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title: Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
url: https://finanda.de/altersvorsorge/fuer-wen-lohnt-sich-das-altersvorsorgedepot/
author: Uwe Lätsch
publisher: Finanda (Vinlivt GmbH, München)
date_published: 2026-07-06T12:48:33+00:00
date_modified: 2026-08-15T14:22:53+00:00
categories: Altersvorsorge
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# Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

> Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot wirklich? Du erfährst, wer förderberechtigt ist, wie hoch die Zulagen sind und wann sich ein ETF-Sparplan mehr lohnt.

Ab Anfang nächsten Jahres startet das Altersvorsorgedepot, der Nachfolger der Riester-Rente für Neuverträge. Ob du davon profitierst, hängt stark von deiner Lebenssituation ab: Einkommen, Kinder, Steuersatz und Flexibilitätsbedarf spielen alle eine Rolle. Die Zahlen dahinter sind überraschend konkret.

Du erfährst, wer förderberechtigt ist, wie hoch die staatlichen Zulagen wirklich ausfallen, welche Förderquoten für Familien möglich sind und wann ein normaler ETF-Sparplan die bessere Wahl sein könnte. Alle Zahlen stammen direkt aus dem Altersvorsorgereformgesetz und den offiziellen Informationen von Bundesregierung und BMF.

## Altersvorsorgedepot und Riester: Was ist der Unterschied?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapier-Depot, in das du Aktien, Fonds und ETFs einzahlen kannst. Es ersetzt die Riester-Rente für alle Neuverträge ab dem 1. Januar. (Bundesregierung/BMF) Die gesetzliche Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundestag am 27. März beschlossen hat und der Bundesrat am 8. Mai gebilligt hat. (Bundesregierung)

Der wichtigste Unterschied zur alten Riester-Rente: Es gibt keine Pflicht mehr, das angesparte Geld in eine lebenslange Rente umzuwandeln, und es gibt keine Kapitalgarantie mehr. Genau das ermöglicht dem Depot, in ETFs zu investieren und damit langfristig deutlich mehr Rendite zu erzielen. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und können weiter bespart werden. Ein freiwilliger Wechsel ins neue System ist möglich, eine automatische Umwandlung gibt es nicht. (Bundesregierung/BMF) Das neue System bringt außerdem eine wichtige Neuerung: Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende dürfen das Altersvorsorgedepot künftig ebenfalls nutzen und staatliche Förderung erhalten. (Bundesregierung/BMF)

## Wer darf ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

Unmittelbar förderberechtigt sind alle Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und zu einer der gesetzlich definierten Gruppen gehören. (Altersvorsorgereformgesetz/BMF) Das ist eine deutlich breitere Gruppe als bei der alten Riester-Rente.

Wer nicht selbst förderberechtigt ist, kann unter Umständen mittelbar förderberechtigt sein. Das gilt für Ehepartner, die selbst keine Voraussetzungen erfüllen, aber einen eigenen Altersvorsorgevertrag besparen, solange der andere Partner unmittelbar förderberechtigt ist. Diese Regelung kennt man bereits aus dem alten Riester-System und wird ins neue übertragen. (Altersvorsorgereformgesetz/BMF) Wer im Ausland lebt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, hat in der Regel keinen Anspruch auf Zulagen. Die förderberechtigten Gruppen im Überblick:

- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind

- Beamte, Richter und Soldaten

- Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende (neu im Vergleich zu Riester)

- Bezieher bestimmter Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I

- Mittelbar förderberechtigte Ehepartner, wenn der andere Partner unmittelbar förderberechtigt ist und einen eigenen Vertrag bespart

## Wie hoch ist die staatliche Grundzulage beim Altersvorsorgedepot?

Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr, also mehr als dreimal so viel wie die bisherige Riester-Grundzulage von 175 Euro. (Bundesregierung/BMF) Das ist einer der größten Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen System.

Die Förderung funktioniert in zwei Stufen und ist beitragsproportional, das heißt, sie hängt davon ab, wie viel du selbst einzahlst, nicht davon, wie viel du verdienst. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Prozent Zulage, also bis zu 180 Euro. Auf jeden weiteren Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr gibt es 25 Prozent Zulage, also noch einmal bis zu 360 Euro. Zusammen ergibt das die maximale Grundzulage von 540 Euro. (Bundesregierung/BMF) Um überhaupt eine Zulage zu erhalten, musst du mindestens 120 Euro im Jahr selbst einzahlen. Ein direkter Vergleich zeigt, wie stark die neue Förderung gegenüber Riester gestiegen ist:

Riester (alt)Altersvorsorgedepot (neu)Maximale Grundzulage pro Jahr175 €540 €Kinderzulage pro Kind und Jahr185 € (vor geboren) / 300 € (geboren)einheitlich 300 €Mindesteigenbeitrag für Zulagen4 % des Vorjahresbruttos120 € absolutEigenbeitrag für volle Grundzulageeinkommensabhängig1.800 € absolutFörderbasiseinkommensabhängigbeitragsproportionalSelbstständige förderberechtigtneinja

## Wie hoch ist die Kinderzulage?

Die Kinderzulage beim Altersvorsorgedepot beträgt einheitlich 300 Euro pro Kind und Jahr. Du bekommst sie bereits dann in voller Höhe, wenn du mindestens 25 Euro pro Monat, also 300 Euro im Jahr, selbst einzahlst. (Bundesregierung/BMF) Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber der alten Riester-Kinderzulage, bei der das Geburtsjahr des Kindes die Höhe bestimmte.

Für Familien mit mehreren Kindern summiert sich die staatliche Förderung schnell auf beachtliche Beträge. Wer drei Kinder hat und 1.800 Euro im Jahr selbst einzahlt, bekommt 540 Euro Grundzulage plus dreimal 300 Euro Kinderzulage, also insgesamt 1.440 Euro vom Staat dazu. Das entspricht einer Förderquote von 80 Prozent auf den eigenen Beitrag. (Bundesregierung/BMF) Von jedem Euro, den du einzahlst, kommen 80 Cent vom Staat. So entwickelt sich die Förderquote je nach Kinderzahl bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr:

KinderGrundzulageKinderzulage gesamtStaatliche Förderung gesamtFörderquote auf 1.800 € Eigenbeitrag0540 €0 €540 €30 %1540 €300 €840 €ca. 47 %2540 €600 €1.140 €ca. 63 %3540 €900 €1.440 €80 %

Diese Zahlen machen deutlich, warum das Altersvorsorgedepot besonders für Familien mit Kindern so attraktiv ist. Selbst wer nur wenig verdient und monatlich nur 25 Euro einzahlt, bekommt pro Kind die volle Kinderzulage von 300 Euro. Das ist eine Förderung, die kein ungeförderter ETF-Sparplan bieten kann.

## Wie funktioniert die steuerliche Förderung zusätzlich zu den Zulagen?

Neben den Zulagen kannst du deine Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot auch als Sonderausgaben, also als abzugsfähige Ausgaben in der Steuererklärung, geltend machen, und zwar bis zu einem Gesamtbetrag von 6.840 Euro pro Jahr inklusive der erhaltenen Zulagen. (Bundesregierung/BMF) Das Finanzamt prüft dann automatisch, was für dich günstiger ist.

Diese automatische Prüfung heißt Günstigerprüfung. Das Finanzamt vergleicht, wie viel Steuer du durch den Sonderausgabenabzug sparst, mit der Summe der Zulagen, die du bereits erhalten hast. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, bekommst du die Differenz zusätzlich erstattet. Ist sie niedriger, bleibt es bei den Zulagen. (Bundesregierung/BMF) Du kannst also nie schlechter dastehen als mit den Zulagen allein. Ein konkretes Rechenbeispiel zeigt, wie das in der Praxis aussieht. Angenommen, du zahlst 1.800 Euro im Jahr ein, hast keine Kinder und einen Grenzsteuersatz, also den Steuersatz auf den letzten verdienten Euro, von 30 Prozent:

RechenschrittBetragEigenbeitrag pro Jahr1.800 €Grundzulage540 €Gesamtbetrag für Sonderausgabenabzug (Eigenbeitrag + Zulage)2.340 €Steuerersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz (2.340 € × 30 %)702 €Bereits erhaltene Zulage540 €Zusätzliche Steuererstattung (702 € − 540 €)162 €Gesamtförderung (Zulage + Steuererstattung)702 €

In diesem Beispiel bekommst du also nicht nur die 540 Euro Grundzulage, sondern zusätzlich noch 162 Euro vom Finanzamt zurück. Je höher dein Steuersatz, desto mehr profitierst du von der Günstigerprüfung. Wer einen niedrigen Steuersatz hat, profitiert dagegen vor allem von den Zulagen selbst.

## Für welche Einkommensgruppen lohnt sich das Altersvorsorgedepot besonders?

Das Altersvorsorgedepot lohnt sich am stärksten für Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie für Familien mit Kindern, weil die Zulagen unabhängig vom Einkommen fließen und die Förderquote bei kleinen Eigenbeiträgen besonders hoch ist. (Bundesregierung/BMF) Wer wenig verdient, profitiert also genauso von der Grundzulage wie jemand mit hohem Einkommen, solange er den Mindestbeitrag einzahlt.

Für gut verdienende Singles ohne Kinder sieht die Rechnung anders aus. Die Grundzulage ist auf 540 Euro gedeckelt, egal wie viel du einzahlst. Wer einen hohen Grenzsteuersatz hat und viel für die Altersvorsorge zurücklegen möchte, kann mit einer [Rürup-Rente](https://finanda.de/altersvorsorge/altersvorsorgedepot-oder-ruerup/) unter Umständen eine höhere Steuerersparnis erzielen, weil dort der absetzbare Betrag deutlich höher liegt. Außerdem bindet das Altersvorsorgedepot das Geld bis zur Rente, was für Menschen, die Flexibilität schätzen, ein echter Nachteil sein kann. Wer besonders profitiert und wer weniger:

- **Besonders attraktiv:** Familien mit einem oder mehreren Kindern, da die Kinderzulage von 300 Euro pro Kind schon bei 25 Euro Monatsbeitrag voll fließt

- **Besonders attraktiv:** Geringverdiener und Personen mit mittlerem Einkommen, weil die Förderquote auf den Eigenbeitrag sehr hoch ist

- **Besonders attraktiv:** Selbstständige und Freiberufler, die bisher keine Riester-Förderung erhalten konnten

- **Weniger attraktiv:** Gut verdienende Singles ohne Kinder mit hohem Grenzsteuersatz, für die andere Vorsorgeprodukte steuerlich effizienter sein können

- **Weniger attraktiv:** Personen, die ihr Geld flexibel und jederzeit verfügbar halten wollen, da das Depot an den Altersvorsorgezweck gebunden ist

- **Weniger attraktiv:** Wer im Ausland lebt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, hat in der Regel keinen Anspruch auf Zulagen

## Wie hoch sind die Kosten beim Altersvorsorgedepot?

Für das staatliche Standarddepot Altersvorsorge, also das Basisprodukt für alle, die sich nicht aktiv für einen privaten Anbieter entscheiden, gilt eine gesetzliche Kostenobergrenze von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr. (Bundesregierung/BMF) Effektivkosten bedeuten dabei die durchschnittliche Renditeminderung über die gesamte Laufzeit, also alle laufenden Kosten zusammengerechnet.

Im Vergleich dazu liegen günstige ETF-Sparpläne ohne staatliche Förderung bei Gesamtkosten von unter 0,5 Prozent pro Jahr, wenn man Depotgebühren und die laufenden Fondskosten zusammenrechnet. (Stiftung Warentest/Finanztest) Das Standarddepot ist also etwas teurer als das günstigste ungeförderte Depot. Für förderberechtigte Personen gleichen die Zulagen und die steuerliche Förderung diesen Kostennachteil in der Regel deutlich aus. Die wichtigsten Kostenunterschiede auf einen Blick:

- Standarddepot Altersvorsorge: maximal 1,0 % Effektivkosten pro Jahr (gesetzlich gedeckelt)

- Freie Altersvorsorgedepots bei privaten Anbietern: Kosten variieren, werden durch Aufsichtsregeln begrenzt

- Günstiger ETF-Sparplan ohne Förderung: unter 0,5 % Gesamtkosten pro Jahr möglich

- Klassische Riester-Versicherungsprodukte: oft deutlich über 1,0 % Effektivkosten

## Lohnt sich das Altersvorsorgedepot im Vergleich zu einem normalen ETF-Sparplan?

Für förderberechtigte Personen mit Kindern und mittlerem oder niedrigem Einkommen ist das Altersvorsorgedepot einem ungeförderten ETF-Sparplan finanziell klar überlegen, weil die staatlichen Zulagen den Kostennachteil und die Steuerlast in der Auszahlphase in der Regel mehr als ausgleichen. (Bundesregierung/BMF) Wer dagegen sehr gut verdient, keine Kinder hat und Wert auf Flexibilität legt, sollte beide Optionen genau durchrechnen.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Bindung: Beim Altersvorsorgedepot ist das Geld bis zur Rente gebunden. Wer vorzeitig entnimmt, muss Zulagen und steuerliche Vorteile zurückzahlen. Ein normaler ETF-Sparplan lässt sich jederzeit auflösen, ohne Konsequenzen. Dafür zahlt man beim ETF-Sparplan laufend Abgeltungsteuer auf Erträge, während das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase steuerlich begünstigt ist und erst in der Auszahlphase besteuert wird. Wer im Alter einen niedrigen Steuersatz hat, profitiert von dieser nachgelagerten Besteuerung besonders stark. Die wichtigsten Vor- und Nachteile beider Optionen nebeneinander:

AltersvorsorgedepotETF-Sparplan (ungefördert)Staatliche Zulagenbis 540 € Grundzulage + 300 € je KindkeineSteuerliche FörderungSonderausgabenabzug bis 6.840 €/Jahrkeine (Abgeltungsteuer auf Erträge)Kostenab ca. 1,0 % p. a. (Standarddepot)ab unter 0,5 % p. a. möglichFlexibilitätgebunden bis zur Rentejederzeit verfügbarBesteuerung der Auszahlungvoll steuerpflichtig (nachgelagert)Abgeltungsteuer auf GewinneBesonders attraktiv fürFamilien, niedrige/mittlere EinkommenFlexibilitätsbedarf, hohe Einkommen ohne Kinder

Wer früh mit dem [Altersvorsorgedepot](https://finanda.de/altersvorsorge/altersvorsorgedepot-ab-welchem-alter/) beginnt, profitiert außerdem vom Zinseszinseffekt über viele Jahrzehnte. Selbst ein kleiner monatlicher Beitrag von 25 Euro, der durch die Kinderzulage auf effektiv über 50 Euro aufgestockt wird, kann über 30 oder 40 Jahre zu einem erheblichen Vermögen anwachsen.

## Wie läuft die Auszahlphase ab?

In der Auszahlphase kannst du zwischen einem Auszahlplan, also einem planmäßigen Verbrauch deines angesparten Vermögens über eine feste Laufzeit, und einer lebenslangen Rente wählen, oder beides kombinieren. (Bundesregierung/BMF) Die Pflicht zur reinen lebenslangen Verrentung, die bei Riester noch galt, entfällt damit.

Anbieter müssen beim Auszahlplan mindestens bis zu einem Endalter von 85 Jahren kalkulieren können. Wer das Risiko absichern möchte, sehr alt zu werden und das Geld zu überleben, kann einen Teil des Vermögens in eine lebenslange Rentenversicherung umwandeln. (Bundesregierung/BMF) Das gibt mehr Flexibilität als Riester, ohne das Langlebigkeitsrisiko vollständig zu ignorieren. Bei der Besteuerung gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: In der Ansparphase sind die Einzahlungen steuerlich begünstigt, in der Auszahlphase sind die Leistungen voll steuerpflichtig und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz im Rentenalter versteuert. (Altersvorsorgereformgesetz) Wer im Alter wenig verdient und einen niedrigen Steuersatz hat, zahlt entsprechend wenig Steuern auf die Auszahlungen. Wer dagegen im Alter noch hohe Einkünfte hat, zahlt mehr. Die [Regelungen für den Todesfall](https://finanda.de/altersvorsorge/altersvorsorgedepot-auszahlung-todesfall/) lehnen sich an die bisherigen Riester-Regeln an: Das geförderte Kapital kann unter bestimmten Bedingungen auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden, ohne dass Zulagen zurückgezahlt werden müssen.

## Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch für Selbstständige?

Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sind beim Altersvorsorgedepot ausdrücklich förderberechtigt, auch wenn sie nicht rentenversicherungspflichtig sind. (Bundesregierung/BMF) Bei der alten Riester-Rente waren sie in der Regel ausgeschlossen. Das ist eine der wichtigsten Neuerungen der Reform.

Für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung ist das Altersvorsorgedepot damit eine der wenigen Möglichkeiten, staatlich gefördert für das Alter zu sparen. Die Zulagen fließen genauso wie bei Angestellten: bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro, plus 300 Euro Kinderzulage pro Kind. Wer als Selbstständiger ein [Altersvorsorgedepot ohne regelmäßiges Einkommen](https://finanda.de/altersvorsorge/altersvorsorgedepot-ohne-einkommen/) besparen möchte, sollte die Mindestbeitragsregeln im Blick behalten. Gründe, warum das Altersvorsorgedepot für Selbstständige besonders interessant ist:

- Erstmals Zugang zur staatlichen Zulagenförderung, die bisher Angestellten und Beamten vorbehalten war

- Keine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung als Voraussetzung

- Flexible Beitragshöhe: schon ab 120 Euro im Jahr gibt es eine anteilige Zulage

- Investition in ETFs und Fonds möglich, also renditeorientiert statt nur kapitalerhaltend

- Steuerlicher Sonderausgabenabzug bis 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich zur Zulage nutzbar

## Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch für Beamte?

Beamte, Richter und Soldaten sind beim Altersvorsorgedepot unmittelbar förderberechtigt, genau wie bei der alten Riester-Rente. (Altersvorsorgereformgesetz/BMF) Sie können also die vollen Zulagen erhalten und das Depot genauso nutzen wie Angestellte.

Ob sich das [Altersvorsorgedepot für Beamte](https://finanda.de/altersvorsorge/altersvorsorgedepot-auch-fuer-beamte/) lohnt, ist vor allem eine Frage des Einkommens und der Familiensituation. Wer als Beamter Kinder hat, profitiert von den Kinderzulagen genauso stark wie jeder andere Förderberechtigte. Wer keine Kinder hat und ein hohes Beamtengehalt bezieht, sollte die Günstigerprüfung im Blick behalten: Bei hohem Grenzsteuersatz kann die zusätzliche Steuererstattung die Förderung deutlich aufwerten.

## FAQ

### Ab wann kann man das Altersvorsorgedepot abschließen?

Das Altersvorsorgedepot ist ab dem 1. Januar für alle Förderberechtigten verfügbar. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde vom Bundestag am 27. März beschlossen und vom Bundesrat am 8. Mai gebilligt. können keine neuen Riester-Verträge nach altem System mehr abgeschlossen werden. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und können weiter bespart werden. (Bundesregierung)

### Kann man Riester ins Altersvorsorgedepot übertragen?

Ein freiwilliger Wechsel vom alten Riester-Vertrag ins neue Altersvorsorgedepot ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass dieser Wechsel erleichtert werden soll. Eine automatische Umwandlung gibt es nicht. Wer seinen bestehenden Riester-Vertrag behalten möchte, kann das tun. (Bundesregierung/BMF)

### Kann man zwei Altersvorsorgedepots gleichzeitig haben?

Technisch sind mehrere Verträge möglich, aber die Förderung wird immer auf die Person bezogen und nicht auf den einzelnen Vertrag. Die förderfähigen Eigenbeiträge sind auf 1.800 Euro pro Jahr für die Zulagen und 6.840 Euro für den Sonderausgabenabzug begrenzt, egal wie viele Depots du hast. Mehrere Depots erhöhen die Gesamtförderung also nicht. Aus Kosten- und Übersichtlichkeitsgründen reicht in der Regel ein gut gewähltes Depot. Wer trotzdem über [zwei Altersvorsorgedepots](https://finanda.de/altersvorsorge/altersvorsorgedepot-zwei-vertraege/) nachdenkt, sollte die Kosten beider Verträge gegenrechnen. (Altersvorsorgereformgesetz/BMF)

### Ist das Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar?

Ja, Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen, und zwar bis zu einem Gesamtbetrag von 6.840 Euro pro Jahr inklusive der erhaltenen Zulagen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch und erstattet die Differenz, wenn die Steuerersparnis die Zulagen übersteigt. (Bundesregierung/BMF)

### Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot, wenn man es vorzeitig auflöst?

Wer das Altersvorsorgedepot vorzeitig auflöst oder Geld entnimmt, muss die erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile zurückzahlen. Das Geld ist an den Altersvorsorgezweck gebunden. Das ist einer der wesentlichen [Nachteile des Altersvorsorgedepots](https://finanda.de/altersvorsorge/altersvorsorgedepot-nachteile/) im Vergleich zu einem ungeförderten ETF-Sparplan, der jederzeit ohne Konsequenzen aufgelöst werden kann. (Altersvorsorgereformgesetz/BMF)

### Können Ehepartner gemeinsam vom Altersvorsorgedepot profitieren?

Ja, Ehepartner können beide ein eigenes Altersvorsorgedepot besparen und jeweils die volle Förderung erhalten, sofern beide förderberechtigt sind. Ist nur ein Partner unmittelbar förderberechtigt, kann der andere mittelbar förderberechtigt sein und ebenfalls einen eigenen Vertrag mit Zulagen besparen. Alle Details dazu, wie das [Altersvorsorgedepot für Ehepartner](https://finanda.de/altersvorsorge/altersvorsorgedepot-ehepartner/) funktioniert, sind im Altersvorsorgereformgesetz geregelt. (Altersvorsorgereformgesetz/BMF)

### Über den Autor

**Uwe Lätsch** ist Geschäftsführer von finanda. Er bringt komplizierte Finanzthemen auf den Punkt und erklärt dir Zahlen, Statistiken und Vorsorge so einfach, dass du direkt etwas damit anfangen kannst.
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