Das Altersvorsorgedepot ist der gesetzliche Nachfolger der Riester-Rente und ab dem 1. Januar 2027 abschließbar. Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, läuft unabhängig davon weiter. Beide Fördersysteme schließen sich nicht aus, du darfst sie parallel besparen.
Das eine liefert direkte Zulagen vom Staat, das andere einen hohen steuerlichen Abzug. Gerade für gut verdienende Selbstständige, die seit der Reform erstmals Zugang zur geförderten Vorsorge haben, ergibt die Kombination oft mehr Sinn als jede Variante allein.
Kannst du Altersvorsorgedepot und Rürup gleichzeitig besparen?
Ja, du kannst beide Verträge parallel abschließen und gleichzeitig einzahlen. Es gibt keine Regel, die dich zwingt, dich für eines der beiden Systeme zu entscheiden. Das Altersvorsorgedepot läuft unter der geförderten privaten Altersvorsorge mit Zulagen, die Rürup-Rente gehört zur Basisversorgung und wird ausschließlich über die Steuer gefördert.
Beide Systeme haben ihre eigenen Fördertöpfe und ihre eigenen Höchstgrenzen. Was du ins Altersvorsorgedepot einzahlst, zählt nicht gegen deinen Rürup-Rahmen und umgekehrt. Du addierst also zwei getrennte Förderwege, statt einen gegen den anderen aufzurechnen.
Wie funktioniert die Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Beim Altersvorsorgedepot bekommst du direkte Zulagen vom Staat, die pro Person gelten. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Prozent Zulage, auf jeden weiteren Euro bis zur Grenze von 1.800 Euro noch 25 Prozent. Angespart wird in Aktien, Fonds und ETFs, wahlweise mit Beitragsgarantie oder als renditeorientierte Variante ohne Garantie.
Wer den vollen geförderten Eigenbeitrag von 1.800 Euro einzahlt, holt die maximale Grundzulage von 540 Euro heraus. Dazu kommen 300 Euro Kinderzulage je Kind und einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag. Diese Zulagen bekommt jede förderberechtigte Person auf ihren eigenen Vertrag.
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Leg die Zulagenstufen mal direkt nebeneinander, damit die Staffelung klar wird.
| Eigenbeitrag pro Jahr | Zulagensatz | Grundzulage | |
|---|---|---|---|
| Erste Stufe | bis 360 Euro | 50 Prozent | bis 180 Euro |
| Zweite Stufe | 360,01 bis 1.800 Euro | 25 Prozent | bis 360 Euro |
| Maximum | 1.800 Euro | gemischt | 540 Euro |
Die genaue Systematik der Zulagen und Garantievarianten erklärt was das Altersvorsorgedepot genau ist.
Wie funktioniert die Förderung bei der Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente arbeitet nicht mit Zulagen, sondern mit einem Steuerabzug. Deine Beiträge kannst du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, seit 2023 zu 100 Prozent bis zu einem sehr hohen Jahreshöchstbetrag. Der Vorteil landet also nicht auf dem Vertrag, sondern als geringere Steuerlast auf deinem Konto.
Diese Förderung wirkt umso stärker, je höher dein persönlicher Steuersatz ist. Deshalb ist Rürup vor allem für Gutverdiener und Selbstständige interessant, die keine oder wenig gesetzliche Rente aufbauen. Das Altersvorsorgedepot hingegen belohnt über die feste Zulage besonders Menschen mit kleinerem Einkommen und Kindern. Damit sprechen beide Systeme unterschiedliche Zielgruppen an, was die Kombination so reizvoll macht.
Schau dir an, wie sich die beiden Förderwege im direkten Vergleich unterscheiden.
| Altersvorsorgedepot | Rürup-Rente | |
|---|---|---|
| Art der Förderung | direkte Zulagen | Steuerabzug als Sonderausgabe |
| Geförderter Eigenbeitrag | bis 1.800 Euro pro Jahr | hoher Jahreshöchstbetrag |
| Max. Grundzulage | 540 Euro pro Person | keine Zulage |
| Kinderzulage | 300 Euro je Kind | keine |
| Kapitalanlage | Aktien, Fonds, ETFs | je nach Vertrag |
| Besteuerung Auszahlung | nachgelagert | nachgelagert |
Beide Systeme besteuern die Auszahlung nachgelagert, also erst im Rentenalter. Das verbindet sie, obwohl der Weg zur Förderung grundverschieden ist.
Warum lohnt sich die Kombination aus beiden Verträgen?
Die Kombination lohnt sich, weil du zwei getrennte Fördertöpfe nutzt und dir so das Beste aus beiden Systemen sicherst. Über das Altersvorsorgedepot kassierst du die staatlichen Zulagen bis 540 Euro pro Person plus Kinderzulagen. Über Rürup senkst du zusätzlich deine Steuerlast auf den Teil, den du dort einzahlst.
Diese Aufteilung ergibt vor allem dann Sinn, wenn du mehr sparen willst, als der geförderte Rahmen des Altersvorsorgedepots hergibt. Ins Altersvorsorgedepot passen pro Jahr bis zu 6.840 Euro, aber nur die ersten 1.800 Euro davon sind zulagengefördert. Alles darüber baut zwar Vermögen auf, bringt aber keine Zulage mehr. Genau hier setzt Rürup an.
Gründe, die für zwei parallele Verträge sprechen:
- Du schöpfst die vollen Zulagen des Altersvorsorgedepots aus, ohne auf den Steuerabzug zu verzichten.
- Selbstständige ohne gesetzliche Rente bauen über Rürup eine lebenslange Basisrente auf.
- Du streust deine Vorsorge auf zwei rechtlich getrennte Systeme.
- Beide Verträge lassen sich unterschiedlich flexibel gestalten, etwa mit oder ohne Garantie.
- Der geförderte Rahmen des Altersvorsorgedepots bleibt für die Zulage reserviert, Mehrbeiträge wandern nach Rürup.
Rürup-Beiträge kürzen deine Zulagen im Altersvorsorgedepot nicht. Beide Systeme laufen vollständig unabhängig voneinander. Du kannst also 1.800 Euro ins Altersvorsorgedepot stecken und gleichzeitig beliebig viel in Rürup einzahlen, ohne dass eine Förderung die andere schmälert.
Wie sieht ein Rechenbeispiel für beide Verträge aus?
Nimm eine selbstständige Person mit einem Kind, die pro Jahr insgesamt 4.000 Euro für die Altersvorsorge übrig hat. Sie legt 1.800 Euro ins Altersvorsorgedepot, um die volle Zulage zu holen, und die restlichen 2.200 Euro in einen Rürup-Vertrag.
Im Altersvorsorgedepot ergibt das die maximale Grundzulage von 540 Euro. Die Rechnung: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro sind 180 Euro, dazu 25 Prozent auf die weiteren 1.440 Euro, also 360 Euro. Zusammen 540 Euro. Für das Kind kommt bei entsprechendem Eigenbeitrag die Kinderzulage von 300 Euro obendrauf.
Rechne einmal mit, was bei dieser Aufteilung pro Jahr zusammenkommt.
| Altersvorsorgedepot | Rürup-Rente | |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag pro Jahr | 1.800 Euro | 2.200 Euro |
| Grundzulage | 540 Euro | keine |
| Kinderzulage (1 Kind) | 300 Euro | keine |
| Direkter Zulagenzufluss | 840 Euro | 0 Euro |
| Steuervorteil | keiner auf diesen Teil | über Sonderausgabenabzug |
Auf die 1.800 Euro im Altersvorsorgedepot fließen 840 Euro Zulage, das entspricht fast der Hälfte des Eigenbeitrags in diesem Jahr durch Grund- und Kinderzulage. Die 2.200 Euro in Rürup reduzieren zusätzlich das zu versteuernde Einkommen. Damit arbeiten beide Förderwege gleichzeitig, ohne sich gegenseitig zu kürzen.
Wer nur einen der beiden Förderwege nutzt, lässt Geld liegen. Rürup und Altersvorsorgedepot ergänzen sich, sie konkurrieren nicht.
Uwe Lätsch, finanda
Für wen ist die Kombination sinnvoll?
Sinnvoll ist die Kombination vor allem, wenn du deinen geförderten Rahmen im Altersvorsorgedepot bereits ausschöpfst und trotzdem noch Geld für die Vorsorge übrig hast. Dann fängt Rürup den zusätzlichen Sparbetrag mit Steuervorteil auf. Wer wenig verdient oder nur kleine Beträge spart, fährt dagegen oft mit dem Altersvorsorgedepot allein besser.
Rürup hat einen entscheidenden Haken, den du kennen musst. Das Kapital ist stark gebunden, du kannst es nicht kündigen und nicht als größere Summe auf einmal auszahlen lassen, sondern nur als lebenslange Rente beziehen. Das Altersvorsorgedepot erlaubt dir dagegen zu Rentenbeginn eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent. Wer also Wert auf Flexibilität legt, sollte den Schwerpunkt bewusst setzen.
So kannst du die Frage nach der Eignung einordnen:
- Selbstständige mit hohem Einkommen und ohne gesetzliche Rente profitieren vom hohen Steuerabzug der Basisrente.
- Familien mit Kindern holen über das Altersvorsorgedepot besonders viel Zulage heraus.
- Wer maximale Flexibilität bei der Auszahlung will, sollte den Schwerpunkt aufs Altersvorsorgedepot legen.
- Bei kleinem Sparbudget reicht meist ein voll gefördertes Altersvorsorgedepot.
- Wer deutlich mehr als 1.800 Euro pro Jahr investieren will, nutzt Rürup für den Teil oberhalb der Zulagengrenze.
Ob sich die geförderte Variante für dich rechnet, hängt stark von Einkommen und Familiensituation ab. Eine ehrliche Einordnung dazu liefert die Frage, für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt.
Worauf solltest du bei zwei parallelen Verträgen achten?
Achte vor allem auf die Kosten, denn zwei Verträge bedeuten zwei Kostenstrukturen. Beim staatlich anerkannten Standard-Altersvorsorgedepot sind die Effektivkosten auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt, viele Broker verlangen keine Depotgebühr und günstige ETFs kosten rund 0,1 bis 0,3 Prozent laufend. Rürup-Verträge haben oft höhere und wenig transparente Kosten, hier lohnt der genaue Blick.
Bedenke außerdem, dass beide Systeme in der Auszahlphase nachgelagert besteuert werden. Die Rente aus dem Altersvorsorgedepot, soweit sie auf geförderten Beiträgen beruht, unterliegt in vollem Umfang deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Bei Rürup gilt ebenfalls die volle nachgelagerte Besteuerung der Rentenzahlungen. Rechne den Steuervorteil heute also gegen die Steuer im Alter gegen.
Punkte, die du vor dem Doppelabschluss prüfen solltest:
- Vergleiche die Effektivkosten beider Verträge, schon wenige Zehntel Prozent kosten über Jahrzehnte spürbar Rendite.
- Kläre, ob du Garantie oder renditeorientiert anlegen willst, das gilt für beide Verträge getrennt.
- Prüfe die Auszahlbedingungen, das Altersvorsorgedepot erlaubt bis zu 30 Prozent Teilauszahlung, Rürup nur die Verrentung.
- Denke an den Todesfall, bei Rürup gibt es meist keine oder nur eingeschränkte Vererbung.
- Behalte deinen jährlichen Gesamtbeitrag im Blick, damit du dich nicht überzahlst.
Beim staatlich anerkannten Standard-Altersvorsorgedepot dürfen die Effektivkosten 1,0 Prozent pro Jahr nicht überschreiten. Bei Rürup-Verträgen gibt es keine vergleichbare gesetzliche Deckelung. Ein Kostenvergleich lohnt sich deshalb besonders, bevor du einen Rürup-Vertrag abschließt.
Wie sich einzelne Kostenpositionen auf dein Endkapital auswirken, schlüsseln die Kosten des Altersvorsorgedepots im Detail auf.
Wann kannst du das Altersvorsorgedepot abschließen?
Das Altersvorsorgedepot ist ab dem 1. Januar 2027 abschließbar. Der Bundestag beschloss die Reform am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, und das Gesetz trat Ende Mai 2026 in Kraft. Vorher gibt es die neue geförderte Variante noch nicht.
Die Rürup-Rente kannst du dagegen schon heute abschließen, sie ist von der Reform nicht betroffen. Du kannst also einen bestehenden Rürup-Vertrag ab 2027 mit einem frisch abgeschlossenen Altersvorsorgedepot ergänzen. Ein gesetzliches Mindestalter für die Einzahlung ins Altersvorsorgedepot gibt es nicht. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, sichert sich zusätzlich den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.