Selbstständige standen bei der staatlich geförderten Altersvorsorge bislang außen vor. Die Riester-Rente war an rentenversicherungspflichtige Beschäftigung gekoppelt, Freiberufler und Gewerbetreibende blieben ausgeschlossen. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz ändert sich das: Ab dem 1. Januar 2027 haben Selbstständige erstmals Zugang zur gleichen Zulagenförderung wie Angestellte.
Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr, dazu 300 Euro je Kind und ein renditeorientiertes Depot aus Aktien, Fonds und ETFs statt einer Garantieversicherung mit magerer Verzinsung. Für Selbstständige, die ihre Altersvorsorge bisher komplett selbst gestemmt haben, ist das ein handfestes Angebot.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist der gesetzliche Nachfolger der Riester-Rente, geschaffen durch das Altersvorsorgereformgesetz. Statt in eine Garantieversicherung fließt dein Geld in Aktien, Fonds und ETFs. Du sparst am Kapitalmarkt an und bekommst obendrauf staatliche Zulagen.
Der Bundestag beschloss die Reform am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, das Gesetz trat Ende Mai 2026 in Kraft. Abschließbar sind die neuen Verträge ab dem 1. Januar 2027. Der entscheidende Punkt für dich: Selbstständige erhalten mit der Reform erstmals Zugang zur Förderung. Wer bisher freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlte, ein Rürup-Konto besparte oder rein privat investierte, bekommt eine dritte Option mit direkten Zuschüssen vom Staat.
Es gibt zwei Varianten. Eine mit Beitragsgarantie, bei der zumindest deine Einzahlungen abgesichert werden, und eine renditeorientierte Depotvariante ohne Garantie. Ohne Garantie bleibt mehr Geld am Markt investiert, was über lange Laufzeiten die Renditechance erhöht.
Wie hoch ist die Förderung im Altersvorsorgedepot für Selbstständige?
Die Grundzulage beträgt 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr und danach 25 Prozent auf jeden weiteren Euro bis zur Grenze von 1.800 Euro. Zahlst du die vollen 1.800 Euro ein, bekommst du die maximale Grundzulage von 540 Euro. Diese Förderung ist personengebunden und gilt für Selbstständige genauso wie für Angestellte.
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Die Rechnung dahinter ist einfach nachvollziehbar. Auf die ersten 360 Euro gibt es 50 Prozent, das sind 180 Euro. Auf die restlichen 1.440 Euro (von 360,01 bis 1.800 Euro) gibt es 25 Prozent, das sind 360 Euro. Zusammen 540 Euro. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag legst du also 30 Prozent Zulage obendrauf, bevor auch nur ein Cent Rendite entstanden ist.
Hast du Kinder, steigt die Förderung deutlich. Die Kinderzulage beträgt 100 Prozent auf bis zu 300 Euro Eigenbeitrag je Kind und Jahr, also maximal 300 Euro pro Kind. Den vollen Kinderzuschlag erreichst du schon mit rund 25 Euro Eigenbeitrag im Monat je Kind. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, kassiert einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
Leg die Förderstufen mal direkt nebeneinander, damit du siehst, ab wann sich welcher Eigenbeitrag lohnt.
| Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage | Förderquote |
|---|---|---|
| 360 Euro | 180 Euro | 50 Prozent |
| 600 Euro | 240 Euro | 40 Prozent |
| 1.200 Euro | 390 Euro | 32,5 Prozent |
| 1.800 Euro | 540 Euro | 30 Prozent |
| 3.000 Euro | 540 Euro | 18 Prozent |
Ab 1.800 Euro bleibt die Grundzulage bei 540 Euro stehen. Alles darüber wird nicht mehr bezuschusst, kann aber trotzdem sinnvoll sein, weil es steuerlich begünstigt bleibt.
Wie viel kannst du als Selbstständiger insgesamt pro Jahr einzahlen?
Einzahlbar sind pro Jahr bis zu 6.840 Euro. Nur die ersten 1.800 Euro davon sind zulagengefördert, der Rest lässt sich steuerlich begünstigt zusätzlich ansparen. Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen ist das ein flexibler Rahmen, weil du in guten Jahren mehr und in schwächeren Jahren weniger einzahlen kannst.
Willst du noch mehr unterbringen, kannst du parallel bis zu zwei weitere neue Altersvorsorgeverträge führen. Mit mehreren Depots verdoppelt sich der insgesamt einzahlbare Jahresbetrag auf bis zu 13.680 Euro. Die Zulagenförderung bleibt aber pro Person begrenzt: Die Grundzulage gibt es nur einmal auf 1.800 Euro Eigenbeitrag, egal auf wie viele Depots du sie verteilst. Was das im Detail bedeutet, zeigt der Beitrag zum Altersvorsorgedepot mit zwei Depots.
Rechne einmal mit, was sich mit einem oder zwei Depots maximal herausholen lässt.
| Ein Depot | Zwei Depots | |
|---|---|---|
| Maximaler Jahresbeitrag | 6.840 Euro | 13.680 Euro |
| Zulagengefördeter Anteil | 1.800 Euro | 1.800 Euro |
| Maximale Grundzulage | 540 Euro | 540 Euro |
Ein zweites Depot bringt dir also mehr Volumen für die steuerlich begünstigte Anlage, aber keine zusätzliche Zulage. Für die meisten Selbstständigen reicht ein gut gewähltes Depot völlig aus.
Wie viel bringt dir die Förderung als Selbstständiger im Rechenbeispiel?
Nimm eine selbstständige Grafikerin, 38 Jahre alt, mit zwei Kindern. Sie zahlt den geförderten Höchstbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr ein, also 150 Euro im Monat. Dafür bekommt sie 540 Euro Grundzulage. Für die beiden Kinder legt sie je 300 Euro Eigenbeitrag drauf und kassiert 2 x 300 Euro Kinderzulage, zusammen 600 Euro.
Rechne zusammen: 1.800 Euro Eigenbeitrag für sich, plus 600 Euro Eigenbeitrag für die Kinder, ergibt 2.400 Euro aus eigener Tasche. Der Staat legt 540 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage obendrauf, also 1.140 Euro. Auf ihre 2.400 Euro Einzahlung kommen 1.140 Euro geschenkt, das entspricht einer Förderquote von rund 47,5 Prozent, noch bevor an der Börse eine Rendite entsteht.
Schau dir an, was für die Grafikerin pro Jahr zusammenkommt.
| Posten | Betrag pro Jahr |
|---|---|
| Eigenbeitrag für sich | 1.800 Euro |
| Eigenbeitrag für zwei Kinder | 600 Euro |
| Grundzulage | 540 Euro |
| Kinderzulage (2 x 300 Euro) | 600 Euro |
| Gesamte Zulagen | 1.140 Euro |
| Eigenaufwand gesamt | 2.400 Euro |
| Ins Depot fließt | 3.540 Euro |
Wichtig: Die Kinderzulage läuft nur, solange für das Kind Anspruch auf Kindergeld besteht. Danach fällt sie weg, die Grundzulage bleibt. Wie stark sich die Förderung für deine Situation lohnt, hängt stark von Einkommen und Familienstand ab. Eine Einordnung dazu, für wen sich das Altersvorsorgedepot lohnt, hilft bei der Entscheidung.
Selbstständige mit zwei Kindern, die den Höchstbeitrag von 1.800 Euro plus je 300 Euro pro Kind einzahlen, bekommen 1.140 Euro Zulagen vom Staat. Das entspricht einer Förderquote von rund 47,5 Prozent auf den Eigenaufwand von 2.400 Euro, noch bevor eine Rendite entsteht.
Ab welchem Alter kannst du einzahlen?
Ein gesetzliches Mindestalter für die Einzahlung gibt es nicht. Je früher du startest, desto länger wirkt der Zinseszins für dich. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt zusätzlich den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Die Auszahlphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Spätestens mit dem 70. Geburtstag muss die Auszahlung starten. Entscheidest du dich für einen Auszahlplan, muss dieser mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen.
Zu Rentenbeginn stehen dir bei der Auszahlung mehrere Optionen offen.
- Einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals zu Rentenbeginn
- Lebenslange Leibrente, die dir bis zum Lebensende gezahlt wird
- Befristeter Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft
- Kombination aus Teilauszahlung und anschließender monatlicher Rente
Beachte die Steuer: Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, unterliegen in der Auszahlphase in vollem Umfang der nachgelagerten Besteuerung mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Als Rentner liegt dieser Satz meist niedriger als im Erwerbsleben, was die Steuerlast im Vergleich zur Ansparphase dämpft.
Selbstständige haben jahrzehntelang auf staatliche Förderung verzichtet. Ab 2027 gibt es keinen Grund mehr dafür.
Uwe Lätsch, finanda
Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot im Todesfall?
Stirbt der Sparer, kann das angesparte Vermögen ohne Abzüge und ohne Verlust der Förderung auf einen Altersvorsorgevertrag übertragen werden, der auf den Namen des überlebenden Ehegatten läuft. Das ist der beste Fall, weil die staatlichen Zulagen erhalten bleiben.
Geht das Vermögen an andere Personen als den Ehepartner, müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Noch nicht ausgezahltes angespartes Vermögen ist grundsätzlich vererbbar. Bei einer lebenslangen Leibrente ohne Garantiezeit ist nach Rentenbeginn allerdings keine Vererbung vorgesehen. Willst du deine Familie absichern, kannst du optional eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbaren, in der Hinterbliebene die Rente weiter erhalten.
Für Erben gelten die normalen erbschaftsteuerlichen Freibeträge. Genau hier trennt sich, wer die Förderung behält und wer sie zurückzahlen muss.
| Erbe | Erbschaftsteuerlicher Freibetrag | Förderung bleibt erhalten |
|---|---|---|
| Ehepartner (eigener Vertrag) | 500.000 Euro | Ja |
| Kinder | 400.000 Euro | Nein, Zulagen zurückzuzahlen |
| Andere Erben | je nach Verwandtschaftsgrad | Nein, Zulagen zurückzuzahlen |
Wie sich die Übertragung im Todesfall konkret regeln lässt, erklärt der entsprechende Beitrag ausführlicher.
Wie hoch sind die Kosten beim Altersvorsorgedepot für Selbstständige?
Für das staatlich anerkannte Standard-Altersvorsorgedepot sind die Effektivkosten (also alle Kosten zusammengerechnet als jährlicher Prozentsatz) auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt. Das ist eine harte Obergrenze, die vor teuren Produkten schützt. Abschluss- und Vertriebskosten müssen außerdem auf die gesamte Ansparphase verteilt werden und dürfen nicht in den ersten Jahren abgezogen werden.
In der Praxis liegen die Kosten oft deutlich unter der Deckelung. Viele Broker verlangen keine Depotgebühr, günstige ETFs kosten rund 0,1 bis 0,3 Prozent laufende Kosten pro Jahr, Sparplanausführungen sind vielerorts kostenlos, bei einzelnen Anbietern fallen bis rund 1,50 Euro je Ausführung an. Über lange Laufzeiten schmälert schon ein Kostenunterschied von wenigen Zehntel Prozent das Endkapital spürbar.
Schau dir an, welche Kostenposten du beim Vergleich im Blick haben solltest.
- Depotgebühr: idealerweise 0 Euro pro Jahr
- Laufende ETF-Kosten (TER): möglichst zwischen 0,1 und 0,3 Prozent pro Jahr
- Sparplankosten: kostenlose Ausführung ist bei vielen Brokern Standard
- Effektivkosten des Standard-Depots: gesetzlich auf höchstens 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt
- Verteilung der Abschlusskosten über die gesamte Laufzeit statt vorab
Ein tieferer Blick auf die einzelnen Posten lohnt sich, denn der Unterschied summiert sich über Jahrzehnte. Rechenbeispiele dazu findest du im Detailbeitrag zu den Kosten des Altersvorsorgedepots.
Kannst du deinen Riester-Vertrag als Selbstständiger ins Altersvorsorgedepot übertragen?
Ja, ein Wechsel eines bestehenden Riester-Vertrags in ein Altersvorsorgedepot ist möglich. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, werden nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt. Ab 2027 kannst du aber keine neuen Verträge nach altem Riester-Modell mehr abschließen.
Ein Anbieterwechsel ist nach fünf Jahren kostenfrei möglich. Außerhalb dieser Frist darf der neue Anbieter höchstens 150 Euro Wechselgebühr verlangen. Auch zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du den Anbieter noch wechseln. Für viele Selbstständige, die früher einen Riester-Vertrag mit hohen Kosten und magerer Verzinsung abgeschlossen haben, ist der Wechsel in ein günstiges Depot mit Kapitalmarktchance eine echte Verbesserung.
Für welche Selbstständigen lohnt sich das Altersvorsorgedepot besonders?
Am meisten holst du heraus, wenn du früh startest, Kinder hast und die Zulagen voll ausschöpfst. Ein langer Anlagehorizont lässt die renditeorientierte Depotvariante am stärksten wirken, weil Kursschwankungen über die Jahre weniger ins Gewicht fallen.
Für diese Gruppen lohnt sich der Abschluss klar.
- Junge Selbstständige mit vielen Jahren bis zur Rente, die vom Zinseszins profitieren
- Selbstständige mit Kindern, die zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind kassieren
- Personen unter 25, die den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro mitnehmen
- Alle, die bisher nur privat ohne staatliche Zuschüsse vorgesorgt haben
Zurückhaltender solltest du sein, wenn du kurz vor dem 65. Lebensjahr stehst und der Anlagehorizont knapp wird, oder wenn du dein Geld voraussichtlich flexibel vor Rentenbeginn brauchst, weil das Kapital im Altersvorsorgedepot langfristig gebunden ist. Bist du unsicher, ob dir ein flexibler ETF-Sparplan statt des geförderten Depots mehr bringt, hilft ein direkter Vergleich beider Wege.
Den Überblick über deine Sparraten und deine gesamte Altersvorsorge behältst du mit einer App wie finanda, in der du Konten, Verträge und Sparraten an einem Ort im Blick hast.
Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.