Ab dem 1. Januar 2027 kannst du das Altersvorsorgedepot abschließen, den gesetzlichen Nachfolger der Riester-Rente. Der Bundestag beschloss die Reform am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Angespart wird in Aktien, Fonds und ETFs, entweder mit Beitragsgarantie oder in einer renditeorientierten Variante ohne Garantie.
Der Staat legt bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr obendrauf, dazu 300 Euro je Kind. Ob sich das für dich rechnet, hängt von deinem Beitrag, deinen Kindern, deinem Alter und deinem Steuersatz in der Rente ab.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Anlagedepot für die private Altersvorsorge, das ab 2027 die Riester-Rente ersetzt. Du sparst darin in Aktien, Fonds und ETFs an und bekommst dafür Zulagen vom Staat sowie Steuervorteile.
Anders als die klassische Riester-Rente muss dein Depot keine Beitragsgarantie mehr haben. Es gibt eine Variante mit Garantie und eine renditeorientierte Depotvariante ohne Garantie. Ohne Garantie bleibt dein Geld stärker im Aktienmarkt investiert, was über lange Laufzeiten mehr Rendite bringen kann, aber auch Schwankungen bedeutet. Neu ist außerdem, dass Selbstständige mit der Reform erstmals Zugang zur Förderung erhalten. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und werden nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt, ab 2027 lassen sich aber keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen.
Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Die Grundzulage beträgt 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr und danach 25 Prozent auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro. Zahlst du die vollen 1.800 Euro ein, bekommst du die maximale Grundzulage von 540 Euro.
Die Förderung ist personengebunden, also an dich als Sparer gebunden, nicht ans Depot. Die ersten 360 Euro deines Eigenbeitrags werden am stärksten gefördert, weil hier jeder Euro einen halben Euro Zulage bringt. Danach sinkt die Förderquote auf 25 Prozent. Schau dir an, wie sich die Grundzulage bei steigendem Eigenbeitrag entwickelt.
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| Eigenbeitrag pro Jahr | Förderquote | Grundzulage |
|---|---|---|
| 360 Euro | 50 Prozent | 180 Euro |
| 600 Euro | gemischt | 240 Euro |
| 1.000 Euro | gemischt | 340 Euro |
| 1.800 Euro | gemischt | 540 Euro |
Neben der Grundzulage gibt es weitere Zulagen, die deine Förderung deutlich erhöhen können. Für Familien mit Kindern und für junge Berufseinsteiger springt extra Geld heraus.
Diese Zulagen kommen zur Grundzulage hinzu:
- Kinderzulage: 100 Prozent Zulage auf bis zu 300 Euro Eigenbeitrag je Kind und Jahr, also maximal 300 Euro pro Kind. Den vollen Betrag bekommst du schon ab rund 25 Euro Eigenbeitrag im Monat je Kind.
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro, wenn du den Vertrag vor deinem 25. Geburtstag abschließt.
- Mittelbare Förderung für Ehepartner: bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr für einen nicht unmittelbar förderberechtigten Ehepartner, mit eigenem Vertrag und einem kleinen Mindesteigenbeitrag.
Wie rechnet sich die Förderung für eine Familie mit zwei Kindern?
Rechnen wir eine Familie mit zwei Kindern durch, bei der ein Elternteil den Höchstbeitrag einzahlt. Das Ergebnis: 540 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage, zusammen 1.140 Euro Zulage in einem einzigen Jahr.
Anna zahlt 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr und hat zwei Kinder. Für die Grundzulage gilt: 50 Prozent von 360 Euro sind 180 Euro, dazu 25 Prozent von 1.440 Euro (also 360,01 bis 1.800 Euro) sind 360 Euro, macht 540 Euro Grundzulage. Jedes Kind bringt bis zu 300 Euro, bei zwei Kindern also 600 Euro. In Summe fließen 1.140 Euro vom Staat auf ihr Depot. Leg die Bausteine mal direkt nebeneinander.
| Baustein | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Grundzulage Stufe 1 | 50 % von 360 Euro | 180 Euro |
| Grundzulage Stufe 2 | 25 % von 1.440 Euro | 360 Euro |
| Kinderzulage 2 Kinder | 2 x 300 Euro | 600 Euro |
| Zulage gesamt | 1.140 Euro |
Von den 1.800 Euro, die Anna selbst einzahlt, kommen also 1.140 Euro obendrauf. Auf ihr Depot fließen 2.940 Euro im Jahr. Das ist eine Förderquote von 63 Prozent bezogen auf ihren Eigenbeitrag. Solange die Kinderzulagen laufen, schlägt das Altersvorsorgedepot für Familien kaum ein anderes Produkt.
Wer 1.800 Euro Eigenbeitrag einzahlt und zwei Kinder hat, bekommt 1.140 Euro Zulage vom Staat dazu. Auf dem Depot landen 2.940 Euro, obwohl nur 1.800 Euro aus eigener Tasche kamen.
Wie viel kannst du einzahlen?
Einzahlen kannst du bis zu 6.840 Euro pro Jahr, aber nur die ersten 1.800 Euro davon sind zulagengefördert. Den Betrag darüber lässt sich steuerlich begünstigt zusätzlich ansparen.
Die Zulagen sichern dir also die ersten 1.800 Euro. Wer mehr wegpacken will und einen hohen Steuersatz hat, kann bis zur Grenze von 6.840 Euro weiter einzahlen und diese Beiträge steuerlich geltend machen. Wichtig für die Gesamtrechnung: In der Auszahlphase unterliegen alle Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, in vollem Umfang der nachgelagerten Besteuerung mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Du versteuerst also später, was du heute gefördert einzahlst. Das lohnt sich, wenn dein Steuersatz in der Rente niedriger ist als heute.
Ab welchem Alter kannst du einzahlen?
Ein gesetzliches Mindestalter für die Einzahlung gibt es nicht, du kannst also früh starten. Die Auszahlphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und muss spätestens mit dem 70. Geburtstag anfangen.
Je früher du anfängst, desto länger arbeitet der Zinseszins für dich. Der Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro belohnt zusätzlich einen Abschluss vor dem 25. Geburtstag. Diese Altersgrenzen solltest du im Kopf behalten, bevor du dich festlegst.
Auf einen Blick, was für dich gilt:
- Kein Mindestalter für die Einzahlung, früherer Start bringt mehr Zinseszins
- Berufseinsteigerbonus nur bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag
- Auszahlung frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres
- Auszahlung spätestens ab dem 70. Geburtstag
- Ein Auszahlplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen
Wie wird dein Altersvorsorgedepot in der Rente ausgezahlt?
Zu Rentenbeginn kannst du dir bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals einmalig als Teilkapitalauszahlung sichern. Der Rest fließt als lebenslange Leibrente oder als befristeter Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft.
Die Leibrente zahlt dir eine feste monatliche Summe bis zum Lebensende, egal wie alt du wirst. Der Auszahlplan zahlt aus deinem Depot über einen festen Zeitraum aus und lässt mehr Flexibilität, endet aber nicht automatisch lebenslang. Welche Form zu dir passt, hängt davon ab, wie wichtig dir Planungssicherheit gegenüber Flexibilität ist. Rechne einmal mit, was die beiden Wege für dich bedeuten.
| Lebenslange Leibrente | Befristeter Auszahlplan | |
|---|---|---|
| Dauer | bis Lebensende | mindestens bis zum 85. Lebensjahr |
| Langlebigkeitsschutz | ja | nein, Kapital kann sich erschöpfen |
| Vererbung nach Rentenbeginn | nur mit Rentengarantiezeit | Restkapital vererbbar |
| Teilkapital vorab | bis zu 30 Prozent | bis zu 30 Prozent |
Die Leibrente schützt dich vor dem Risiko, dein Kapital zu überleben. Der Auszahlplan gibt dir mehr Kontrolle, trägt aber das Langlebigkeitsrisiko selbst. Wer beides will, kombiniert die 30-Prozent-Einmalauszahlung mit einer Leibrente für den Rest.
Was passiert mit deinem Altersvorsorgedepot im Todesfall?
Stirbst du, kann dein angespartes Vermögen ohne Abzüge und ohne Verlust der Förderung auf einen Altersvorsorgevertrag deines überlebenden Ehepartners übertragen werden. Vererbst du an andere Personen, müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden.
Noch nicht ausgezahltes Kapital ist grundsätzlich vererbbar. Bei einer lebenslangen Leibrente ohne Garantiezeit ist nach Rentenbeginn allerdings keine Vererbung vorgesehen. Wer seine Hinterbliebenen absichern will, kann optional eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbaren, in der die Rente weiterläuft. Für Erben gelten die normalen erbschaftsteuerlichen Freibeträge. Genau hier trennt sich die Weitergabe an den Ehepartner von der Weitergabe an andere Erben.
| Erbe | Freibetrag | Zulagen |
|---|---|---|
| Ehepartner | 500.000 Euro | bleiben bei Übertrag auf eigenen Vertrag erhalten |
| Kinder | 400.000 Euro | müssen zurückgezahlt werden |
Was kostet dich ein Altersvorsorgedepot?
Beim staatlich anerkannten Standard-Altersvorsorgedepot sind die Effektivkosten (also alle Kosten zusammengerechnet auf den Depotwert pro Jahr) auf maximal 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt. Abschluss- und Vertriebskosten müssen zudem auf die gesamte Ansparphase verteilt werden, statt sie dir in den ersten Jahren abzuziehen.
In der Praxis liegen die Kosten oft deutlich darunter. Viele Broker verlangen keine Depotgebühr, günstige ETFs kosten rund 0,1 bis 0,3 Prozent laufend pro Jahr, und Sparplanausführungen sind bei vielen Anbietern kostenlos. Bei einzelnen Anbietern fällt bis zu rund 1,50 Euro je Ausführung an. Über lange Laufzeiten schmälert schon ein Kostenunterschied von wenigen Zehntel Prozent dein Endkapital spürbar, deshalb lohnt sich der Blick aufs Kleingedruckte. Schau dir an, was pro Jahr wirklich zusammenkommt.
- Effektivkostendeckel von maximal 1,0 Prozent pro Jahr beim Standarddepot
- Depotgebühr, bei vielen Brokern 0 Euro
- Laufende ETF-Kosten (TER) von rund 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr
- Kosten je Sparplanausführung, oft kostenlos, sonst bis rund 1,50 Euro
- Wechselgebühr außerhalb der Fünfjahresfrist, maximal 150 Euro
Das staatlich anerkannte Standard-Altersvorsorgedepot darf maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr kosten. Günstige ETF-Depots liegen in der Praxis oft bei 0,2 bis 0,4 Prozent, was über 30 Jahre einen erheblichen Unterschied im Endkapital macht.
Kannst du mehrere Altersvorsorgedepots parallel führen?
Ja, neben einem bestehenden Altvertrag sind bis zu zwei weitere neue Altersvorsorgeverträge zulässig. Du kannst also parallel mehr als ein Altersvorsorgedepot führen, etwa eines mit Garantie und eines renditeorientiert.
Mit parallelen Depots verdoppelt sich der insgesamt einzahlbare Jahresbetrag auf bis zu 13.680 Euro. Die Zulagenförderung bleibt aber pro Person begrenzt: Die Grundzulage gibt es nur einmal pro Person auf 1.800 Euro Eigenbeitrag, egal auf wie viele Depots du das verteilst. Ein Anbieterwechsel ist nach fünf Jahren kostenfrei möglich. Außerhalb dieser Frist darf der neue Anbieter höchstens 150 Euro Wechselgebühr verlangen. Auch zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du wechseln.
Was gilt beim Altersvorsorgedepot für Ehepartner?
Weil die Förderung personengebunden ist, braucht jeder Ehepartner ein eigenes Altersvorsorgedepot auf seinen Namen. Ein gemeinsames Depot für die geförderte Variante gibt es nicht.
Führen beide Partner ein eigenes gefördertes Depot, gibt es die Grundzulage doppelt, also bis zu zweimal 540 Euro, plus die Kinderzulagen. Ist ein Partner nicht unmittelbar förderberechtigt, etwa weil er nicht erwerbstätig ist, kann er über die mittelbare Förderung mit einem eigenen Vertrag und einem kleinen Mindesteigenbeitrag bis zu 175 Euro Grundzulage bekommen. Leg die beiden Konstellationen für ein Paar mit zwei Kindern direkt nebeneinander.
| Beide voll förderberechtigt | Ein Partner mittelbar gefördert | |
|---|---|---|
| Grundzulage Partner 1 | 540 Euro | 540 Euro |
| Grundzulage Partner 2 | 540 Euro | bis 175 Euro |
| Kinderzulage 2 Kinder | 600 Euro | 600 Euro |
| Zulage gesamt | 1.680 Euro | bis 1.315 Euro |
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Am stärksten profitieren Familien mit Kindern, junge Berufseinsteiger und Menschen mit einem hohen Steuersatz heute und einem niedrigeren in der Rente. Für Anna aus dem Beispiel bringt jedes Jahr 1.140 Euro Zulage bei 1.800 Euro Eigenbeitrag, das schafft kaum ein anderes Produkt.
Kritisch prüfen solltest du, ob dein Steuersatz in der Rente tatsächlich niedriger ist, denn die Auszahlungen aus geförderten Beiträgen werden voll nachgelagert besteuert. Wer flexibel bleiben will und wenig von Zulagen profitiert, für den kann ein freier ETF-Sparplan die bessere Wahl sein.
Für wen sich das geförderte Depot besonders rechnet:
- Familien mit Kindern wegen bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind und Jahr
- Berufseinsteiger unter 25 wegen des einmaligen Bonus von 200 Euro
- Gutverdiener mit hohem heutigem Steuersatz und niedrigerem in der Rente
- Selbstständige, die erstmals Zugang zur Förderung bekommen
- Ehepaare, die die Grundzulage doppelt nutzen wollen
Wer Kinder hat und unter 25 startet, bekommt vom Staat mehr geschenkt als er selbst einzahlt. Das Altersvorsorgedepot ist für diese Gruppe kein Kann, sondern ein Muss.
Uwe Lätsch, finanda
Den Überblick über deine Sparraten und deine gesamte Altersvorsorge behältst du mit der kostenlosen finanda-App an einem Ort. So siehst du, was monatlich wohin fließt und ob deine Förderung ausgeschöpft ist.
Häufige Fragen
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.