Beim geförderten Altersvorsorgedepot darfst du nicht nur einen Vertrag führen. Neben einem bestehenden Altvertrag sind bis zu zwei weitere neue Altersvorsorgeverträge erlaubt, womit der Betrag, den du pro Jahr einzahlen kannst, auf bis zu 13.680 Euro steigt.
Was viele dabei übersehen: Die staatliche Zulage vervielfacht sich nicht mit. Sie bleibt pro Person auf den geförderten Höchstbeitrag begrenzt. Ob sich ein zweites Depot für dich rechnet, hängt also weniger an der Zulage als an deinem Sparziel.
Wie viele Altersvorsorgedepots darfst du gleichzeitig führen?
Mehrere Altersvorsorgedepots parallel zu besparen ist ausdrücklich zulässig: Neben einem bestehenden Altvertrag darfst du bis zu zwei weitere neue Altersvorsorgeverträge führen.
Das Altersvorsorgedepot ist seit dem 1. Januar 2027 abschließbar und der gesetzliche Nachfolger der Riester-Rente. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag am 27. März 2026 beschloss und der Bundesrat am 8. Mai 2026 bestätigte. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann ihn weiterlaufen lassen oder in ein Altersvorsorgedepot wechseln.
Ein zweites Depot ergibt vor allem dann Sinn, wenn du unterschiedliche Anlagestrategien trennen willst. Du kannst etwa einen Vertrag mit Beitragsgarantie besparen und einen zweiten renditeorientiert ohne Garantie über breite ETFs (börsengehandelte Indexfonds). Beide Varianten sind gesetzlich vorgesehen.
Die wichtigsten Grenzen für parallele Depots im Überblick:
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- Erlaubt sind neben einem Altvertrag bis zu zwei weitere neue Verträge.
- Der einzahlbare Jahresbetrag verdoppelt sich auf bis zu 13.680 Euro.
- Die Zulagenförderung bleibt pro Person begrenzt, nicht pro Depot.
- Jedes Depot läuft auf deinen Namen, ein Gemeinschaftsdepot gibt es für die geförderte Variante nicht.
Wie viel kannst du mit zwei Depots insgesamt einzahlen?
Mit einem einzelnen Altersvorsorgedepot kannst du pro Jahr bis zu 6.840 Euro einzahlen. Führst du zwei Depots parallel, verdoppelt sich dieser Rahmen auf bis zu 13.680 Euro pro Jahr.
Von diesem Rahmen sind aber nur die ersten 1.800 Euro pro Jahr zulagengefördert. Alles darüber kannst du steuerlich begünstigt zusätzlich ansparen, eine Grundzulage gibt es darauf nicht. Der geförderte Höchst-Eigenbeitrag von 1.800 Euro gilt für dich als Person, egal auf wie viele Depots du ihn verteilst.
Das teilt den Betrag in drei Zonen, die du je nach Ziel unterschiedlich nutzt:
| Betrag pro Jahr | Was du dafür bekommst | |
|---|---|---|
| Zulagenzone | bis 1.800 Euro Eigenbeitrag | Grundzulage bis 540 Euro plus Kinderzulagen |
| Steuerzone | 1.800,01 bis 6.840 Euro je Depot | steuerliche Begünstigung, keine Zulage |
| Zweites Depot | zusätzlich bis 6.840 Euro | weiterer steuerlich begünstigter Rahmen |
Für die meisten Sparer ist der Sprung auf 13.680 Euro theoretisch. Wer 1.800 Euro im Jahr voll ausschöpft, holt bereits die maximale Zulage ab. Erst wer deutlich mehr zurücklegen will und den erweiterten steuerbegünstigten Rahmen eines Depots ausreizt, kommt überhaupt in die Nähe eines zweiten Vertrags.
Verdoppelt sich die Zulage mit einem zweiten Depot?
Die Zulage ist personengebunden und bleibt pro Person auf den geförderten Höchstbeitrag von 1.800 Euro Eigenbeitrag begrenzt. Ein zweites Depot bringt dir keine zweite Grundzulage.
Die Grundzulage staffelt sich so: 50 Prozent Zulage auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, danach 25 Prozent auf den weiteren Eigenbeitrag bis 1.800 Euro. Voll ausgeschöpft ergibt das 180 Euro plus 360 Euro, also 540 Euro pro Jahr. Dieser Deckel gilt für dich als Person, nicht für jedes einzelne Depot.
Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied deutlich. Angenommen, du zahlst insgesamt 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr ein. Ob du diese 1.800 Euro komplett in ein Depot steckst oder auf zwei Depots mit je 900 Euro aufteilst, ändert an der Zulage nichts:
| Ein Depot mit 1.800 Euro | Zwei Depots mit je 900 Euro | |
|---|---|---|
| 50 % auf erste 360 Euro | 180 Euro | 180 Euro (gesamt) |
| 25 % auf 360,01 bis 1.800 Euro | 360 Euro | 360 Euro (gesamt) |
| Grundzulage gesamt | 540 Euro | 540 Euro |
Aufteilen bringt keinen Zulagenvorteil. Die Staffelung wird über deine gesamten Eigenbeiträge gerechnet, nicht je Vertrag.
Wann lohnt sich ein zweites Altersvorsorgedepot?
Ein zweites Depot lohnt sich, wenn du mehr als 6.840 Euro pro Jahr für die Altersvorsorge zurücklegen willst oder zwei klar getrennte Anlagestrategien fahren möchtest. Für die reine Zulagenoptimierung bringt es dir nichts.
Der häufigste sinnvolle Grund ist die Trennung von Sicherheit und Rendite. Du sicherst einen Teil deiner Beiträge über eine Variante mit Beitragsgarantie ab und lässt einen zweiten Teil renditeorientiert ohne Garantie in breit gestreute ETFs laufen. So mischst du bewusst dein Risiko, statt beides in einem Topf zu vermengen.
Ein weiterer Grund ist der Wunsch, verschiedene Anbieter zu testen oder einen alten Riester-Vertrag parallel zu einem neuen Depot weiterzuführen. Diese Konstellationen sprechen für ein zweites Depot:
- Du willst mehr als 6.840 Euro pro Jahr für die Rente ansparen.
- Du trennst Garantievariante und renditeorientierte Variante bewusst.
- Du behältst einen Riester-Altvertrag und startest zusätzlich ein neues Depot.
- Du willst Anbieter und Konditionen parallel vergleichen.
Gegen ein zweites Depot spricht der doppelte Verwaltungsaufwand und die Gefahr, den Überblick über Sparraten und Kosten zu verlieren. Mit einer App wie finanda behältst du deine Sparraten und deine gesamte Altersvorsorge an einem Ort im Blick, auch wenn mehrere Verträge laufen.
Welche Kosten entstehen bei zwei parallelen Depots?
Bei zwei Depots fallen die Kosten grundsätzlich doppelt an, weil jeder Vertrag eigene Gebühren mitbringt. Für das staatlich anerkannte Standard-Altersvorsorgedepot sind die Effektivkosten (also alle laufenden Kosten zusammengerechnet) auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt.
In der Praxis verlangen viele Broker gar keine Depotgebühr. Günstige ETFs haben laufende Kosten von rund 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr, Sparplanausführungen sind bei vielen Anbietern kostenlos, bei einzelnen kosten sie bis rund 1,50 Euro je Ausführung. Achte darauf, dass Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Ansparphase verteilt werden und nicht in den ersten Jahren abgezogen werden.
Ein einfaches Beispiel zeigt, wie sich zwei Depots bei den laufenden Kosten unterscheiden können. Angenommen, du hast in jedem Depot 20.000 Euro liegen, in einem einen günstigen ETF mit 0,15 Prozent, im anderen einen teureren Baustein mit 0,8 Prozent:
| Depot A (0,15 %) | Depot B (0,8 %) | |
|---|---|---|
| Angespartes Kapital | 20.000 Euro | 20.000 Euro |
| Laufende Kosten pro Jahr | 30 Euro | 160 Euro |
| Depotgebühr (Beispiel) | 0 Euro | 0 Euro |
Über lange Laufzeiten schmälert schon ein Unterschied von wenigen Zehntel Prozent das Endkapital spürbar. Wenn du zwei Depots führst, lohnt es sich, beide auf günstige Kosten zu prüfen. Details dazu findest du unter den Kosten beim Altersvorsorgedepot.
Kannst du zwischen den Depots den Anbieter wechseln?
Ein Anbieterwechsel ist nach fünf Jahren kostenfrei möglich. Außerhalb dieser Frist darf der neue Anbieter höchstens 150 Euro Wechselgebühr verlangen.
Diese Regel gilt für jedes deiner Depots einzeln. Bist du mit einem Vertrag unzufrieden, kannst du ihn zu einem anderen Anbieter übertragen, ohne die Förderung zu verlieren. Ein Wechsel ist auch zu Beginn der Auszahlungsphase möglich.
Wer mehrere Depots parallel führt, sollte sich die Fünf-Jahres-Frist je Vertrag merken. Vor Ablauf lohnt der Wechsel finanziell selten, weil die 150 Euro Gebühr den Vorteil auffressen können.
Was passiert mit mehreren Depots im Todesfall?
Stirbst du, kann das angesparte Vermögen aus jedem deiner Depots ohne Abzüge und ohne Verlust der Förderung auf einen Altersvorsorgevertrag übertragen werden, der auf den Namen deines überlebenden Ehegatten lautet. Das gilt für alle parallelen Depots.
Geht das Vermögen an andere Personen als den Ehepartner, müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Noch nicht ausgezahltes angespartes Vermögen ist grundsätzlich vererbbar. Für Erben gelten die normalen erbschaftsteuerlichen Freibeträge, also 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro für Kinder.
Nach Rentenbeginn wird es wichtig: Bei einer lebenslangen Leibrente ohne Garantiezeit ist keine Vererbung vorgesehen. Optional lässt sich eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbaren, in der Hinterbliebene die Rente weiter erhalten. Was bei der Auszahlung im Todesfall passiert, solltest du bei zwei Depots pro Vertrag getrennt prüfen.
Zwei eigene Depots oder je ein Depot pro Ehepartner?
Führen beide Ehepartner je ein eigenes Altersvorsorgedepot, gibt es die Grundzulage doppelt, also bis zu zwei Mal 540 Euro plus die Kinderzulagen. Das schlägt zwei Depots auf einem Namen bei der Zulage deutlich.
Weil die Förderung personengebunden ist, braucht jeder Ehepartner einen eigenen Vertrag auf seinen Namen. Ein Gemeinschaftsdepot gibt es für die geförderte Variante nicht. Ist ein Partner nicht unmittelbar förderberechtigt, kann er über die mittelbare Förderung mit einem eigenen Vertrag und einem kleinen Mindesteigenbeitrag bis zu 175 Euro Grundzulage erhalten.
Der Unterschied zwischen beiden Wegen wird an den Zahlen sichtbar. Nimm ein Paar mit zwei Kindern, beide voll förderberechtigt, jeder zahlt 1.800 Euro Eigenbeitrag plus je 300 Euro für die Kinder ein:
| Zwei Depots, eine Person | Je ein Depot pro Ehepartner | |
|---|---|---|
| Grundzulage | 1 x 540 Euro | 2 x 540 Euro |
| Kinderzulage (2 Kinder) | 2 x 300 Euro | 2 x 300 Euro |
| Zulage gesamt pro Jahr | 1.140 Euro | 1.680 Euro |
Für Paare ist die Sache damit klar: Erst je ein eigenes Depot pro Person voll nutzen, bevor eine Einzelperson über ein zweites Depot nachdenkt. Wie ihr die Zulage als Paar optimal verteilt, hängt vom Förderstatus beider Partner ab.
Für wen ergibt ein zweites Depot in der Praxis Sinn?
Ein zweites Depot auf einer Person ist ein Nischenfall. Es passt zu Gutverdienern und Selbstständigen, die mehr als 6.840 Euro im Jahr zurücklegen wollen und den steuerbegünstigten Rahmen eines Depots bereits ausschöpfen. Selbstständige erhalten mit der Reform erstmals Zugang zur Förderung.
Für alle anderen gilt eine klare Reihenfolge:
- Zuerst 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Person für die volle Zulage einzahlen.
- Bei Paaren beide Einzeldepots ausschöpfen, das bringt bis zu zwei Mal 540 Euro.
- Danach den steuerbegünstigten Rahmen bis 6.840 Euro nutzen.
- Erst wenn das nicht reicht, über ein zweites Depot nachdenken.
- Kosten und Wechselfristen jedes Depots einzeln prüfen.
Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.