Beim geförderten Altersvorsorgedepot gibt es zwei Höchstbeträge, die du auseinanderhalten musst. Der erste liegt bei 1.800 Euro pro Jahr und bestimmt, bis wohin der Staat Zulagen draufpackt. Der zweite liegt bei 6.840 Euro pro Jahr und ist die absolute Obergrenze dafür, wie viel du überhaupt einzahlen darfst.
Wer diese beiden Zahlen verwechselt, verschenkt entweder Zulagen oder wundert sich, warum oberhalb von 1.800 Euro nichts mehr vom Staat kommt. Das Altersvorsorgedepot ist ab dem 1. Januar 2027 abschließbar und löst die Riester-Rente ab.
Wie hoch ist der Höchstbetrag beim Altersvorsorgedepot?
Pro Jahr darfst du bis zu 6.840 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Das ist die harte Obergrenze für deine Eigenbeiträge. Davon sind aber nur die ersten 1.800 Euro mit den staatlichen Zulagen gefördert. Den Betrag von 1.800,01 Euro bis 6.840 Euro kannst du zwar zusätzlich ansparen und steuerlich begünstigt geltend machen, er bringt dir aber keine weitere Grundzulage.
Du hast also zwei Grenzen im Kopf zu behalten. Die Zulagengrenze bei 1.800 Euro entscheidet, wie viel Geld dir der Staat schenkt. Die Einzahlgrenze bei 6.840 Euro entscheidet, wie viel du maximal in dieses steuerlich geschützte Depot packen kannst. Diese Beträge gelten pro förderberechtigter Person. Bei einem Ehepaar mit je eigenem gefördertem Altersvorsorgedepot zählt jede Grenze doppelt.
Leg die beiden Werte direkt nebeneinander, damit klar wird, wofür welche Grenze steht.
| Betrag pro Jahr | Wirkung | |
|---|---|---|
| Geförderter Höchst-Eigenbeitrag | 1.800 Euro | Bis hierhin gibt es Grundzulage vom Staat |
| Maximaler Eigenbeitrag insgesamt | 6.840 Euro | Absolute Obergrenze der Einzahlung, oberhalb 1.800 Euro nur steuerlich begünstigt |
Wie viel Zulage bekommst du auf den Höchstbetrag von 1.800 Euro?
Auf einen vollen Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr bekommst du 540 Euro Grundzulage. Das ist die maximale Grundzulage, die eine Person erreichen kann. Die Zulage errechnet sich in zwei Stufen und ist auf den ersten Euros deutlich großzügiger als weiter oben.
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Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt der Staat 50 Prozent dazu, das sind 180 Euro. Auf den Beitrag von 360,01 Euro bis 1.800 Euro, also weitere 1.440 Euro, gibt es 25 Prozent, das sind 360 Euro. Zusammen ergibt das genau 540 Euro Grundzulage bei vollem Eigenbeitrag.
Schau dir an, wie sich die Förderung auf die beiden Stufen verteilt.
| Eigenbeitrag-Stufe | Zulagensatz | Zulage |
|---|---|---|
| Erste 360 Euro | 50 Prozent | 180 Euro |
| 360,01 bis 1.800 Euro (1.440 Euro) | 25 Prozent | 360 Euro |
| Summe bei 1.800 Euro Eigenbeitrag | 540 Euro |
Wer 1.800 Euro einzahlt und 540 Euro Grundzulage erhält, startet mit einem Kapital von 2.340 Euro ins Depot. Das entspricht einer sofortigen Förderquote von 30 Prozent auf den Eigenbeitrag, noch bevor eine einzige Rendite anfällt.
Warum lohnt sich der erste Teil des Höchstbetrags am meisten?
Die ersten 360 Euro sind der ertragreichste Bereich deines gesamten Beitrags, weil hier 50 Prozent Zulage fließen. Danach halbiert sich der Fördersatz auf 25 Prozent, und oberhalb von 1.800 Euro gibt es gar keine Grundzulage mehr. Die Förderquote sinkt also mit jedem weiteren Euro, den du einzahlst.
Das lässt sich an der Förderquote gut ablesen. Bei 360 Euro Eigenbeitrag bekommst du 180 Euro, das sind 50 Prozent. Bei 1.800 Euro bekommst du 540 Euro, das sind nur noch 30 Prozent auf den gesamten Beitrag. Gehst du bis zur Obergrenze von 6.840 Euro, bleiben es weiterhin 540 Euro Zulage, was die Quote auf unter 8 Prozent des Eigenbeitrags drückt. Die klare Empfehlung lautet daher: Ziel zuerst auf die vollen 1.800 Euro. Erst wenn diese Grenze ausgereizt ist und du weiteres Geld langfristig anlegen willst, macht der Bereich bis 6.840 Euro Sinn.
Rechne einmal mit, wie stark die Förderquote mit steigendem Eigenbeitrag fällt.
| Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Förderquote |
|---|---|---|
| 360 Euro | 180 Euro | 50,0 Prozent |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 30,0 Prozent |
| 3.600 Euro | 540 Euro | 15,0 Prozent |
| 6.840 Euro | 540 Euro | 7,9 Prozent |
Welche Zulagen erhöhen deinen Gesamtvorteil über die Grundzulage hinaus?
Neben der Grundzulage gibt es drei weitere Förderbestandteile, die deinen Gesamtvorteil über die 540 Euro hinaus deutlich steigern können. Das sind die Kinderzulage, der Berufseinsteigerbonus und, für nicht erwerbstätige Ehepartner, die mittelbare Förderung.
Für jedes Kind gibt es 100 Prozent Zulage auf bis zu 300 Euro Eigenbeitrag pro Jahr, also maximal 300 Euro Kinderzulage je Kind. Diesen vollen Zuschlag erreichst du schon ab rund 25 Euro Eigenbeitrag im Monat je Kind. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, kassiert einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus obendrauf. Ein Rechenbeispiel macht das greifbar: Eine Person mit zwei Kindern zahlt 1.800 Euro ein und dazu je Kind rund 300 Euro. Sie bekommt 540 Euro Grundzulage plus zweimal 300 Euro Kinderzulage, also insgesamt 1.140 Euro Zulage pro Jahr. Das ist mehr als die Hälfte ihres gesamten Eigenbeitrags von 2.400 Euro.
Was die einzelnen Bausteine maximal bringen:
- Grundzulage: bis zu 540 Euro pro Jahr auf 1.800 Euro Eigenbeitrag
- Kinderzulage: bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr, voll ab rund 25 Euro Eigenbeitrag im Monat je Kind
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag
- Mittelbare Förderung für nicht erwerbstätige Ehepartner: bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr
Wie hoch ist der Höchstbetrag bei Ehepaaren mit zwei Depots?
Bei einem Ehepaar verdoppeln sich beide Grenzen, weil die Förderung personengebunden ist und jeder Partner ein eigenes Depot auf seinen Namen braucht. Ein Gemeinschaftsdepot gibt es für die geförderte Variante nicht. Führen beide Partner ein eigenes gefördertes Depot, gibt es die Grundzulage doppelt, also bis zu zweimal 540 Euro.
Damit steigt der geförderte Höchst-Eigenbeitrag auf 3.600 Euro für das Paar und der insgesamt einzahlbare Betrag auf 13.680 Euro. Ist ein Partner nicht unmittelbar förderberechtigt, kann er über die mittelbare Förderung mit eigenem Vertrag und kleinem Mindesteigenbeitrag bis zu 175 Euro Grundzulage erhalten. Mehr zu dieser Konstellation findest du beim Altersvorsorgedepot für Ehepartner.
Jetzt die Werte für eine Einzelperson und ein Ehepaar direkt gegenübergestellt.
| Einzelperson | Ehepaar (zwei Depots) | |
|---|---|---|
| Geförderter Höchst-Eigenbeitrag | 1.800 Euro | 3.600 Euro |
| Maximale Grundzulage | 540 Euro | 1.080 Euro |
| Maximaler Eigenbeitrag insgesamt | 6.840 Euro | 13.680 Euro |
Wer nur bis 1.800 Euro einzahlt, holt sich 30 Prozent Förderquote. Wer bis 6.840 Euro geht, ohne die Zulagengrenze voll auszuschöpfen, verschenkt den besten Teil der staatlichen Förderung.
Uwe Lätsch, finanda
Verdoppelt sich der Höchstbetrag beim Führen von zwei Depots?
Der einzahlbare Betrag verdoppelt sich mit zwei Depots, die Zulagenförderung aber nicht. Neben einem bestehenden Altvertrag sind bis zu zwei weitere neue Altersvorsorgeverträge zulässig, du kannst also parallel mehr als ein Altersvorsorgedepot führen. Damit steigt der insgesamt einzahlbare Jahresbetrag auf bis zu 13.680 Euro.
Die Grundzulage bleibt trotzdem pro Person auf 1.800 Euro Eigenbeitrag begrenzt. Du bekommst sie nur einmal, egal auf wie viele Depots du deine 1.800 Euro verteilst. Zwei Depots bringen dir also mehr Platz für steuerlich begünstigtes Sparen, aber keinen Cent zusätzliche Zulage. Wann sich ein zweites Depot rechnet und wann nicht, lässt sich in wenigen Punkten einordnen.
- Sinnvoll, wenn du deutlich mehr als 1.800 Euro pro Jahr steuerlich begünstigt anlegen willst
- Sinnvoll, wenn du bei einem zweiten Anbieter günstigere Kosten oder ein besseres Angebot findest
- Kein Vorteil, wenn du ohnehin nur bis zur Zulagengrenze von 1.800 Euro sparst
- Beachte, dass die Grundzulage pro Person nur einmal fließt, nicht pro Depot
Welchen Anteil vom Höchstbetrag solltest du einzahlen?
Als Faustregel gilt: Ziel zuerst auf die vollen 1.800 Euro Eigenbeitrag, weil du hier die maximale Grundzulage von 540 Euro mitnimmst. Das entspricht 150 Euro im Monat. Wer Kinder hat, sollte zusätzlich je Kind rund 25 Euro monatlich einplanen, um die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind zu sichern.
Erst wenn diese Zulagen ausgeschöpft sind, wird der Bereich zwischen 1.800 und 6.840 Euro interessant. Dort gibt es keine Grundzulage mehr, aber die Erträge wachsen im geschützten Depotmantel, und die Beiträge lassen sich steuerlich geltend machen. Ob sich das gegenüber einem freien Sparplan lohnt, hängt von deinem Steuersatz ab. Ein Blick auf den Vergleich zwischen Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan hilft bei der Entscheidung.
Für wen sich welcher Anteil des Höchstbetrags anbietet:
- Kleines Budget: mindestens 360 Euro pro Jahr, um die 50-Prozent-Stufe voll zu treffen
- Standardfall: die vollen 1.800 Euro für die maximale Grundzulage von 540 Euro
- Familien: 1.800 Euro plus rund 300 Euro je Kind für die volle Kinderzulage
- Gutverdiener mit hoher Sparquote: bis 6.840 Euro für zusätzlichen steuerlichen Vorteil
Damit deine Sparraten und deine gesamte Altersvorsorge nicht in einzelnen Portalen versanden, kannst du sie mit finanda an einem Ort im Blick behalten. So siehst du auf einen Blick, ob du deine 150 Euro im Monat wirklich regelmäßig einzahlst.
Was passiert steuerlich mit Beiträgen über 1.800 Euro beim Altersvorsorgedepot?
Beiträge oberhalb der Zulagengrenze bekommen keine Grundzulage mehr, lassen sich aber bis zur Gesamtgrenze von 6.840 Euro steuerlich begünstigt ansparen. In der Auszahlphase gilt für alle Leistungen aus geförderten Beiträgen die nachgelagerte Besteuerung (du zahlst Einkommensteuer erst bei der Auszahlung, nicht beim Einzahlen) mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz.
Du sparst in der Ansparphase Steuern und zahlst sie erst im Ruhestand, wenn dein Steuersatz oft niedriger ist.
Beiträge ins Altersvorsorgedepot mindern dein zu versteuerndes Einkommen heute. Steuern fallen erst bei der Auszahlung im Rentenalter an. Wer dann einen niedrigeren Steuersatz hat als während des Berufslebens, profitiert doppelt: durch die Zulage und durch den Steueraufschub.
Ab wann kannst du das angesparte Kapital aus dem Altersvorsorgedepot auszahlen lassen?
Die Auszahlphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und spätestens mit dem 70. Geburtstag. Bis dahin sammelt sich dein Kapital aus Eigenbeiträgen, Zulagen und Rendite an. Zu Rentenbeginn darfst du bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals einmalig als Teilkapital entnehmen.
Der Rest läuft als lebenslange Leibrente oder als befristeter Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reichen muss. Damit ist gesichert, dass dein aufgebautes Vermögen dich möglichst lange begleitet und nicht zu früh aufgebraucht ist. Wer jetzt mit dem Einzahlen beginnt, legt den Grundstein dafür, dass beide Grenzen, die 1.800 Euro und die 6.840 Euro, von Anfang an bewusst genutzt werden.
Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.