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title: Stromvertrag kündigen  Diese Kündigungsfristen musst du kennen
url: https://finanda.de/sparen/kuendigen/stromvertrag-kuendigen/
author: Uwe Lätsch
publisher: Finanda (Vinlivt GmbH, München)
date_published: 2026-09-11T19:17:35+00:00
date_modified: 2026-09-11T19:26:09+00:00
categories: Kündigen
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# Stromvertrag kündigen: Diese Kündigungsfristen musst du kennen

> Du willst deinen Stromvertrag kündigen? In der Grundversorgung gilt 2 Wochen jederzeit, im Sondervertrag höchstens 1 Monat. So läuft der Wechsel sauber.

Deine Kündigungsfrist beim Strom hängt an einer einzigen Frage: Bist du in der Grundversorgung oder in einem frei gewählten Sondervertrag? In der Grundversorgung kommst du jederzeit mit 2 Wochen Frist raus (§ 20 StromGVV). Bei einem Sondervertrag, den du selbst abgeschlossen hast, gilt für Neuverträge seit dem 1. März 2022 höchstens 1 Monat Frist zum Ende der vereinbarten Laufzeit, danach monatlich.

Der häufigste echte Grund zum Kündigen ist eine Preiserhöhung. Genau dann hast du ein Sonderkündigungsrecht und musst keine reguläre Frist abwarten.

## Welche Kündigungsfrist gilt bei deinem Stromvertrag?

Die Frist richtet sich nach deiner Vertragsart. Bist du beim örtlichen Grundversorger im Standardtarif, kannst du jederzeit mit 2 Wochen Frist zum gewünschten Termin kündigen. Das steht in § 20 der Stromgrundversorgungsverordnung, kurz StromGVV. Eine Mindestlaufzeit, also eine Zeit, in der du fest gebunden bist, gibt es hier nicht.

Hast du dagegen einen Sondervertrag, also einen Tarif, den du bewusst gewählt hast, oft online mit Preisgarantie oder Neukundenbonus, dann läuft die Sache anders. Solche Verträge haben eine vereinbarte Erstlaufzeit, häufig 12 oder 24 Monate. Für Neuverträge seit dem 1. März 2022 darf die Kündigungsfrist zum Ende dieser Laufzeit höchstens 1 Monat betragen (§ 309 Nr. 9 BGB). Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und du kündigst monatlich mit höchstens 1 Monat Frist.

Ein Punkt sorgt regelmäßig für Verwechslungen: Der Grundversorgungstarif deines Stadtwerks ist etwas anderes als dessen Sondertarif, auch wenn beide vom selben Unternehmen kommen. Prüf im Zweifel deine letzte Jahresrechnung, dort steht die Tarifbezeichnung.

## Was sagt das Gesetz zu Laufzeit und Kündigungsfrist?

Der gesetzliche Rahmen wurde durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge deutlich verbraucherfreundlicher. Seit dem 1. März 2022 darf die Erstlaufzeit eines Sondervertrags höchstens 24 Monate betragen. Die Kündigungsfrist zum Laufzeitende liegt bei maximal 1 Monat. Verlängern darf sich der Vertrag danach nur noch auf unbestimmte Zeit, kündbar mit ebenfalls höchstens 1 Monat Frist.

Für Altverträge gilt: Klauseln mit 3 Monaten Frist oder einer starren Verlängerung um weitere 12 Monate sind nur noch für Verträge gültig, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden. Bei Neuverträgen sind sie unwirksam. Für die Form reicht Textform, also E-Mail, Online-Formular oder Brief. Eine Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich.

Bei Verträgen, die du online abschließen konntest, muss der Anbieter seit dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton anbieten (§ 312k BGB) und dir den Eingang bestätigen. Ein Detail entscheidet oft über den Nachweis: Zählen tut der fristgerechte Zugang beim Anbieter, nicht das Absendedatum.

Fordere deshalb immer eine schriftliche Bestätigung an:

- Bestätigung des Kündigungseingangs in Textform
- ausdrückliches Enddatum des Vertrags
- bei Online-Kündigung die automatische Empfangsbestätigung des Buttons

**Altvertrag oder Neuvertrag?**Schau auf das Abschlussdatum deines Vertrags. Liegt es vor dem 1. März 2022, können längere Fristen und starre Verlängerungsklauseln noch wirksam sein. Ab diesem Datum gilt: höchstens 1 Monat Kündigungsfrist, höchstens 24 Monate Erstlaufzeit.

## Kannst du wegen einer Preiserhöhung sofort kündigen?

Ja. Bei jeder Preiserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht, und das ist der häufigste echte Anlass zum Wechseln. In der Grundversorgung steht das in § 5 Abs. 3 StromGVV, bei Sonderverträgen in § 41 Abs. 5 EnWG. Der Anbieter muss dich rechtzeitig über die Erhöhung informieren und dabei auf dein Kündigungsrecht hinweisen.

In der Grundversorgung kannst du fristlos zum Wirksamwerden der Erhöhung kündigen. Bei einem Sondervertrag richtet sich der Termin nach der Mitteilung des Anbieters, praktisch ohne die reguläre Frist einzuhalten. So kommst du auch mitten in der Laufzeit raus, wenn der Preis steigt.

Neben der Preiserhöhung gibt es weitere Situationen mit außerordentlichem Kündigungsrecht:

- **Umzug:** Beim Umzug kannst du mit 6 Wochen Frist außerordentlich kündigen, wenn der Anbieter deinen Tarif am neuen Wohnort nicht zu gleichen Bedingungen fortführt (§ 41b Abs. 5 EnWG). Der Anbieter darf dir stattdessen die Fortführung am neuen Wohnort anbieten.
- **Preiserhöhung:** außerordentliche Kündigung zum Wirksamwerden, wie oben beschrieben.
- **Tod oder Wegfall der Abnahmestelle:** der Vertrag endet in diesen Fällen ebenfalls.

Wer eine Preiserhöhung bekommt und nicht kündigt, zahlt freiwillig mehr. Das Sonderkündigungsrecht ist dein stärkstes Mittel.

Uwe Lätsch, finanda

## Wie kündigst du deinen Stromvertrag?

Der Weg beginnt mit einem Blick auf deine Unterlagen. Auf der letzten Jahresrechnung oder im Onlinekonto stehen Vertragsbeginn, Erstlaufzeit und Frist. Damit weißt du, ob du in der Grundversorgung mit 2 Wochen oder im Sondervertrag mit maximal 1 Monat unterwegs bist.

Willst du zu einem neuen Anbieter wechseln, überlässt du die Kündigung am besten dem neuen Versorger. Er übernimmt Kündigung und Ummeldung, sodass die Versorgung nie unterbrochen wird. Willst du nur raus, ohne direkt einen neuen Vertrag zu haben, kündigst du selbst.

So gehst du sauber vor:

- Vertragsart klären: Grundversorgung oder Sondervertrag, plus Vertragsbeginn, Erstlaufzeit und Frist prüfen.
- Beim reinen Anbieterwechsel den neuen Vertrag abschließen und die Kündigung dem neuen Anbieter überlassen.
- Willst du nur kündigen, das Schreiben oder den Kündigungsbutton selbst nutzen.
- Zum nächstmöglichen Termin oder zu einem klaren Datum kündigen.
- Bestätigung mit Enddatum anfordern und aufbewahren.

Ein Kündigungsschreiben braucht ein paar feste Angaben, damit der Anbieter es eindeutig zuordnen kann:

- Anbieter sowie dein Name und deine Anschrift
- Kundennummer und Zählernummer
- Lieferadresse der Stromlieferung
- klare Kündigungserklärung zum nächstmöglichen Termin oder zu einem bestimmten Datum
- bei Sonderkündigung der Grund, etwa Preiserhöhung oder Umzug
- Bitte um Bestätigung mit Enddatum
- Datum und Unterschrift

**Kündigung nachweisen**Schick dein Kündigungsschreiben per E-Mail mit Lesebestätigung oder nutze den Kündigungsbutton auf der Website. Per Brief empfiehlt sich Einschreiben mit Rückschein. Entscheidend ist der Zugang beim Anbieter, nicht das Datum auf deinem Schreiben.

## Wie wechselst du den Stromanbieter ohne Unterbrechung?

Der Wechsel läuft für dich fast von allein, wenn du den neuen Anbieter machen lässt. Du schließt den neuen Vertrag ab, gibst deine Zählernummer und den bisherigen Anbieter an, und der neue Versorger kümmert sich um Kündigung und Anmeldung. Dein Strom fließt in dieser Zeit ganz normal weiter.

Der neue Anbieter muss dir den Vertragsschluss binnen 2 Wochen in Textform bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Falls beim Wechsel etwas hakt, greift die Ersatzversorgung deines örtlichen Grundversorgers automatisch. Ohne Strom stehst du also zu keinem Zeitpunkt da.

Hast du online oder am Telefon abgeschlossen, hast du zusätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Damit kommst du auch dann wieder raus, wenn du dir den neuen Vertrag doch anders überlegst. Schau dir vor dem Abschluss die Konditionen genau an, besonders ob eine Preisgarantie gilt und wie lange sie läuft.

Die großen Stromanbieter halten sich bei Neuverträgen an die gesetzliche Obergrenze von 1 Monat. Manche AGB nennen noch 6 Wochen aus alten Vertragsmustern, doch für Neuverträge seit dem 1. März 2022 ist diese Angabe auf 1 Monat begrenzt.

AnbieterFrist zum Ende der ErstlaufzeitNach der ErstlaufzeitBesonderheitE.ONmax. 1 Monatmonatlich 1 MonatPreisgarantie je nach Tarif, Kündigung online, Button oder BriefEnBWmax. 1 Monatmonatlich 1 MonatKündigungsbutton auf der WebsiteVattenfallmax. 1 Monatmonatlich 1 MonatOnlinekonto und ButtonYello (zu EnBW)max. 1 Monatmonatlich 1 Monatreiner Online-AnbieterLichtBlickmax. 1 Monatmonatlich 1 MonatÖkostrom, Kündigung onlineE wie einfach (zu E.ON)max. 1 Monatmonatlich 1 Monatreiner Online-Anbietereprimo (zu E.ON)max. 1 Monatmonatlich 1 MonatDiscount-ÖkostromNaturstrommax. 1 Monatmonatlich 1 MonatÖkostrom-PionierPolarsternmax. 1 Monatmonatlich 1 MonatÖkostrom, keine langen BindungenÖrtlicher Grundversorger (Grundtarif)keine Laufzeitjederzeit 2 Wochen§ 20 StromGVV, nicht mit dem Sondertarif desselben Stadtwerks verwechseln

Verlierst du den Überblick über deine laufenden Verträge, hilft die kostenlose finanda-App. Ihr Vertrags-Check erkennt unnötige Abos und Verträge automatisch und unterstützt dich beim Kündigen. Schau jetzt rein und prüf, ob du bei deinem Stromanbieter noch zum besten Preis unterwegs bist.

## Häufige Fragen zum Stromvertrag kündigen

### Wie kündigst du deinen Stromvertrag richtig?

Du kündigst in Textform, also per E-Mail, Online-Formular oder Brief, und nennst Kundennummer, Zählernummer und Lieferadresse. Gib den gewünschten Kündigungstermin an und fordere eine Bestätigung mit Enddatum an. Bei online abgeschlossenen Verträgen kannst du den Kündigungsbutton auf der Website nutzen.

### Welche Kündigungsfrist gilt beim Strom?

In der Grundversorgung kannst du jederzeit mit 2 Wochen Frist kündigen (§ 20 StromGVV). Bei Sonderverträgen ab dem 1. März 2022 gilt höchstens 1 Monat Frist zum Ende der Erstlaufzeit, danach bist du monatlich mit höchstens 1 Monat Frist raus.

### Kannst du wegen einer Preiserhöhung sofort kündigen?

Ja, bei jeder Preiserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht. In der Grundversorgung kündigst du fristlos zum Wirksamwerden der Erhöhung, bei Sonderverträgen laut Mitteilung des Anbieters ohne reguläre Frist. Der Anbieter muss dich vorher informieren und auf das Recht hinweisen.

### Was gilt bei einem Umzug?

Beim Umzug kannst du mit 6 Wochen Frist außerordentlich kündigen, wenn der Anbieter deinen Tarif am neuen Wohnort nicht zu gleichen Bedingungen fortführt (§ 41b Abs. 5 EnWG). Alternativ darf der Anbieter dir die Fortführung am neuen Wohnort anbieten.

### Wird dein Strom nach der Kündigung abgestellt?

Nein, dein Strom wird nie einfach abgestellt. Wechselst du zu einem neuen Anbieter, übernimmt dieser die Ummeldung ohne Unterbrechung. Hast du keinen neuen Vertrag, greift automatisch die Ersatzversorgung deines örtlichen Grundversorgers.

### Gilt die alte 3-Monats-Frist aus deinem Vertrag noch?

Für Verträge ab dem 1. März 2022 sind Klauseln mit 3 Monaten Frist oder starrer Verlängerung um 12 Monate unwirksam, hier gilt höchstens 1 Monat. Nur bei Altverträgen, die davor abgeschlossen wurden, bleiben solche Regeln gültig.
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