an dieser Grenze. Je Kind gibt es bis zu 300 Euro pro Jahr, voll erreichbar schon ab rund 25 Euro Eigenbeitrag im Monat je Kind. Wer keine Kinder hat und über 1.800 Euro spart, bewegt sich mit jedem weiteren Euro im förderfreien Bereich. Das ist der Ausgangspunkt für die eigentliche Frage: Was bringt dieser förderfreie Bereich überhaupt?
Wie wird der förderfreie Teil deines Altersvorsorgedepots im Alter besteuert?
Die nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz trifft in vollem Umfang die Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen. Für rein förderfreie Beiträge gilt diese Vollbesteuerung nicht in gleicher Form, was den entscheidenden Unterschied zum geförderten Teil ausmacht.
Das musst du sauber trennen. Der geförderte Teil, also die ersten 1.800 Euro plus die darauf gutgeschriebenen Zulagen, wird in der Auszahlphase voll mit deinem persönlichen Steuersatz belastet. Dafür bleiben die Einzahlungen in der Ansparzeit steuerlich unterstützt. Ob und wie du das in der Steuererklärung geltend machen kannst, klärt die Frage, ob das Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar ist.
Der Reiz des förderfreien Einzahlens liegt in der Steuerstundung während der Ansparphase. Innerhalb des Depots laufende Umschichtungen und Erträge lösen zunächst keine sofortige Abgeltungsteuer aus, wie es in einem freien Depot der Fall wäre. Der Zinseszins arbeitet länger mit dem ungeschmälerten Betrag. Erst bei Auszahlung wird abgerechnet. Ob dieser Effekt über Jahrzehnte groß genug ist, um die Bindung zu rechtfertigen, hängt von deiner persönlichen Situation ab.
Steuerstundung heißt, dass Steuern nicht sofort fällig werden, sondern erst später. Im Altersvorsorgedepot zahlt du auf Erträge und Umschichtungen während der Ansparphase keine Abgeltungsteuer (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag). Das Geld bleibt vollständig investiert und arbeitet weiter. Erst in der Auszahlphase greift das Finanzamt zu.
Lohnt sich ein Altersvorsorgedepot ohne Förderung gegenüber einem freien ETF-Sparplan?
Ohne Zulagen entscheidet vor allem der Vergleich mit einem freien ETF-Sparplan, und der fällt nicht pauschal aus. Der freie Sparplan gewinnt bei Flexibilität und Vererbung, das Altersvorsorgedepot punktet mit Steuerstundung und einem möglicherweise niedrigeren Steuersatz im Ruhestand.
Der größte Nachteil ohne Förderung ist die Bindung. Beim freien Depot verkaufst du jederzeit, beim Altersvorsorgedepot kommst du frühestens mit 65 an das Kapital, die Auszahlung muss spätestens mit 70 beginnen, und ein Auszahlplan läuft mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob ein Beitrag gefördert war. Die Details der Auszahlungsphase solltest du kennen, bevor du förderungsfrei größere Summen einzahlst.
Schau dir an, wo das förderfreie Altersvorsorgedepot Stärken hat und wo das freie Depot klar vorne liegt.
| Altersvorsorgedepot ohne Förderung | Freier ETF-Sparplan | |
|---|---|---|
| Zugriff aufs Kapital | frühestens ab 65 | jederzeit |
| Steuer in der Ansparphase | gestundet | Abgeltungsteuer auf Erträge |
| Auszahlform | Rente oder Plan bis mind. 85 | frei wählbar |
| Vererbung nach Rentenbeginn | eingeschränkt | voll vererbbar |
| Kostendeckel | max. 1,0 Prozent p. a. beim Standarddepot | kein gesetzlicher Deckel |
Ohne Zulagen verschiebt sich das Gewicht spürbar Richtung freies Depot, weil der stärkste Vorteil des Produkts wegfällt.
Wie viel bringt die reine Steuerstundung ohne Zulagen in konkreten Zahlen?
Die Steuerstundung bringt vor allem dann etwas, wenn dein Steuersatz im Alter deutlich unter dem heutigen liegt. Bleibt er gleich hoch, schrumpft der Vorteil auf den reinen Stundungseffekt zusammen.
Ein Rechenbeispiel macht das greifbar. Nimm an, du zahlst 3.000 Euro pro Jahr ins Altersvorsorgedepot. Davon sind 1.800 Euro gefördert und lösen die volle Grundzulage von 540 Euro aus. Die restlichen 1.200 Euro liegen im förderfreien Bereich und bekommen keine Zulage. Auf den geförderten 1.800 Euro sind 540 Euro geschenkt, das sind 30 Prozent Rendite im ersten Jahr, bevor der Markt überhaupt läuft.
Rechne einmal mit, was pro Jahr wirklich zusammenkommt.
| Beitragsanteil | Höhe | Zulage |
|---|---|---|
| Gefördert | 1.800 Euro | 540 Euro |
| Förderfrei | 1.200 Euro | 0 Euro |
| Gesamt | 3.000 Euro | 540 Euro |
Beim förderfreien Anteil zählt ausschließlich, dass Erträge und Umschichtungen im Depot zunächst steuerfrei weiterlaufen, statt jährlich Abgeltungsteuer auszulösen. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent auf Kapitalerträge und einem langen Anlagehorizont von 20 oder 30 Jahren kann das einige Tausend Euro ausmachen. Bei einem kurzen Horizont oder einem im Alter kaum gesunkenen Steuersatz verpufft der Effekt weitgehend.
Deshalb die klare Empfehlung: Reize zuerst immer die vollen 1.800 Euro geförderten Beitrag aus. Erst danach ist der förderfreie Bereich überhaupt ein Thema. Zusätzliche förderfreie Euro machen nur Sinn, wenn du das Geld ohnehin langfristig bis mindestens 65 nicht brauchst und einen niedrigeren Steuersatz im Ruhestand erwartest.
Wer förderungsfrei einzahlt, ohne vorher die volle Grundzulage ausgeschöpft zu haben, lässt 540 Euro pro Jahr liegen. Das ist kein Optimierungsfehler, das ist bares Geld.
Uwe Lätsch, finanda
Was passiert mit dem förderfreien Kapital im Todesfall?
Noch nicht ausgezahltes Vermögen im Altersvorsorgedepot ist grundsätzlich vererbbar, und beim förderfreien Teil gibt es keine Zulagen, die zurückgezahlt werden müssten. Das ist ein feiner Unterschied zum geförderten Kapital.
Beim geförderten Teil gilt: Wird das Vermögen an andere Personen als den Ehepartner vererbt, müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Der Ehepartner kann das Vermögen dagegen ohne Abzüge und ohne Verlust der Förderung auf einen eigenen, auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen. Wie das im Detail läuft, klärt die Frage zur Auszahlung im Todesfall.
Ein Haken bleibt nach Rentenbeginn. Bei einer lebenslangen Leibrente ohne Garantiezeit ist keine Vererbung vorgesehen. Optional lässt sich eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbaren, in der Hinterbliebene die Rente weiter erhalten. Für Erben gelten die normalen erbschaftsteuerlichen Freibeträge: beim Ehepartner 500.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro. Wer Hinterbliebene absichern will, sollte die Garantiezeit von Anfang an einplanen.
Eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren bedeutet: Stirbst du während dieser Frist, erhalten deine Hinterbliebenen die Rente für die verbleibende Garantiezeit weiter. Ohne diese Vereinbarung endet die Leibrente mit deinem Tod, und das eingezahlte Kapital ist weg. Die Garantiezeit kostet eine leicht niedrigere monatliche Rente.
Für wen lohnt sich das förderfreie Einzahlen ins Altersvorsorgedepot?
Förderungsfrei einzahlen lohnt sich für Gutverdiener mit langem Anlagehorizont und der Erwartung eines niedrigeren Steuersatzes im Ruhestand. Wer Flexibilität braucht oder das Geld früher abrufen will, fährt mit einem freien Depot besser.
Der förderfreie Bereich ist ein Aufbau-Baustein, kein Selbstläufer. Er ergibt Sinn, wenn die eigentliche Förderung schon voll ausgeschöpft ist und du zusätzlich langfristig binden willst. Für wen das passt und für wen nicht, lässt sich klar benennen.
Für diese Gruppen ist förderfreies Einzahlen eine Überlegung wert:
- Sparer, die die 1.800 Euro geförderten Beitrag bereits voll ausschöpfen und mehr fürs Alter zurücklegen wollen
- Gutverdiener mit hohem heutigem Steuersatz und der Aussicht auf einen deutlich niedrigeren Satz im Ruhestand
- Anleger mit sehr langem Horizont, die den Stundungseffekt über Jahrzehnte nutzen können
- Menschen, die eine feste, schwer angreifbare Altersvorsorge bewusst schätzen
Für diese Gruppen ist es eher nichts:
- Wer vor 65 flexibel an sein Geld kommen will
- Wer heute schon einen niedrigen Steuersatz hat, sodass die Stundung kaum wirkt
- Wer Kapital gezielt frei vererben möchte, auch nach Rentenbeginn
- Wer die volle Grundzulage noch gar nicht ausgeschöpft hat und damit Fördergeld liegen lässt
Behalte deine Sparraten und deine gesamte Altersvorsorge im Blick, damit du erkennst, ob du den geförderten Rahmen schon voll nutzt, bevor du förderungsfrei aufstockst. Genau dafür bündelst du mit der kostenlosen App finanda deine Konten, Verträge und Sparraten an einem Ort. Tiefer in die Frage, für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt, geht der gleichnamige Beitrag.
Worauf solltest du bei einem förderfreien Altersvorsorgedepot besonders achten?
Achte vor allem auf die Kosten, denn ohne Zulagenbonus muss die Anlage selbst die Rendite liefern. Beim gedeckelten Standard-Altersvorsorgedepot liegen die Effektivkosten bei maximal 1,0 Prozent pro Jahr, aber schon wenige Zehntel Prozent Unterschied schmälern über Jahrzehnte das Endkapital erheblich.
In der Praxis verlangen viele Broker keine Depotgebühr. Günstige ETFs haben laufende Kosten von rund 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr, und Sparplanausführungen sind bei vielen Anbietern kostenlos, bei einzelnen bis rund 1,50 Euro je Ausführung. Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf die gesamte Ansparphase verteilt werden und dürfen nicht in den ersten Jahren abgezogen werden. Schau dir die Effektivkosten vor jedem Abschluss genau an.
Geh diese Punkte durch, bevor du förderungsfrei einzahlst:
- Ist die volle Grundzulage von 540 Euro auf 1.800 Euro Beitrag bereits ausgeschöpft
- Wie hoch sind Effektivkosten, ETF-Kosten und Sparplangebühren beim Anbieter
- Wählst du die renditeorientierte Variante ohne Garantie oder die Variante mit Beitragsgarantie
- Brauchst du das Geld sicher nicht vor 65
- Rechnest du im Ruhestand mit einem niedrigeren Steuersatz
- Ist eine Rentengarantiezeit sinnvoll, falls du Hinterbliebene absichern willst
Denk auch daran, dass ein Anbieterwechsel nach fünf Jahren kostenfrei möglich ist. Außerhalb dieser Frist darf der neue Anbieter höchstens 150 Euro Wechselgebühr verlangen. Wer parallel spart, kann bis zu zwei weitere neue Altersvorsorgeverträge führen und so den einzahlbaren Jahresbetrag auf bis zu 13.680 Euro erhöhen. Die Zulagen bleiben trotzdem einmal pro Person auf die 1.800 Euro Eigenbeitrag begrenzt. Prüfe also zuerst, ob du den geförderten Rahmen wirklich ausschöpfst, bevor du einen zweiten Vertrag eröffnest.
Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.