Wie hoch ist dein Arbeitslosengeld?
Das Arbeitslosengeld I richtet sich nach deinem früheren Verdienst, nicht nach deinem Bedarf. Ohne Kind bekommst du 60 % deines Leistungsentgelts, mit mindestens einem Kind 67 %.
Bei rund 3.500 € Bruttogehalt landest du je nach Steuerklasse bei etwa 1.300 € im Monat. Der Betrag ist eine Schätzung nach der Steuertabelle 2026, den genauen Bescheid stellt die Agentur für Arbeit aus.
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Wie wird das Leistungsentgelt berechnet?
Grundlage ist dein Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate, geteilt durch 365 ergibt das ein tägliches Bemessungsentgelt.
Davon zieht die Agentur pauschal 20 % Sozialabgaben ab, dazu Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse und den Solidaritätszuschlag. Was übrig bleibt, ist dein Leistungsentgelt, von dem du 60 oder 67 % bekommst. Gedeckelt ist die Rechnung durch die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat.
Anleitung: So schätzt du dein Arbeitslosengeld
Für eine erste Schätzung brauchst du dein Bruttogehalt, deine Steuerklasse und die Info, ob ein Kind zu berücksichtigen ist.
Mit diesen Angaben rechnet dir der Rechner Höhe und Dauer aus.
- Trag dein durchschnittliches Bruttomonatsgehalt der letzten zwölf Monate ein.
- Wähle deine Steuerklasse, sie bestimmt die abgezogene Lohnsteuer.
- Gib an, ob mindestens ein Kind zu berücksichtigen ist, dann gelten 67 statt 60 %.
- Trag dein Alter und deine Beitragsmonate ein, daraus ergibt sich die Bezugsdauer.
- Lies Monatsbetrag, Bezugsdauer und Gesamtanspruch aus dem Ergebnis ab.
Wie lange bekommst du Arbeitslosengeld?
Die Bezugsdauer hängt von deinem Alter und deinen Beitragsmonaten ab. Mit 24 Beitragsmonaten stehen dir zwölf Monate zu, und unter 50 Jahren ist bei zwölf Monaten Schluss.
Danach staffelt sich die Dauer nach oben: 15 Monate ab 50 Jahren, 18 Monate ab 55 und die vollen 24 Monate ab 58 Jahren mit mindestens 48 Beitragsmonaten. Je länger du eingezahlt hast, desto länger trägt dich das Arbeitslosengeld.
Wann droht eine Sperrzeit?
Kündigst du selbst oder unterschreibst einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund, verhängt die Agentur für Arbeit meist zwölf Wochen Sperrzeit. In dieser Zeit ruht dein Anspruch und die Gesamtdauer sinkt zusätzlich um mindestens ein Viertel.
Melde dich außerdem spätestens drei Monate vor dem Ende deines Vertrags arbeitsuchend. Versäumst du das, kürzt die Agentur die Leistung für die ersten Tage.