Ab 2027 kannst du bis zu 6.840 Euro pro Jahr in ein gefördertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Die staatliche Zulage von maximal 540 Euro pro Person bekommst du nur auf die ersten 1.800 Euro. Für Gutverdiener stellt sich damit eine klare Frage: Zählt vor allem die kleine Zulage oder der weit größere Steuervorteil auf den gesamten Beitrag?
Wer viel verdient, holt seinen Vorteil weniger über die Zulagenquote und mehr über den hohen persönlichen Steuersatz in der Ansparphase. Die nachgelagerte Besteuerung im Alter frisst einen Teil davon wieder auf. Wie viel netto übrig bleibt, hängt an deinem Steuersatz heute und im Ruhestand.
Was ist das Altersvorsorgedepot und ab wann kannst du es abschließen?
Das Altersvorsorgedepot ist der gesetzliche Nachfolger der Riester-Rente und ab dem 1. Januar 2027 abschließbar. Geschaffen hat es das Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag am 27. März 2026 beschloss und der Bundesrat am 8. Mai 2026 bestätigte. In Kraft trat das Gesetz Ende Mai 2026.
Anders als bei der klassischen Riester-Rente sparst du im Depot direkt in Aktien, Fonds und ETFs. Es gibt eine Variante mit Beitragsgarantie und eine renditeorientierte Variante ohne Garantie. Für Gutverdiener mit langem Anlagehorizont ist besonders die garantiefreie Depotvariante interessant, weil sie das volle Renditepotenzial der Kapitalmärkte nutzt. Bestehende Riester-Verträge laufen unveränderter weiter, ab 2027 kannst du aber keinen neuen Vertrag nach altem Riester-Modell mehr abschließen. Neu ist außerdem, dass Selbstständige erstmals Zugang zur Förderung bekommen.
Einen bestehenden Riester-Vertrag kannst du in ein Altersvorsorgedepot überführen. Wie das Produkt grundsätzlich funktioniert, erklärt der Beitrag dazu, was das Altersvorsorgedepot ausmacht.
Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot für Gutverdiener?
Die Grundzulage beträgt maximal 540 Euro pro Person und Jahr, erreicht bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Der Staat gibt 50 Prozent Zulage auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Prozent auf jeden weiteren Euro bis zur Grenze von 1.800 Euro.
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Für einen Gutverdiener ohne Kinder ist die Zulagenquote schnell erklärt. Auf 1.800 Euro Eigenbeitrag gibt es 540 Euro Zulage, das sind 30 Prozent bezogen auf den Eigenbeitrag. Alles, was du darüber hinaus bis zur Obergrenze von 6.840 Euro einzahlst, bekommt keine Zulage mehr. Der Vorteil oberhalb von 1.800 Euro entsteht allein über die steuerliche Begünstigung. Leg die Zulagenquoten mal direkt nebeneinander:
| Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Zulagenquote |
|---|---|---|
| 360 Euro | 180 Euro | 50,0 Prozent |
| 900 Euro | 315 Euro | 35,0 Prozent |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 30,0 Prozent |
| 3.600 Euro | 540 Euro | 15,0 Prozent |
| 6.840 Euro | 540 Euro | 7,9 Prozent |
Je mehr du einzahlst, desto kleiner fällt die Zulagenquote aus. Wer 6.840 Euro einzahlt, holt sich über die Zulage nur noch 7,9 Prozent zurück. Der eigentliche Hebel für Gutverdiener liegt woanders, nämlich beim Steuervorteil.
Warum zählt für Gutverdiener vor allem der Steuervorteil beim Altersvorsorgedepot?
Für Gutverdiener bringt die steuerliche Absetzbarkeit meist deutlich mehr als die Zulage. Zwar sind nur die ersten 1.800 Euro zulagengefördert, den gesamten Beitrag von bis zu 6.840 Euro kannst du aber steuerlich begünstigt behandeln, und bei einem hohen Grenzsteuersatz wirkt das kräftig.
Ein Rechenbeispiel macht das greifbar. Angenommen, du bist ledig, hast keine Kinder und einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent. Du zahlst den vollen Betrag von 6.840 Euro ein. Der Steuervorteil auf diesen Beitrag beträgt rund 2.873 Euro (42 Prozent von 6.840 Euro). Auf die ersten 1.800 Euro rechnet das Finanzamt die bereits erhaltene Zulage von 540 Euro gegen den Steuervorteil an, sodass unterm Strich die jeweils günstigere Förderung greift. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz übersteigt der Steuervorteil die Zulage klar. Rechne einmal mit, was pro Jahr bei unterschiedlichen Einzahlbeträgen zusammenkommt:
Die Werte sind gerundet und dienen der Orientierung, nicht als Steuerberatung.
| Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Steuervorteil bei 42 Prozent | Gesamtförderung effektiv |
|---|---|---|---|
| 1.800 Euro | 540 Euro | 756 Euro | 756 Euro |
| 3.600 Euro | 540 Euro | 1.512 Euro | 1.512 Euro |
| 6.840 Euro | 540 Euro | 2.873 Euro | 2.873 Euro |
Steuervorteil und Zulage werden nicht einfach addiert, sondern gegeneinander verrechnet. Am Ende zählt die jeweils höhere Förderung. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent liegt der Steuervorteil über der Zulage, deshalb wirkt für dich die steuerliche Begünstigung. Wie das im Detail funktioniert, erklärt der Beitrag dazu, ob das Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar ist.
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent beträgt der Steuervorteil auf 1.800 Euro Eigenbeitrag rund 756 Euro. Die Grundzulage liegt bei 540 Euro. Das Finanzamt verrechnet beide Förderungen, du bekommst automatisch den höheren Betrag. Wer den vollen Jahresbeitrag von 6.840 Euro einzahlt, kommt auf einen Steuervorteil von rund 2.873 Euro.
Was bedeutet die nachgelagerte Besteuerung für dich als Gutverdiener?
Nachgelagerte Besteuerung bedeutet: Du sparst in der Ansparphase Steuern, zahlst dafür in der Auszahlphase. Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, unterliegen im Alter in vollem Umfang deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Genau hier entscheidet sich, wie viel vom Vorteil netto übrig bleibt.
Für Gutverdiener ist das Kalkül klar. Heute stellst du den Beitrag bei einem hohen Grenzsteuersatz von 42 Prozent frei. Im Ruhestand liegt dein zu versteuerndes Einkommen bei den meisten Menschen niedriger, weil Gehalt und andere Einkünfte wegfallen. Ist dein Steuersatz im Alter niedriger als heute, machst du einen echten Gewinn aus der Steuerstundung. Gerade sehr gut verdienende Selbstständige oder Führungskräfte mit hohen Alterseinkünften sollten hier nicht blind rechnen. Wer im Ruhestand weiter im Spitzensteuersatz landet, verliert einen großen Teil des vorgezogenen Vorteils. Für die meisten Angestellten mit sinkendem Alterseinkommen bleibt die Rechnung dagegen positiv.
Der Steuersatzeffekt entscheidet über deinen tatsächlichen Vorteil:
- Steuersatz im Alter deutlich niedriger als heute: der Steuervorteil wird zum echten Netto-Gewinn.
- Steuersatz im Alter ähnlich hoch wie heute: es bleibt vor allem der Zinseszinseffekt auf die gestundeten Steuern.
- Steuersatz im Alter höher als heute: der Vorteil schmilzt und kann sich ins Gegenteil drehen.
- Hohe Betriebsrenten oder Mieteinnahmen im Ruhestand: rechne genau, dein Alters-Steuersatz könnte höher liegen als gedacht.
Wie viel kannst du mit parallelen Depots insgesamt einzahlen?
Mit mehreren Altersvorsorgeverträgen verdoppelt sich der insgesamt einzahlbare Jahresbetrag auf bis zu 13.680 Euro. Neben einem bestehenden Altvertrag sind bis zu zwei weitere neue Altersvorsorgeverträge zulässig, du kannst also parallel mehr als ein Depot führen.
Für Gutverdiener mit hohen Sparraten ist das interessant, hat aber einen klaren Haken. Die Zulagenförderung bleibt pro Person auf den geförderten Höchstbeitrag begrenzt. Die Grundzulage bekommst du nur einmal pro Person auf 1.800 Euro Eigenbeitrag, egal wie viele Depots du führst. Über zwei Depots vergrößerst du also das steuerlich begünstigte Volumen, nicht die Zulage. Was dabei zu beachten ist, erklärt der Beitrag zum Altersvorsorgedepot mit zwei Depots. Leg die Varianten mal direkt nebeneinander:
Die Werte gelten pro Person und Jahr.
| Ein Depot | Zwei Depots | |
|---|---|---|
| Max. Einzahlung pro Jahr | 6.840 Euro | 13.680 Euro |
| Zulagengefördeter Beitrag | 1.800 Euro | 1.800 Euro |
| Max. Grundzulage | 540 Euro | 540 Euro |
| Steuerlich begünstigtes Volumen | höher als Zulagengrenze | deutlich höher |
Das zweite Depot bringt dir also mehr Spielraum beim steuerlich begünstigten Sparen, aber keine zusätzliche Zulage. Für Gutverdiener, die ohnehin den vollen Steuervorteil ausschöpfen wollen, kann das trotzdem sinnvoll sein.
Wie profitieren Ehepartner und Kinder von der Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Führen beide Ehepartner ein eigenes gefördertes Depot, gibt es die Grundzulage doppelt, also bis zu zweimal 540 Euro pro Jahr. Die Förderung ist personengebunden, deshalb braucht jeder Ehepartner ein eigenes Depot auf seinen Namen. Ein Gemeinschaftsdepot gibt es für die geförderte Variante nicht.
Für Familien mit einem gutverdienenden Hauptverdiener lohnt der Blick auf den Partner. Ist ein Ehepartner nicht unmittelbar förderberechtigt, kann er über die mittelbare Förderung mit einem eigenen Vertrag und einem kleinen Mindesteigenbeitrag bis zu 175 Euro Grundzulage erhalten. Details dazu liefert der Beitrag zum Altersvorsorgedepot und Ehepartner. Kinder erhöhen die Förderung spürbar. Die Kinderzulage beträgt 100 Prozent Zulage auf bis zu 300 Euro Eigenbeitrag je Kind und Jahr, also maximal 300 Euro pro Kind. Den vollen Kinderzuschlag erreichst du schon ab rund 25 Euro Eigenbeitrag im Monat je Kind. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Schau dir an, was eine Familie mit zwei förderberechtigten Ehepartnern und zwei Kindern jährlich zusammenbekommt:
Die Kinderzulagen werden in der Regel einem Elternteil zugeordnet.
| Förderbaustein | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Grundzulage Ehepartner A | 540 Euro |
| Grundzulage Ehepartner B | 540 Euro |
| Kinderzulage Kind 1 | 300 Euro |
| Kinderzulage Kind 2 | 300 Euro |
| Summe Zulagen | 1.680 Euro |
1.680 Euro Zulagen pro Jahr sind für eine Familie mit zwei Kindern ein handfester Betrag, der die Zulagenquote auch bei hohen Einzahlungen wieder attraktiver macht.
Wer heute 42 Prozent Steuern zahlt und im Ruhestand auf 25 Prozent kommt, macht mit dem Altersvorsorgedepot einen echten Gewinn. Das ist kein Zufall, sondern das Prinzip der Steuerstundung.
Uwe Lätsch, finanda
Welche Kosten fallen beim Altersvorsorgedepot an?
Für das staatlich anerkannte Standard-Altersvorsorgedepot sind die Effektivkosten (also alle Kosten zusammengerechnet auf den Depotwert pro Jahr) auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt. Abschluss- und Vertriebskosten müssen über die gesamte Ansparphase verteilt werden, nicht in den ersten Jahren abgezogen. Das schützt dich vor bösen Überraschungen zu Beginn.
Für Gutverdiener mit großen Depotvolumen wirken schon wenige Zehntel Prozent Kostenunterschied über Jahrzehnte gewaltig. In der Praxis verlangen viele Broker keine Depotgebühr. Günstige ETFs haben laufende Kosten von rund 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr, Sparplanausführungen sind bei vielen Anbietern kostenlos. Die einzelnen Posten erklärt der Beitrag zu den Kosten beim Altersvorsorgedepot. Achte bei der Anbieterauswahl auf diese Punkte:
- Depotgebühr, im Idealfall 0 Euro pro Jahr.
- Laufende Fondskosten (TER) der genutzten ETFs, möglichst 0,1 bis 0,3 Prozent.
- Kosten je Sparplanausführung, oft kostenlos, teils bis rund 1,50 Euro.
- Effektivkostenquote des Standarddepots, gedeckelt auf maximal 1,0 Prozent.
- Konditionen für einen späteren Anbieterwechsel.
Ein Anbieterwechsel ist nach fünf Jahren kostenfrei möglich. Außerhalb dieser Frist darf der neue Anbieter höchstens 150 Euro Wechselgebühr verlangen. Wechseln kannst du auch zu Beginn der Auszahlungsphase.
Beim staatlich anerkannten Standard-Altersvorsorgedepot dürfen die Effektivkosten 1,0 Prozent pro Jahr nicht überschreiten. Bei einem Depotstand von 100.000 Euro sind das maximal 1.000 Euro Kosten pro Jahr. Günstige ETF-Depots liegen in der Praxis deutlich darunter, oft bei 0,2 bis 0,4 Prozent.
Ab welchem Alter kannst du dir das angesparte Kapital auszahlen lassen?
Die Auszahlphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und muss spätestens mit dem 70. Geburtstag starten. Für die Einzahlung gibt es kein gesetzliches Mindestalter, je früher du startest, desto länger arbeitet der Zinseszins für dich.
Zu Rentenbeginn kannst du eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals entnehmen. Der Rest läuft als lebenslange Leibrente oder als befristeter Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss. Für Gutverdiener mit hohem Kapitalstock ist die Teilkapitaloption reizvoll, weil sie Spielraum für größere Ausgaben oder Umschichtungen im Ruhestand schafft. Denk dabei an die Steuer: Eine große Einmalentnahme kann dein zu versteuerndes Einkommen in dem Jahr nach oben treiben. Die Feinheiten der Auszahlung erklärt der Beitrag zur Auszahlungsphase des Altersvorsorgedepots.
Was passiert mit dem Depot im Todesfall?
Stirbt der Sparer, kann das angesparte Vermögen ohne Abzüge und ohne Verlust der Förderung auf einen Altersvorsorgevertrag übertragen werden, der auf den Namen des überlebenden Ehegatten läuft. Das ist die günstigste Variante der Übertragung.
Wird das Vermögen an andere Personen als den Ehepartner vererbt, müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Noch nicht ausgezahltes angespartes Vermögen ist grundsätzlich vererbbar. Bei einer lebenslangen Leibrente ohne Garantiezeit ist nach Rentenbeginn keine Vererbung vorgesehen. Optional lässt sich eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbaren, in der Hinterbliebene die Rente weiter erhalten. Für Erben gelten die normalen erbschaftsteuerlichen Freibeträge, beim Ehepartner 500.000 Euro und bei Kindern 400.000 Euro. Vermögende Familien sollten die Vererbung frühzeitig durchdenken, damit die Zulagenrückzahlung nicht zur teuren Überraschung wird.
Für wen als Gutverdiener lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot lohnt sich für Gutverdiener vor allem dann, wenn dein Steuersatz im Alter niedriger liegt als heute und du den Anlagehorizont hast, um das Kapital in der renditeorientierten Variante wachsen zu lassen. Der große Hebel ist nicht die gedeckelte Zulage, sondern die steuerliche Begünstigung auf bis zu 6.840 Euro pro Jahr.
Klar rechnet es sich in diesen Fällen:
- Hoher Grenzsteuersatz heute, absehbar niedrigerer Steuersatz im Ruhestand.
- Langer Anlagehorizont von 20 Jahren und mehr für den Zinseszinseffekt.
- Wunsch nach voller Aktienquote über die garantiefreie Depotvariante.
- Familie mit Partner und Kindern, um Grund- und Kinderzulagen mehrfach zu nutzen.
Vorsichtig sein solltest du in anderen Konstellationen:
- Sehr hohe Alterseinkünfte, die deinen Steuersatz im Ruhestand oben halten.
- Wunsch nach voller Flexibilität, denn das Kapital ist bis frühestens 65 gebunden.
- Bedürfnis nach freier Vererbung, weil die Leibrente ohne Garantiezeit nach Rentenbeginn nicht vererbt wird.
Wer maximale Flexibilität über Förderung stellt, sollte den ungeförderten Weg gegenrechnen. Den Vergleich liefert der Beitrag zur Frage Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan. Deine Sparraten und deine gesamte Altersvorsorge behältst du mit der kostenlosen finanda-App an einem Ort im Blick, was den Vergleich mehrerer Bausteine erleichtert.
Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.