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Internetanbieter kündigen: Welche Frist gilt beim Wechsel?

Uwe Lätsch
Uwe Lätsch
Finanzexperte bei Finanda · Aktualisiert am 11. September 2026

Bei den meisten Internetverträgen, die du seit dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen hast, reicht ein Monat Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit. Danach kommst du jederzeit mit einem Monat Frist raus. Die früher übliche automatische Verlängerung um zwölf Monate ist für Neuverträge weggefallen.

Entscheidend ist der Stichtag. Hast du deinen Vertrag vor dem 1. Dezember 2021 unterschrieben, können noch drei Monate Frist und die alte Verlängerungsregel gelten. Wer nach diesem Datum abgeschlossen hat, profitiert vom neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) mit seinen kurzen Fristen.

Wie lange im Voraus musst du deinen Internetvertrag kündigen?

Ein Monat Frist zum Ende der Mindestlaufzeit reicht bei Neuverträgen ab dem 1. Dezember 2021. Die Mindestlaufzeit ist die Zeit, in der du fest an den Vertrag gebunden bist, sie darf höchstens 24 Monate betragen. Hast du einen Monat vor Ablauf dieser Bindung gekündigt, endet der Vertrag pünktlich.

Verpasst du diesen Monat, ist das kein Drama mehr. Nach dem Ende der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag zwar weiter, aber du kannst ihn jederzeit mit einem Monat Frist beenden. Die alte Falle, bei der eine verpasste Kündigung dich gleich für ein weiteres Jahr band, gibt es bei Neuverträgen nicht mehr.

Die genaue Frist zum ersten Laufzeitende steht nicht im Gesetz selbst, sondern in den AGB deines Anbieters. Fast alle großen Anbieter haben auf einen Monat umgestellt. Ein kurzer Blick in deinen Vertrag lohnt sich trotzdem, weil einzelne Regionalanbieter längere Fristen behalten haben.

Was gilt gesetzlich für die Kündigung deines Internetanschlusses?

Das novellierte TKG gilt seit dem 1. Dezember 2021 und hat die Kündigung deutlich verbraucherfreundlicher gemacht. Die Mindestlaufzeit ist auf maximal 24 Monate gedeckelt. Nach ihrem Ablauf ist dein Vertrag jederzeit mit einem Monat Frist kündbar, die automatische Verlängerung um zwölf Monate ist für Neuverträge Geschichte.

Für die Kündigung reicht die Textform. Eine E-Mail oder das Online-Formular deines Anbieters genügen, eine handschriftliche Unterschrift auf Papier ist nicht nötig. Seit dem 1. Juli 2022 muss jeder Anbieter einen Kündigungsbutton auf seiner Website anbieten (§ 312k BGB) und dir den Eingang bestätigen. Für den Nachweis lohnt sich trotzdem ein Einwurfeinschreiben oder eine schriftliche Bestätigung, denn im Streitfall zählt der fristgerechte Zugang deiner Kündigung.

Hast du online oder telefonisch abgeschlossen, hast du zusätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. In dieser Frist kommst du komplett ohne Angabe von Gründen aus dem Vertrag heraus, als wäre er nie zustande gekommen.

Welche Kündigungsfrist gilt bei deinem Anbieter?

Die Standard-Mindestlaufzeit liegt bei den meisten Tarifen bei 24 Monaten, manche Anbieter bieten auch 12-Monats- oder Flex-Tarife ohne Bindung an. Bei den großen Anbietern gilt für Neuverträge durchgehend ein Monat Frist zum Laufzeitende, danach monatliche Kündbarkeit.

Ausreißer nach oben gibt es bei einzelnen Regionalanbietern. Prüfe die genauen Angaben immer in deinen aktuellen AGB und auf deiner letzten Rechnung, weil sich Tarife und Fristen unterscheiden können.

AnbieterFrist zum LaufzeitendeNach MindestlaufzeitBesonderheit
Telekom1 Monatmonatlich, 1 Monatbei Umzug meist Mitnahme, Kündigung online, Button oder Brief
Vodafone (DSL und Kabel)1 Monatmonatlich, 1 MonatKabel und DSL gleichgestellt, bei Kabelanschluss über Nebenkosten aufpassen
1&11 Monatmonatlich, 1 MonatFlex-Tarife ohne Laufzeit verfügbar
o2 (Telefónica)1 Monat, alt teils 3 Monatemonatlich, 1 MonatFlex-Tarife monatlich ab Start
PYUR (Tele Columbus)AGB-abhängig, alt teils 6 Wochenmonatlich nach AblaufKabelnetz, Fristangaben uneinheitlich, AGB und Rechnung prüfen
M-net1 Monatmonatlich, 1 MonatTarife ohne Mindestlaufzeit, dort teils 6 Wochen
EWE1 Monat (30 Tage zum Monatsende)monatlich, 1 MonatKündigungsbutton mit Empfangsbestätigung
NetCologne3 Monate zum Laufzeitende (in AGB prüfen)monatlich nach AblaufRegionalanbieter, Angaben in aktuellen AGB verifizieren
Deutsche Glasfaseruneinheitlich, teils 3, teils 1 Monat (AGB prüfen)nach 24 Monaten monatlich, 1 MonatLaufzeit beginnt laut BGH meist mit der Vertragsbestätigung, nicht mit der Anschaltung

Verlierst du den Überblick über deine laufenden Verträge, hilft dir die kostenlose finanda-App. Ihr Vertrags-Check erkennt unnötige Abos automatisch und unterstützt dich beim Kündigen, damit dir keine Frist durchrutscht.

Kündigung per E-Mail reicht

Für die Kündigung deines Internetvertrags genügt Textform, also eine E-Mail oder das Online-Formular. Seit dem 1. Juli 2022 muss jeder Anbieter zusätzlich einen Kündigungsbutton auf seiner Website anbieten und dir den Eingang bestätigen (§ 312k BGB). Hebe die Bestätigung auf.

Welche Sonderkündigungsrechte hast du bei deinem Internetvertrag?

Neben der normalen Kündigung gibt es mehrere Fälle, in denen du vorzeitig aus dem Vertrag herauskommst. Das TKG räumt dir starke Rechte ein, etwa bei einer Preiserhöhung, bei einem Umzug oder wenn deine Leitung dauerhaft zu langsam ist.

Erhöht dein Anbieter den Preis oder ändert er den Vertrag einseitig, muss er dich ein bis zwei Monate vorher informieren. Ab dem Zugang dieser Information hast du drei Monate Zeit, kostenlos zu kündigen. Das ist übrigens der einzige Ort, an dem die alte Drei-Monats-Frist heute noch eine Rolle spielt.

Diese Situationen berechtigen dich zur Sonderkündigung.

  • Preiserhöhung oder einseitige Vertragsänderung: Kündigung binnen drei Monaten ab Zugang der Information, kostenlos.
  • Umzug (§ 60 TKG): Sonderkündigung mit einem Monat Frist, wenn dein Anbieter am neuen Wohnort nicht in gleicher Weise liefern kann.
  • Dauerhaft zu langsame Geschwindigkeit (§ 57 TKG): Recht auf Minderung des Entgelts oder außerordentliche Kündigung bei erheblicher Abweichung, Nachweis über die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur mit rund 30 Messungen an mehreren Tagen.
  • Tod des Anschlussinhabers: sofortige Kündigung ohne Frist.

Fällt dein Anschluss länger aus oder bekommst du deinen neuen Zugang zu spät, steht dir zusätzlich Geld zu. Ab dem dritten Tag vollständiger Störung erhältst du 5 Euro oder 10 Prozent des Monatsentgelts pro Tag, ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent pro Tag (§ 58 TKG). Bei verspäteter Bereitstellung oder verzögertem Anbieterwechsel zahlt dir der Anbieter 10 Euro pro Tag oder 20 Prozent des Monatsentgelts (§ 59 TKG).

Uwe Lätsch, finanda

Wer seinen Anbieter wechseln will, sollte zuerst den neuen Vertrag abschließen. Den Rest erledigt der neue Anbieter.

Uwe Lätsch, finanda

Wie kündigst du deinen Internetanbieter?

Am einfachsten kündigst du über den Kündigungsbutton auf der Website deines Anbieters oder per E-Mail. Wichtig ist, dass deine Kündigung fristgerecht ankommt und du eine Bestätigung mit konkretem Enddatum bekommst. Halte dafür deine Kunden- und Vertragsnummer bereit, die du auf jeder Rechnung findest.

So gehst du sicher vor.

  1. Prüfe in deinen AGB oder auf der Rechnung, wann die Mindestlaufzeit endet und welche Frist gilt.
  2. Halte deine Kunden- und Vertragsnummer bereit.
  3. Sende die Kündigung in Textform über den Kündigungsbutton, per Online-Formular oder per E-Mail.
  4. Für den Nachweis nutze zusätzlich ein Einwurfeinschreiben oder speichere die Eingangsbestätigung.
  5. Fordere eine schriftliche Bestätigung mit konkretem Enddatum an.
  6. Behalte die letzte Rechnung und die Rückgabe von Leihgeräten wie dem Router im Blick.

In deinem Kündigungsschreiben sollten alle wichtigen Angaben stehen, damit der Anbieter die Kündigung eindeutig zuordnen kann.

Das gehört rein.

  • Name und Anschrift des Anbieters
  • dein Name und deine Anschrift
  • Kundennummer und Vertragsnummer
  • klare Kündigungserklärung zum nächstmöglichen Termin
  • Bitte um schriftliche Bestätigung mit Enddatum
  • Datum und Unterschrift
Router zurückgeben nicht vergessen

Leihgeräte wie der Router müssen nach Vertragsende zurück zum Anbieter. Schickst du ihn nicht rechtzeitig zurück, berechnen viele Anbieter eine Gebühr. Hebe den Versandbeleg auf, bis die Rückgabe bestätigt ist.

Wie wechselst du den Internetanbieter ohne Unterbrechung?

Beim Anbieterwechsel schließt du zuerst den neuen Vertrag ab und beauftragst den Wechsel beim neuen Anbieter. Er koordiniert die Umschaltung und übernimmt meist auch die Kündigung deines alten Vertrags. So vermeidest du, dass du versehentlich doppelt zahlst oder ohne Internet dastehst.

Deine Versorgung darf beim Wechsel höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein (§ 59 TKG). Dauert die Umschaltung länger, steht dir eine Entschädigung zu. Willst du deine Telefonnummer behalten, musst du die Rufnummernmitnahme im Auftrag ausdrücklich beauftragen, das ist bis einen Monat nach Vertragsende möglich.

Bei einem Umzug prüfst du zuerst die Verfügbarkeit am neuen Wohnort. Liefert dein Anbieter dort, zieht der Vertrag mit, gegebenenfalls fällt eine Umzugsgebühr an. Liefert er nicht in gleicher Weise, kannst du mit einem Monat Frist zum Umzugstermin sonderkündigen. Lege dafür einen Nachweis wie die Meldebescheinigung und deine neue Adresse bei.

FAQ

Kannst du einen Internetvertrag jederzeit kündigen?

Während der Mindestlaufzeit bist du gebunden, außer es greift ein Sonderkündigungsrecht. Ist die Mindestlaufzeit abgelaufen, kannst du bei Neuverträgen jederzeit mit einem Monat Frist kündigen.

Sind jetzt alle Internetverträge monatlich kündbar?

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ja, dann gilt monatliche Kündbarkeit mit einem Monat Frist. Während der ersten Laufzeit bleibst du gebunden, die maximale Mindestlaufzeit liegt bei 24 Monaten.

Wie lange im Voraus musst du das Internet kündigen?

Bei den großen Anbietern reicht ein Monat Frist zum Ende der Mindestlaufzeit. Einzelne Regionalanbieter wie NetCologne verlangen laut ihren AGB teils drei Monate, das solltest du im Vertrag prüfen.

Was musst du beim Anbieterwechsel beachten?

Beauftrage den Wechsel beim neuen Anbieter, dann koordiniert er die Umschaltung und übernimmt meist die Kündigung. Deine Versorgung darf höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein, sonst gibt es eine Entschädigung.

Wie kündigst du bei einem Umzug?

Kann dein Anbieter am neuen Wohnort nicht in gleicher Weise liefern, kannst du mit einem Monat Frist zum Umzugstermin sonderkündigen. Lege einen Nachweis wie die Meldebescheinigung und die neue Adresse bei.

Was kannst du tun, wenn dein Internet dauerhaft zu langsam ist?

Bei erheblicher Abweichung von der zugesagten Geschwindigkeit hast du ein Recht auf Minderung des Entgelts oder eine außerordentliche Kündigung (§ 57 TKG). Den Nachweis führst du über die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur mit rund 30 Messungen an mehreren Tagen.

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Uwe Lätsch
GESCHRIEBEN VON
Uwe Lätsch

Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.

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