Hast du deinen Handyvertrag ab dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen, kommst du deutlich leichter raus als früher. Zum Ende der Mindestlaufzeit reicht bei den großen Anbietern eine Kündigungsfrist von nur einem Monat. Die alten drei Monate gelten heute fast nirgends mehr.
Läuft dein Vertrag schon über die Mindestlaufzeit hinaus, kannst du ihn jederzeit mit einem Monat Frist beenden. Die frühere automatische Verlängerung um zwölf Monate ist abgeschafft, geregelt in § 56 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), in Kraft seit dem 1. Dezember 2021.
Welche Kündigungsfrist gilt bei deinem Handyvertrag?
Für Neuverträge ab dem 1. Dezember 2021 gilt nur noch ein Monat Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit ist die Zeit, in der du fest an den Vertrag gebunden bist, meist 24 Monate. Einen Monat vor Ablauf musst du also spätestens kündigen.
Für Altverträge, die du vor dem 1. Dezember 2021 unterschrieben hast, gelten oft noch drei Monate. Diese Verträge haben sich früher automatisch um zwölf Monate verlängert.
Prüf zuerst, welcher Fall auf dich zutrifft.
- Neuvertrag ab dem 1. Dezember 2021: ein Monat Frist zum Ende der Mindestlaufzeit.
- Altvertrag vor dem 1. Dezember 2021: häufig drei Monate zum Laufzeitende.
- Vertrag läuft bereits über die Mindestlaufzeit hinaus: jederzeit mit einem Monat Frist kündbar.
Was schreibt das Gesetz zu Laufzeit und Kündigung vor?
Der § 56 TKG legt fest, dass die Erstlaufzeit höchstens 24 Monate betragen darf. Zusätzlich muss dir jeder Anbieter einen vergleichbaren Tarif mit maximal zwölf Monaten Laufzeit anbieten, damit du dich nicht so lange binden musst.
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Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist dein Vertrag jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Bevor sich dein Vertrag in einen jederzeit kündbaren Zeitraum verlängert, muss dich der Anbieter auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail oder Brief, auf die Verlängerung und dein Kündigungsrecht hinweisen.
Zur Form gilt eine gute Nachricht für dich.
- Textform genügt, eine E-Mail oder ein Online-Formular reicht aus.
- Für den Nachweis eignen sich ein Einwurfeinschreiben oder eine schriftliche Bestätigung des Anbieters.
- Es zählt der rechtzeitige Zugang beim Anbieter, nicht das Datum deines Schreibens.
- Ein Kündigungsbutton auf der Website ist Pflicht, seit dem 1. Juli 2022 nach § 312k BGB, der Eingang muss dir bestätigt werden.
Seit dem 1. Juli 2022 müssen alle Anbieter einen Kündigungsbutton auf ihrer Website bereitstellen (§ 312k BGB). Du musst dort kündigen können, ohne anzurufen oder ein Formular auszudrucken. Der Eingang deiner Kündigung muss dir sofort schriftlich bestätigt werden.
Welche Frist gilt bei Telekom, Vodafone, o2 und den anderen Anbietern?
Die großen Anbieter haben die Frist für Neuverträge auf einen Monat gesenkt. Bei Prepaid-Tarifen musst du meist gar nicht förmlich kündigen, weil keine Laufzeit besteht.
| Anbieter | Frist im Laufzeitvertrag (Neuvertrag ab 1.12.2021) | Nach Mindestlaufzeit | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Telekom (MagentaMobil) | 1 Monat zum Laufzeitende, 3 Monate nur bei Altvertrag | monatlich, 1 Monat | MagentaMobil Flex ohne Laufzeit, Kündigung online, Button oder Brief |
| Vodafone | 1 Monat, alt bis 3 Monate | monatlich, 1 Monat | Button, MeinVodafone oder Brief |
| o2 (Telefónica) | 1 Monat, alt 3 Monate | monatlich, 1 Monat | 3-Monats-Minitarife 14 Tage |
| congstar | 1 Monat, alt 3 Monate | monatlich, 1 Monat | Tarife ohne Laufzeit 2 Wochen zum Monatsende |
| 1&1 | 1 Monat, alt 3 Monate | monatlich, 1 Monat | Tarife ohne Laufzeit 14 Tage zum Monatsende |
| klarmobil (freenet-Gruppe) | 1 Monat, alt 3 Monate | monatlich, 1 Monat | 12-Monats-Tarife 1 Monat, AGB des Tarifs prüfen |
| otelo (Vodafone-Marke) | 1 Monat, alt 3 Monate | monatlich, 1 Monat | Tarife ohne Laufzeit 1 Tag zum Ende des Nutzungszeitraums |
| Blau (Telefónica-Marke) | 1 Monat, alt 3 Monate | monatlich, 1 Monat | verlängert bei Versäumnis monatsweise |
| mobilcom-debitel/freenet | 1 Monat, alt 3 Monate | monatlich, 1 Monat | Reseller-AGB je Netz prüfen |
| Aldi Talk (Prepaid) | keine Laufzeit | jederzeit, 30 Tage | keine echte Kündigung nötig, Karte verfällt bei Nichtnutzung, Restguthaben nur nach SIM-Rücksendung |
| Lidl Connect (Prepaid) | keine Laufzeit, 30-Tage-Zyklen | jederzeit zum Zyklusende, 30 Tage | Kündigungsformular im Kundenkonto |
Bei den freenet-Reseller-Marken wie freenet, mobilcom-debitel und klarmobil kann die genaue Erstvertragsfrist abweichen. Schau in diesem Fall in die AGB deines Tarifs, um sicherzugehen.
Wer die Frist verpasst, zahlt einen Monat zu viel. Stell dir eine Erinnerung vier bis sechs Wochen vor Laufzeitende, das kostet dich fünf Sekunden und spart echtes Geld.
Uwe Lätsch, finanda
Kommst du mit einem Sonderkündigungsrecht vorzeitig raus?
In bestimmten Fällen kannst du deinen Handyvertrag früher beenden, ohne auf das Ende der Mindestlaufzeit zu warten. Das gilt zum Beispiel bei einem Umzug ohne Verfügbarkeit oder bei einer Preiserhöhung.
Ziehst du um und der Anbieter kann dich am neuen Wohnort nicht mehr versorgen, greift das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 60 TKG mit einem Monat Frist. Erhöht der Anbieter den Preis oder ändert er den Vertrag einseitig, darfst du nach § 57 TKG ohne Frist und kostenlos kündigen, in der Regel binnen drei Monaten nach der Mitteilung.
Diese Rechte stehen dir laut Gesetz zu.
- Umzug ohne Verfügbarkeit (§ 60 TKG): außerordentliche Kündigung mit einem Monat Frist, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann.
- Preiserhöhung oder einseitige Vertragsänderung (§ 57 TKG): kostenlose Kündigung ohne Frist, meist binnen drei Monaten nach der Mitteilung.
- Dauerhaft zu langsame Leistung (§ 57, § 58 TKG): Minderungs- und Kündigungsrechte bei erheblicher Abweichung von der zugesagten Leistung.
- Entschädigung (§ 58, § 59 TKG): bei verspätetem Wechsel, versäumtem Technikertermin oder Ausfall über einen Arbeitstag hinaus 10 Euro pro Arbeitstag oder 20 Prozent des Monatsentgelts, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Kündigt dein Anbieter eine Preiserhöhung an, läuft deine Frist für die kostenlose Sonderkündigung nach § 57 TKG ab dem Datum der Mitteilung. Meist bleiben dir drei Monate. Lass diese Frist nicht verstreichen, danach gilt der neue Preis automatisch.
Wie kündigst du deinen Handyvertrag richtig und nimmst deine Rufnummer mit?
Der Weg zur Kündigung ist kurz, wenn du vorher deinen Vertragsbeginn und die Mindestlaufzeit kennst. Beides findest du im Kundenkonto oder auf deiner Rechnung.
Danach bestimmst du deinen Fristtyp und wählst deinen Weg. Der Kündigungsbutton auf der Website, das Kundenkonto oder ein Brief per Einschreiben funktionieren alle. Fordere immer eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum an, ein Anruf ist dafür nicht nötig.
So gehst du vor.
- Prüf Vertragsbeginn und Mindestlaufzeit im Kundenkonto oder auf der Rechnung.
- Bestimm den Fristtyp: Neuvertrag ab dem 1. Dezember 2021 bedeutet einen Monat, Altvertrag drei Monate, ein bereits verlängerter Vertrag ist jederzeit mit einem Monat kündbar.
- Wähl den Kündigungsweg: Kündigungsbutton, Kundenkonto oder Brief per Einschreiben.
- Sende die Kündigung mit Kundennummer, Rufnummer, Vertragsdatum und gewünschtem Enddatum ab.
- Fordere eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum an.
Damit deine Kündigung sauber durchgeht, gehören bestimmte Angaben ins Schreiben.
- Name und Anschrift
- Kundennummer und Rufnummer
- klare Kündigungserklärung zum nächstmöglichen Termin
- Bitte um schriftliche Bestätigung mit Enddatum
- Widerspruch gegen eine stillschweigende Verlängerung
- Datum und Unterschrift
Die Rufnummernmitnahme beauftragst du beim neuen Anbieter, nicht beim alten. Seit Dezember 2021 ist die Portierung kostenlos und auch während der Laufzeit möglich. Nimmst du deine Nummer während der Laufzeit mit, läuft dein alter Vertrag ohne Nummer bis zum Ende weiter. Die Versorgung darf beim Wechsel höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein. Dauert es länger, greift die Entschädigung nach § 59 TKG mit 10 Euro pro Arbeitstag oder 20 Prozent des Monatsentgelts, je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt.
Du gibst dem neuen Anbieter deine alte Rufnummer an und erteilst den Portierungsauftrag. Der neue Anbieter kümmert sich um alles Weitere. Du musst beim alten Anbieter nichts extra beantragen.
FAQ
Kannst du Handyverträge jetzt jederzeit kündigen?
Sobald dein Vertrag über die Mindestlaufzeit hinaus läuft, kannst du ihn jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Innerhalb der Mindestlaufzeit gilt bei Neuverträgen ab dem 1. Dezember 2021 ein Monat zum Laufzeitende.
Wie kündigst du am besten deinen Handyvertrag?
Am einfachsten geht es über den Kündigungsbutton auf der Website oder das Kundenkonto. Textform reicht, also auch eine E-Mail. Fordere immer eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum an.
Sind alle Handyverträge monatlich kündbar?
Erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind Laufzeitverträge monatlich mit einem Monat Frist kündbar. Prepaid-Tarife wie Aldi Talk oder Lidl Connect haben keine Laufzeit und lassen sich jederzeit beenden.
Kannst du deinen Handyvertrag kostenlos kündigen?
Zum regulären Vertragsende oder nach der Mindestlaufzeit kostet dich die Kündigung nichts. Bei einer Preiserhöhung oder einseitigen Vertragsänderung kannst du nach § 57 TKG sogar sofort und kostenlos raus, meist binnen drei Monaten nach der Mitteilung.
Wie nimmst du deine Rufnummer mit?
Du beauftragst die Portierung beim neuen Anbieter. Sie ist seit Dezember 2021 kostenlos und auch während der Laufzeit möglich. Die Nummer wechselt mit höchstens einem Arbeitstag Unterbrechung.
Welche Frist gilt bei deinem Anbieter?
Bei Telekom, Vodafone, o2, congstar und 1&1 gilt für Neuverträge ein Monat zum Laufzeitende. Altverträge vor dem 1. Dezember 2021 haben oft noch drei Monate. Bei den freenet-Reseller-Marken prüfst du am besten die AGB deines Tarifs.
Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.