Wie berechnet sich eine Abfindung?
Die Faustformel lautet Bruttomonatsgehalt mal Beschäftigungsjahre mal Faktor.
Der gesetzliche Regelfaktor nach § 1a KSchG liegt bei 0,5. Je nach Position und Verhandlung bewegt sich der Faktor zwischen 0,25 und 1,5. Bei 4.000 € Bruttogehalt, zehn Beschäftigungsjahren und dem Faktor 0,5 ergibt sich eine Abfindung von 20.000 €.
Diese Werte sind eine Schätzung und dienen als erste Orientierung für deine Verhandlung.
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Wie wird die Abfindung besteuert?
Eine Abfindung ist komplett sozialversicherungsfrei, versteuert wird sie dafür in voller Höhe.
Weil der ganze Betrag in einem Jahr zufließt, treibt er deinen Steuersatz nach oben. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG dämpft diese Progression, indem sie die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt.
Diese Angaben sind eine Schätzung, maßgeblich bleibt dein Steuerbescheid.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Auf das Arbeitslosengeld wird die Abfindung nicht angerechnet.
Eine Ausnahme greift, wenn du mit einem Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist unterschreitest. Dann ruht dein Anspruch für eine Weile nach § 158 SGB III, die Zahlung startet also später.
Wer die reguläre Kündigungsfrist einhält, bekommt das Arbeitslosengeld ohne Abzug.
Anleitung: So holst du den Steuervorteil zurück
Seit 2025 wendet dein Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr direkt beim Lohnsteuerabzug an.
Den Vorteil sicherst du dir über die Einkommensteuererklärung mit diesen Schritten.
- Prüfe auf deiner Lohnabrechnung, ob die Abfindung voll versteuert wurde, das ist seit 2025 der Regelfall.
- Trage die Abfindung in der Anlage N deiner Steuererklärung als Entschädigung ein.
- Das Finanzamt prüft die Fünftelregelung nach § 34 EStG automatisch und rechnet die Abfindung auf fünf Jahre um.
- Vergleiche die Erstattung mit dem Grundfreibetrag von 12.348 € für 2026, bis zu dieser Grenze bleibt Einkommen steuerfrei.
Welchen Faktor kannst du verhandeln?
Verhandelbar ist der Faktor meist zwischen 0,25 und 1,5, während 0,5 als gesetzlicher Richtwert gilt.
Je gefragter deine Position und je schwächer die Kündigungsgründe des Arbeitgebers, desto höher fällt der Faktor aus. Aus 4.000 € Bruttogehalt und zehn Jahren werden beim Faktor 1,0 schon 40.000 €, also doppelt so viel wie beim Regelfaktor.
Diese Werte sind eine Schätzung, die tatsächliche Höhe hängt von deiner Verhandlung ab.