Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar und löst das Riester-Sparen ab. Viele fragen sich sofort, ob sie einfach einen größeren Betrag auf einmal einzahlen können, statt jeden Monat eine feste Rate zu überweisen. Die Antwort hängt von ein paar konkreten Zahlen ab, die das Gesetz klar festlegt.
Wie hoch darf eine Einmalzahlung sein? Wie viel Zulage bekommst du dafür? Was passiert steuerlich, wenn du später Geld entnimmst? Genau das klären die folgenden Abschnitte mit echten Zahlen aus dem Altersvorsorgereformgesetz und den offiziellen Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums.
Ist eine Einmalzahlung ins Altersvorsorgedepot überhaupt erlaubt?
Ja, eine Einmalzahlung ist grundsätzlich zulässig. Das Altersvorsorgereformgesetz unterscheidet bei den Eigenbeiträgen nicht zwischen monatlichen Sparraten und einer einmaligen Zahlung. (Bundesministerium der Finanzen) Entscheidend ist allein die Summe aller Einzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres, nicht die Art, wie du sie aufteilst.
In der Praxis bedeutet das: Ob du jeden Monat 150 Euro überweist oder einmal im Jahr 1.800 Euro auf einen Schlag einzahlst, macht für die staatliche Förderung keinen Unterschied. Die Zulage wird auf Basis der Jahressumme deiner Eigenbeiträge berechnet. (Bundesministerium der Finanzen) Du kannst also flexibel entscheiden, wann du im Jahr einzahlst, zum Beispiel nach dem Jahresbonus, nach einer Steuererstattung oder einfach dann, wenn gerade Geld übrig ist.
Wichtig ist dabei, dass du die gesetzlichen Jahresgrenzen kennst. Das Gesetz legt zwei verschiedene Obergrenzen fest, die unterschiedliche Konsequenzen haben.
Wie viel darf ich pro Jahr maximal einzahlen?
Pro Vertrag und Kalenderjahr sind Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro erlaubt. (Bundesministerium der Finanzen) Das ist die absolute Obergrenze, die das Gesetz für das Altersvorsorgedepot festlegt. Alles darüber hinaus ist nicht zulässig.
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Innerhalb dieser Grenze gibt es eine wichtige Unterscheidung: Staatliche Zulagen bekommst du nur auf Eigenbeiträge bis zu 1.800 Euro pro Jahr. (Bundesministerium der Finanzen) Wer mehr einzahlt, spart zwar weiterhin steuerbegünstigt, erhält aber keine zusätzliche Zulage mehr. Beiträge zwischen 1.800 und 6.840 Euro sind möglich, erhöhen die Zulage aber nicht. (Bundesregierung) Die folgende Tabelle zeigt, was in den jeweiligen Bereichen gilt:
| Einzahlungsbetrag pro Jahr | Zulage | Steuerliche Begünstigung |
|---|---|---|
| Bis 1.800 Euro | Ja, bis zu 540 Euro Grundzulage | Ja, Erträge in der Ansparphase steuerfrei |
| 1.801 bis 6.840 Euro | Nein, keine zusätzliche Zulage | Ja, Erträge in der Ansparphase steuerfrei |
| Über 6.840 Euro | Nicht zulässig | Nicht zulässig |
Für eine Einmalzahlung heißt das konkret: Wer zum Beispiel 3.000 Euro auf einmal einzahlt, bekommt Zulagen nur auf die ersten 1.800 Euro. Die restlichen 1.200 Euro wachsen zwar steuerbegünstigt im Depot, aber ohne staatlichen Zuschuss obendrauf.
Wie viel Zulage bekomme ich bei einer Einmalzahlung?
Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr, wenn du mindestens 1.800 Euro Eigenbeitrag einzahlst. (Bundesministerium der Finanzen) Das Zulagensystem ist dabei gestaffelt und funktioniert in zwei Stufen.
Auf die ersten 360 Euro deines Eigenbeitrags bekommst du 50 Cent Zulage pro eingezahltem Euro. Für jeden weiteren Euro bis zur Grenze von 1.800 Euro gibt es noch 25 Cent Zulage. (Bundesministerium der Finanzen) Das lässt sich leicht nachrechnen, wie die folgende Aufstellung zeigt:
| Eigenbeitrag | Zulagensatz | Zulage |
|---|---|---|
| Erste 360 Euro | 50 % | 180 Euro |
| Weitere 1.440 Euro (bis 1.800 Euro) | 25 % | 360 Euro |
| Gesamt bei 1.800 Euro Eigenbeitrag | – | 540 Euro |
Wer also einmal im Jahr 1.800 Euro als Einmalzahlung überweist, bekommt 540 Euro Zulage dazu. Das entspricht einer Förderquote von 30 Prozent auf den gesamten Eigenbeitrag. Bei kleineren Einmalzahlungen ist die Förderquote sogar noch höher: Wer nur 360 Euro einzahlt, bekommt 180 Euro Zulage, also 50 Prozent seines Eigenbeitrags geschenkt. (Bundesministerium der Finanzen)
Zusätzlich zur Grundzulage gibt es für Familien noch eine Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr. (Bundesregierung) Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. (Bundesregierung) Für Familien mit Kindern kann die Gesamtförderung also deutlich über 540 Euro pro Jahr liegen. Wie sich die Förderquote je nach Einzahlungsbetrag verändert, zeigt diese Übersicht:
| Einmalzahlung | Grundzulage | Förderquote |
|---|---|---|
| 100 Euro | 50 Euro | 50 % |
| 360 Euro | 180 Euro | 50 % |
| 900 Euro | 315 Euro | 35 % |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 30 % |
| 3.000 Euro | 540 Euro | 18 % |
| 6.840 Euro | 540 Euro | 8 % |
Je kleiner die Einmalzahlung, desto höher die relative Förderquote. Wer wenig einzahlen kann, profitiert prozentual am stärksten von der staatlichen Förderung. Das ist bewusst so gestaltet, um Geringverdiener und Familien besonders zu unterstützen. (Bundesministerium der Finanzen)
Lohnt sich eine Einmalzahlung zu Jahresbeginn mehr als eine am Jahresende?
Für die Zulage selbst macht der Zeitpunkt innerhalb des Jahres keinen Unterschied. Die Zulage richtet sich nach der Jahressumme deiner Eigenbeiträge, nicht danach, wann genau du eingezahlt hast. (Bundesministerium der Finanzen) Ob du im Januar oder im Dezember überweist, bekommst du dieselbe Zulage.
Für die Rendite deines Depots sieht das anders aus. Wer früh im Jahr einzahlt, hat sein Geld länger investiert. Bei einer positiven Marktentwicklung kann das über viele Jahre einen spürbaren Unterschied machen. Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase des Altersvorsorgedepots steuerfrei, egal wann du eingezahlt hast. (Bundesministerium der Finanzen) Das macht eine frühe Einmalzahlung finanzmathematisch attraktiver als eine späte, auch wenn das Gesetz selbst keinen Bonus dafür vorsieht.
Ein einfaches Rechenbeispiel macht den Unterschied greifbar. Angenommen, du zahlst jedes Jahr 1.800 Euro ein und das Depot wächst im Schnitt um 5 Prozent pro Jahr. Dann ergibt sich über 20 Jahre ein deutlicher Unterschied zwischen einer Einmalzahlung am 1. Januar und einer am 31. Dezember:
| Schritt | Einmalzahlung Jahresbeginn | Einmalzahlung Jahresende |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag pro Jahr | 1.800 Euro | 1.800 Euro |
| Zulage pro Jahr | 540 Euro | 540 Euro |
| Investierter Betrag pro Jahr | 2.340 Euro | 2.340 Euro |
| Investitionsdauer pro Jahresbeitrag | Volles Jahr | Fast kein Jahr |
| Ungefähres Endvermögen nach 20 Jahren (5 % p.a.) | ca. 81.700 Euro | ca. 77.800 Euro |
Der Unterschied von rund 3.900 Euro entsteht allein dadurch, dass das Geld bei einer frühen Einmalzahlung ein Jahr länger arbeiten kann. Das ist kein gesetzlicher Vorteil, sondern reine Finanzmathematik. Wer also ohnehin eine Einmalzahlung plant, fährt gut damit, sie möglichst früh im Jahr zu leisten.
Was passiert steuerlich, wenn ich mehr als 1.800 Euro auf einmal einzahle?
Einzahlungen bis 6.840 Euro pro Jahr sind steuerlich begünstigt, auch wenn sie über der Zulagengrenze von 1.800 Euro liegen. (Bundesministerium der Finanzen) Kapitalerträge auf den gesamten Betrag im Depot bleiben in der Ansparphase steuerfrei, also auch auf den Teil, der über 1.800 Euro hinausgeht.
Das ist ein echter Vorteil gegenüber einem normalen Wertpapierdepot, bei dem Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sofort der Abgeltungsteuer unterliegen. Wer zum Beispiel 5.000 Euro auf einmal einzahlt, bekommt zwar nur Zulagen auf 1.800 Euro, spart aber auf alle Erträge des gesamten Betrags Steuern in der Ansparphase. (Bundesministerium der Finanzen) Das kann sich über viele Jahre summieren, besonders wenn du in renditestarke ETFs investierst.
Wer sich für das steuerliche Absetzen des Altersvorsorgedepots interessiert, sollte außerdem wissen, dass das System der nachgelagerten Besteuerung gilt: Beiträge und Erträge sind in der Ansparphase steuerfrei, dafür werden die Auszahlungen im Rentenalter als sonstige Einkünfte versteuert. (Bundesministerium der Finanzen) Im Rentenalter ist der persönliche Steuersatz für die meisten Menschen deutlich niedriger als im Berufsleben, was dieses Modell für viele vorteilhaft macht. Die steuerlichen Konsequenzen verschiedener Einzahlungsbeträge im Überblick:
- Bis 1.800 Euro: Zulage plus steuerfreie Erträge in der Ansparphase
- 1.801 bis 6.840 Euro: Keine zusätzliche Zulage, aber weiterhin steuerfreie Erträge in der Ansparphase
- Über 6.840 Euro: Nicht in das Altersvorsorgedepot einzahlbar
- Auszahlungen im Rentenalter: Immer nachgelagert als sonstige Einkünfte zu versteuern, unabhängig vom eingezahlten Betrag
Wie wird eine Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot versteuert?
Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot werden als sonstige Einkünfte nachgelagert besteuert, also erst dann, wenn du das Geld im Rentenalter tatsächlich erhältst. (Bundesministerium der Finanzen) Das gilt für alle Auszahlungsformen, egal ob du eine monatliche Rente, einen Auszahlungsplan oder eine größere Teilauszahlung wählst.
Das Gesetz sieht als Standardformen lebenslange Leistungen und langlaufende Auszahlungspläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr vor. (Bundesregierung) Eine vollständige Einmalauszahlung des gesamten Depotvermögens ist im Rahmen der geförderten Altersvorsorge nicht vorgesehen. Wer das Geld vorzeitig oder außerhalb der vorgesehenen Formen entnimmt, muss mit Zulagenrückforderungen und Steuerpflicht rechnen. (Bundesministerium der Finanzen) Für die Auszahlungsphase gilt zusammengefasst:
- Alle Auszahlungen werden als sonstige Einkünfte mit dem persönlichen Steuersatz versteuert
- Lebenslange Renten und Auszahlungspläne bis mindestens zum 85. Lebensjahr sind die vorgesehenen Formen
- Vorzeitige Entnahmen können zur Rückforderung der erhaltenen Zulagen führen
- Im Rentenalter ist der persönliche Steuersatz für viele Menschen niedriger als im Berufsleben, was die nachgelagerte Besteuerung vorteilhaft macht
- Die genauen Detailregeln für Teilkapitalbezüge stehen im Altersvorsorgereformgesetz und in nachgelagerten Verordnungen
Wer sich frühzeitig Gedanken über die Auszahlung im Todesfall macht, sollte wissen, dass auch dort besondere Regeln gelten, die das Gesetz separat regelt.
Für wen lohnt sich eine Einmalzahlung ins Altersvorsorgedepot besonders?
Laut Bundesministerium der Finanzen und Bundesregierung sollen vor allem Geringverdiener, mittlere Einkommen und Familien mit Kindern besonders von der neuen Förderung profitieren, weil die Förderquoten dort am höchsten sind. (Bundesministerium der Finanzen) Das gilt auch für Einmalzahlungen, denn die Zulagenlogik ist dieselbe.
Für Selbstständige und Freiberufler ist das Altersvorsorgedepot besonders interessant, weil sie erstmals in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen werden. (Bundesregierung) Bisher war die staatlich geförderte Altersvorsorge über Riester hauptsächlich Arbeitnehmern vorbehalten. Wer als Selbstständiger also einen größeren Betrag auf einmal einzahlen möchte, zum Beispiel nach einem guten Geschäftsjahr, kann das nun mit staatlicher Förderung tun. Diese Personengruppen profitieren besonders von einer Einmalzahlung:
- Selbstständige und Freiberufler mit unregelmäßigem Einkommen, die nach einem guten Jahr einen größeren Betrag anlegen möchten
- Arbeitnehmer, die eine Jahressonderzahlung oder einen Bonus erhalten und diesen direkt investieren wollen
- Personen, die eine Steuererstattung bekommen und diese sinnvoll anlegen möchten
- Berufseinsteiger unter 25 Jahren, die den einmaligen Bonus von 200 Euro mitnehmen und früh mit dem Sparen im richtigen Alter beginnen wollen
- Familien mit Kindern, die durch die Kinderzulage von 300 Euro pro Kind zusätzlich profitieren
- Personen mit wenig Zeit für monatliche Überweisungen, die lieber einmal im Jahr alles auf einmal erledigen
Wer sich fragt, ob das Altersvorsorgedepot auch ohne regelmäßiges Einkommen funktioniert, findet Antworten im Beitrag zum Altersvorsorgedepot ohne Einkommen.
Was sind die wichtigsten Unterschiede zum alten Riester-Sparen?
Das Altersvorsorgedepot ist deutlich einfacher aufgebaut als Riester. Die komplizierte Mindestbeitragsberechnung nach der alten 4-Prozent-Regel entfällt komplett. (Bundesministerium der Finanzen) Stattdessen gilt eine klare, beitragsproportionale Zulagenlogik: Wer mehr einzahlt, bekommt mehr Zulage, bis zur Grenze von 1.800 Euro.
Ein weiterer großer Unterschied ist der Wegfall der Garantiepflicht. Beim Riester-Sparen mussten Anbieter garantieren, dass zumindest die eingezahlten Beiträge am Ende erhalten bleiben. Das zwang viele Anbieter zu sehr konservativen Anlagestrategien mit entsprechend niedrigen Renditen. Das Altersvorsorgedepot verzichtet bewusst auf diese Garantie und ermöglicht damit renditeorientierte Anlagen in Fonds und ETFs. (Bundesministerium der Finanzen) Wer die Nachteile des Altersvorsorgedepots kennen möchte, sollte sich auch mit diesem Punkt auseinandersetzen. Die wichtigsten Unterschiede zwischen Riester und Altersvorsorgedepot:
- Zulagenberechnung: Riester hatte eine komplizierte Mindestbeitragsformel, das Altersvorsorgedepot rechnet rein beitragsproportional
- Garantien: Riester hatte Beitragsgarantie, das Altersvorsorgedepot verzichtet darauf zugunsten höherer Renditechancen
- Förderberechtigte: Riester war hauptsächlich für Arbeitnehmer, das Altersvorsorgedepot schließt auch Selbstständige und Freiberufler ein
- Kosten: Das Standarddepot hat einen gesetzlichen Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr
- Neue Verträge: können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden, bestehende dürfen aber weiter bespart werden
- Anlagemöglichkeiten: Das Altersvorsorgedepot erlaubt Investitionen in Fonds und ETFs nach einer gesetzlichen Positivliste
Wer einen bestehenden Riester-Vertrag hat und überlegt, was damit passiert, findet im Beitrag zum Übertragen von Riester ins Altersvorsorgedepot alle wichtigen Informationen.
FAQ
Kann ich mehrere Einmalzahlungen pro Jahr leisten?
Ja, du kannst im Laufe eines Jahres mehrere unregelmäßige Einzahlungen vornehmen. Das Gesetz begrenzt nur die Jahressumme, nicht die Anzahl der Einzahlungen. Entscheidend ist, dass du die Grenze von 6.840 Euro pro Vertrag und Kalenderjahr nicht überschreitest. Für die Zulage zählt die Summe aller Einzahlungen im Jahr, bis maximal 1.800 Euro. (Bundesministerium der Finanzen)
Kann ich in zwei Altersvorsorgedepots gleichzeitig einzahlen?
Das Gesetz erlaubt grundsätzlich mehrere Altersvorsorgedepots. Die Jahresgrenzen für Zulagen und Einzahlungen gelten jedoch pro Person, nicht pro Vertrag. Wer sich für die Möglichkeit interessiert, zwei Verträge gleichzeitig zu führen, sollte die genauen Regelungen kennen, damit die Förderung nicht verloren geht.
Bekomme ich auch Zulage, wenn ich nur einmal im Leben eine Einmalzahlung leiste?
Ja, die Zulage wird für jedes Beitragsjahr separat berechnet. Wenn du in einem Jahr eine Einmalzahlung leistest und im nächsten Jahr gar nichts einzahlst, bekommst du die Zulage nur für das Jahr, in dem du eingezahlt hast. Es gibt keine Mindestlaufzeit oder Pflicht zur regelmäßigen Einzahlung, um die Förderung zu erhalten. (Bundesministerium der Finanzen)
Was passiert mit meiner Einmalzahlung, wenn ich den Vertrag vorzeitig kündige?
Bei einer vorzeitigen Kündigung oder schädlichen Verwendung des Altersvorsorgedepots musst du die erhaltenen Zulagen zurückzahlen. Außerdem werden die bisher steuerlich freigestellten Erträge nachträglich besteuert. Das Gesetz sieht entsprechende Schutzmechanismen vor, die eine zweckfremde Nutzung des geförderten Kapitals verhindern sollen. (Bundesministerium der Finanzen) Eine vorzeitige Kündigung ist daher in den meisten Fällen finanziell nachteilig.
Gilt die Einzahlungsgrenze von 6.840 Euro auch für Ehepaare?
Die Grenze von 6.840 Euro gilt pro Person und pro Vertrag. Ehepaare können also jeweils ein eigenes Altersvorsorgedepot führen und jeweils bis zu 6.840 Euro pro Jahr einzahlen. Beide Partner können auch jeweils die volle Grundzulage von bis zu 540 Euro erhalten, sofern sie jeweils mindestens 1.800 Euro Eigenbeitrag leisten. (Bundesministerium der Finanzen)
Ab wann kann ich das Altersvorsorgedepot nutzen?
Das Altersvorsorgedepot ist ab dem 1. Januar verfügbar. Ab diesem Datum können neue Verträge abgeschlossen und Einzahlungen geleistet werden. Neue Riester-Verträge können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr abgeschlossen werden. (Bundesregierung) Wer sich schon jetzt informieren möchte, was das Altersvorsorgedepot genau ist, findet alle Grundlagen im Beitrag Was ist das Altersvorsorgedepot.
Über den Autor
Uwe Lätsch ist Geschäftsführer von finanda. Er bringt komplizierte Finanzthemen auf den Punkt und erklärt dir Zahlen, Statistiken und Vorsorge so einfach, dass du direkt etwas damit anfangen kannst.
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.