Ein Umzug ins Ausland berührt beim Altersvorsorgedepot vor allem einen Punkt: die staatliche Förderung. Solange du deinen Wohnsitz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) behältst, bleiben deine Zulagen erhalten. Ziehst du dauerhaft in ein Land außerhalb, kann das Finanzamt die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückfordern.
Das Altersvorsorgedepot ist der gesetzliche Nachfolger der Riester-Rente und seit dem 1. Januar 2027 abschließbar. Wer damit spart, sollte die Regeln für einen Wegzug kennen, bevor der Job im Ausland oder der Ruhestand in Spanien konkret wird.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Depot, in dem du in Aktien, Fonds und ETFs für deine Rente ansparst. Es löst die Riester-Rente ab und wurde durch das Altersvorsorgereformgesetz geschaffen, das Ende Mai 2026 in Kraft trat.
Der Staat legt jährlich Zulagen obendrauf, und du kannst Beiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Genau diese Vorteile sind an eine Bedingung geknüpft, die beim Auswandern zum Thema wird: deinen steuerlichen Wohnsitz. Wo du wohnst, entscheidet darüber, ob die Förderung sicher ist oder auf der Kippe steht.
Was passiert mit deinem Altersvorsorgedepot bei einem Umzug ins Ausland?
Dein Depot bleibt bestehen und du kannst es weiterlaufen lassen. Entscheidend ist nicht das Depot selbst, sondern was mit der staatlichen Förderung geschieht. Die hängt am Land, in das du ziehst.
Ziehst du innerhalb des EWR um, also in ein EU-Land, nach Norwegen, Island oder Liechtenstein, bleiben deine Zulagen und Steuervorteile erhalten. Die Förderung wandert praktisch mit dir. Bei einem Wegzug in ein Land außerhalb dieses Raums, etwa in die Schweiz, die USA, nach Thailand oder Großbritannien, verlierst du deinen unbeschränkt steuerpflichtigen Status in Deutschland. Damit endet die Förderberechtigung, und die bereits erhaltenen Zulagen werden zurückgefordert. Die Beitragsphase kannst du unterbrechen oder beenden, ohne dass das Depot geschlossen wird. Das angesparte Kapital bleibt investiert und läuft weiter.
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Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören alle EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Die Schweiz, Großbritannien, die USA und alle anderen Länder liegen außerhalb. Wer dorthin zieht, verliert die Förderberechtigung für das Altersvorsorgedepot.
Leg die vier häufigsten Szenarien mal direkt nebeneinander:
- EWR-Wohnsitz: Zulagen und Steuervorteile bleiben vollständig erhalten.
- Wohnsitz außerhalb des EWR: Förderung endet, erhaltene Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert.
- Das Depot selbst bleibt in beiden Fällen bestehen und das Kapital investiert.
- Neue Zulagen gibt es nur, solange du in Deutschland förderberechtigt bist.
Warum bleibt die Förderung bei einem Umzug innerhalb der EU erhalten?
Innerhalb des EWR gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit, und deshalb darf ein Wegzug in ein anderes EWR-Land nicht bestraft werden. Der Europäische Gerichtshof hat schon zur alten Riester-Rente entschieden, dass eine Rückforderung der Zulagen beim Umzug innerhalb der EU nicht zulässig ist. Diese Rechtslage übernimmt das Altersvorsorgedepot.
Praktisch heißt das: Du kannst als Rentner nach Portugal oder Frankreich ziehen und behältst deine Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr, die du über die Ansparphase erhalten hast. Auch die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase bleibt vom EWR-Umzug unberührt, wobei hier zusätzlich das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land greift. Das Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten hat.
Wann musst du die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen?
Zurückzahlen musst du, wenn du deinen unbeschränkt steuerpflichtigen Wohnsitz aus dem EWR heraus verlegst. Sobald du in Deutschland nicht mehr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bist, entfällt die Grundlage für die Förderung.
Zurückgefordert werden die staatlichen Zulagen und der steuerliche Vorteil, den du über den Sonderausgabenabzug hattest. Diesen Betrag nennt man den Förderanteil. Deine eigenen Einzahlungen und die Kursgewinne behältst du. Die Rückzahlung kann direkt fällig werden oder anteilig über die spätere Rente einbehalten werden. Wichtig ist der Unterschied zwischen einem vorübergehenden Auslandsjob und einem endgültigen Auswandern: Ein befristeter Aufenthalt, bei dem dein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland bleibt, ändert an der Förderung nichts.
Schau dir an, wie sich die drei häufigsten Umzugsvarianten auf die Förderung auswirken:
- Rückzahlung droht bei dauerhaftem Wegzug außerhalb des EWR.
- Zurückgefordert werden nur der Förderanteil, also Zulagen plus Steuervorteil.
- Eigene Beiträge und erzielte Kursgewinne bleiben dir erhalten.
- Ein kurzer Auslandseinsatz mit deutschem Wohnsitz löst keine Rückforderung aus.
Rechne einmal mit, was je nach Zielregion und Aufenthaltsdauer wirklich auf dem Spiel steht. Achte dabei besonders auf die Spalte zur Rückforderung, denn dort liegt der finanzielle Unterschied.
| Förderung bleibt | Rückforderung des Förderanteils | |
|---|---|---|
| Umzug innerhalb des EWR | ja | nein |
| Dauerhafter Wegzug außerhalb des EWR | nein | ja |
| Befristeter Job mit Wohnsitz in Deutschland | ja | nein |
Wie viel Geld steht bei einer Rückforderung auf dem Spiel?
Auf dem Spiel steht der gesamte Förderanteil, den du über die Jahre kassiert hast. Bei langer Ansparphase kommt da eine beachtliche Summe zusammen, denn allein die Grundzulage kann jährlich bis zu 540 Euro betragen.
Ein Beispiel macht die Größenordnung greifbar. Angenommen, du zahlst 15 Jahre lang den geförderten Höchstbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr ein und erhältst dafür die maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich. Über 15 Jahre summieren sich die Zulagen auf 8.100 Euro. Ziehst du danach dauerhaft in die Schweiz, muss dieser Zulagenbetrag zurückgezahlt werden, dazu kommt der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug. Kommen Kinder ins Spiel, wächst die Rückforderung weiter: Für jedes Kind gibt es bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Jahr, die ebenfalls zum Förderanteil gehören. Bei zwei Kindern über 15 Jahre wären das zusätzlich 9.000 Euro Kinderzulagen, die bei einem Wegzug außerhalb des EWR fällig würden.
Jetzt wird es konkret: So setzt sich die maximale Grundzulage pro Jahr zusammen, und genau dieser Betrag wird im Zweifel pro Jahr zurückgefordert.
| Eigenbeitrag | Zulagensatz | Zulage |
|---|---|---|
| erste 360 Euro | 50 Prozent | 180 Euro |
| 360,01 bis 1.800 Euro (1.440 Euro) | 25 Prozent | 360 Euro |
| Summe bei 1.800 Euro Beitrag | 540 Euro |
Wer dauerhaft außerhalb des EWR zieht, zahlt den Förderanteil zurück. Das ist kein Grund, das Depot aufzugeben, denn das eigene Kapital und die Kursgewinne bleiben unangetastet.
Uwe Lätsch, finanda
Wie vermeidest du die Rückzahlung der Förderung beim Wegzug?
Die sicherste Variante ist ein Zielland innerhalb des EWR, denn dort bleibt die Förderung geschützt. Wer flexibel bei der Wahl ist, verliert bei einem EU-Umzug keinen Cent an Zulagen.
Ziehst du außerhalb des EWR, gibt es dennoch Handlungsspielraum. Du kannst das Depot beitragsfrei stellen und ruhen lassen. Zwar wird der Förderanteil dann zurückverlangt, aber deine eigenen Beiträge und die Kursgewinne bleiben investiert und arbeiten weiter. Bei einer späteren Rückkehr nach Deutschland kannst du die Förderung wieder aufleben lassen. Eine Option, die viele übersehen: Die Rückzahlung des Förderanteils lässt sich in manchen Fällen stunden und über die spätere Rente in kleinen Raten verrechnen, statt sie als Einmalbetrag zu leisten. Ob das möglich ist, klärst du mit deinem Anbieter und dem Finanzamt.
Leg die fünf wichtigsten Handlungsoptionen nebeneinander:
- Zielland innerhalb des EWR wählen, wenn du die Förderung sichern willst.
- Depot beitragsfrei stellen statt kündigen, damit Beiträge und Gewinne weiterlaufen.
- Rückzahlung des Förderanteils möglichst über die Rente verrechnen lassen.
- Bei geplanter Rückkehr nach Deutschland lebt die Förderberechtigung wieder auf.
- Vor dem Wegzug den steuerlichen Wohnsitzstatus prüfen lassen.
Was gilt beim Umzug ins Ausland für Ehepartner mit eigenem Depot?
Die Förderung ist personengebunden, deshalb wird bei einem Paar jedes Depot einzeln betrachtet. Zieht ihr gemeinsam außerhalb des EWR, wird bei beiden der jeweilige Förderanteil zurückgefordert.
Führen beide Ehepartner ein eigenes gefördertes Depot, gibt es die Grundzulage doppelt, also bis zu zweimal 540 Euro pro Jahr. Bei einem Wegzug außerhalb des EWR verdoppelt sich damit auch die Summe, die zurückgezahlt werden muss. Wer die Konstellation mit zwei Depots im Haushalt nutzt, sollte den Wegzug für beide Personen zusammen durchrechnen. Der Sonderfall Todesfall bleibt vom Umzug getrennt: Stirbt ein Ehepartner, kann das Vermögen ohne Verlust der Förderung auf den überlebenden Ehegatten übertragen werden, solange dieser einen eigenen Altersvorsorgevertrag hat.
Bei zwei Kindern und 15 Jahren Ansparphase summieren sich die Kinderzulagen auf bis zu 9.000 Euro, zusätzlich zur Grundzulage. Wer mit Familie außerhalb des EWR zieht, sollte diesen Betrag vorab einplanen.
Was passiert mit deinem Depot in der Auszahlphase wenn du im Ausland lebst?
In der Auszahlphase wird deine Rente aus dem Depot ausgezahlt, egal wo du wohnst. Die Auszahlung beginnt frühestens mit dem 65. Lebensjahr und spätestens mit dem 70. Geburtstag, ein Auszahlplan läuft mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr.
Leistungen aus geförderten Beiträgen unterliegen in Deutschland der nachgelagerten Besteuerung mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Lebst du zu Rentenbeginn im Ausland, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und deinem Wohnsitzland, wo die Rente versteuert wird. In vielen Abkommen liegt das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzstaat, in anderen bleibt es bei Deutschland. Ziehst du erst nach Rentenbeginn außerhalb des EWR, ist die Ansparphase mit Förderung längst abgeschlossen. Die Frage der Rückforderung stellt sich in der Auszahlphase anders als beim Wegzug während des Ansparens, weshalb du diesen Fall vorab mit dem Finanzamt klären solltest.
Für wen lohnt sich der Wegzug außerhalb des EWR trotz Rückforderung?
Ob sich ein Wegzug außerhalb des EWR trotz Rückforderung lohnt, hängt von deiner Lebensplanung ab, nicht allein vom Depot. Für die meisten überwiegen persönliche und berufliche Gründe die Frage nach ein paar tausend Euro Förderung.
Wenn du dauerhaft in ein Nicht-EWR-Land ziehst und dort bleiben willst, ist die Rückzahlung des Förderanteils ein einmaliger Kostenpunkt, den du einplanen solltest. Deine eigenen Beiträge und die Kursgewinne verlierst du nicht, das gesparte Kapital bleibt dir. Bei einem renditeorientierten Depot ohne Garantie ist das ein wichtiger Punkt, weil der Löwenanteil des Endkapitals über lange Zeiträume aus dem Wertzuwachs kommt und nicht aus den Zulagen. Wenn ein Auslandsaufenthalt nur vorübergehend ist und dein Wohnsitz in Deutschland bleibt, gibt es keinen Grund, das Depot anzurühren. Zahlst du weiter ein, kassierst du weiter die vollen Zulagen. Wer ohnehin schwankt, ob sich das Produkt für die eigene Situation eignet, findet Anhaltspunkte in der Einschätzung dazu, für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt.
Bei einem geplanten Umzug behältst du mit der finanda-App deine Sparraten und deine gesamte Altersvorsorge an einem Ort im Blick, sodass du vor dem Wegzug genau siehst, welche Förderung im Depot steckt.
Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.