Altersvorsorge 11 Min. Lesezeit

Altersvorsorgedepot: Was der Bundesrat beschlossen hat

Uwe Lätsch
Uwe Lätsch
Finanzexperte bei Finanda · Aktualisiert am 15. August 2026

Am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge zugestimmt. Das Altersvorsorgedepot ist damit beschlossene Sache, der gesetzliche Nachfolger der Riester-Rente. Abschließbar sind die neuen Verträge ab dem 1. Januar 2027.

Gespart wird künftig in Aktien, Fonds und ETFs, wahlweise mit Beitragsgarantie oder in einer renditeorientierten Variante ohne Garantie. Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Person und Jahr gibt der Staat dazu, außerdem Kinderzulagen und einen Bonus für junge Einsteiger.

Was hat der Bundesrat am 8. Mai 2026 genau beschlossen?

Der Bundesrat hat dem Altersvorsorgereformgesetz zugestimmt und damit den letzten Schritt vor dem Inkrafttreten vollzogen. Den Bundestag hatte die Reform bereits am 27. März 2026 passiert, Ende Mai 2026 trat das Gesetz in Kraft.

Kern der Reform ist das geförderte Altersvorsorgedepot, das die klassische Riester-Rente ablöst. Statt teurer Versicherungsprodukte mit voller Beitragsgarantie stehen jetzt Aktien, Fonds und ETFs im Mittelpunkt. Du kannst zwischen einer Variante mit Beitragsgarantie und einer renditeorientierten Depotvariante ohne Garantie wählen. Neu ist außerdem, dass Selbstständige erstmals Zugang zur staatlichen Förderung bekommen.

Schau dir an, wie der gesetzliche Fahrplan von der Abstimmung bis zum ersten möglichen Vertragsabschluss aussieht.

Ereignis
27. März 2026Bundestag beschließt die Reform
8. Mai 2026Bundesrat stimmt zu
Ende Mai 2026Gesetz tritt in Kraft
1. Januar 2027Altersvorsorgedepot abschließbar

Was passiert jetzt mit deinem bestehenden Riester-Vertrag?

Dein alter Riester-Vertrag läuft ganz normal weiter, er wird weder gekündigt noch automatisch umgewandelt. Du musst also nichts überstürzen.

Ab dem 1. Januar 2027 lassen sich allerdings keine neuen Verträge nach dem alten Riester-Modell mehr abschließen. Wer einen Riester-Vertrag hat und die neuen Konditionen attraktiver findet, kann in ein Altersvorsorgedepot wechseln. Das lohnt sich vor allem dann, wenn dein Altvertrag hohe Kosten hat und du renditeorientierter sparen willst. Bevor du wechselst, rechne den Altvertrag durch: Prüfe garantierte Leistungen, laufende Kosten und ob eine Beitragsgarantie für dich noch sinnvoll ist. Ein übereilter Wechsel kann dich Garantien kosten, die im Alter bares Geld wert sind.

Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Person und Jahr. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag legt der Staat 50 Prozent drauf, auf jeden weiteren Euro bis zur Grenze von 1.800 Euro noch 25 Prozent.

Der geförderte Höchsteigenbeitrag liegt bei 1.800 Euro pro Jahr. Wer diesen Betrag ausschöpft, holt die maximale Grundzulage von 540 Euro. Die Rechnung dahinter ist einfach: 50 Prozent von 360 Euro ergeben 180 Euro, 25 Prozent von den restlichen 1.440 Euro ergeben 360 Euro, zusammen also 540 Euro. Dazu kommen Zulagen für Kinder und ein Bonus für junge Einsteiger. Die Kinderzulage bringt 100 Prozent auf bis zu 300 Euro Eigenbeitrag je Kind und Jahr, also maximal 300 Euro pro Kind. Den vollen Kinderzuschlag erreichst du schon ab rund 25 Euro Eigenbeitrag im Monat je Kind. Der Berufseinsteigerbonus beträgt einmalig 200 Euro, wenn du den Vertrag vor deinem 25. Geburtstag abschließt.

Rechne einmal mit, was pro Jahr wirklich zusammenkommt, je nachdem wie viel du einzahlst.

Eigenbeitrag pro JahrGrundzulageFörderquote
360 Euro180 Euro50 Prozent
720 Euro270 Euro37,5 Prozent
1.200 Euro390 Euro32,5 Prozent
1.800 Euro540 Euro30 Prozent

Die ersten 360 Euro sind mit Abstand am stärksten gefördert. Wer nur wenig übrig hat, sollte zumindest diesen Betrag pro Jahr einzahlen, weil hier jeder Euro 50 Cent Zulage bringt. Das ist ein Verhältnis, das kaum ein anderes Sparprodukt erreicht.

Wie viel bringt dir die Förderung mit Kindern konkret?

Mit Kindern steigt deine Förderung deutlich, weil jede Kinderzulage die staatliche Unterstützung um bis zu 300 Euro erhöht. Ein Rechenbeispiel macht das greifbar.

Nimm eine Familie, in der ein Elternteil den Höchsteigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr einzahlt und zwei Kinder hat, für die er den vollen Kinderzuschlag erreicht. Die Grundzulage beträgt 540 Euro, dazu kommen zweimal 300 Euro Kinderzulage. Das ergibt 1.140 Euro Zulage vom Staat auf 1.800 Euro Eigenbeitrag, also eine Förderquote von über 60 Prozent. Für Familien mit Kindern ist das geförderte Depot deshalb besonders interessant.

Diese Faktoren bestimmen, wie viel Förderung am Ende bei dir ankommt:

  • Höhe deines Eigenbeitrags bis maximal 1.800 Euro pro Jahr
  • Anzahl deiner Kinder mit Anspruch auf Kinderzulage
  • Ob du den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt (Berufseinsteigerbonus 200 Euro)
  • Ob du unmittelbar oder nur mittelbar förderberechtigt bist

Wer unmittelbar förderberechtigt ist, zahlt selbst in die gesetzliche Rentenversicherung ein oder ist Beamter. Mittelbar förderberechtigt bist du, wenn dein Ehepartner unmittelbar berechtigt ist und du einen eigenen Vertrag abschließt. Das führt direkt zur Frage, wie Ehepaare die Förderung am besten nutzen.

Wie viel kannst du insgesamt einzahlen?

Insgesamt darfst du pro Jahr bis zu 6.840 Euro in dein Altersvorsorgedepot einzahlen. Zulagengefördert sind davon aber nur die ersten 1.800 Euro.

Den Betrag oberhalb von 1.800 Euro kannst du steuerlich begünstigt zusätzlich ansparen. Zulagen fließen auf diesen Teil keine mehr, der Steuervorteil bleibt aber erhalten. Wer über die Zulagengrenze hinaus sparen will, nutzt dieses Extra-Volumen sinnvoll für den Vermögensaufbau fürs Alter. Willst du das Einzahlvolumen weiter erhöhen, kannst du parallel mehrere Depots führen. Neben einem bestehenden Altvertrag sind bis zu zwei weitere neue Altersvorsorgeverträge zulässig. Mit parallel geführten Depots verdoppelt sich der einzahlbare Jahresbetrag auf bis zu 13.680 Euro. Die Zulagenförderung bleibt aber pro Person begrenzt, die Grundzulage gibt es nur einmal auf 1.800 Euro Eigenbeitrag.

Zulagengrenze und Steuergrenze sind nicht dasselbe

Gefördert mit Zulagen sind nur die ersten 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Bis zu 6.840 Euro kannst du insgesamt einzahlen, der Rest oberhalb der Zulagengrenze bringt keinen Zuschuss mehr, ist aber steuerlich begünstigt. Wer mehr ansparen will, sollte beide Grenzen kennen.

Ab welchem Alter kannst du einzahlen und auszahlen?

Ein gesetzliches Mindestalter für die Einzahlung gibt es nicht. Je früher du startest, desto länger arbeitet der Zinseszinseffekt für dich, und der Berufseinsteigerbonus belohnt einen Abschluss vor dem 25. Geburtstag mit einmalig 200 Euro.

Die Auszahlphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Wer bereits in Rente ist, kann früher auszahlen. Spätestens mit dem 70. Geburtstag muss die Auszahlung starten, und ein Auszahlplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen. Diese Altersgrenzen strukturieren die gesamte Laufzeit deines Depots:

  • Einzahlung: kein Mindestalter, Bonus bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag
  • Auszahlung frühestens: mit Vollendung des 65. Lebensjahres
  • Auszahlung spätestens: Beginn mit dem 70. Geburtstag
  • Auszahlplan: Laufzeit mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr

Wer dicht am Renteneintritt plant, sollte die genauen Altersgrenzen beim Altersvorsorgedepot früh prüfen, damit keine Frist unbemerkt verstreicht.

Wie wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?

Zu Rentenbeginn kannst du dir einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals als Teilbetrag auszahlen lassen. Den Rest bekommst du als lebenslange Leibrente oder als befristeten Auszahlplan.

Ein befristeter Auszahlplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen. Bei der Leibrente erhältst du eine lebenslange Zahlung, unabhängig davon, wie alt du wirst. Steuerlich gilt für beide Wege die nachgelagerte Besteuerung: Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, werden in der Auszahlphase in vollem Umfang mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Welcher Weg zu dir passt, hängt davon ab, ob dir Planbarkeit oder lebenslange Absicherung wichtiger ist.

Genau hier trennt sich die Leibrente vom Auszahlplan in den entscheidenden Punkten.

Lebenslange LeibrenteBefristeter Auszahlplan
Dauerlebenslangmindestens bis zum 85. Lebensjahr
Teilauszahlung zu Beginnbis zu 30 Prozent möglichbis zu 30 Prozent möglich
Vererbung nach Rentenbeginnnur mit RentengarantiezeitRestkapital vererbbar
Besteuerungvoll nachgelagertvoll nachgelagert

Was passiert mit deinem Depot im Todesfall?

Stirbst du während der Ansparphase, kann das angesparte Vermögen ohne Abzüge und ohne Verlust der Förderung auf einen Altersvorsorgevertrag deines überlebenden Ehepartners übertragen werden. Voraussetzung ist ein Vertrag, der auf den Namen des Ehegatten lautet.

Wird das Vermögen an andere Personen als den Ehepartner vererbt, müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Noch nicht ausgezahltes Kapital ist grundsätzlich vererbbar. Bei einer lebenslangen Leibrente ohne Garantiezeit ist nach Rentenbeginn keine Vererbung vorgesehen. Optional kannst du eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbaren, in der Hinterbliebene die Rente weiter erhalten. Für Erben gelten die normalen erbschaftsteuerlichen Freibeträge: beim Ehepartner 500.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro. Wie sich die Auszahlung im Todesfall im Detail gestaltet, hängt stark von deiner gewählten Rentenform ab.

Wie viel darf das Altersvorsorgedepot kosten?

Für das staatlich anerkannte Standard-Altersvorsorgedepot sind die Effektivkosten (also alle Kosten zusammengerechnet auf den jährlichen Prozentsatz) auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt. Abschluss- und Vertriebskosten dürfen nicht in den ersten Jahren abgezogen werden, sondern müssen auf die gesamte Ansparphase verteilt werden.

In der Praxis liegen die Kosten oft deutlich unter der Obergrenze. Viele Broker verlangen keine Depotgebühr, günstige ETFs kosten rund 0,1 bis 0,3 Prozent laufende Gebühren pro Jahr, und Sparplanausführungen sind bei vielen Anbietern kostenlos, bei einzelnen bis rund 1,50 Euro je Ausführung. Trotzdem lohnt ein genauer Blick, denn über lange Laufzeiten schmälert schon ein Unterschied von wenigen Zehntel Prozent das Endkapital spürbar. Diese Kostenarten solltest du bei jedem Angebot vergleichen:

  • Effektivkosten des Depots, gedeckelt auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr
  • Depotgebühr des Anbieters (bei vielen Brokern 0 Euro)
  • Laufende Fondskosten der ETFs (TER rund 0,1 bis 0,3 Prozent)
  • Kosten je Sparplanausführung (oft kostenlos, teils bis rund 1,50 Euro)

Eine genaue Aufschlüsselung der einzelnen Kosten beim Altersvorsorgedepot hilft dir, teure von günstigen Angeboten zu trennen.

Kannst du später den Anbieter wechseln?

Ja, ein Anbieterwechsel ist nach fünf Jahren kostenfrei möglich. Innerhalb dieser Frist darf der neue Anbieter höchstens 150 Euro Wechselgebühr verlangen.

Auch zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du wechseln. Das gibt dir Spielraum, falls du mit den Konditionen deines Anbieters unzufrieden bist oder ein günstigeres Angebot findest. Du bist also an keinen Vertrag lebenslang gebunden, was die Entscheidung für einen Anbieter heute deutlich entspannter macht.

Wie profitieren Ehepartner vom Altersvorsorgedepot?

Ehepartner profitieren am meisten, wenn beide ein eigenes gefördertes Depot führen, denn dann gibt es die Grundzulage doppelt. Die Förderung ist personengebunden, ein gemeinsames Depot für die geförderte Variante existiert nicht.

Führen beide ein eigenes Depot, kommen bis zu zweimal 540 Euro Grundzulage zusammen, dazu die Kinderzulagen. Ist ein Ehepartner nicht unmittelbar förderberechtigt, etwa weil er nicht erwerbstätig ist, kann er über die mittelbare Förderung mit einem eigenen Vertrag und einem kleinen Mindesteigenbeitrag bis zu 175 Euro Grundzulage erhalten. Die Unterschiede zwischen unmittelbarer und mittelbarer Förderung zeigen sich am deutlichsten in einer Gegenüberstellung.

Schau, wie stark die Erwerbssituation beider Partner die jährliche Gesamtzulage beeinflusst.

Beide unmittelbar förderberechtigtEin Partner mittelbar
Depotszwei eigene Depotszwei eigene Depots
Grundzulage Partner 1bis 540 Eurobis 540 Euro
Grundzulage Partner 2bis 540 Eurobis 175 Euro
Summe Grundzulagebis 1.080 Eurobis 715 Euro

Wie ihr die Förderung als Paar aufteilt, hängt von der Erwerbssituation ab. Klärt das früh, damit keine Zulage verloren geht.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Am stärksten profitieren Familien mit Kindern und Ehepaare, bei denen beide einzahlen. Die Kombination aus Grund- und Kinderzulagen treibt die Förderquote schnell über 50 Prozent des Eigenbeitrags. Junge Menschen unter 25 nehmen zusätzlich den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro mit.

Auch Selbstständige gewinnen, weil sie erstmals Zugang zur Förderung bekommen. Wer renditeorientiert sparen will und einen langen Zeithorizont hat, ist mit der Depotvariante ohne Garantie meist besser aufgehoben als mit einer teuren Garantielösung, weil Aktien und ETFs über Jahrzehnte in der Regel höhere Erträge bringen. Wer nur wenige Jahre bis zur Rente hat, sollte genau rechnen, ob sich der Aufwand noch auszahlt.

Uwe Lätsch, finanda

Wer die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr einzahlt, bekommt 50 Cent Zulage auf jeden Euro. Das schlägt fast jede andere staatlich geförderte Sparform.

Uwe Lätsch, finanda

Ob sich das Altersvorsorgedepot für dich lohnt, hängt von Einkommen, Kindern und deinem Zeithorizont ab. Öffne deine Sparrate und rechne durch, wie viel Zulage du bei deinem Eigenbeitrag holst. Mit der kostenlosen App von finanda behältst du deine Sparraten und deine gesamte Altersvorsorge an einem Ort im Überblick.

Häufige Fragen

Ab wann kannst du ein Altersvorsorgedepot abschließen?+
Die neuen Altersvorsorgeprodukte, darunter das Altersvorsorgedepot, sind ab dem 1. Januar 2027 abschließbar. Das Gesetz selbst trat nach der Zustimmung des Bundesrats vom 8. Mai 2026 Ende Mai 2026 in Kraft.
Wie hoch ist die maximale Grundzulage pro Jahr?+
Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Person und Jahr. Sie ist erreicht, wenn du den geförderten Höchsteigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr einzahlst.
Wird dein alter Riester-Vertrag automatisch umgewandelt?+
Nein, bestehende Riester-Verträge laufen weiter und werden nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt. Ein Wechsel in ein Altersvorsorgedepot ist aber möglich, wenn du das möchtest.
Wie viel darfst du pro Jahr einzahlen?+
Insgesamt sind pro Jahr bis zu 6.840 Euro einzahlbar. Zulagengefördert sind davon nur die ersten 1.800 Euro, der Rest kann steuerlich begünstigt zusätzlich angespart werden.
Kannst du dir Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen?+
Zu Rentenbeginn kannst du dir einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals als Teilbetrag auszahlen lassen. Der Rest fließt als lebenslange Leibrente oder als befristeter Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft.
Bekommen Selbstständige auch die Förderung?+
Ja, mit der Reform erhalten Selbstständige erstmals Zugang zur staatlichen Förderung. Das war ein zentraler Kritikpunkt am alten Riester-Modell und wurde mit dem Altersvorsorgereformgesetz behoben.
Dir hat dieser Artikel gefallen? Dann teile ihn.
Uwe Lätsch
GESCHRIEBEN VON
Uwe Lätsch

Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.

Weitere Artikel

Start/ Altersvorsorge/ Altersvorsorgedepot: Was der Bundesrat beschlossen hat