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ETF-Vorabpauschale-Rechner

Uwe Lätsch
Uwe Lätsch
Finanzexperte bei Finanda · Aktualisiert am 14. Oktober 2026

Anleitung: So funktioniert der ETF-Vorabpauschale-Rechner

Der Rechner ermittelt die Vorabpauschale für thesaurierende ETFs und die darauf fällige Steuer. Du gibst den Fondswert am Jahresanfang und am Jahresende ein, dazu den Basiszins und die Fondsart. Aus der Differenz beider Werte ergibt sich deine Wertsteigerung im Jahr.

Der Rechner berechnet den Basisertrag als Fondswert am Jahresanfang mal Basiszins mal 0,7. Die Vorabpauschale ist der kleinere Wert aus Basisertrag und Wertsteigerung, vermindert um Ausschüttungen. Je nach Fondsart bleibt ein Teil über die Teilfreistellung steuerfrei, vom Rest zieht der Rechner den Sparerpauschbetrag ab und weist die Steuer aus.

Den Basiszins gibt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr im Januar bekannt.

  1. Trag den Fondswert deiner Anteile am 1. Januar ein.
  2. Gib den Fondswert am 31. Dezember ein.
  3. Setz den Basiszins: 2,53 Prozent für 2025, 3,20 Prozent für 2026.
  4. Wähl die Fondsart für die passende Teilfreistellung.
  5. Öffne die weiteren Angaben für Ausschüttungen und Freibetrag und lies die Steuer ab.
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Beispiel: 10.000 € am Jahresanfang, 10.800 € am Jahresende

Dein Aktien-ETF steht am Jahresanfang bei 10.000 € und am Jahresende bei 10.800 €, die Wertsteigerung beträgt 800 €. Mit dem Basiszins 2026 von 3,20 Prozent liegt der Basisertrag bei 10.000 mal 0,032 mal 0,7, also 224 €.

Die Wertsteigerung von 800 € liegt darüber, daher ist die Vorabpauschale 224 €. Nach 30 Prozent Teilfreistellung sind rund 157 € steuerpflichtig. Bei freiem Sparerpauschbetrag bleibt das steuerfrei, sonst fallen rund 41 € Steuer an.

Wann wird die Vorabpauschale fällig?

Die Steuer auf die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Die Depotbank bucht sie dann automatisch vom Verrechnungskonto ab. Für das Jahr 2025 also Anfang 2026, für das Jahr 2026 am ersten Werktag 2027. Beim späteren Verkauf wird die bereits gezahlte Vorabpauschale auf den Gewinn angerechnet.

Uwe Lätsch
GESCHRIEBEN VON
Uwe Lätsch

Uwe Lätsch ist Gründer von Finanda und begleitet seit über 15 Jahren Menschen bei Geldthemen. Er schreibt über Altersvorsorge, ETFs, Versicherungen und den Alltag mit Finanzen, immer verständlich und ohne Verkaufsdruck.

Häufige Fragen

Eine fiktive jährliche Ertragsbesteuerung für thesaurierende Fonds und ETFs. Sie stellt sicher, dass auch nicht ausgeschüttete Gewinne laufend besteuert werden, und wird beim Verkauf auf den Gewinn angerechnet.
Für das Steuerjahr 2025 beträgt der Basiszins 2,53 Prozent, für 2026 liegt er bei 3,20 Prozent. Das Bundesfinanzministerium gibt den Wert jedes Jahr im Januar bekannt.
Nein. Ist der Wert im Jahresverlauf gesunken, wird keine Vorabpauschale festgesetzt. Auch bei Gewinn bleibt sie auf die tatsächliche Wertsteigerung begrenzt.
Bis 1.000 € pro Person, bei Zusammenveranlagung 2.000 €, bleiben Kapitalerträge steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt. Bis zu dieser Höhe fällt auf die Vorabpauschale keine Steuer an.
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