Wie hoch ist die Witwenrente?
Die große Witwenrente beträgt nach neuem Recht 55 % der Rente deines verstorbenen Partners, die kleine Witwenrente 25 %.
Welche Variante du bekommst, hängt von deinem Alter und davon ab, ob du Kinder erziehst und wann der Todesfall eintrat. Für ältere Ehen nach altem Recht sind es sogar 60 %. Bei einer Rente von 1.500 € landest du mit der großen Witwenrente bei 825 € im Monat, bevor überhaupt etwas angerechnet wird.
Diese Rechnung ist eine Schätzung, maßgeblich bleibt der Bescheid deines Rentenversicherungsträgers.
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Was wird auf die Witwenrente angerechnet?
Angerechnet wird nur Einkommen oberhalb eines Freibetrags, und zwar mit 40 %.
Ab Juli 2026 liegt der Freibetrag bei 1.122,53 € netto im Monat. Je Kind mit Waisenrentenanspruch kommen 238,11 € dazu. Verdienst du mehr, fließen 40 % des übersteigenden Betrags in die Anrechnung.
Ein Beispiel mit 2.500 € eigenem Gehalt und einer großen Witwenrente von 825 € zeigt: Nach Abzug der Anrechnung bleiben dir rund 674 € Witwenrente im Monat.
Anleitung: So berechnest du deine Witwenrente
Für die Schätzung brauchst du die Rente deines verstorbenen Partners und dein eigenes Nettoeinkommen.
Mit vier Schritten kommst du auf einen realistischen Näherungswert.
- Nimm die Rente des Verstorbenen und multipliziere sie mit 55 % für die große oder 25 % für die kleine Witwenrente.
- Ziehe von deinem monatlichen Nettoeinkommen den Freibetrag von 1.122,53 € ab, plus 238,11 € je Kind mit Waisenrentenanspruch.
- Multipliziere den Betrag oberhalb des Freibetrags mit 40 %, das ergibt deinen Anrechnungsbetrag.
- Ziehe den Anrechnungsbetrag von der Witwenrente ab, das Ergebnis ist deine geschätzte Zahlung.
Was passiert im Sterbevierteljahr?
In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat bekommst du die volle Rente des Verstorbenen ohne jede Anrechnung.
Dieses sogenannte Sterbevierteljahr federt den ersten Einkommensbruch ab. Auf Antrag zahlt die Rentenversicherung den Betrag sogar als Vorschuss aus, sodass du nicht auf die Bearbeitung warten musst.
Erst danach greift die reguläre Berechnung mit Freibetrag und Anrechnung.
Was gilt bei erneuter Heirat?
Heiratest du erneut, verlierst du den Anspruch auf die Witwenrente.
Als Ausgleich zahlt die Rentenversicherung eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten. Bei 674 € laufender Witwenrente wären das rund 16.176 € auf einen Schlag.
Diese Zahlung ist eine Schätzung, den endgültigen Betrag legt dein Rentenversicherungsträger fest.